Frage
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 07.03.06 10:15 | ||||
Eröffnet am: | 07.03.06 09:50 | von: Frau_Mahlza. | Anzahl Beiträge: | 8 |
Neuester Beitrag: | 07.03.06 10:15 | von: zockel | Leser gesamt: | 1.478 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Ob es nun 14 Tage sein müssen, angesichts des bereits eingetretenen Verzugs, weiss ich nicht. Und ob Du jetzt gleich einen Anwalt beauftragen kannst und die den dann zahlen müssen, weiss ich auch nicht genau.
Also um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich sofort, und vor allem nachweisbar - ein Fax soll da wohl inzwischen das Sicherste Mittel sein, eine nochmalige Zahlungsauffroderung schicken!
Und dnnn gib das an einen Anwalt, der das zügig durchzieht, was willste dich da selber ständig mit rumärgern!
Die Rechtspfleger dort helfen bei den Formularen.
Ausgedacht ist oft viel schöner als die Wahrheit.
Deshalb verkauft sich die BLÖD-Zeitung wie Sau.
Vorteil: Das Denken wird einem abgenommen.
Nachteil: Das Denken wird einem abgenommen.
Viele Grüße
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aus dem Ruhrpott
kein weiterer Verzug / Aufforderung erforderlich!
also sofort Vollstreckung beantragen:
Vollstreckungsbeamte/Gerichtsvollzieher aufsuchen (Adresse beim zuständigen Gericht).
Antrag auf Vollstreckung ausfüllen.
Rest macht der Gerichtsvollzieher. Kosten übernimmt die Gegenseite.
Wenn der Gerichtsvollzieher erst einmal klingelt geht's meist ruck zuck, selbst bei
vorher völlig uneinsichtigen Personen.
Eigene Erfahrung!
Viel Erfolg