Frage zu Verrechnungstopf
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 18.06.18 11:57 | ||||
Eröffnet am: | 15.06.18 12:02 | von: Mountainbike. | Anzahl Beiträge: | 18 |
Neuester Beitrag: | 18.06.18 11:57 | von: gogol | Leser gesamt: | 6.017 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Hallo,
Ich habe eine Frage an die Fachleute.
Ich möchte Aktien mit Gewinn verkaufen.
Mein Freibetrag ist ausgeschöft, mein Verrechnungstopf bei Null.
Daher habe ich ein Aktienpaket mit 2.000 Euro Verlust verkauft.
Frage: ab wann kann ich die Aktien die im plus sind verkaufen, bzw. Die gleichen Aktien wieder nachkaufen?
Sofort? Bank ist diba
DANKE!
Ich habe eine Frage an die Fachleute.
Ich möchte Aktien mit Gewinn verkaufen.
Mein Freibetrag ist ausgeschöft, mein Verrechnungstopf bei Null.
Daher habe ich ein Aktienpaket mit 2.000 Euro Verlust verkauft.
Frage: ab wann kann ich die Aktien die im plus sind verkaufen, bzw. Die gleichen Aktien wieder nachkaufen?
Sofort? Bank ist diba
DANKE!
selbst wenn Du zuerst die Aktien , die im Plus sind verkauft hättest und erst dann die , die im Minus sind,
wäre das Ergebnis das selbe, da im laufenden Kalenderjahr/Steuerjahr dir der Steuerabzug, der zunächst vorgenommen wurde bei dem späteren Verlustgeschäft dann erstattet wird, so ist es jedenfalls bei comdirect und dürfte allgemein bei inländischen Banken so sein.
wäre das Ergebnis das selbe, da im laufenden Kalenderjahr/Steuerjahr dir der Steuerabzug, der zunächst vorgenommen wurde bei dem späteren Verlustgeschäft dann erstattet wird, so ist es jedenfalls bei comdirect und dürfte allgemein bei inländischen Banken so sein.
der Topf ist für dich erst Ende des Jahres von Bedeutung, bis dahin macht es die Bank automatisch, also keine Sorge.
Kannst also die Verluste weiter vor dir her schieben und bei Gewinnen genau so.
Kannst also die Verluste weiter vor dir her schieben und bei Gewinnen genau so.
...das mag richtig sein.
Wäre aber sehr sehr schlechtes Geldmanagement.
Bei Veräußerungen mit Gewinn und ausgeschöpftem Freistellungsauftrag würde der
betroffene Gewinn sofort Steuerwirksam und die Beträge entsprechend abgeführt.
Das Geld stünde jetzt nicht für eine Neuinvestition zur Verfügung, würde also nicht verzinst.
Wenn also, wie in #1 skizziert, die Verlustposition nur veräußert würde, um einen
sofortigen Steuerabzug bei der Gewinnmitnahme zu verhindern, ist das mal respektabel
clever und weit genug gesprungen um dem System ein Schippchen zu schlagen.
Der dann sofort im Anschluss erfolgende Neukauf der Verlustposition, weil die will
#1 (unterstelle ich mal) gern weiterlaufen lassen, verschiebt dann den durch die Gewinnposition
aktivierten Steuerbetrag erst bei Veräußerung der Verlustposition.
Er hält also sein Geld zusammen, respektive in der eigenen Tasche. Was ich nicht habe
kann ich nicht investieren.
#1 Daumen hoch!
Wäre aber sehr sehr schlechtes Geldmanagement.
Bei Veräußerungen mit Gewinn und ausgeschöpftem Freistellungsauftrag würde der
betroffene Gewinn sofort Steuerwirksam und die Beträge entsprechend abgeführt.
Das Geld stünde jetzt nicht für eine Neuinvestition zur Verfügung, würde also nicht verzinst.
Wenn also, wie in #1 skizziert, die Verlustposition nur veräußert würde, um einen
sofortigen Steuerabzug bei der Gewinnmitnahme zu verhindern, ist das mal respektabel
clever und weit genug gesprungen um dem System ein Schippchen zu schlagen.
Der dann sofort im Anschluss erfolgende Neukauf der Verlustposition, weil die will
#1 (unterstelle ich mal) gern weiterlaufen lassen, verschiebt dann den durch die Gewinnposition
aktivierten Steuerbetrag erst bei Veräußerung der Verlustposition.
Er hält also sein Geld zusammen, respektive in der eigenen Tasche. Was ich nicht habe
kann ich nicht investieren.
#1 Daumen hoch!
Wenn ich Aktien mit 1.000 Euro Gewinn veräußere, gehen erstmal ca. 260 Euro an das Finanzamt. Daher lieber 20 Euro Ordergebühren und eventuell einen höheren Rückkaufswert um das 'Verlustpaket' wieder zurückzukaufen.
für deinen Neukauf, genauso gut könntest Du für ein paar Minuten dein Konto überziehen, das macht also nichts aus bei der Reihenfolge, sind nur Centbeträge.
übersehen.
Denn die fällt bei Verkauf und erneutem Kauf dann auch doppelt an. Bei der DiBa beträgt die zwar nur 0,25% aber es kommen jedesmal 4,90 noch dazu (neu ab Mitte Mai 2018).
Denn die fällt bei Verkauf und erneutem Kauf dann auch doppelt an. Bei der DiBa beträgt die zwar nur 0,25% aber es kommen jedesmal 4,90 noch dazu (neu ab Mitte Mai 2018).
... wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist und es gibt eine Gewinn tragende VEräußerung
wird einmal besteuert und des abgeführtes Geld bekomme ich im Falle eines
"Verlustes im Gesamtjahr" nur über die Steuererklärung wieder.
Es ist für mich nicht mehr nutzbar.
Und das Beispiel von #7 Mal zu dramatisieren.
bei 10.000 € sind das 2.600€ fehlendes Kapital,
was bei 8% Rendite /p.a. wiederum 200,-€ /p.a.
ausmacht.
#4 Ich bezweifle, dass die Comdirect unterjährig keine Kapitalerträge auf Gewinne erhebt,
dazu sind sie nämlich Gesetzliche verpflichtet. Stichwort: Quellensteuer
"Die Unternehmen oder sonstigen Institutionen ( auch soweit sie keine Banken etc. sind ) sind Steuerschuldner der Kapitalertragsteuer, die in ihrer Höhe auf den Satz der Abgeltungsteuer begrenzt ist ( Abgeltungsteuer bedeutet, dass mit der Zahlung die Steuer unabhängig von einem anderen persönlichen Grenzsteuersatz die Steuer abgegolten ist ). Das findet man so auch in allen Kapitalmarkt-Prospekten unter der Überschrift „Steuerliche Hinweise“."
Wenn das bei dir (Comdirect) nicht so ist, dann hast du schlicht deinen Freistellungsauftrag
noch nicht ausgeschöpft. Bis zu dessen Höhe werden Gewinne in der Tat nicht besteuert ;-)
Meinungen?
wird einmal besteuert und des abgeführtes Geld bekomme ich im Falle eines
"Verlustes im Gesamtjahr" nur über die Steuererklärung wieder.
Es ist für mich nicht mehr nutzbar.
Und das Beispiel von #7 Mal zu dramatisieren.
bei 10.000 € sind das 2.600€ fehlendes Kapital,
was bei 8% Rendite /p.a. wiederum 200,-€ /p.a.
ausmacht.
#4 Ich bezweifle, dass die Comdirect unterjährig keine Kapitalerträge auf Gewinne erhebt,
dazu sind sie nämlich Gesetzliche verpflichtet. Stichwort: Quellensteuer
"Die Unternehmen oder sonstigen Institutionen ( auch soweit sie keine Banken etc. sind ) sind Steuerschuldner der Kapitalertragsteuer, die in ihrer Höhe auf den Satz der Abgeltungsteuer begrenzt ist ( Abgeltungsteuer bedeutet, dass mit der Zahlung die Steuer unabhängig von einem anderen persönlichen Grenzsteuersatz die Steuer abgegolten ist ). Das findet man so auch in allen Kapitalmarkt-Prospekten unter der Überschrift „Steuerliche Hinweise“."
Wenn das bei dir (Comdirect) nicht so ist, dann hast du schlicht deinen Freistellungsauftrag
noch nicht ausgeschöpft. Bis zu dessen Höhe werden Gewinne in der Tat nicht besteuert ;-)
Meinungen?
selbst schon erlebt, Steuern aus Gewinn abgeführt, einige Tage bei Verlustgeschäft entsprechend erstattet bekommen.
war anfangs des Jahre kurz gefrustet......weil ich erst das Gewinnpapier verkauft habe und dann erst das Andere......die Steuer wurde aber umgehend erstattet........
... vielleicht sollte ich über einen Brokerwechsel nachdenken.
Soweit ich das überblicken kann ist das bei Flatex anders. :-/
Soweit ich das überblicken kann ist das bei Flatex anders. :-/
Ansonsten würde ich mich Woodstore anschließen, dass es klüger ist, erst mal seinen Verlusttopf zu vergrößern , bevor man für Gewinne die Steuern abgibt.
Bei regulären Banken hast Du meist hinterher das G'schmeiß, Dich dann selbst mit dem Finanzamt herumstreiten zu müssen! Was die mal haben, wollen sie nicht mehr rausrücken, selbst wenn Dein Verlusttopf Monate später im selben Jahr wieder angewachsen ist.
Das Fiese daran ist, dass die Finanzämter nicht bis 31.12 abwarten wollen, sondern sich die Kapitalertragssteuer sofort abgreifen. Der Gesetzgeber hat sozusagen voll zu seinem eigenen Vorteil geregelt, obwohl überall sonst mit Fristen gearbeitet wird. Gerecht ist dies sicher nicht!
Das Finanzamt und die Banken kennen sich meist nicht mal selbst richtig aus, obwohl es zu bestimmten Thematiken klare Gerichtsurteile gibt.
Es ist erbärmlich, wie die Finanzbehörden hier agieren und den Steuerzahler nötigen, dass dieser mit Einspruchsverfahren die Zeit rauben, damit dieser sein Recht jedesmal neu erstreiten muss.
Schäuble hat seit 2012 seine Hausaufgaben hierbei einfach nicht erledgt, und die Gerichtsurteile nicht eingearbeitet, was seine Pflicht gewesen wäre. Soviel zum Thema Steuergerechtigkeit!
Bei regulären Banken hast Du meist hinterher das G'schmeiß, Dich dann selbst mit dem Finanzamt herumstreiten zu müssen! Was die mal haben, wollen sie nicht mehr rausrücken, selbst wenn Dein Verlusttopf Monate später im selben Jahr wieder angewachsen ist.
Das Fiese daran ist, dass die Finanzämter nicht bis 31.12 abwarten wollen, sondern sich die Kapitalertragssteuer sofort abgreifen. Der Gesetzgeber hat sozusagen voll zu seinem eigenen Vorteil geregelt, obwohl überall sonst mit Fristen gearbeitet wird. Gerecht ist dies sicher nicht!
Das Finanzamt und die Banken kennen sich meist nicht mal selbst richtig aus, obwohl es zu bestimmten Thematiken klare Gerichtsurteile gibt.
Es ist erbärmlich, wie die Finanzbehörden hier agieren und den Steuerzahler nötigen, dass dieser mit Einspruchsverfahren die Zeit rauben, damit dieser sein Recht jedesmal neu erstreiten muss.
Schäuble hat seit 2012 seine Hausaufgaben hierbei einfach nicht erledgt, und die Gerichtsurteile nicht eingearbeitet, was seine Pflicht gewesen wäre. Soviel zum Thema Steuergerechtigkeit!
( nicht bös gemeint )
Schäuble hat sehr wohl SEINE Hausaufgaben für den Staatshaushault gemacht, was aber wie immer nicht den Weg in den Medien findet.
er hat einfach NICHTANWENDUNGSERLASSE an die FA geschickt, wie es der Staat immer macht, wenn ein Urteil gegen Ihn gefällt wurde und zur Not gibt es noch die Ausrede ,, Einzelfallentscheidung "
Schäuble hat sehr wohl SEINE Hausaufgaben für den Staatshaushault gemacht, was aber wie immer nicht den Weg in den Medien findet.
er hat einfach NICHTANWENDUNGSERLASSE an die FA geschickt, wie es der Staat immer macht, wenn ein Urteil gegen Ihn gefällt wurde und zur Not gibt es noch die Ausrede ,, Einzelfallentscheidung "