Frage an die Steuerspezis unter euch...


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Neuester Beitrag: 24.04.21 23:06
Eröffnet am:14.03.01 11:35von: abrechnerAnzahl Beiträge:5
Neuester Beitrag:24.04.21 23:06von: InescghkaLeser gesamt:2.899
Forum:Börse Leser heute:1
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17 Postings, 8511 Tage abrechnerFrage an die Steuerspezis unter euch...

 
  
    #1
14.03.01 11:35
Ich habe mal eine Frage zur Lohnsteuererkärung, vielleicht kann mir ja
hier im board jemand helfen.
Ich habe im April 1999 ein Konto bei Consors eröffnet und handle seitdem
mehr oder weniger erfolgreich mit Aktien. Für 1999 habe ich der Steuer
keine Angaben zu meinen Aktien gemacht. Ich habe in 99 insgesamt einen kleinen Verlust in Höhe von DM 170 gemacht. Außerdem hatte ich natürlich auch Ausgaben für Fachzeitschriften (Geldanlageberater, Euro am Sonntag,
Börse-online)die ich nicht angegeben habe, aber nachweisen kann.
Nun meine Frage : Kann ich nachträglich beim Finanzamt die Kosten für
An-und Verkauf der Aktien sowie für die Fachliteratur als Werbungskosten
geltend machen und den Verlust auf das Jahr 2000 vortragen lassen ? Wenn ja, wie gehe ich am besten vor?
Ich frage das, weil ich meine Steuern für 2000 fertig machen will und da
ich im letzten Jahr ordentlich Verlust gemacht habe, den ich dem Finanzamt
melden möchte befürchte ich Rückfragen wegen der Zeit vor 2000.

Wer kann mir helfen ? Vielen Dank im Vorwege

mfG abrechner  

627 Postings, 8481 Tage PRÜFERIch denke:

 
  
    #2
14.03.01 11:40
Verluste erst ab 1000 DEM, also wie Gewinne.
Zeitschriften usw. als Werbungskosten absetzbar.
 

20520 Postings, 8558 Tage Stox DudeFrage an die Steuerhinterzieher unter euch.......

 
  
    #3
14.03.01 11:51
Ich habe mal eine Frage zur Steuerhinterziehunf, vielleicht kann mir ja
hier im board jemand helfen.
Ich habe im April 1999 ein Konto bei Consors eröffnet und handle seitdem
mehr oder weniger erfolgreich mit Aktien. Für 1999 habe ich der Steuer
keine Angaben zu meinen Aktien gemacht. Ich habe in 99 insgesamt einen kleinen Gewinn in Höhe von DM 1,70Mio gemacht. Außerdem hatte ich natürlich auch Ausgaben für Fachzeitschriften (Playboy,CoolInvest,Anglerfreunde
und Was mach ich am Sonntag Zeitschrift,Blondinen-online)die ich nicht angegeben habe, aber abweisen kann.
Nun meine Frage : Kann ich nachträglich beim Finanzamt die Reisekosten für
nach Cayman sowie für die Fachliteratur als Werbungskosten geltend machen und meinen Gewinn auf das Jahr 2000 vertagen lassen ? Wenn ja, wie gehe ich am besten vor?
Ich frage das, weil ich meine Steuern für 2000 nicht zahlen will und da
ich im letzten Jahr ordentlich Gewinn gemacht habe, den ich dem Finanzamt
nicht melden möchte befürchte ich Rückfragen wegen der Zeit vor 2000.

Wer kann mir helfen ? Vielen Dank im Vorwege
 

2311 Postings, 8861 Tage MJJKEurams:

 
  
    #4
14.03.01 13:21
In einer der letzten Eurams stand zu so einem Thema, daß man die Aktiengeschäfte von 1999 nachträglich angeben kann, um einen Verlust vortragen zu können. Das macht man dann einfach irgendwie als Anhang zur aktuellen.
Negativ dabei ist, daß die Behörden aufmerksam werden und die Geschäfte zurückverfolgen könnten, d.h. genauer nachgrasen.

Solange das innerhalb der Freigrenze von 1000DM liegt, sollte aber nichts bpassieren können.

MjjK


P.s.: Bis aber witzig heute, Stox Dude.
 

26 Postings, 8797 Tage MillhouseLohnsteuer

 
  
    #5
14.03.01 13:35
Hallo ich hoffe ich kann dir helfen. Also in deinem Fall denke ich dürfte es keine Probleme geben dies steuerlich nachträglich anerkennen zu lassen. Gesetzlich ist es so geregelt, das alles nachträglich angegeben werden kann, solange es nicht fahrlässig verschwiegen wurde (unwissen ist keine fahrlässigkeit). Ich kann dir jetzt leider keine Angabe geben wie hoch dein Verlust sein muss (Bemessungsgrenze ?). Also einfach angeben und sie werden es dir schon anerkennen auch auf die Gefahr hin, daß das Finanzamt dich beim nächsten mal besser durchleuchtet. Dies werden sie in Zukunft eh machen.

dein Millhouse  

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