Frage an Steuerexperte: Verluste 1999 realisieren?


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Neuester Beitrag: 28.10.00 13:40
Eröffnet am:24.10.00 14:50von: LotteAnzahl Beiträge:13
Neuester Beitrag:28.10.00 13:40von: Cloneaktionä.Leser gesamt:2.718
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66 Postings, 8961 Tage LotteFrage an Steuerexperte: Verluste 1999 realisieren?

 
  
    #1
24.10.00 14:50
Frage an Steuerexperten:

Ist es vorteilhafter Verluste in 2000 zu realisieren (in welchem zeitraum darf ich die Aktie eigentlich wiederkaufen um die Verluste nicht nur buchtechnisch zu haben, sondern auch vom Finanzamt anerkannt)und mit den Gewinnen nach dem Halbeinkünfteverfahren in 2001 zu verrechnen?  

3243 Postings, 8919 Tage flamingoeMister X müßte das wissen

 
  
    #2
24.10.00 21:30
das beantwortet Deine Frage zwar noch nicht, aber siehe auch:
http://blau.ariva.de/cgi-bin/f_anz.pl?nr=39700
 

252 Postings, 9183 Tage MisterXRealisierung der Verluste noch in 2000!!

 
  
    #3
2
24.10.00 22:26
Deine Frage hinsichtlich der Realisierung von Verlusten ist relativ schnell geklärt. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäften) sollten noch in 2000 !! realisiert werden, da diese voll nach 2001 vorgetragen werden können. Das heißt, wenn Du in 2000 einen vortragsfähigen Verlust in Höhe von 10.000,00 DM hast, kann damit in 2001 (wegen dem Halbeinkünfteverfahren) Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 20.000,00 DM ausgeglichen werden.
Bei dem zweiten Teil der Frage vertrete ich die Auffassung, daß, wenn Verluste effektiv realisiert worden sind, ein Kauf im Anschluß an den Verkauf erfolgen kann. Leider gibt es hierzu noch keine genaue Rechtsprechung. Ich persönlich habe es bereits im letzten Jahr (in Einkommensteuer-Erklärung entsprechend vom Finanzamt berücksichtigt) und auch dieses Jahr so gemacht.

Gruß MisterX
 

572 Postings, 9081 Tage brokerageprofiHallo MisterX,

 
  
    #4
26.10.00 22:10
glücklicherweise habe ich keine Verluste, die ich auf 2001 vortragen könnte.

Meine Frage bezieht sich auf das Halbeinkünfteverfahren. Wann tritt es in Kraft? Habe irgendwo gelesen, daß es erstmals für Veräußerungen nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahres, auf welches das Gesetz Anwendung findet, gilt.  Das bedeutet doch soviel, daß steuerpflichtige Veräußerungsgewinne bei Unternehmen, die Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr haben, erst in 2002 die Bemessungsgrundlage halbiert wird. Ist das korrekt?

Danke im voraus.


Gruß Brokerageprofi  

252 Postings, 9183 Tage MisterXHi Brokerageprofi! Ergänzung zum Halbeink.verf.

 
  
    #5
1
26.10.00 22:58
Du hast mit Deiner Aussage vollkommen Recht, soweit es sich bei den Unternehmen um inländische Kapitalgesellschaften handelt auf die das Körperschaftsteuergesetz Anwendung findet. Für diese gilt das Halbein-
künfteverfahren erstmals für Gewinne/Verluste die im VZ 2002 entstehen.
Bei ausländischen Kapitalgesellschaften ergibt sich eine erstmalige Anwendung der Neuregelungen im Veranlagungszeitraum 2001.

Zur Verdeutlichung für inländische Kapitalgesellschaften nochmals (Bestätigung Deiner Aussage) eine kleine Zusammenfassung:

Wertsteigerungen bis 31.12.2001: Hinausschieben der Veräußerung in
                                       den VZ 2002, da Veräußerungsgewinne
                                       nur hälftig besteuert werden.

Wertminderungen bis 31.12.2001: Realisierung des Veräußerungsver-
                                       lustes durch Verkauf bis
                                       31.12.2001, da der Verlust in voller
                                                  §Höhe steuerlich nutzbar ist.

Anmerkung:
Das Geschäftsjahr der inl. Kapitalgesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Bei abweichenden Wirtschaftsjahren verschiebt es sich um ein Jahr.
Werbungskosten in Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften können ab dem VZ 2002 nur noch zur Hälfte berücksichtigt werden (§ 3 c Abs. 2 EStG).

Gruß MisterX
 

2742 Postings, 9041 Tage FluffyHi Mr. X ! :)

 
  
    #6
26.10.00 23:09
Immer wieder schön zu sehen, wie Du innerhalb von Minuten aus der Versenkung gesprungen kommst, wenn es um Steuerfragen geht. Leistet sich ARIVA mit Dir einen eigenen Steuerfragenthreadbeantworter ?

Hoffe, es geht Dir gut !

Liebe Grüsse,

Fluffy  

572 Postings, 9081 Tage brokerageprofiMisterX, ich muß noch mal nachhaken

 
  
    #7
26.10.00 23:34
Also ist es ein Unterschied, ob ich in 2001 z.B. Comroad und JDS Uniphase mit Gewinn verkaufe. Somit ist eine getrennte Aufzeichnung der Daten nötig, oder?

Comroad = volle Besteuerung
JDS Uniphase = halbe Besteuerung (auch wenn ich die Aktien nicht in der BRD, sondern direkt in USA kaufe?).

Ab und zu kaufe ich auch amerikanische Aktien in den USA und verkaufe sie in der BRD = halbe Besteuerung?

Danke dir schon einmal.


Gruß Brokerageprofi  

252 Postings, 9183 Tage MisterXNachtrag zum Halbeinkünfteverfahren!

 
  
    #8
27.10.00 09:02
Hi Fluffy: Wenn ich mir mein Depot anschaue, geht es mir allmählich wieder etwas besser. Bis letzte Woche Mittwoch hatte ich einige Tränen vergossen J. Jetzt sieht es wieder besser aus. Ich hoffe, Dein Depot mußte nicht so sehr leiden wie meines. Das mit dem Thread für Steuerfragen ist vielleicht keine schlechte Idee, denn es gibt auch noch andere die diesbezüglich interessante und richtige Ausführungen mache.

Hi Brokerageprofi: Maßgeblich für die halbe Besteuerung in 2001 ist, daß es sich nicht um inländische Kapital-gesellschaften (Geschäftsleitung oder Sitz im Inland) handelt. Wo der Kauf stattfindet ist egal. Zu beachten ist, wie Du auch erwähnt hast, daß eine getrennte Aufzeichnung erfolgen muß.
Weiterhin ist zu sagen, daß alles noch Neuland ist und hiermit bisher noch keinerlei Erfahrungen gemacht worden sind. Wir müssen es also auf uns zukommen lassen. Vielleicht erhalten wir bis Jahresende noch irgend-welche Steueränderungen (meistens Anfang Dezember, damit wir Steuerberater nochmals zu richtig ins rotieren kommen). Es wäre vielleicht denkbar, zwecks Steuervereinfachung, daß auch Veräußerungsgeschäfte von ausländischen Kapitalgesellschaften erst ab 2002 dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.

Gruß MisterX
 

2284 Postings, 8844 Tage Speculator@MisterX

 
  
    #9
27.10.00 09:34
Hallo MisterX!

Erkläre mir bitte mal warum ich unbedingt noch im Jahr 2000 etwaige Verluste realisieren soll?
"...sollten noch in 2000 !! realisiert werden, da diese voll nach 2001 vorgetragen werden können. Das heißt, wenn Du in 2000 einen vortragsfähigen Verlust in Höhe von 10.000,00 DM hast, kann damit in 2001 (wegen dem Halbeinkünfteverfahren) Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 20.000,00 DM ausgeglichen werden."

Was ist wenn ich den Verlust nächstes Jahr realisiere und gleich mit einen möglichen Gewinn verrechne?!

mfG: Speculator

p.s.: Für den Laien sollte man noch erwähnen, dass es natürlich immer besser ist Gewinne zu machen (auch wenn man diese dann Versteuern muss).
Also nicht extra jetzt Verluste provozieren. Hierbei handelt es sich nur um Verluste aufgrund einer Fehleinschätzung (kann man leider nicht immer verhindern). Ziel sollte trozdem sein, Verluste durch Stopkurse zu minimieren!
 

252 Postings, 9183 Tage MisterX@ Speculator

 
  
    #10
27.10.00 10:06
Die Ursprungsfrage war, wann Verluste realisiert werden sollen. Wie ich zwischenzeitlich bereits ergänzt habe, gilt das neue Halbeinkünfteverfahren für Veräußerungsgewinne/-verluste von Anteilsscheinen (Aktien) an inländ. Kapitalgesellschaften frühestens erst ab 2002. Richtig ist auch, wie Du sagst, das Verluste mit Gewinnen des gleichen Jahres zuerst verrechnet werden. Nur wenn ich die Möglichkeit habe, wie oben dargestellt, 10.000 DM Verlust zu realisieren und mit 20.000 DM Gewinn des nächsten Jahres zu ver-
rechnen, dann sollte ich davon auch Gebrauch machen. Durch die Realisierung von Verlusten kann ich somit einiges an Steuern sparen.

Ich hoffe, daß hilft Dir weiter.

Gruß MisterX  

2284 Postings, 8844 Tage Speculator@MisterX

 
  
    #11
27.10.00 10:47
Kapiere ich nicht!

Angenommen ich habe in diesem Jahr (innerhalb der Spekufrist) folgende Verkäufe getätig:

-Aktie1  +3000DM
-Aktie2  +2000DM
-Aktie3   -2000DM

SUMME  +3000DM

Desweiteren besitze ich noch folgende Werte:

-Aktie4  +3000DM
-Aktie5  +8000DM
-Aktie6 -16000DM

Wie sollte man jetzt vorgehen?!

Ich könnte Aktie6 Verkaufen und hätte so für das Jahr 2000 einen (Tatsächlichen) Verlust von -13000DM!
Diesen kann ich leider NICHT mit andere Einnahmen (Gehalt, Miete, Einkunfte aus Selbststädiger Tätigkeit, etc.) verrechnen!, oder?
Also kann ich diesen nur auf das jahr 2001 vortragen.

Wenn man davon ausgeht, dass die meisten Aktien aktuell auf ihren Tiefs notieren und eine Erholung sehr wahrscheinlich ist, dann darf ich Aktie6 nicht verkaufen! (zumindestens nicht voll!)
Ich könnte von Aktie6 einen Teilbetrag verkaufen (3000DM), dann müsste für das Jahr 2000 keine Kapitalerträge versteuern werden. Für 2001 hätte ich dann aktuell einen Verlust (3000+8000-13000) von 2000DM.
Alles hängt von der weiteren entwicklung ab. Aktie4 und Aktie5 könnten, wenn die lange genug gehalten werden aus der Spekulationsfrist heraus fallen und Aktie6 könnte sich wie schon dargestellt, erholen und zu mindestens einen Teil des Verlustets weg machen.

Welchen Vorteil hätte ich sonst, wenn ich den gesamten Verlust gleich und voll realesiere?

mfG: Speculator
 

183 Postings, 8822 Tage Charl`sohne text o.T.

 
  
    #12
28.10.00 11:47

312 Postings, 8813 Tage CloneaktionärSteuer!!!

 
  
    #13
28.10.00 13:40
Hi

Ich suche eine Site wo ich geaue Infos und Erklärungen zu Spekulationsfrist
usw. finde.!!!!!!!!!!

DANKE

MFG M.  

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