Löschung
Sie müssen verstehen, dass rechtlich gesehen die Gesellschafter gemeinsam mit Braun als Eigentümer haften.
Dies ist ein wichtiges Konzept, die Aktionäre als Eigentümer hatten eine Kontrollpflicht in diesem Sinne können EY verklagen, weil sie die Kontrolle delegiert haben.
Bei allen Insolvenzen stehen die Gläubiger an erster Stelle: Anleihen und Gläubiger wie Banken.
Konzeptionell zahlt derjenige, der zuerst in Konkurs geht, die Schulden, was übrig bleibt, ist das, was die Eigentümer aufteilen. Und bis zu diesem Punkt besteht kein Bedarf für einen Anwalt.
Der Anwalt wird benötigt, um zusätzlich zu dem, was übrig bleibt, eine Entschädigung an EY zu verlangen
Um das, was übrig bleibt, aufzuteilen, brauchen Sie keinen Anwalt, denn das geschieht automatisch.
Bestenfalls können sie EY auf Schadensersatz verklagen.
Was schon mal ein guter Ansatz ist.
Und wer Gehilfe ist und durch "bewusste falsche Informationen" ein Bild von Lügen verbreitet, hat es verdient, auch die Konsequenzen zu tragen!
Denen sollte es nicht mehr möglich sein, sich unter dem Deckmantel "Pressefreiheit" rauszureden.
Was du hier immer wieder schreibst ist gefährliches Halbwissen!
https://www.google.de/amp/s/amp2.handelsblatt.com/...en/27176846.html
@Chico: es triggert mich förmlich. Ich hoffe, dass unsere Verständnisprobleme rein auf deinen Übersetzer zurückführen sind.
Das wäre sehr ärgerlich.
Da die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass Braun schuldig ist (aufgrund Zeugenaussagen von Oliver Bellenhaus, der Chefjustiziarin und möglicherweise weiteren noch Unbekannten Zeugen), kann ich mich erstmal entspannt zurücklehnen.
So ein Stab an Fachkräften und Anwälten? Und auch denen sind keine "Ungereimtheiten" aufgefallen?
https://www.juve.de/nachrichten/deals/2019/04/...r-mandantin-wirecard
Was macht eigentlich der PUA ? Geht es da noch weiter ? Wird Lotte noch aussagen müssen, letzte Woche war es ja nichts ...
Die Dame war schon länger im Unternehmen als Braun.
Die betreut den Sotfbankdeal ?
Wer hat Softbank und Wirecard zusammengebracht:)
https://www.handelsblatt.com/finanzen/...o-markus-braun/27124446.html
Wenn sie länger als Braun im Unternehmen ist, dann kennt die sich wohl sehr gut aus.
Dann ist sie ja, wie Frau Steidel, Inventar.
Nun, ich frage mich, auf wen wohl "Softbanks Investor" jetzt sauer ist.
Ich glaube aber, dass ein Unternehmen sowohl in Deutschland als auch in Italien die gleichen Eigenschaften hat.
Ich sage Ihnen nur, dass Sie bei Anwälten, die Ihnen sagen, dass Sie im Recht sind, vorsichtig sein sollen, weil sie sehr oft die Tatsache verbergen, dass sie Ihr Geld nehmen wollen.
Auf jeden Fall haben Sie mit Jaffe angefangen und ich hatte Recht, jetzt sagen Sie, dass Aktionäre vor Gläubigern kommen und es ist eine andere Fantasie, ich habe den Eindruck, dass Sie in der Welt der Träume reisen und die Regeln nicht kennen.
Achten Sie auf die Anwaltskosten.
Konzeptionell sind die Anteilseigner die Eigentümer eines Unternehmens und das ist es, worüber Sie nachdenken müssen. Ich denke, das ist überall auf der Welt gleich.
:-) dazu braucht man kein Genie
Es wäre widersprüchlich, wenn die Eigentümer für einen Betrug durch ihr eigenes Unternehmen entschädigt würden.
Möglicherweise können sie von EY und Bafin eine Entschädigung dafür verlangen, dass sie ihre Arbeit nicht gemacht haben.
:-) wie kann ich als Eigentümer eine Entschädigung von meiner eigenen Firma verlangen????
Wenn Sie zu den Anwälten gehen, lassen Sie sie die Dinge gut erklären
https://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/...817&land_abk=by
Zwischen Anleihegläubigern und Aktionären sind die Positionen völlig unterschiedlich, da die Anleihegläubiger Geld geliehen haben und nun verlangen, dass Wirecard die Covenants einhält, während die Aktionäre im Grunde nichts verlangen können, weil sie die Eigentümer sind.
Das Einzige, was sie tun können, ist EY und Bafin zu verklagen, weil sie ihre Pflicht nicht erfüllt haben.
Ob das Gesetz in Deutschland anders ist, weiß ich nicht.
Das wird nicht in wenigen Tagen entschieden.
Ich denke, wie auch dem Bericht zu entnehmen war, es wurde wohl vieles "aufgebauscht".
Diese "Nachrichten" verkauft sich halt besser.
Einer der wenigen seriösen Artikel über mögliche Ansprüche von Aktionären, auf jeden Fall sagt er, wie ich sage, die einzige Möglichkeit ist eine Klage gegen EY
Aber es stimmt ,hätte er eindeutige beweise , wär er schon raus.
er wird verschiedene anliegen haben; a familie sichern b rauskommen c draussen weiter leben können,ohne von geheimdiensten od aktionären bedroht zu sein d seinen finanziellen verlust aufzufangen e ) sowas zw rache aufklärung . kaiserloge sollte als ziel in den higru gerückt sein, wobei ich denke ,dass meinte er nicht so.....
man muss seiner intuition folgen und möglichkeuten ausschöpfen, Das war sicher gute entscheidung von dir ,Deinen Rechtschutzvorteil zu nutzen -
ich dachte jetzt die ANwälte wussten nichts von brauns sieg über chubb. weil es keiner kommunizierte. Für die Anwälte ists ja wurscht . die kriegen ihr geld ja sonst von Dir.
die braunanwälte werden auch ihr geld kriegen, soviel "beziehungen" wird braun noch haben
don schlonzo ist übrigens kompliment, weil ich hendrik stoltenberg gut finde
mal ne Frage an Alle! Habt Ihr der Private Equity ein Abtretungsangebot für Eure Verluste gemacht?
Die bieten ja bis max. 10 % Zahlung für die Abtretung an....wären bei mir zumindest mal 10 Mille...
ich hab das mal weggeschickt. So wie ich das verstanden habe, kann man bis 21.05. sein Angebot abgeben und bis spätestens 28.05 entscheidet Private Equity, welche Angebote angenommen werden.
10 % sind ja mal besser als Nichts...
frage mich, ob sich das für die Private Equity rechnet, wenn die Chancen bei einer Klage gegen EY so schlecht stehen.
Meinungen?
Gruß
K.
Es geht gerade nicht um Jaffe. Es geht um Braun persönlich, weil ICH persönlich Markus Braun verklagt habe. Ich habe einen dinglichen Arrest angeordnet. Das bedeutet, dass er meine vollständige Schadenshöhe hinterlegen muss. In einem zweiten Schritt muss ich dann mit einer einstweiligen Verfügung meinen Vollstreckungstitel erhalten. Wenn ich diesen bekomme, habe ich meine vollständige Schadenshöhe wieder zurück. Wenn ich hier in der 2. Instanz verliere, muss ich Markus Braun für die Hinterlegung der Schadenssumme Schadensersatz (=Zinsen) bezahlen.
Alle Prozess und Gerichtskosten werden von meiner Versicherung bezahlt. Lediglich den Schadensersatz müsste ich selbst begleichen.
Wir müssen hier nicht zwischen Gläubiger, Aktionären usw differenzieren. Wenn ich meinen Arrest durchbekomme, bekomme ich vor allen anderen Geld. Da kann auch ein Jaffe nichts mehr bekommen.
„ ich habe den Eindruck, dass Sie in der Welt der Träume reisen und die Regeln nicht kennen. Achten Sie auf die Anwaltskosten.“
Ich habe eine Versicherung und muss daher KEINE ANWALTKOSTEN bezahlen. Und ich Reise auch nicht in die Welt der Träume wie gewisse andere Personen hier.
Wenn du auf das Geld aber nicht angewiesen bist, kannst du durchaus über einen Prozessinvestor gegen Provision deinen Schaden ausgleichen. Hier wirst du mit Sicherheit mehr als die 10% bekommen. Hat aber etwas Risiko inbegriffen und dauert länger.
Ist ja schon logisch nachzuvollziehen, schließlich kalkuliert die private Equity das auch durch. Die rechnen wohl damit am Ende 30%deiner Schadenssumme zu kassieren. Da ist das Risiko gut kalkuliert!
Die Firma ist soviel ich weiss neu gegründet worden und macht uns ein schlechtes Angebot, wie ich finde. Die Website funzt nicht. Alles sehr komisch...
Ich weiss auch nicht so recht, überlege halt noch ob ich mitmache.
Die Kostentransparenz ist auch nicht da. Kostet es mich was? Wo steht das?
Keine Ahnung...