Frage: Wie sichere ich ein Privatdarlehen ab?


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Neuester Beitrag: 18.12.01 10:12
Eröffnet am:18.12.01 00:07von: BoersiatorAnzahl Beiträge:16
Neuester Beitrag:18.12.01 10:12von: BoersiatorLeser gesamt:2.232
Forum:Börse Leser heute:1
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9095 Postings, 8510 Tage BoersiatorFrage: Wie sichere ich ein Privatdarlehen ab?

 
  
    #1
18.12.01 00:07
Ich möchte meiner Freundin für Ihr Hausbau 20TDM zinsfrei leihen.
Natürlich mache ich dies nicht via Handschlag und einem netten Lächeln!
Selbstverständlich will ich dies mit den Rückzahlungsmodalitäten schriftlich fixieren.
Wie macht man sowas am Besten?
Ist hier der Weg zum Notar die beste Lösung, um im Nachhinein (daran denkt bei Abschluss niemand nach (Man(n) ist ja Realist!)))?

Wer hat Erfahrungen und sinnvolle sowie fundierte Infos?

Gruß und g8!
Boersiator

 

34698 Postings, 8640 Tage DarkKnighthahaahaaa

 
  
    #2
18.12.01 00:10
kauf Dir lieber ne Thai dafür  

9095 Postings, 8510 Tage Boersiator@DK

 
  
    #3
18.12.01 00:18
Verschone mich bitte mit Deinen blöden Beiträgen!
Kannst Du ausnahmsweise auch mal was sinnvolles zum Thema abgeben?


 

34698 Postings, 8640 Tage DarkKnight@boersiator:

 
  
    #4
18.12.01 00:22
unter diesen Umständen leider nicht ... ich ahne Schlimmes bzgl. Deiner Zukunft ... aber: "Die Raupe kann den Schmetterling nicht verstehen"  

5074 Postings, 9186 Tage ElanBörsi ist doch schwul, oder? o.T.

 
  
    #5
18.12.01 00:26

9123 Postings, 8609 Tage ReilaGrundschuld oder notarielles Schuldanerkenntnis

 
  
    #6
18.12.01 00:26
Ist ja eine gute Einstimmung auf die spätere Gütertrennung aber eine schlechte auf die Liebe.

R.  

9123 Postings, 8609 Tage ReilaWenn du dann bei ihr wohnst, zahlst du auch Miete?

 
  
    #7
18.12.01 00:29
Sex ist aber kostenfrei, ja?

R.  

1552 Postings, 8279 Tage promSo läuft das Leben. Beispiel aus der Praxis

 
  
    #8
18.12.01 00:41
von I.......K-M...   am 28 Oktober, 2001

Habe von einer Bekannten vor ca. 8 Jahren zwei Schuldscheine (4.500 und 8.000DM), für übernommene Rechnungen, bekommen. Es wurde keine besondere Rückzahlungsfrist vereinbart. Nun versuche ich, da selbst in finanziellen Schwierigkeiten, die Schuldschein einzulösen. Muss mir jedoch seit Jahren anhäören, dass Madam leider mal wieder in einer Umschulung steckt (seit 8Jahren!) und von der Sozialhilfe lebt. Nebenbei ging sie des öfteren (schwarz) arbieten (als Bedieneung) und arbeitete auch (sehr gut verdienend) als Prostituierte. Sie hat also wirklich genügend Zeit UND Geld gehabt, die Rückzahlung zu beginnen. Benötige ich jetzt ein Gerichtsurteil (Pfändungs-und Überwesungsbeschluss), oder kann ich Kopien der Schuldscheine ihrem jetzigen, (seriösen) Arbeitgeber vorlegen?
Kann / darf ich den Schuldschein ggf. rechtsgültig veräußern?


 

1552 Postings, 8279 Tage promDer Schuldschein

 
  
    #9
18.12.01 00:44
Der Schuldschein (Schuldbrief, Schuldurkunde) ist eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, in der der Schuldner eine Leistung verspricht (in der Regel Zahlung eines bestimmten Geldbetrags). Diese Urkunde wird zumeist zur Beweiserleichterung für den Gläubiger ausgestellt, da sie das Bestehen einer Schuld bestätigt. Die Angabe des Schuldgrunds ist dabei nicht erforderlich. Der Schuldschein ist kein Wertpapier; der Besitz dieser Urkunde ist zur Geltendmachung des Rechts nicht erforderlich. Das Eigentum am Schuldschein steht dem Gläubiger zu (Soll über die Beweiswirkung hinaus durch die Erklärung eine abstrakte Verbindlichkeit des Schuldners geschaffen werden, so liegt ein Schuldanerkenntnis vor.)

 

9123 Postings, 8609 Tage Reila@prom

 
  
    #10
18.12.01 00:49
Die Schuldscheine kannst du verkaufen. Ein seriöses Unternehzmen wird aber wohl wenig eintreiben können, wenn kein einkommen nachgewiesen werden kann. Andere, die meist höhere Gebühren haben, schon eher.
Für den Arbeitgeber brauchst Du einen Titel (rechtskräftiges Urteil). Dann kannst du pfänden, wenn das Einkommen über der Pfändungsgrenze liegt.
Wenn sie reguläre Arbeit hat, würde ich einen Mahnbescheid erwirken. Der wird rechtskräftig, wenn sie nicht widerspricht und kann dann vollstreckt werden. Die Dinger gibts im Papiergeschäft und müssen ausgefüllt im _Amtsgericht abgegeben werden. Kleine Gebühr und geht auch relativ schnell im Vergleich zum Klageweg. Kannst Dich auch im Gericht beraten lassen. Wenn Sie dem Mahnbescheid widerspricht, bleibt Dir der Weg über die Klage.

R.  

34698 Postings, 8640 Tage DarkKnightEs gibt keine vorrangige Besicherung mehr

 
  
    #11
18.12.01 00:53
die Banken haben alles im Griff

also: Thais bestellen, statt Geld für Deutsche ausgeben  

9123 Postings, 8609 Tage ReilaPS Schuldscheine, notarielle Schuldanerkenntisse,

 
  
    #12
18.12.01 00:55
Sicherungshypotheken:

Meine Erfahrung:
Wem auch immer man ein Darlehen gibt und wie auch immer man es absichert, man erhält die Knete nicht oder verspätet zurück. Ausnahmen bestätigen die Regel, sind aber so zahlreich wie Schneefälle in der Sahara.

R.  

9123 Postings, 8609 Tage ReilaDK, kann Dir nicht mal widersprechen.

 
  
    #13
18.12.01 00:57
Dein Vorschlag führt wenigstens zu einer Gegenleistung. Das Geld ist zwar auch weg, aber u.U. mit mehr Vergnügen.

R.  

34698 Postings, 8640 Tage DarkKnighthahaha, Punktlandung, Reila

 
  
    #14
18.12.01 00:58
oder, wie es Robert Lembke ausdrückte: "Ehe Du einem Freund Geld leihst, überleg' Dir vorher, was Dir wichtiger ist!"  

1552 Postings, 8279 Tage promReila, war nicht mein Fall, sondern "Warnung", lol o.T.

 
  
    #15
18.12.01 00:59

9095 Postings, 8510 Tage Boersiator@Prom

 
  
    #16
18.12.01 10:12
Hi,
genau so eine Situation will ich vermeiden!
Was kann den bitte schlimm sein, finanzielle Dinge im voraus bestmöglich abzusichern? Soso, ein Ehevertrag ist dann wohl auch Mumpitz, was Reila, DK etc.?
Wenn ich geld in das Haus meiner Freundin pump und vereinbart wird, daß ich es zurück erhalte, sollte dies auch entsprechend schriftlich fixiert werden.
Jeden Tag hört man von ähnlichen Aktionen, wie schon von Prom genannt.

Geld hat nichts mit Liebe zu tun.
Wer von Euch würde denn schon 20TDM verschenken wollen?

Gruß,
Boersiator

 

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