Frage zu einem Konto!
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 20.09.05 15:22 | ||||
Eröffnet am: | 20.09.05 15:13 | von: Bruchbude | Anzahl Beiträge: | 8 |
Neuester Beitrag: | 20.09.05 15:22 | von: MD11 | Leser gesamt: | 2.878 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Ich möchte ein Konto für mich und eine andere Partei anlegen. Beide Seiten sollen nur gemeinsam verfügen, d.h. abheben dürfen. Wie heißt ein solches Konto?
Gemeinschaftskonto
§
Bei Eröffnung eines Kontokorrentkontos kann der Kunde bestimmen, ob das Konto nur für eine Person (Einzelkonto) oder mehrere Personen (Gemeinschaftskonto) geführt werden soll. Die Formen des Gemeinschaftskontos sind Und- bzw. Oder-Konten. Während Und-Konten die Kontoinhaber nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen können, ist bei Oder-Konten jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt.
....und hinterher will´s niemand gewesen sein ( mein Vadder is nich da und ich wois kein Bescheid !)