Formulierungsküntler anwesend?
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 24.02.06 00:11 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.06 21:02 | von: Blackadder | Anzahl Beiträge: | 28 |
Neuester Beitrag: | 24.02.06 00:11 | von: duschgel | Leser gesamt: | 3.921 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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wenn da nicht irgendwelche Tätigkeiten drin stehen, die er gemacht hat, dann kann er damit bei künftigen Bewerbungen eh nicht anfangen.
Mit dem "Zeugnis" kann er nichts anfangen. Und da wäre es normalerweise überheblich mehr zu schreiben als das Ableisten eines Praktikum. Er will aber halt ein Zeugnis. Das natürlich wird ein übliches wohlwollendes Zeugnis werden. Nur was soll ich da hineinschreiben damit es nicht komplett lächerlich ist? Hat mich unerstützt? nach 1 Monat? Wobei? Das glaubt doch keiner. Daher der Thread. Bißchen Frust ablassen.
@Karlchen: Ich glaubs nicht. Aber wenn Du meinst. Bitte.
Grüße Blackadder
wieso ein wohlwollendes Zeugnis, wenn er sich selber nicht wohlwollend verhält.
du tust ihm damit keinen Gefallen.
nimm ihn dir zur brust und sag ihm , dass das nichts war und dass er für eine gute beurteilung auch was bringen muss.
anderenfalls verlagerst du das problem nur - auf seiner nächsten stelle wird er die gleichen probleme haben, andererseits täuschst du die blackladders in anderen firmen, die deine "wohlwollende" expertise möglicherweise in ihre entscheidung einbeziehen, diesen blindgänger einzustellen.
es wäre natürlich besser gewesen, wenn die fronten schon während des praktikums geklärt gewesen wären.