Nächster Mega Inso Zock


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Neuester Beitrag: 25.04.21 03:30
Eröffnet am:14.01.11 08:33von: fraukathiAnzahl Beiträge:2.866
Neuester Beitrag:25.04.21 03:30von: HeikejnvlaLeser gesamt:171.479
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396 Postings, 3973 Tage alleshateinensinnWenn Du so schön recherchiert hast,

 
  
    #1301
13.11.13 09:32
wird es schon stimmen mit der Baader Bank...
Dass das ein Grund ist zum Weiterhandeln war meinerseits eine reine Spekulation.
Fest steht aber ja allerdings dass München die Heimatbörse ist und sie weiter gelistet bleiben. Wie ich schon gesagt habe, hier geht es ja nur noch um Kleingeld, selbst 300.000 Stück bringen bei 0,004 noch 1200€ ein, und dann hätte ich schon über 3%... Apropos, müsste derjenige das dann melden, oder ist das bei Insolvenzwerten nicht der Fall? Hier wurden mal an dem Ausverkaufstag in Stuttgart ein Blocktrade von über 600.000 Stück gekauft- weiss da jemand was, wie das rechtlich ist mit dem Melden?
Gruss an Alle und einen schönen Tag;-)
 

10864 Postings, 6940 Tage IlmenWann die Meldepflicht beim Aktienkauf greift ...

 
  
    #1302
13.11.13 11:50
Zum einen greift die Meldepflicht immer dann, wenn durch einen Aktienkauf oder -verkauf bestimmte prozentuale Anteile an Stimmrechten über- oder unterschritten werden.

Zum anderen greift sie, wenn eine „Führungskraft“ der Aktiengesellschaft Aktien oder andere Finanzinstrument erwirbt, veräußert oder auf sonstigem Wege erhält.
Die Meldepflicht beim Aktienkauf und -verkauf allgemein

Konkret greift die Meldepflicht gemäß §21 WpHG dann, wenn durch den Kauf oder Verkauf von Aktien 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer AG erreicht, über- oder unterschritten werden.

In solch einem Fall muss der Meldepflichtige, also der (Ver-)Käufer, dies sowohl dem Emittenten als auch der BaFin innerhalb von 4 Handelstagen melden. Bei Zertifikaten ist grundsätzlich nur der Inhaber des Zertifikats von der Meldepflicht betroffen.

Die 4-Tages-Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem der (Ver-)Käufer weiß, dass er eine bestimmte Prozentgrenze erreicht, über- oder unterschritten hat. Dabei geht das WpHG allgemein von 2 Handelstagen aus.

Zudem muss die Aktiengesellschaft die entsprechenden Änderungen veröffentlichen und im Unternehmensregister speichern.

Entsprechendes gilt auch bei Erstemissionen am Markt sowie für andere Finanzinstrumente als Wertpapiere, wobei hier die Untergrenze bei 5% liegt.

Gegebenenfalls muss berücksichtigt werden, dass Stimmrechte zum Beispiel von Mutter- und Tochtergesellschaften zugerechnet werden.
Die Meldepflicht beim Aktienkauf durch Führungspersonal der Aktiengesellschaft

Sobald eine Führungskraft einer Aktiengesellschaft Aktien oder andere Finanzinstrumente des Unternehmens kauft oder verkauft, greift gemäß §15a WpHG die Meldepflicht. Solche Aktionen werden auch als Directors‘ Dealings bezeichnet.

Mehr zum Thema: Überrendite nach Insidertrades

Ebenfalls davon betroffen sind Personen, die mit ihnen in einer engen Beziehung stehen; also zum Beispiel Ehepartner und Kinder eines Vorstands- oder Geschwister eines Aufsichtsratsmitgliedes.

In solch einem Fall muss die Aktiengesellschaft der BaFin die entsprechenden Änderungen innerhalb von 5 Werktagen mitteilen.

Zudem ist der Emittent verpflichtet, die Änderungen zu veröffentlichen und diese Veröffentlichung ebenfalls der BaFin mitzuteilen.

Die Meldepflicht greift jedoch nur, wenn die Gesamtsumme der Geschäfte einer Führungsperson und deren eng verbundener Personen pro Kalenderjahr bei 5.000 € oder höher liegt.

http://www.gevestor.de/details/...t-sorgt-fur-transparenz-636853.html

10864 Postings, 6940 Tage IlmenWelche Rolle die Meldepflicht beim Aktienkauf für

 
  
    #1303
13.11.13 11:52
.... Kleinanleger spielt...

Insbesondere bei Wertpapieren und Finanzinstrumenten von großen Unternehmen sind kleine Privatanleger in der Regel nicht von der Meldepflicht betroffen. Dennoch sollten sie darüber informiert sein, um im gegebenen Fall vorbereitet zu sein.

Abgesehen davon können die aus der Meldepflicht resultierenden Informationen sowie die Veröffentlichungen der Unternehmen für Anleger aufschlussreich für eigene Wertpapiergeschäfte sein.

http://www.gevestor.de/details/...t-sorgt-fur-transparenz-636853.html

Aktien für Anfänger - Das Prinzip des Aktienkaufs
http://www.youtube.com/watch?v=E8xi06XNTiU

396 Postings, 3973 Tage alleshateinensinnDankeschön :-)

 
  
    #1304
13.11.13 14:57
für die lange Ausführung- aber ich hatte mal was gehört, dass das bei der Insolvenz nicht mehr genauso ist- weisst Du da was?
Übrigens heute schon wieder 11 Trades;-)
Viel Spass weiter Allen:-)  

396 Postings, 3973 Tage alleshateinensinnIn den seltensten Fällen

 
  
    #1305
13.11.13 15:28
kamen bei den extremen Zocks Mitteilung, obwohl da klar sein musste, dass da mindestens einer die Schwelle überschritten hatte...

 

10864 Postings, 6940 Tage IlmenAktienrechtlichen Beschlussmängelklage & Insolvenz

 
  
    #1306
15.11.13 10:15

...Meldepflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG):




10864 Postings, 6940 Tage IlmenMeldepflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz

 
  
    #1307
15.11.13 10:18
Urteil des BGH vom 19.07.2011, Az.: II ZR 246/09

I.
Der BGH hat mit dem Urteil vom 19.07.2011 Folgendes entschieden:

   Eine aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aktiengesellschaft nur dann nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn der angefochtene Beschluss zu einer Vergrößerung der Insolvenzmasse führt.
   Im Rahmen eines fremdnützigen Verwaltungstreuhandverhältnisses werden dem Treuhänder Stimmrechte eines Dritten, der sein Verhalten mit dem Treugeber abgestimmt hat, nicht nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.

II.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die drei Kläger sind Aktionäre der Beklagten, einer börsennotierten Aktiengesellschaft. Sie haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen verschiedene Beschlüsse der Hauptversammlung der Beklagten vom 26.8.2008 erhoben. Der Kläger zu 3) hielt treuhänderisch für L. V. 52.262 von insgesamt 4.130.633 Stückaktien bei einem Grundkapital der Beklagten von ca. 4,1 Mio. Euro. Die Eheleute Dr. T.G. und S.G. (im Folgenden auch „Eheleute G.“) hielten 93.411 (Dr. T.G.) bzw. 93.410 Aktien (S.G.). Sie hatten ihr Stimmverhalten mit L. V. abgestimmt (sog. „acting in concert“).

Der Kläger zu 3) hatte der Beklagten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt, dass ihm 52.262 Aktien direkt zustünden und weitere 186.830 Aktien gem. § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen seien. Nachdem L. V. diese Mitteilung gegenüber der Beklagten und der BaFin zurückgenommen hatte, lagen zuletzt noch Meldungen von L. V. und der Eheleute G. vor, wonach u.a. L. V. sämtliche Aktien der Eheleute G. und des Klägers zu 3) wie folgt zuzurechnen seien:
                    §
................................!!!!!....SIEHE KASTEN....!!!!!
http://www.gesellschaftsrechtskanzlei.com/...apierhandelsgesetz-wphg/

Die Beklagte, die mit den Klägern zu 1) und 2) einen Vergleich geschlossen hat, ist der Auffassung, der Kläger zu 3) habe seine Mitteilungspflicht aus § 21 WpHG verletzt und sei daher gem. § 28 S. 1 WpHG nicht klagebefugt.

Das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München als Berufungsgericht wiesen die Klage des Klägers zu 3) ab. Der BGH hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Während des Revisionsverfahrens ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beklagten eröffnet worden.

III.
Das Ergebnis und der Weg des BGH:

1.
Das Revisionsverfahren ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beklagten nicht unterbrochen worden.

Aktienrechtliche Beschlussmängelklagen werden nach § 240 Satz 1 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aktiengesellschaft unterbrochen, wenn sie die Insolvenzmasse im Sinne des § 35 InsO „betreffen“. Das ist der Fall, wenn durch den angefochtenen Beschluss Ansprüche der Masse begründet werden oder Verbindlichkeiten wegfallen. Denn dann zielt die Beschlussmängelklage darauf ab, die Insolvenzmasse zu verringern. Ein Beschlussmängelverfahren wird nach dem BGH dagegen nicht unterbrochen, wenn die Klage entweder keine Veränderung der Masse bewirken kann oder darauf abzielt, die Insolvenzmasse zu vergrößern. Im dem Fall, dass die Klage darauf abzielt, die Insolvenzmasse zu vergrößern, darf der Insolvenzverwalter nicht gezwungen werden, im Prozess einen für die Masse nachteiligen Beschluss zu verteidigen. Er kann sich stattdessen als Nebenintervenient auf Seiten des Klägers beteiligen.

Im Folgenden hat der BGH festgestellt, dass die angegriffenen Beschlüsse entweder darauf abzielten die Insolvenzmasse zu vegrößern oder masseneutral waren. Jedenfalls lag kein Fall einer Verringerung der Insolvenzmasse vor, der das Revisionsverfahren hätte unterbrechen können.

http://www.gesellschaftsrechtskanzlei.com/...apierhandelsgesetz-wphg/

10864 Postings, 6940 Tage IlmenDie insofern einschlägigen Vorschriften lauten...

 
  
    #1308
15.11.13 10:19
auszugsweise wie folgt:

§ 21 Abs. 1 S. 1 WpHG:

„(1)    Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen. […]

§ 22 WpHG:

„(1)    Für die Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 1 und 1a stehen den Stimmrechten des Meldepflichtigen Stimmrechte aus Aktien des Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, gleich,

[…]

2.    die einem Dritten gehören und von ihm für Rechnung des Meldepflichtigen gehalten werden,

[…]

(2)  Dem Meldepflichtigen werden auch Stimmrechte eines Dritten aus Aktien des Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, in voller Höhe zugerechnet, mit dem der Meldepflichtige oder sein Tochterunternehmen sein Verhalten in Bezug auf diesen Emittenten auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise abstimmt; ausgenommen sind Vereinbarungen in Einzelfällen. Ein abgestimmtes Verhalten setzt voraus, dass der Meldepflichtige oder sein Tochterunternehmen und der Dritte sich über die Ausübung von Stimmrechten verständigen oder mit dem Ziel einer dauerhaften und erheblichen Änderung der unternehmerischen Ausrichtung des Emittenten in sonstiger Weise zusammenwirken. Für die Berechnung des Stimmrechtsanteils des Dritten gilt Absatz 1 entsprechend.“

§ 28 S. 1 WpHG:

„Rechte aus Aktien, die einem Meldepflichtigen gehören oder aus denen ihm Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 zugerechnet werden, bestehen nicht für die Zeit, für welche die Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 1 oder 1a nicht erfüllt werden. […]“

http://www.gesellschaftsrechtskanzlei.com/...apierhandelsgesetz-wphg/

10864 Postings, 6940 Tage IlmenOb sich die AG in Insolvenz befindet, ist dagegen

 
  
    #1309
15.11.13 10:34

......i r r e l e v a n t...


Inkmarker: Maßgeblich ist     (3 24.01.11 17:53 #2)

zum einen, ob die fragliche Aktie im Freiverkehr (keine Meldepflicht) oder in einem geregelten Markt notiert, und zum anderen (bei einer Notierung im geregelten Markt), ob eine Meldeschwelle (3%, 5%, 10% usw.) beim Kauf bzw. Verkauf tangiert wurde.


Ob sich die AG in Insolvenz befindet,

ist dagegen irrelevant...


http://www.ariva.de/forum/...-meldepflicht-bei-insolvenzfirmen-431452

Nach dem das DBIV-Papier im Freiverkehr

gehandelt wird, besteht keine Meldepflicht

nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

10864 Postings, 6940 Tage IlmenNach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gilt

 
  
    #1310
15.11.13 10:42
Aber letztendlich gilt: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile zu veröffentlichen!

http://www.stock-world.de/forum/thread?thread_id=416835&page=184

17621 Postings, 5589 Tage M.MinningerMeldepflicht für den Freiverkehr

 
  
    #1311
1
15.11.13 11:06

§ 20
Mitteilungspflichten.


(1) Sobald einem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Aktien einer Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland gehört, hat es dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für die Feststellung, ob dem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Aktien gehört, gilt § 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4.

....[...]

http://dejure.org/gesetze/AktG/20.html  

17621 Postings, 5589 Tage M.MinningerWie z.B. hier

 
  
    #1312
1
15.11.13 11:12
Investunity AG

München



Mitteilung nach § 20 Abs. 1 AktG

Hiermit teilen wir mit, dass die Meravest Capital Aktiengesellschaft, Karlsruhe unmittelbar mehr als ein Viertel der Aktien an der Gesellschaft hält.




23. August 2013

Investunity AG

Der Vorstand

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...o_quicksearchlist%29=Suchen  

396 Postings, 3973 Tage alleshateinensinnVielen Dank für Eure Antworten...;-)

 
  
    #1313
15.11.13 13:32
und ich denke das Thema ist damit für mich auch befriedegend beantwortet worden! Dass der Insolvenzverwalter das nicht melden muss kann hier eine gute Erklärung sein...

Tja, heute sind wir wieder 25% im Plus- der reine Wahnsinn:-) Bid/Ask hat sich dei letzten Tage nicht mehr geändert... mal schauen wer hier als nächstes bedient wird;-) wobei ich mir tatsächlich kaum noch vorstellen kann, dass hier noch einer bei 0,004 verkauft- und das Bid ist ja auch nicht mal grösser geworden- mit den schlappen 115.000 St. wären wir hier bei 460€... dagegen bei 0,006 45.000 St. bei 270€...     LOL
Ja falls nochmal ein Pennyboom kommen sollte, kann man von höheren Kursen ausgehen, dann wird ja bekanntlich alles gekauft- aber man weiss ja nie...

Aber 0,004 € kann man glaub ich nicht so viel falsch machen hier- wenn ich mir anschaue, dass manche Leute Getgoods tatsächlich mal bei 8€ gekauft haben! Auch sehr dubios, wie das da lief... tja und nochmal, wenn nur ein paar Beteiligte von dort hier investieren würden, wäre das Potential erheblich grösser- aber die Börse hat ja ihre eigenen Gesetze:-) Oder da kaufen tatsächlich noch welche Hess AG, obwohl da das Delisting an ALLEN Börsen bekannt war- und der Kurs tatsächlich sogar am letzten Handelstag noch kurzzeitig im Plus!!! Auch so ne extreme Abzockergeschichte- nach nem halben Jahr Börse Insolvenz anmelden- unfassbar...

Na dann in diesem Sinne ein schönes Wochenende und viel Erfolg allen Beteiligten und Lesern


 

10864 Postings, 6940 Tage IlmenHeute geht wieder was in München....

 
  
    #1314
19.11.13 17:07

Times & Sales: München
Zeit
          §Kurs Stück
16:11:38 0,005 €
          §520
15:39:15 0,005 €
          §161
15:12:25 0,005 €
          §321
15:11:34 0,005 €
          §356
15:10:43 0,005 €
          §570
15:09:21 0,005 €
          §470
15:08:39 0,005 €
          §391
15:08:02 0,005 €
          §763
15:06:02 0,005 €
          §359
15:05:49 0,005 €
          §1.296
10:14:10 0,005 €
          §292
09:18:05 0,005 €
          §100
08:01:46 0,005 €
          §267

396 Postings, 3973 Tage alleshateinensinnwieder fetter umsatz!

 
  
    #1315
26.11.13 15:55
schon wieder 0,4% des unternehmens gehandelt worden... nach 250 handelstagen hat sich so die ganze aktionärsstruktur geändert ;-)
 

396 Postings, 3973 Tage alleshateinensinnwelcher volltrottel verkauft da 500000?

 
  
    #1316
09.12.13 11:34
herzlichen glückwunsch an alle käufer... erst bei 0,006 80000 gekauft worden und dann sowas... mehr als unglaublich bescheuert, nicht mal die 80000 auf 0,005 wurden bedient!
der witz des jahres.
ist hier noch jemand, der dazu was sagen will?  

396 Postings, 3973 Tage alleshateinensinnwie üblich kein delisting, nur idiotismus...

 
  
    #1317
09.12.13 11:48
die leute scheinen nicht rechnen zu können, hier eine kleine orientierungshilfe für den verkäfer beim nächsten mal;-)
bei 0,005 bringen 80000stück 400€...
bei 0,002 dagegen 160€... und dann schaut man ob es nach dem verkauf bei 0,005 noch einen gibt der evtl bei 0,004 oder 0,003 kaufen will. aber nur so ein tip, evtl seh ich die sache ja falsch, will das garnicht ausschliessen.

ich glaub ich mach mal ein paar jahre urlaub von der börse, vielleicht kommt ja irgendwann doch ein besseres system wie unsere verheuchelte demokratie.

die aktionäre hier sind echte glückspilze! aber hier stinkt es gewaltig nach rechte tasche-linke tasche, sind hier irgendwelche meinungen dazu?
aber einen sinn muss es ja haben...  

396 Postings, 3973 Tage alleshateinensinnnaja...

 
  
    #1318
09.12.13 12:47
aber sowas hat ja nichjt immer was zu sagen, die aktie hat schon mal von 0,002 auf 0,024 wieder zugelegt;-)
bei kabel new media hab ich auch mal was beobachtet, da wurden auch 500000 zu 0,002 verkauft und am gleichen tag 500000 zu 0,008 gekauft...
naja wer hier zeit und geduld und ein extrem dickes fell mitbringt, kann hier evtl noch höhere kurse sehen...
na dann bis nächstes jahr irgendwann und frohe weihnachten und guten rutsch
euch allen  

396 Postings, 3973 Tage alleshateinensinndoch immer wieder käufe bei 0,005

 
  
    #1319
31.12.13 12:36
gestern auch wieder  über 100000 stück zu 0,005 gekauft- wenn man hier viel einkauft, kann man relativ schnell den kurs hochziehen bei dieser mikrigen marktkapitalisierung und es gibt nur noch einen preis, da nur noch die heimatbörse münchen handelt...
mal gespannt was mit dem kurs nächstes jahr passiert, alle die dieses jahr gekauft haben haben ja eigentlich fast nichts ausgegeben! zu 0,005 200000 stück sind 1000 €, und irgendjemand kauft ja immer welche, da muss doch irgendein interesse sein, irgendwas mit dem kurs anzustellen. eventuell kommt ja auch nochmal ein pennystockboom;-) dann sehen wir hier deutlich höhere kurse.  totgeglaubte leben ja bekanntlich länger  

396 Postings, 3973 Tage alleshateinensinnwieder die schlausten am werk...

 
  
    #1320
02.01.14 09:06
es ist nicht zu fassen, wieder 100000 bestens verkauft- absolute genies am werk, bei 0,003 hätt ich sie doch auch genommen;-) die aktionäre hatten bei dieser aktie noch nie etwas zu lachen, eine der schlechtesten perfomances die man sich nur vorstellen kann und jedes mal wenn sichj eine steigerung andeutet, gehts prompt wieder sehr rasch runter- man kann allen aktionären einschliesslich mir selbst nur ganz viel glück wünschen- obwohl hier nicht wirklich viel zu retten ist- evtl wollen die billigen einkäufer den kurs etwas hochziehen? ist auch egal,gibt eigentlich nichts mehr zu sagen hier.
gutes neues jahr euch allen  

10864 Postings, 6940 Tage IlmenMach den Vorschlag: Übernehme alles für 1 Euro!

 
  
    #1321
02.01.14 18:37
Hallo Leute,

braucht euch erst nicht weiter bemühen, den DBVI-Kurs, noch weiter in den Keller runterzufahren, denn ich mache euch folgenden Vorschlag:

Ich übernehme all die restlichen  DBIV-Aktien, zum Symbolpreis, von:

..................................................   1 Euro! .............................................

Dann habt Ihr euer,  DBIV-Problem, für alle Tage los.

MfG

396 Postings, 3973 Tage alleshateinensinnalso meine bekommst du nicht für nen €

 
  
    #1322
05.01.14 18:33
gerne würde ich bei 0,002 500000 st. kaufen, wer ist nochmal so schlau?
dann bei 0,003 auch wioeder, dann werden sie ja mehr wert, die erssten gekauften und es ist eine immense stückzahl... bleib dabei hier gibts spottbillige chance für die arquana-ision-mania-tria-abzockerbande;-)  

396 Postings, 3973 Tage alleshateinensinnjuhu2

 
  
    #1323
15.01.14 18:20
hier geht ja die post ab- ironisch gemeint  

396 Postings, 3973 Tage alleshateinensinnwas meint ihr

 
  
    #1324
15.01.14 18:20
bringen die pennies irgendwann nochmal ????  

396 Postings, 3973 Tage alleshateinensinnalso enttäuschender geht fast nicht

 
  
    #1325
15.01.14 18:23
wie hier bei der dbvi- hatte nie einen echten rebound...
absolut witzlos hier bei dieser mk...
abschiedsgruessle euch allen beteiligten und mitlesern:-)  

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