Foltermethoden in Hessen
SPIEGEL ONLINE: Frankfurts Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner hatte im Mordfall Jakob Metzler schriftlich angeordnet, dass der Verdächtige "nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen ist", wie es in einem Vermerk heißt. Ein Fall für Amnesty International?
Bartelt: Wir sind sehr besorgt und entsetzt. Es ist schockierend, dass Repräsentanten des Rechtsstaats zu solchen Mitteln greifen. Deutschland ist Vertragspartei der Uno-Konvention gegen Folter und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Verbot von Folter, wie es in diesen internationalen Konventionen, aber auch im deutschen Grundgesetz niedergelegt ist, gilt absolut. Natürlich auch für Straftäter.
SPIEGEL ONLINE: Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, hat die Androhung von Gewalt in diesem Fall als Mittel gerechtfertigt, um ein anderes Rechtsgut retten zu können. Die Polizei dachte zum Zeitpunkt des Verhörs, der entführte Jakob von Metzler sei noch am Leben.
Bartelt: Eine solche Abwägung ist unzulässig. Wir sind höchst alarmiert über die Tatsache, dass auch der Frankfurter Polizeipräsident und das hessische Innenministerium die Folterandrohung zu rechtfertigen versuchen. Öffentliche Äußerungen dieser Art sind neu in Deutschland.
SPIEGEL ONLINE: Wird Amnesty International reagieren?
Bartelt: Wir fordern von der hessischen Regierung, die Vorgänge zu untersuchen und, wenn nötig, strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Wir dürfen so etwas nicht zulassen und müssen den Anfängen wehren. Standards, die bisher als unhintergehbar galten, stehen nun offenbar zur Disposition. Das darf nicht sein.
SPIEGEL ONLINE: Sind Amnesty International ähnliche Fälle in Deutschland bekannt?
Bartelt: Nein, dieser Vorgang ist nach unseren Erkenntnissen ein Präzedenzfall. Ich sehe das im Zusammenhang mit der Aufweichung von Rechtsstandards nach dem 11. September 2001. Folter scheint auch in Rechtsstaaten wieder salonfähig zu werden. Die USA machen es mit der Behandlung der Gefangenen in Guantanamo vor, und es gibt eine Reihe von Indizien dafür, dass auch europäische Demokratien Folter im Umgang mit Strafverdächtigen nicht mehr rundweg ablehnen. Dabei sind die Gesetze eindeutig. Folter ist verboten.
R.
böse Menschen = Rechtsradikale = Mörder (also schwarz): SL, proxicomi, anarch usw.
Ist schön, wenn man es sich einfach macht.
Laßt die Rotfront ruhig wieder marschieren, Jungs. Das ist was euch gefällt. Und die Gegner macht man einfach mundtot.
Grausiger Fund bei verschlafenem Dorf
Markierungen eines Spurensicherungstrupps der Polizei sind vor einer Holzhütte an einem Weiher bei Ulmbach (Luftaufnahme) zu sehen. Hier war die Leiche des elfjährigen Bankierskindes Jakob von Metzler gefunden worden.
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Birstein - Ein Wald nahe dem verschlafenen Dörfchen Ulmbach (Main-Kinzig-Kreis) zwischen Spessart und Vogelsberg in Osthessen ist der Ort des grausigen Fundes: In einem abgelegenen Gewässer rund 400 Meter von der Straße entfernt ist die Leiche des entführten Bankiersohns Jakob von Metzler entdeckt worden.
Der 27-jährige Tatverdächtige hatte die Polizei mit seinen Aussagen hierher gelenkt. Es war kurz vor Dienstagmittag, als Beamte auf das zusammengeschnürte Bündel, in dem eine Kinderleiche steckte, stießen.
"Schauerwald"
In der Nähe grasen Kühe auf den Weiden, ab und zu sind Traktoren auf den Wiesen zu hören. Als die Polizei am späten Dienstagnachmittag mit rund 20 Einsatzwagen durch den Ort fährt und die Nachricht durchsickert, stehen die Dorfbewohner in Birstein fassungslos an ihren Gartenzäunen. So etwas hätten sie noch nie erlebt, sagen einige Frauen und erzählen, das Waldstück werde von früher her auch "Schauerwald" genannt.
Dutzende von Spezialisten der Spurensicherung
Am Waldweg arbeiten Dutzende von Spezialisten der Spurensicherung in weißen Overalls. Das Gelände ist weiträumig abgesperrt. Ein Leichenwagen fährt zu dem Gewässer, wenig später kommt er zurück und fährt davon. Unentwegt kreist ein Hubschrauber über dem Waldgewässer, aus dem Spezialisten den toten Körper geborgen haben. Informationen sind von den Polizei vor Ort nicht zu bekommen. Warum die Entführer die Leiche des Elfjährigen in dieser Gegend zwischen Birstein und Schlüchtern verschwinden ließen, bleibt vorerst völlig unklar.
Quelle: http://rhein-zeitung.de/on/02/10/01/topnews/entfuehr-ort.html
Prozess um Mord an Jakob von Metzler beginnt im April
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Frankfurt/Main (AP) Der Prozess gegen den mutmaßlichen Entführer und Mörder des elfjährigen Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler beginnt voraussichtlich am 9. April. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat gegen den 27-jährigen Jurastudenten Magnus G. Anklage wegen Mordes aus Habgier und erpresserischen Menschenraubs erhoben. Wie Oberstaatsanwalt Rainer Schilling am Mittwoch weiter mitteilte, muss sich der Frankfurter zudem wegen falscher Beschuldigung anderer und zweifachen Diebstahls verantworten.
Der Student, der am Mittwoch in Untersuchungshaft die mündliche Prüfung für sein Staatsexamen in Jura ablegte, hat bei den Vernehmungen durch Staatsanwälte und Richter das Verbrechen gestanden. Magnus G. kannte den elfjährigen Jungen. Am 27. September vergangenen Jahres lockte er ihn auf dem Heimweg von der Schule in seine Wohnung. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sagte er zu Jakob, dessen Schwester habe eine Jacke in seiner Wohnung vergessen, die könne er mitnehmen. Das Erpresserschreiben Anzeige
ging der Familie von Metzler etwa eine Stunde später zu.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Junge bereits kurz nach seiner Entführung durch Ersticken ermordet worden war. Die Familie zahlte die geforderte Million Lösegeld. Am 30. September wurde Magnus G. festgenommen. Er beschuldigte nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu Unrecht zwei Brüder, die Entführung begangen zu haben, und einen Freund seiner Freundin, als geistigen Urheber des Verbrechens. Alle drei Männer wurden bald wieder freigelassen.
Die Anklage geht davon aus, dass Magnus G. das Verbrechen aus Habgier beging. Der Mord sei heimtückisch und zur Verdeckung einer Straftat geschehen, erklärte Schilling. Für den Prozess sind 17 Verhandlungstage und 35 Zeugen vorgesehen, darunter auch Familienangehörige des Opfers. Nach dem vorläufigen psychiatrischen Gutachten ist Magnus G. voll schuldfähig.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Gewaltandrohung von Polizeibeamten gegen Magnus G. in der Nacht zum 1. Oktober 2002 das Geständnis des Angeklagten nicht in Frage stelle Der 27-Jährige sei damals nur zum Aufenthaltsort des Entführten befragt worden. Das Geständnis habe er etwa zwei Wochen später bei der Vernehmung durch Staatsanwälte abgelegt und am 15. Januar vor einem Richter wiederholt. Dabei habe er ausdrücklich versichert, das Geständnis erfolge ohne Druck. Rechtsanwalt Ulrich Endres, sagte, er habe keinen Zweifel daran, dass sein Mandant Magnus G. auch vor Gericht aussagen werde.
Quelle: http://de.news.yahoo.com/030219/12/3awsu.html
warum seid ihr für die anwendung von folter, wenn wir genau dieses in gewaltdikaturen ablehnen?
warum seit ihr für folter, wenn die wirklichen opfer und angehörigen von gewaltverbrechen eher dagegen sind?
warum verhätscheln nach eurer meinung menschen die gegen folter sind, die täter? wollt ihr damit unterstellen, dass opfer ermordeter kinder, die gegen folter sind, täter verhätscheln?
sind doch einfache fragen, die nichts mit politik zu tun haben und nichts mit der tatsache, das sich im konkreten fall die folter als komplett sinnlos erwiesen hätte, da das kind ja schon tot war. mit der folter hätte man im konkreten fall eben niemanden retten können. also weg von einzelbeispiel, dass die pro-folter these widerlegt, hin zur allgemeineren fragen. und die stehen oben.
in dieser inquisition
R.
Daschner hatte Gewalt androhen lassen
Koch sagte, Daschner habe in einer schlimmen Situation für sich eine Entscheidung getroffen, in der er die letzte Chance sah, den entführten Jungen zu finden. Der Polizei-Vize hatte dem mutmaßlichen Mörder und Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler im Polizei-Verhör Gewalt androhen lassen.
"Würde mich wieder so verhalten"
Daschner forderte im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin "Focus" eine Gesetzesänderung. "Die Anwendung von Gewalt als letztes Mittel, um Menschenleben zu retten, müsste auch im Verhör erlaubt sein", sagte Daschner. Er habe sich zwar in einer juristischen Grauzone bewegt, aber er könne sich nicht vorstellen, dass er angeklagt und verurteilt werde. Sein Verhalten sei sowohl von der polizeilichen Gefahrenabwehr als auch durch den akuten Notfall rechtlich abgedeckt. In einer ähnlichen Situation würde er sich wieder so verhalten.
Kampfsportlehrer der Polizei stand bereit
Nach seiner eigenen Schilderung hatte Daschner dem mutmaßlichen Täter während des Verhörs androhen lassen, ihm würden notfalls starke Schmerzen zugefügt, wenn er den Aufenthaltsort des entführten Bankierssohnes nicht preisgebe. Er sei entschlossen gewesen, dies auch in die Tat umzusetzen. Dafür habe ein Kampfsportlehrer der Polizei bereit gestanden. Es sei der Polizei in erster Linie um das Leben des Jungen gegangen. "Auch vom Einflößen einer Wahrheitsdroge war die Rede. Das war alles mit mir abgesprochen", sagte Daschner dem "Focus".
"So ein Verhalten ist nicht üblich"
Der hessische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Stein, äußerte sich am Samstag im Hessischen Rundfunk überrascht und entsetzt über Daschners Haltung. Ein solches Verhalten gegenüber Verdächtigen sei in der Polizei nicht üblich. Der Fall sei die absolute Ausnahme. Das einzige, was für Daschner spreche, sei, dass er deutlich zugebe, wie die Situation gewesen sei.
EU: Folter ohne Ausnahme geächtet
Mit dem Fall, der für bundesweite Proteste sorgte, soll sich jetzt der Europarat befassen. "Ich werde das Anti-Folter-Komitee des Europarates bitten, diese Angelegenheit zu prüfen", sagte der Generalsekretär des Europarates, Walter Schwimmer, in Straßburg. Die Europäische Menschenrechtskonvention ächte die Folter ohne Ausnahme.
Mackenroth bedauert Äußerungen
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, hat indes seine Äußerungen bedauert. In einem Schreiben an die 14.000 Richter und Staatsanwälte seines Verbandes, das dem "Flensburger Tageblatt" vorliegt, betont der Jurist, er habe das Folterverbot "selbstverständlich" nicht zur Disposition stellen wollen.
"... andernfalls hätte ich geschwiegen"
Mackenroth hatte mit seiner Äußerung für Proteste gesorgt, Folter oder die Drohung damit könnten erlaubt sein, um ein höheres Rechtsgut - wie etwa das Leben eines Kindes - zu retten. Seine Äußerungen seien "verengt" wiedergegeben worden. "Ich bedauere die Dimension und die Tendenz der rechtspolitischen Diskussion, die ich mit meinen Äußerungen veranlasst habe", zitiert das "Flensburger Tageblatt" aus dem vertraulichen Brief. "Ich habe diese nicht vorhergesehen, anderenfalls hätte ich ausführlicher argumentiert oder geschwiegen". (sa/dpa)
Debatte um Folter zeigt verschärfte Strafbereitschaft
Karlsruhe/Freiburg (dpa) - Die Debatte über eine Aufweichung des Folterverbots wird nach Ansicht des Freiburger Kriminologen Helmut Kury vom ständigen Ruf nach härteren Strafen befördert. Vor allem vor dem Hintergrund spektakulärer Sexualstraftaten steige seit Jahren die Bereitschaft in der Bevölkerung, schärfere Sanktionen zu verhängen, sagte Kury am Dienstag in einem dpa-Gespräch.
«Die jetzige Diskussion über das Folterverbot ist ein Zeichen, dass die Zeit offenbar reif ist», kritisierte der Strafrechtler. Noch vor Jahrzehnten hätte ein öffentliches Nachdenken über eine «erlaubte» Folter wahrscheinlich einen Aufschrei ausgelöst.
Kury führt die erhöhte Sanktionsbereitschaft nicht nur auf die Kriminalitätsentwicklung zurück, zumal Statistiken belegten, dass gerade die Zahl der Sexualmorde an Kindern - entgegen der öffentlichen Wahrnehmung - in den vergangenen 30 Jahren gesunken sei.
Auch ein allgemeines Gefühl der Unsicherheit in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Schwierigkeiten fördere eine solche Neigung, wie Untersuchungen gezeigt hätten: «Wenn es einem gut geht, ist man gütiger gegen Abweichler.» Ansätze zu einer Lockerung des Folterverbots hält er für verfehlt: «Wenn man da die Tür aufmacht, kriegt man sie nicht mehr zu.»
erschienen am 25.02.2003 um 13:35 Uhr
© WELT.de
So weit ist man in Hessen noch nicht. Aber irgendwie habe ich das Gefühl, daß der ganz besonders schlechte Umgang, den unsere amerikanischen Freunde gegenüber ihren einst engsten Verbündeten zeigen ein bißchen in diese Richtung weist. man spricht da zwar nicht von Foltern, sondern vom "Grillen". Und immerhin weiß man ja, das George W. von seinen Freunden "der Bruzzler" genannt wurde.
Wir werden die Sache weiter beobachten!!! Und natürlich auch im Privaten immer aufmerksam sein, wenn sich die Zeichen mehren, daß einstige Liebe in Hass umschlägt.
Mit besten Wünschen
HIOB
Es wurde einem Verdächtigen, der sich zufällig auch als Täter entpuppt hat, Gewalt angedroht. Diese wäre wohl auch zum Tragen gekommen. Man kann jetzt darüber diskutieren, ob dies in diesem Fall gerechtfertigt wäre oder nicht, aber ich denke, daß Folter auf keinen Fall gerechtfertigt ist.
Warum?
1.) Recht spricht in einer Demokratie, also auch in Deutschland, nur das Gericht, und niemand sonst. Wird aber gefoltert, so wird implizit damit ausgedrückt, daß der gefolterte Schuldig ist. Und wer kann sagen, ob das im jeden Fall so ist?
2.) Wenn die Folter "rechtens" wird, wer kontrolliert die Anwendung? Es gibt immer und im jeden Fall Ermessensspielräume. Außerdem ist es doch schön, wenn durch die Folter jemand leichter zum Sprechen zu bringen ist. Spart jede Menge Zeit und Nerven.
Was ich damit sagen will: was erlaubt ist, wird auch angewendet, egal ob es im speziellen Fall wirklich notwendig und vor allem gerechtfertigt ist, oder nicht.
3.) Vertuschungspolitik. Wenn jemand per Folter ein Geständnis ablegt, so wird von der Polizei alles daran gesetzt werden, daß der Beschuldigte das Geständnis aufrecht erhält. Negativ-Schlagzeilen würden diese Praktik ja schließlich in Frage stellen. Also besteht dann die Gefahr, daß entlastendes Material bei Seite geschafft wird. Schließlich liegt ein Geständnis vor, ergo Schuldig.
Das Problem in unserer Gesellschaft ist, daß auf Grund von einzelnen Ereignissen Forderungen erhoben werden, die für diesen Einzelfall berechtigt zu sein scheinen. Frei nach dem Scheuklappen-Prinzip wird dann übersehen, daß eine generelle Erlaubnis dieser Maßnahmen, in diesem Fall also die Folter, dann allgemeingültig werden und mithin schwer kontrolierbar. Folter wird damit legitimiert, der Einsatz wird zuerst nur in Einzelfällen, schließlich nach und nach auch im Graubereich des eigentlich gedachten "Einsatzgebietes" eingesetzt. Das dabei dann auch Unschuldige getroffen werden, wird dann, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, billigend in Kauf genommen. Und diese Unschuldigen werden es dann sein, die den Preis bezahlen müssen, den die Gesellschaft auf Grund der Tat eines Einzelnen gefordert hat.
Und hier sage ich einfach: OHNE MICH!
Hier werden Grundsatz und Außnahmesituation durcheinander gemischt ebenso wie Ratio und Emotio (Verstand und Gefühl)
- Rechtsgrundsätze können nicht einfach aufgegeben werden. Wir haben sie aus gutem Grund und langer rechtsgeschlichtlicher Erfahrung eingeführt und ich glaube nicht, dass wir jedes mal, wenn wir eine Ausnahme wollen wieder erklähren müssen warum (Die Todesstrafe wurde vor allem abgeschafft, weil die Möglichkeit bestand, dass ein Unschuldiger hier zu Tode kommt. Da dies nicht auszuschließen ist, musste sie abgeschafft werden)
- Die Unschuldsvermutung ist ein Rechtsgrundsatz der ganz einfach besagt, dass jeder so lange als Unschuldig zu gelten hat, bis er rechtskräftig von einem ordentlichen Gericht verurteilt ist. Keiner von uns wird sich wünschen, dass dieses Prinzip aufgehoben wird und er sich irgendwann einmal durch Zufall als "Vorverurteilter" dem Mob (wiedereinführung der Lynchjustiz) gegenüber sieht
- Die Folter wurde aus den gleichen Gründen wie die Todesstrafe abgeschafft. Es ist ja heute bekannt, dass es zig-tausende von Fehl- und Todesurteilen auf Grund von Geständnissen unter Folter gegeben hat.
Auch wenn uns das als zu nüchtern erscheint: zu dem Zeitpunkt als die Polizei mit Folter drohte war der Täter noch als 'unschuldig' im Sinne des Gesetzes anzusehen.
Ich verstehe jede Emotion und billige den Betroffenen (Eltern etc.) so manches rechtswiedrige Stregen und Verhalten zu (wobei eventuelle Taten auch hier vor Gericht müssen). Aber das hier ist die Ebene von Emotionen und die Ebene von Einzelfällen - nicht die der Präzedenzfälle und der Rechtsgrundsätze.
An die nämlich müssen wir uns halten, sonst müssen wir damit rechnen, dass wir selbst als Opfer einer Schuldvermutung in der gleichen Lage wieder finden wie der Täter im Frankfurter Polizeipräsidium. Warum ist das so schwer zu verstehen?
Warum wir diese Rechtsgrundsätze (u.a. nacht Art. 1 GG) nicht ändern sollten und hier auch keinen Volksentscheid zulassen dürfen zeigt schon diese Diskussion. Wir brauchen nur einen Sexual-Mord an einem kleinen Mädchen, 1 Woche erfolglose Fahndung und einen entsprechenden Täter und mit Hilfe der Medien (ihr wisst welche ich meine) wird das Volksbegehren die Todesstrafe erfolgreich wieder eingeführt. Und wenn dann in ein paar Jahren der erste unschuldige dem Strang zum Opfer gefallen ist, dann fragen wir uns mal wieder, warum wir aus der Geschichte nichts gelernt haben und schaffen sie mal wieder ab.
Wir hatten das alle schon und je mehr ich mich damit beschäftige, desto beeindruckter bin ich von der humanistischen Leistung, die hinter unseren Gesetzen steckt.
Fazit: Die Grundsätze müssen bleiben und sind unantastbar.
Wenn wir auch nur auf die Idee kommen, Straftäter anders zu behandeln, als es das Gesetz erlaubt, dann sind wir von den zeiten im Dritten Reich weniger weit entfernt, als ihr glaubt. Diese Rechtssicherheit, die wir heute haben, kann doch niemand enrsthaft in Frage stellen.
Gestern in den Tagesthemen der Kommentar dazu:
Der Kommentator, selber Vater zweier Kinder konnte verstehen, dass man auf die Idee kommen kann, das Leben des Kindes unter Androhung von Gewalt zu retten. Trotzdem hat er klar gesagt: Was ein Einzelfall hätte sein können ist durch die nachfolgenden Statements des Polizeichefs, der von neuen rechtlichen Überlegungen sprach, zu einer Grundsatzdebatte geworden, die klar in die falsche Richtung führt. Diese Grundsätze sind und bleiben unantastbar, so der Kommentator.
Recht hat er. Manche Kommentar hier legen die Vermutung nahe, dass einige hier bereit wären, in bestimmten Fällen das Recht selber in die Hand zu nehmen: Habt ihr eigentlich eine Ahnung, welche Verantwortung das bedeutet? Zu beurteilen, wer Schuld hat und wer nicht? Es hat seinen guten Grund, dass wir an unsere Richter schon in der Ausbildung sehr hohe Anforderungen stellen.
Bitte also: verwechselt die Ebenen nicht. Was Recht ist muss auch Recht bleiben und niemand!!!, auch nicht der schlimmste Täter soll uns dazu Bringen undsere Rechtsgrundsätze prinzipiell in Frage zu stellen oder gar aufzugeben.
Gruß
Glasnost