Frage an Jura Experten oder Studenten


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Neuester Beitrag: 11.08.04 21:58
Eröffnet am:27.07.04 10:26von: bigmonkeyAnzahl Beiträge:23
Neuester Beitrag:11.08.04 21:58von: bigmonkeyLeser gesamt:1.474
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66 Postings, 7440 Tage bigmonkeyFrage an Jura Experten oder Studenten

 
  
    #1
27.07.04 10:26
Ein Schnäppchen (Sony DVD Comcorder gekauft bei Amazon zu € 599,00 Preis bei Günstiger.de € 849 )wird mir nicht geliefert. Der Verkäufer liefert nicht und antwortet nicht auf meine eMails.
Amazon will mir nicht die Verkäuferdadresse nennen.

Ist das rechtlich Okey?
Darf Amazon mir die Adresse des Verkäufers vorenthalten?
Amazon hat von meinem Konto den Betrag abgebucht und an den Verkäufer überwiesen, der jetzt nicht liefert. Irgendwie muss und sollte ich, an die Adresse des Verkäufers kommen.

Danke für die Bemühung meiner Frage

Die Antwort von Amazon:

Guten Tag,

Wenn Ihre Bestellung bei Amazon.de Marketplace noch nicht bei Ihnen
eingetroffen ist:

   Sobald ein Artikel verkauft wurde, kontaktieren wir sowohl
   Kaeufer als auch Verkaeufer per E-Mail.

   Es kann sein, dass Verkaeufer die Versendung eines Artikels nicht per
   E-Mail ankuendigen. In der Regel erfolgt der Versand aber binnen zwei
   Werktagen nach Zahlungseingang.

   Es ist uns nicht moeglich, direkten Einfluss auf die Transaktionen
   zwischen Kaeufer und Verkaeufer zu nehmen. Amazon.de Marketplace
   stellt lediglich die Plattform zur Verfuegung, ist also in den
   Kaufvertrag nicht involviert.

   Verschiedene Loesungsmodelle finden Sie ueber folgende Links:

            http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/browse/-/886420/

            http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/browse/-/886482/

   Wenn Sie noch Fragen dazu haben, kontaktieren Sie bitte den
   Verkaeuferdirekt. Die E-Mail-Adresse des Verkaeufers finden Sie
   ueber unsere Seite bei dem von Ihnen bestellten Artikel oder in
   der entsprechenden Bestellung unter "Mein Konto" sowie in der
   Bestellbestaetigung.

7 Sollten Sie Ihre Bestellung allerdings nicht nach Ablauf von 30
Tagen erhalten haben, verweisen wir auf die Amazon.de A bis z Garantie:

        http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/browse/-/886414/

   Wir hoffen jedoch, dass Ihre Bestellung bald eintrifft
   beziehungsweise, dass Sie sich mit Ihrem Verkaeufer einigen,
   sodass es nicht noetig ist, unsere A bis z Garantie in Anspruch
   zu nehmen.

Falls Sie unter den angegebenen Links nicht weitergekommen sind, schreiben Sie uns. Sie erreichen uns ueber folgenden Link:

        www.amazon.de/kontaktformular-plattform

Bitte benutzen Sie die E-Mail-Adresse, unter der Sie Ihr Konto bei uns
fuehren.

Freundliche Gruesse

----------------------------
Kundenservice Amazon.de
http://www.amazon.de
----------------------------

P.S.: Wir haben Ihnen diese Nachricht geschickt, weil bei Amazon.de die folgende E-Mail eingegangen ist:

 

193 Postings, 7458 Tage Gilbert Wolzowwas an dieser mail hast du denn nicht verstanden?

 
  
    #2
27.07.04 11:17
es gibt die amnazon a-z garantie was meint das wenn ein verkäufer nicht liefert sie dir bis zu einer summe von 2500€ bei zshops anbieter und bis 250€ bei marktpace anbietern
zurück buchen wenn sich herausstellt das der verkäufer nicht geliefert hat.  

66 Postings, 7440 Tage bigmonkeyMir geht es darum, ob es rechtlich Okey ist,

 
  
    #3
27.07.04 11:22
dass Amazon den Verkäufer nicht mitteilt.
Ich finde dies nicht astrein.  

193 Postings, 7458 Tage Gilbert Wolzowdu hast bei deiner

 
  
    #4
27.07.04 11:24
anmeldung sicher die amazon richlinien bestätigt.

also ist das ok.
ich sehe auch dein problem nicht da amazon ja für deinen (evtl) entstandenen schaden bis 2500€ haftet  

66 Postings, 7440 Tage bigmonkeyDarum geht es nicht

 
  
    #5
27.07.04 12:25
Wenn ich etwas kaufe, will ich wissen, von wem ich es gekauft habe. Amazon macht im Gegensatz zu eBay darin ein Geheimnis und will mir den Betrüger (Verkäufer der nicht liefert, allerdings mein Geld auf seinem Konto gutgeschrieben hat /Amazon Payment/)nicht mit Adresse nennen.
Ich sehe darin ein Verstoss am Verbraucherschutz.
Einzig seine eMail Adresse habe ich, allerdings reagiert er auf keins meiner eMails.

Versicherung hin- oder her, die Adresse vom Verkäufer muss her!  

193 Postings, 7458 Tage Gilbert Wolzowwas soll der vergleich mit ebay?

 
  
    #6
27.07.04 12:39
ich finde es wesentlich profesioneller was amazon da macht (spart geprellten kunden zeit nerven und vor allem GELD)

warscheinlich wollen sie nicht das verrückte mit schrotflinten bei verkäufern anrücken
um ihre gebrauchte taschenuhr abzuholen.

nochmal du hast den amazon richtlinien zugestimmt wenn dir die von ebay besser gefallen hättest du eben bei ebay kaufen müssen.  

2189 Postings, 9020 Tage jgfreeman@gilbert

 
  
    #7
27.07.04 12:48
es geht darum, dass die vertragsparteien benannt werden müssen. will du einen vertrag abschließen, musst du nicht nur deinen willen äußern, sondern auch eine gegenpartei haben. es ist ein zweiseitiges rechtsgeschäft.

und nicht alles, was in AGB steht, ist auch gültig! nur mal so zur info... :-)

Grüße,
JG
www.chart-me.de  

21880 Postings, 8297 Tage utscheckwie lange wartest du schon? o. T.

 
  
    #8
27.07.04 12:55

193 Postings, 7458 Tage Gilbert Wolzowjgfreeman

 
  
    #9
27.07.04 13:34
ich verstehe trotzdem in keinster weise sein problem!
das geld ist weg, na und? nun greift amazon ein und erstattet ihm seinen verlust und setzt sich selbst mit dem schummler auseinander!

glaube mir, viele geprellte ebay kunden würden sich genau das wünschen!!!!

und das reicht noch nicht was besser deutlich besser ist als bei ebay.
wenn du eine ware bei amazon verkaufst tun sie dir mit payment in der gleichen minute dein geld gutschreiben das du nicht tagelang genau darauf warten mußt positiver nebenefekt für den käufer er hat in den meißten fällen am nächsten tag seine ware da der verkäufer nicht tageang der wilkür der banken ausgesetzt ist die nur buchen wenn sie gerade lust haben.  

66 Postings, 7440 Tage bigmonkeyNo.8 Danke

 
  
    #10
27.07.04 13:36
Das ist der Punkt um was es mir geht.
Bei einem Verkauf gibt es immer einen Käufer mit Anschrift und einen Verkäufer mit Anschrift. Das ist seriös. Das was Amazon mir sagt, aus Datenschutzgründen .... Ich soll warten ... Vericherung ...
Mein Geld ist bisher weg. Lass ich es zurrückholen, was möglich ist, habe ich Amazon am Hals, da ich Amazon belaste und nicht den Verkäufer. Ist das fair?
Ich warte seit 3 Wochen auf den Artikel (€ 600 ist nicht der Betrag von einem Buch über € 6-50). Beim Verkauf stand Lieferung in 2-3 Tagen. Null Reaktion auf ein eMail Seitens des Verkäufers und von Amazon höre ich nur 30 Tage warten, dann gibts die Versicherung.
Na toll!
Ich benötige das Teil jetzt nicht in 30 Tagen oder irgendwann.  

193 Postings, 7458 Tage Gilbert Wolzowbigmonkey

 
  
    #11
27.07.04 14:36
es ehrt dich zwar das du amazon nicht zur last fallen willst,aber mach dir mal da drüber keine gedanken.

das spielen sie halt mit der über (insgesamt)  20% gewiwinnbeteiligung locker wieder ein (ebay ca 7%)

es sind halt 2 verschiedene geschäftsphilosophien ich persönlich finde die von amazon seriöser da sie dir auch helfen wenn mal was daneben geht. aber eben zumindest für verkäufer höhere gebüren haben.(preis der sicherheit)

der käufer aber wird im gegensatz zu ebay in watte gepackt,ist doch schön!  

7114 Postings, 8512 Tage KritikerDie Lücke in der Sache ist

 
  
    #12
27.07.04 15:19
doch die, daß bigmonkey, bevor er das Geld geschickt hat, nicht nach der Adresse des Verkäufers gefragt hat.
Jetzt stört ihn die allg. Rechtsunsicherheit, zu der sich unsere Gesellschaft und leider auch der Staat immer mehr bewegt. Irgendwie logisch! - Kritiker.  

66 Postings, 7440 Tage bigmonkeyMoment

 
  
    #13
27.07.04 16:30
Ich habe gekauft und dort ist ausser der eMail keine Angabe einer Adresse des Verkäufers.
Beim Kauf erwarte ich von Amazon die Info mit Angabe der Händler/Verkäuferadresse. Zudem habe ich kein Geld geschickt, sondern Amazon hat es über Ihr Payment System von meinem Konto eingezogen. Das ist ein kleiner Unterschied.

Amazon ist fein raus, will mir den schwarzen Peter zuschieben, wenn ich das Geld per Rücklastschrift zurückhole, dazu ... und mir erst in 30 Tagen ...
Ich kaufte aber keine DVD Kamera weil ich diese in 30 Tagen benötige, sondern weil ich diese jetzt haben will. Am Donnerstag bin ich im Urlaub und was nun?

@Gilbert du solltest keinen Apfel mit einer Birne vergleichen. Bei Amazon sind es Kleinbeträge die über den Tisch gehen. Kleinbeträge sichert Amazon mit € 2.500 ab.
Bei eBay sind das oft ganz andere Dimensionen und sehr oft hohe Beträge, die über den Tisch gehen.

Fakt ist: Amazon weigert sich, mir die Adresse des Verkäufers zu nennen. Das ist nicht seriös. Bei eBay kommt zu jedem Kauf/Verkauf die Adresse beider Parteien.

Meine Frage war, ist der Vorgang von Amazon nach dt. Recht richtig? Ich sehe dort einen Verstoss.  

21880 Postings, 8297 Tage utscheckMal eine Frage am Rande!

 
  
    #14
27.07.04 16:43
Was willst du den mit der Adresse? Die nutzt dir nix, selbst wenn es die richtige Anschrift sein sollte.

Ist zugegeben für dich Scheiße gelaufen, aber jetzt kannst du es nicht mehr ändern.

Wenn da noch im Kleingedruckten steht, solange der Vorrat... oder Zwischenverkauf vorbehalten, ist das Ding eh erledigt.

utscheck  

1148 Postings, 8101 Tage Desaster_MasterDer Blick ins Gesetzbuch....

 
  
    #15
27.07.04 16:49
erleichtert im Allgemeinen die Rechtsfindung. In den AGBs steht:
"Amazon behält sich das Recht vor, bei dem Verdacht einer strafbaren Handlung die Daten des jeweiligen Teilnehmers (z.B. Teilnehmer-Kontaktdaten, IP-Adresse und Surf-Informationen und veröffentlichte Inhalte) an den Vertragspartner, andere Dritte oder an die zuständigen Ermittlungsbehörden zu melden. Die gleichen Rechte hat Amazon bei nicht einwandfreien Angeboten, ungenauen Listungen oder ungenauer Kategorisierung eines Artikels oder Angeboten, die nach dem Community Leitfaden nicht angeboten werden können oder dem sonstigen Verdacht eines Missbrauchs der Amazon.de Marketplace-, Auktionen- und zShops-Plattform."
D.H. dass Amazon Dir eigentlich nicht von vorneherein grundsätzlich die Adresse verweigern darf.
Wenn Du eine Anzeige erstattest und ein Verfahren eingeleitet wird, dann besteht auch ein begründetes Interesse i.o. Sinne.


 

21880 Postings, 8297 Tage utscheckDM

 
  
    #16
28.07.04 16:48
alles richtig, aber sie haben halt auch eine Frist gesetzt...  

66 Postings, 7440 Tage bigmonkeyDanke

 
  
    #17
28.07.04 17:02
Muss wohl abwarten. Das kotzt mich an, morgen gehts in Urlaub, klasse eine andere Kamera kann ich mir erst kaufen, wenn das Geld meinem Konto gutgeschrieben wurde.
Bin gespannt, ob ich je einen müden Euro sehen werde.  

66 Postings, 7440 Tage bigmonkeyNoch keine Ware und ab Morgen kann ich erst

 
  
    #18
11.08.04 15:53
bei Amazon meinen Einspruch erheben.
Hoffe mein Geld sehe ich wieder.
Diese Vorgehensweise von Amazon finde ich weiter sehr unseriös. Ich weis bis heute nicht, wie der Betrüger mit Namen und Adresse heist.
Amazon will sich dazu nicht äussern!

 

45711 Postings, 7816 Tage joker67was ist denn mit eventuellen

 
  
    #19
11.08.04 16:02
Garantieansprüchen??

An wen willst Du dich dann  wenden,wenn Du keine Namen hast??

Amazon wird wohl kaum die Schadensfälle abwickeln.

Bei Garantiefällen wird vom Werk aus immer gefragt wo das Gerät gekauft worden ist.  

66 Postings, 7440 Tage bigmonkeyWas will ich Garantie?

 
  
    #20
11.08.04 16:06
Ich will erst mal eine Ware oder mein Geld zurück. Amazon Payment Garantie
oder besser Geld zurückbuchen?  

45711 Postings, 7816 Tage joker67Ich bin schon einen Schritt weiter,was

 
  
    #21
11.08.04 16:09
machst Du wenn das Ding nach 3 Monaten die Biege macht??

Wohin gehen dann deine Ansprüche,wenn du nicht nachweisen kannst wo das Gerät herkommt??

 

66 Postings, 7440 Tage bigmonkeyIndem Fall kann ich es nachweisen

 
  
    #22
11.08.04 16:18
weil ich
A) Ware erhalten habe
B) Sony auch ohne händler mit Kaufbeleg die garantie übernehmen muss

Was mir fehlt ist bisher die Ware. Mein Glück, ich habe noch 14 Tage Zeit für eine Rücklastschrift, sollte Amazon mir den Betrag nicht ausbezahlen.

Was nicht Okey ist, dass Amazon einen Kauf zulässt, diesen über Ihre Plattform mit deren Amazon Payment Einstellung abwickelt, jedoch den Verkäufer/Betrüger von der Anschrift deckt.
Bei eBay weis ich nach Kauf immer, von wem ich real gekauft habe und nicht nur von welcher eMail Anschrift wie bei Amazon.
Bei Amazon kauf ich bestimmt nichts mehr mit höherem Betrag.  

66 Postings, 7440 Tage bigmonkeyGibt es bei Ariva keinen Juristen? o. T.

 
  
    #23
11.08.04 21:58

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