Frage zur Grundsteuer. Wer kann helfen?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 07.11.01 22:34 | ||||
Eröffnet am: | 23.10.01 16:02 | von: monique | Anzahl Beiträge: | 22 |
Neuester Beitrag: | 07.11.01 22:34 | von: Boersiator | Leser gesamt: | 6.120 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 12 | |
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Bis zur Auflassung war die Wohnbaugesellschaft im Grundbuch eingetragen. Muß dann nicht die Wohnbaugesellschaft die Grundsteuer bis zur Auflassung bezahlen?
Habe ihm gesagt bei ARIVA gibt es kompetente Leute. Mal sehen, ob einer Bescheid weiß?
Gruß Monique
Die Grundsteuer ist ab Kaufdatum fällig.
Die Auflassungsvormerkung dient nur zu dem Zweck,
dass die Immo nicht anderweitig veräußert wird.
Selbst, wenn es, aus welchen Gründen auch immer,
drei Jahre bis zur Eintragung ins Grundbuch gedauert
hat, muß Dein Kollege ab dem Zeitpunkt des Erwerbs
zahlen. Habe auch gerade vor zwei Wochen meine
Grundsteuerfestsetzung erhalten und muß jetzt DM 1600
nachzahlen, der Kauf war aber aber schon im Dezember
1999 notariell beurkundet worden.
Da kommt Dein Kollege wohl nicht umher zu zahlen,
ansonsten kriegt er einen Versäumniszuschlag
berechnet.
Good timesCP
Das Datum des notariellen Kaufvertrag ist maßgebend.
Ich hatte am 18.12.1999 gekauft wurde aber ab 01.01.2000
steuerlich veranlagt. Habe den Bescheid gerade vorliegen :-).
Good timesCP
Bei unserem Neubau z.B. wurde der Notarielle (Bau-)Vertrag im Herbst 1999 geschlossen, die Übergabe war im August 2000.
Jetzt gerade den 1. Grundsteuerbescheid bekommen. Berechnet wird die ab August 2000, also NICHT ab dem Datum des notariellen Vertrages, sondern ab dem Übergabedatum!
Dein Kollege kann, sofern er einen hat, die Grundsteuer komplett
auf seinen Mieter - natürlich auf die Mietdauer umgerechnet -
umlegen, auch rückwirkend bis zu einem Jahr ab Zeitpunkt des
Bekanntwerdens der anrechenbaren Kosten, d.h. ab Eingang des
Grundsteuerbescheides.
Good timesCP
Du hast Recht, Deine Immo war ja erst im Aug 2000 fertig.
Aber wenn Du eine fertig gestellte Immo erwirbst, ist
der not. Kaufvertrag maßgebend. Bei Immobilien, die noch
gar nicht gebaut oder im Bau sind, verzögert sich der
Eigentumsübergang bis zur Fertigstellung.
Bei Teilungserklärungen bei WEGs ist das ein wenig anders.
Good timesCP
Von der Annahme, dass der Bauherr das Objekt vom Hersteller abnimmt,
ging ich natürlich bei meiner Aussage aus ;-) .
Good timesCP
Die Grundsteuerpflicht in Deutschland beginnt mit dem 01.01. des Jahres, das nach der Bezugsfertigkeit(=Übergabe) liegt. Der tatsächliche Einzugstermin spielt keine Rolle.
Ich habe nächste Wochen einen Termin beim Notar und werde ein ca. 800 m2 Baugrundstück vollerschlossen kaufen.
Kennt jemand sites, die anhand von Rahmendaten eine ungefähre Wertermittlung berechnen können?
der Adressen, wo man dies unverbindlich durchführen lassen kann?
Thanks in advance!
Gruß,
Boersiator
von wem kaufst Du das Grundstück? Privat?
Nun dann frag beim Bauamt nach, die wissen in der Regel die Durchschnittspreise für das jeweilige Gebiet in der Region.
Ansonsten sind Nachbarn sehr hilfreich - ist wahrscheinlich die beste Art der Infobeschaffung. Dort kannst Du auch erfahren wie Grundstücke vor ein paar Jahren gehandelt wurden - ansonsten gilt wie an der Börse nur ANGEBOT + NACHFRAGE.
Viele Glück
ich kaufe das Grundstück meinen Großeltern ab - bekomme Enkel-Sonderpreis! ;-)
Wir haben hier m2-Preis von ca. 125 DM erschlossen und 105 unerschlossen.
ich habe mit dem Bauland konkret nichts vor und will es erstmal als Kapitalanlage nutzen. Die m2-Preise steigen hier jedes Jahr sehr gut an; in 10 Jahren nach der Speku-Steuer können das gut und gerne 140-150 DM je m2 erschlossen werden.
Also eine sichere und gute Anlage - zudem das grundstück in einem Neubauviertel auf dem Land ist und nur noch wenige Grundstücke käuflich zu erwerben sind.
Gruß und Danke
Boersiator
@monique: Die Finanzämter haben die Steuer für das laufende Jahr schon gegen den bisherigen Eigentümer festgesetzt. Die Festsetzung gegen den neuen Eigentümer erfolgt deshalb zum 01.01. des Folgejahres. Das Finanzamt erhält immer, was es will. Denn für rückständige Steuern und döffentliche Abgaben haftet ja das Grunstück. Käufer und Verkäufer eines Grundstücks (oder einer Wohnung) vereinbaren aber einen Nutzen- und Lastenübergang. In diesem Augenblick geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auch die Pflicht zur Grundsteuerzahlung über. Der Verkäufer kann also zuviel gezahlte Grundsteuer zivilrechtlich beim Käufer zurückfordern. Das sind in aller Regel die Steuern vom Tag der Übergabe bis zum 31.12. des laufenden Jahres. Meist wird das aber aus Unwissen nicht gemacht.
R.
Als Enkelsohn bezahlt ich KEINE Grunderwerbssteuer!
Die Kosten des Notars haben sich mit ca. 460 Dm auch im grünen Bereich gehalten.
Ein Vorkaufsrecht der Gemeinde - NEIN! Lt. Stadt XXX kein Vorkaufsrecht - hey, sowas wäre jawohl auch der Hit schlechthin!
Gruß,
Boersiator