Frage


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 07.03.06 10:15
Eröffnet am:07.03.06 09:50von: Frau_Mahlza.Anzahl Beiträge:8
Neuester Beitrag:07.03.06 10:15von: zockelLeser gesamt:1.478
Forum:Talk Leser heute:1
Bewertet mit:


 

302 Postings, 7070 Tage Frau_MahlzahnFrage

 
  
    #1
07.03.06 09:50
Habe einen Zivilprozess gewonnen und die Beklagten müssen Summe X bis zum 1. März überweisen. Bis heute kein Eingang. Würden die Beklagten gerne dort treffen, wo es ihnen wehtut: am Geldbeutel. Gibt es Möglichkeiten? Bitte keine "nützlichen" Tipps wie die kaukasischen Geldeintreiber vorbeischicken etc. Möchte das auf korrekte Art und Weise aber möglichst scharf tun.  

44542 Postings, 8765 Tage Slatererneut Frist setzen (14 Tage)

 
  
    #2
07.03.06 09:52
mit Androhung der Vollstreckung über einen Rechtsanwalt - zuständiges Gericht  

1677 Postings, 7218 Tage onestoneWenn bei den Leuten wenig Geld da ist

 
  
    #3
07.03.06 09:55
Ratenzahlung vereinbaren. Besser als jeder weitere Rechststreit. Kostet beiden Seiten nur noch mehr. Habe damit gute Erfahrung gemacht.  

302 Postings, 7070 Tage Frau_Mahlzahn@onestone

 
  
    #4
07.03.06 10:00
Geld ist da wie Heu - die sind nur zu blöd die Zeichen richtig zu erkennen. Ich musste sie verklagen, weil sie auf meine gütlichen Angebote nicht eingegangen sind - sie haben noch nicht mal reagiert. Wären Sie auf mein letztes Angebot eingegangen, hätten sie angesichts der Gerichts- und Rechtsanwaltkosten und des zu meinen Gunsten ausgesprochenen Urteils schätzungsweise 2.500 Euro gespart. Die sind nur der Meinung, sie leben über den Welten....  

5173 Postings, 7194 Tage Klaus_DieterDer Tipp war sicher richtig, nochmals eine Frist

 
  
    #5
07.03.06 10:03
setzen!

Ob es nun 14 Tage sein müssen, angesichts des bereits eingetretenen Verzugs, weiss ich nicht. Und ob Du jetzt gleich einen Anwalt beauftragen kannst und die den dann zahlen müssen, weiss ich auch nicht genau.

Also um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich sofort, und vor allem nachweisbar - ein Fax soll da wohl inzwischen das Sicherste Mittel sein, eine nochmalige Zahlungsauffroderung schicken!
Und dnnn gib das an einen Anwalt, der das zügig durchzieht, was willste dich da selber ständig mit rumärgern!    

3051 Postings, 9135 Tage ruhrpottAuf, auf zum Amtsgericht

 
  
    #6
07.03.06 10:14
und nen Gerichtsvollzieher in Gang setzen.
Die Rechtspfleger dort helfen bei den Formularen.

Ausgedacht ist oft viel schöner als die Wahrheit.
Deshalb verkauft sich die BLÖD-Zeitung wie Sau.
Vorteil: Das Denken wird einem abgenommen.
Nachteil: Das Denken wird einem abgenommen.

Viele Grüße

....................../´¯/)
....................,/¯../
.................../..../
............./´¯/'...'/´¯¯`·¸
........../'/.../..../......./¨¯
........('(...´...´.... ¯~/'...')
..........................'...../
..........''............. _.·´
..........................(
.............................

aus dem Ruhrpott

 

44542 Postings, 8765 Tage SlaterHallo?

 
  
    #7
07.03.06 10:14
Wenn ein Urteil da ist, kann dieses zügig vollstreckt werden. Basta  

25 Postings, 8840 Tage zockelGanz einfach!

 
  
    #8
2
07.03.06 10:15
Da Urteil rechtskräftig (vgl. Zahlungsfrist)
kein weiterer Verzug / Aufforderung erforderlich!
also sofort Vollstreckung beantragen:
Vollstreckungsbeamte/Gerichtsvollzieher aufsuchen (Adresse beim zuständigen Gericht).
Antrag auf Vollstreckung ausfüllen.
Rest macht der Gerichtsvollzieher. Kosten übernimmt die Gegenseite.
Wenn der Gerichtsvollzieher erst einmal klingelt geht's meist ruck zuck, selbst bei
vorher völlig uneinsichtigen Personen.
Eigene Erfahrung!

Viel Erfolg  

   Antwort einfügen - nach oben