Löschung
Scholz-Ministerium will Geheimprotokoll freigeben – und schwärzen!!!
von Christian Ramthun, 15. September 2021
Der Finanzausschuss will ein unter Verschluss gehaltenes Protokoll über eine Scholz-Befragung veröffentlichen. Nach anfänglichem Zögern lenkt das Finanzministerium ein – unter Bedingungen.
Das Bundesfinanzministerium schöpfte die Frist aus, die ihm der parlamentarische Souverän gesetzt hatte. An diesem Mittwochmittag schickte der zuständige Fachbeamte von Olaf Scholz eine E-Mail an den Finanzausschuss. Betreff: Stellungnahme zu möglicher Entstufung eines Protokolls – einer Verschlusssache (VS), die die Befragung von Finanzminister Scholz zum Cum-Ex-Steuerskandal in Hamburg betrifft. Nach massivem öffentlichen Druck erklärt sich das Scholz-Ministerium nun bereit, eine Veröffentlichung des Protokolls „gerne“ zu unterstützen. Allerdings folgt eine Einschränkung auf dem Fuße: Bei der Entstufung müssten die Persönlichkeitsrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt bleiben.
Was das Finanzministerium darunter versteht, macht Scholz‘ Beamter auch klar: Dies könne „grundsätzlich über Schwärzungen gelingen“. Und damit das Parlament weiß, was zu schwärzen ist, heißt es weiter: „Das Bundesministerium wird einen Vorschlag für die hierfür erforderlichen Schwärzungen vornehmen. Die dazu notwendige Prüfung ist zeitaufwendig, da jeder Satz differenziert betrachtet und hinsichtlich der rechtlichen Belange abgewogen werden muss.“ Nun bleibt die Frage, so der linke Finanzexperte Fabio De Masi: „Wie viel wird das Ministerium schwärzen wollen, wie viel Transparenz erlaubt Scholz?“
Volle Transparenz gibt es jedenfalls für die interessierte Öffentlichkeit weiterhin nicht. Dabei dürfte viele Bürgerinnen und Bürger brennend interessieren, was Scholz in einer geheimen Sitzung des Bundestags-Finanzausschusses am 1. Juli 2020 gesagt hat. Dabei ging es um mögliche Verwicklungen von Olaf Scholz in seiner Zeit als Erster Bürgermeister von Hamburg, als das dortige Finanzamt 2016 überraschend auf eine Rückforderung von 47 Millionen Euro Kapitalertragsteuer bei der Warburg-Bank verzichtete, die die Bank aus Cum-Ex-Geschäften eingestrichen hatte. Es bedurfte damals erst einer Weisung aus dem Bundesfinanzministerium, um die Hamburger Behörde zur Einforderung der Steuermillionen zu zwingen.
Dass das Bundesministerium auch in der Zeit von Scholz als Minister mit dem Hamburger Steuerskandal zu tun hatte, haben in der Zwischenzeit einige Abgeordnete des Bundestages in mühseliger Kleinarbeit herausgearbeitet. So brachte eine Anfrage der Linken-Fraktion kürzlich zutage, dass die Warburg-Bank zum Bundesfinanzministerium Kontakt auf Staatssekretärsebene hatte. „Staatssekretär Dr. Kukies hatte am 2. April 2019 ein Frühstück mit Herrn Johannes Kahrs, an dem auch Herr Dr. Olearius teilnahm“, schrieb das Bundesfinanzministerium in seiner Antwort. Kahrs war zu dem Zeitpunkt haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und traf sich mehrfach mit Christian Olearius, Mitinhaber der Warburg-Bank, der Kahrs‘ Kreisverband in Hamburg mit einer Parteispende bedacht hatte.
Daneben gab es in Sachen Warburg-Bank zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Hamburger Senatskanzlei beziehungsweise den dortigen Finanzbehörden 22 Kontakte allein in den zwölf Monaten von Februar 2020 bis Februar 2021, so das Bundesfinanzministerium. „Die Drähte zwischen Finanzministerium und dem Hamburger Senat liefen im Cum-Ex-Krimi mit der Warburg-Bank heiß“, sagte De Masi der WirtschaftsWoche.
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/...d-schwaerzen/27614738.html
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/...erfen-zurueck-17035676.html
Nun, Mc Crum hat ja in seinem Bericht, sh Link von dir, auch Namen genannt.
Einer führt dann zu diesem Konstrukt.
Ich nenne es nur noch Konstrukte. Sie sind wie ein Spinnennetz.
Ihr Einfluss ist weltweit.
Und sie greifen in die Geschicke der "Obersten" gezielt ein.
Ich bin gespannt, wo Herr De Masi dann wieder auftaucht, nach seiner politischen Zeit hier in Deutschland.
Sein Interesse an den beiden Personen: Braun und Marsalek ist "spannend".
https://en-m-wikipedia-org.translate.goog/wiki/..._pto=nui,sc,elem,se
und das gleiche, was ist aus der angekündigten klage des sdk , gegen die bafin geworden ? wie ist da der stand ?
broker steve schrieb ja ungLängst das die klage gegen ey im sept. eingegreicht werden würde ?
Jürgen Schmitt, Herausgeber von aktienlust kompakt, am 15.09.21 (s. auch ab Min.0:57 im beigefügten youtube-stream)
Eine Branche ist schon jetzt der Gewinner der anstehenden Bundestagswahl. Nein, es nicht „Erneuerbare Energien“. Schon gar nicht die Finanzbranche! Nein, Gewinner sind eindeutig schon jetzt alle Kabarett- und Satire-Formate.
Bestes Beispiel: Heute Morgen wurde Kanzlerkandidat Olaf Scholz im ZDF-Morgenmagazin von einer Unternehmerin gefragt, was Herr Scholz denn denke, was jetzt für die deutsche Wirtschaft am wichtigsten sei.
Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten und sprudelte mit voller Überzeugung aus dem Mund des SPD-Spitzen-Kandidaten: „Strom“.
Mensch, die Industrie benötigt Strom. Also da war nicht nur die Unternehmerin baff. Um es vorwegzunehmen. Die anderen Kandidaten hätten sicherlich nicht weniger sinnfreie Antworten gegeben.
https://www.youtube.com/watch?v=-n5CJ5Rtuyk&t=105s
Außer dass alle Unterlagen vorliegen und die Tante am Telefon hat mir bestätigt, dass ich in Kürze dann auch die Schadensberechnung erhalten werde. Das ist jetzt auch schon wieder 6 Wochen her.
Ich hake da mal nach.
Hat wer andere Infos und schon Schadensberechnungen vorliegen ?
halte mich oder -uns hier- bitte auf dem laufenden, danke !.
vielleicht wartet man, ja auch noch ab ob der warmbach report doch noch veröffentlich wird oder die verfassungsbeschwerde dazu erfolgreich verläuft um das noch mit in die klage aufzunehmen, die kurze ausschnitte die dazu veröffentlicht wurden, waren ja schon brisant genug..
die kläger gg Braun den Braun prozess
ich habe mich ja nirgends angeschl und wusste nicht wer gg wen klagt
sowieso hätte JAFFE mit der Zerschlagung warten müssen, bis mindestens die Vorfälle um die Treuhänder abgeklärt sind
https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/fiu-103.html
Justizministerium mahnte zu korrekten Anzeigen - Stand: 16.09.2021 17:15 UhrDas Bundesjustizministerium (BMJV) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits am 15. Mai 2020 in einem Schreiben angemahnt, die diesem unterstellte "Financial Intelligence Unit" (FIU) müsse sich an die Vorgaben des Geldwäschegesetzes halten. Das ergaben Recherchen des SWR.
Das Schreiben ist auch Gegenstand des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Osnabrück, die derzeit im Zusammenhang mit der FIU wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt ermittelt. Hintergrund sind Geldwäscheanzeigen, die die FIU nicht an Strafverfolger weitergeleitet haben soll. Das Schreiben war auch Ziel der jüngsten Durchsuchungen im BMF und BMJV.
Schreiben des BMJV an das BMF
Jetzt bestätigte das Bundesjustizministerium auf SWR-Anfrage, man habe auf den rechtlich korrekten Umgang mit Geldwäscheanzeigen hingewiesen. In der schriftlichen Antwort des BMJV heißt es, man habe dem im BMF für das Geldwäschegesetz zuständigen Referat mitgeteilt, dass die FIU ...
... "aus BMJV-Sicht gemäß § 32 Absatz 2 GwG [Geldwäschegesetz] die Ergebnisse ihrer Analyse sowie alle sachdienlichen Informationen auch dann unverzüglich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln habe, wenn sie bei der operativen Analyse feststellt, dass ein Vermögensgegenstand nicht mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, sondern mit einer sonstigen Straftat im Zusammenhang steht, und dass diesem Grundsatz ungeachtet des risikoorientierten Ansatzes der FIU Rechnung zu tragen sei."
Die Frage des SWR an das BMF, welche Konsequenzen aus dem Schreiben gezogen wurden, ließ das BMF unbeantwortet.
Ermittlungsbehörden sollen nicht überfordert werden
Bei dem "risikoorientierten Ansatz" handelt es sich um eine Art Filtersystem, mit dem die FIU relevante Hinweise erkennen und dann an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten sollen. Dabei sollen nur werthaltige Informationen übermittelt werden, um Strafverfolgungsbehörden nicht mit Meldungen zu überfluten.
Die Bundesregierung stützt dieses Vorgehen unter anderem auf internationale Vorgaben und EU-Rechtsetzung. In einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2015 heißt es unter anderem, es sollten Sektoren oder Bereiche mit jeweils geringem oder hohem Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifiziert werden.
"Risikobasierter Ansatz" erst seit Juli im Gesetz
Das Vorgehen ist umstritten. Die Bundesländer hatten sich in den vergangenen Jahren darüber beklagt, sie bekämen aufgrund dieses Vorgehens kaum noch Informationen von der FIU. Verdachtsmeldungen außerhalb bestimmter Risikoschwerpunkte könnten unter den Tisch fallen. Das Bundesjustizministerium teilte dem SWR mit, der "risikobasierte Ansatz" werde vom BMJV mitgetragen und sei "ausdrücklich im Geldwäschegesetz (§ 3a GwG) verankert".
Der entsprechende Paragraf wurde indes erst im Juli in das Geldwäschegesetz eingefügt. Unter Fachleuten ist umstritten, ob das Vorgehen bis zur Novelle des Geldwäschegesetzes der in Deutschland gültigen Rechtslage entsprach. Das Bundesfinanzministerium ließ eine SWR-Anfrage dazu bisher unbeantwortet.
Nach SWR-Informationen ist die Frage der Rechtmäßigkeit des "risikobasierten Ansatzes" nun Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Quote
Jetzt wird es spannend. Anders als in der Debatte um Durchsuchung des @BMF_Bund
häufiger behauptet wird, geht es mittelbar auch um die Rolle von Dritten/Ministerien. Denn es geht um Probleme beim „risikobasierten Ansatz der #FIU“
Unquote
Also …alle weiter dranbleiben.
Du meintest sicher LitFin.
Da hatte ich alles hochgeladen und dadurch entstand die Verwirrung.
Ich habe nach dem Telefonat mit der dame von pinsen Masons die Unterlagen dieser nochmal zugemailt.
Jetzt sollte alles ok sein, so die Aussage damals.
Bin gespannt, wann man mal was hört.
Die Klagen gegen EY noch dieses Jahr Herbst/Winter. So hab ich das in Erinnerung eines Webinars von Liebscher.
das würde den vollbart erklären ,lol.
https://www.handelsblatt.com/finanzen/...u-jan-marsalek/27610736.html
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/...-4c02-acea-8b7644ae6c6a
Ich hatte schon Mieter , die ein halbes Jahr nicht bezahlt haben und noch darf man ihnen das Schloss nicht auswechseln .
Wenn mir der nächste blöd kommt nehm ich auch Miete nicht mehr an und lass Schloss auswechseln .
Der Vermieter in BUNTLAND muss Inventar auf eigene Kosten trocken und warm einlagern und kann dann hoffen dass Mieter mal im Lotto gewinnt
Das war vermutl ein Freund, Trotzdem das Geld kam von Konto, das Konto gehört wem, den kann man fragen