Flüchtlinge bringen Kinderehe nach Deutschland
Seite 4 von 6 Neuester Beitrag: 20.04.17 20:11 | ||||
Eröffnet am: | 11.06.16 11:15 | von: heavymax._. | Anzahl Beiträge: | 133 |
Neuester Beitrag: | 20.04.17 20:11 | von: heavymax._. | Leser gesamt: | 17.457 |
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Allerdings haben einige Staaten mit Reformen und zur Vermeidung von Kinderehen ein höheres Alter für die Ehemündigkeit festgelegt, wobei dies in der Praxis unterlaufen wird.
http://web.de/magazine/politik/...e-kinderehen-fluechtlingen-31615408
Holla, da waren aber die Damen in Rage.
Der Koran sieht Muhammad (s), den Gesandten Gottes, als eine Barmherzigkeit für alle Welten, ein Vorbild in allen Lebenslagen, als jemanden, der sich um das Schicksal der Menschheit sorgte und als einen Menschen, der in seinem Leben die Ergebenheit in Gott vorlebte und zu ihr aufrief.
Seiner Art zu handeln (Sunna ) sollen alle Muslime nacheifern, und nur der Koran ist eine noch höhere Autorität. Mohammeds Anhänger glauben, dass er sündenfrei lebte und dass alles, was er tat, die vollkommene Verkörperung des Willens Gottes war.
http://www.islamisches-zentrum-muenchen.de/html/...ophet_mohamed.html
kommen dann alleine nach Europa.
Hier legen Sie dann ihre Papiere vor und können so
ohne große Probleme ihre Familie nach kommen lassen???
Moderation
Zeitpunkt: 13.06.16 10:05
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Kommentar: Diskriminierung
Zeitpunkt: 13.06.16 10:05
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Kommentar: Diskriminierung
Wann kommt die Scharia?
"OLG Bamberg erkennt Ehe an.
14-jährige Syrerin wirksam verheiratet.
Das Jugendamt wird zum Vormund eines 14-jährigen Flüchtlings bestellt. Wo sich das Mündel aufhält, darf es aber nicht entscheiden.
Der Grund: Das Mädchen hat bereits in Syrien geheiratet.
Und die Ehe ist auch wirksam, entschied das OLG Bamberg."
Näheres:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/...rjaehrige-heirat-ehe-syrien/
http://www.deutschlandfunk.de/...795.de.html?dram%3Aarticle_id=340931
Moderation
Zeitpunkt: 13.06.16 14:54
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Kommentar: Diffamierung - Gewaltverherrlichend. Zudem Wortwahl.
Zeitpunkt: 13.06.16 14:54
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Kommentar: Diffamierung - Gewaltverherrlichend. Zudem Wortwahl.
zonk! schönes wochenende :)
Ehemündigkeit
(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.
(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.
(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.
aber gut andere völker andere sitten. können sie ja auch machen - aber ich will hier sowas nicht sehen ...
jetzt akzeptieren viele - nicht alle - wortlos die neuen Zustände.
glaube das wäre nicht so gut angekommen - aber deren ganzen SCHEISS müssen wir hier immer wortlos hinnehmen! Ansonsten biste ne ultrarechte socke oder gar ein Volksverhetzer und zudem ein nazi.
kann garnicht soviel fressen wie ich kotzen möchte ...
Schwachsinnige Stimmungsmache ...
#90: gut @ex.. wie z.B. die Niederlande hierauf bereits reagiert haben..