Forumsteilnehmer muss sich vor Gericht verantworte
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 01.02.04 14:27 | ||||
Eröffnet am: | 14.03.03 18:40 | von: Spitfire33 | Anzahl Beiträge: | 17 |
Neuester Beitrag: | 01.02.04 14:27 | von: WALDY | Leser gesamt: | 2.134 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Wegen Äußerungen in einem Diskussionsforum bei Telepolis muss sich ein Münsteraner vor Gericht verantworten. Am kommenden Mittwoch verhandelt das Amtsgericht Münster, weil er durch seinen Beitrag den Anschein erweckt haben soll,
er billige die Terroranschläge von New York und Washington im September 2001.
Im Juni 2002 thematisierte das Magazin der Netzkultur Telepolis im Artikel Das Massaker, das nicht sein darf die mutmaßliche Tötung von Taliban durch die afghanische Nordallianz. Unter anderem gratuliert der Münsteraner in seinem Beitrag den "Mördern vom 11. 09. 2001"; sie hätten den Mut gefunden, am "wahren Abschaum" ein Massaker zu verüben. Der Beitrag schließt mit der Formulierung: "Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn bitte weiterverwenden."
Der Münsteraner sieht sich als überzeugter Kriegsgegner. Er hatte mit seinem Beitrag den gewaltverherrlichenden Ton eines anderen Forumsteilnehmers sarkastisch aufgreifen wollen, um ihn "mit vertauschten Rollen und ironisch überspitzt zu erwidern", heißt es in einer Erklärung. Zudem sei bei den Ermittlungen gegen ihn auf "illegale Datenbestände" bei seinem Provider zurückgegriffen worden.
Mehr dazu in Telepolis:
Engine of Justice -- Vom Telepolis-Forum schnurstracks in die Hauptverhandlung
Zu den rechtlichen Askepten von Online-Foren gibt der Artikel "Who is to flame" -- Von Meinungsfreiheit, virtuellem Hausrecht und Staatsanwälten nähere Auskunft
(anw/c't)
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-05.01.03-002/
Virtuelle ID wird durch die Justiz real.
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/on/13916/1.html
Unbedingt lesen.
Damit dürfte sich dann die zukünftige Gesprächsform im Forum ändern.
Keine Beleidigungen mehr ? Macht doch dann alles keinen Spaß mehr. Wie dem auch sei, also, Vorsicht Kameraden.
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/mein/13920/1.html
Das Ende der Fahnenstange?
Goedart Palm 08.01.2003
Zum Freispruch von Holger Voss und zum künftigen Minenfeld Internet für die Meinungsfreiheit
Holger Voss wurde freigesprochen. Sein Forumsbeitrag bei Telepolis ist nach der Erkenntnis des Amtsgerichts Münster keine billigende Inkaufnahme rechtswidriger Taten gemäß § 140 StGB, sprich: der Terroranschläge vom 11. September. Die Staatsanwaltschaft schloss sich den Erwägungen der Verteidigung an. Mitunter leidet auch die Justiz offensichtlich an Vorverurteilungen einer kritischen Öffentlichkeit und ist vielleicht besser als ihr Ruf.
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/13919/1.html
Viel Text, den man aber gelesen haben muß.
Und wenn man heute den Opa fragt, "hey, was hältst Du von dem Ganzen?"
kommt nur die müde Antwort: "Alles schon mal dagewesen. Eyery Generation dies of its own disease."
Gut, mein Opa konnte kein Englisch, ich hab das nur übersetzt, die Originalaussage war: "Scheiß-Amis".
Superstar Häppy End
Billigt jemand den Angriff auf die USA vom 11.09., sieht er sich vor Gericht wieder.
Ist das ok, dass unsere Richter zu entscheiden haben, welche Meinung erlaubt ist und welche nicht?
Wer glaubt noch an das Recht auf freie Meinungsäußerung?
Oder an den Osterhasen?
Rheumax
Siehe:
Strafgesetzbuch n.F.
Besonderer Teil, §§ 80 - 145d (= Abschn. 1 - 7)
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BESONDERER TEIL
Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Erster Titel: Friedensverrat
§ 80. Vorbereitung eines Angriffskrieges. Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
§ 80a. Aufstacheln zum Angriffskrieg. Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Auch eine ganze Reihe Arivaner könnte höchstens noch aus der Vollzugsanstalt posten.
andere Überraschung ausgedacht.
Und so werden z. B. durch ein von einem U-Boot abgefeuerte Geschosse ein paar Türme in New York platt gemacht.
Mache ich mich dann auch strafbar, wenn ich meine "Billigung" ausdrücke?
"Die Gedanken sind frei", aber wie ist es nach unseren Gesetzen mit der geäußerten Meinung?
Bei Telepolis bist Du mit Sicherheit im Visier
der Staatsanwaltschaft, die ein waches Auge
auf dieses Board hat.
Versuche es doch einmal dort und Du wirst
wohl eine Antwort erhalten.
Meinung vor Gericht kommt.
Ok, das mit der "Auschwitz-Lüge" war mir bekannt, aber da weiß man ja, aus welcher Ecke die Verordnung zum Verbot einer Aussage kommt.
Die haben es schließlich auch fertiggebracht, dass die Verjährungsfrist für Mord bei uns mehrfach verlängert und schließlich ganz aufgehoben wurde.
Wollte eigentlich nur wissen, ob man seine Genugtuung offen äußern darf, wenn die Amis
an der Heimatfront jetzt nochmals so etwas eingefahren bekommen sollten.