Finanzamt kappt neues Elterngeld
Seite 5 von 5 Neuester Beitrag: 29.09.06 11:25 | ||||
Eröffnet am: | 04.05.06 06:10 | von: ich_will | Anzahl Beiträge: | 116 |
Neuester Beitrag: | 29.09.06 11:25 | von: lassmichrein | Leser gesamt: | 15.330 |
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Kannst du ruhig prüfen. Das Erziehungsgeld ist ja nun schon eine ganz alte Kiste. Das gab es schon, als ich noch jung und zeugungswillig war...
Ich wusste nur nicht, dass das auch an Hartz4ler ausbezahlt wird, was ja irgendwie sehr großzügig ist. Aber das war ja nun die letzten Tage überall in der Diskussion, dass da von allen möglichen Seiten bemängelt wurde, dass die Harter jetzt schlechter gestellt werden, weil sie den Minimalsatz von 300 Euro des neuen Elterngeldes für nur noch 12 Monate kriegen sollen, wo sie doch bisher das Erziehungsgeld in selber Höhe für 24 Monate bekamen...
Gruß BarCode
Bin heute sowieso gut drauf. Habe gerade nen schönen Arbeitsvertrag gekriegt. Vom RBB - genau der fehlte mir noch, weil ich mit denen am meisten zu tun habe. Und das Kuriose ist, dass die mir Kohle deshalb zahlen, weil ich nicht bei einer Sendung von denen aufgetreten bin. Das ist aber eher ne Marginalie und war der Anlass - mit dem Vertrag kann ich jetzt aber richtig zulangen. Die jeweiligen Redakteure wissen nicht, dass ich den habe - und dann läuft das alles über die Buchhaltung.
Einfach herrlich. Ist der achte Vertrag - und der beste.
Familie mit kleinem Kind (Foto: dpa)
19. September 2006
Elterngeld könnte gesetzeswidrig sein
Der Bundesrechnungshof kritisiert zentrale Bestandteile des künftigen Elterngeldes. So würden die Regelungen für Arbeitslosengeld-Empfänger, zu den Partnermonaten und zum Geschwisterbonus nicht nur unnötig teuer, berichtet die «Rheinische Post» (RP) unter Berufung auf eine Stellungnahme der Behörde. Darüber hinaus würden diese Regelungen den eigentlichen Zweck des Gesetzes verfehlen und seien «teilweise unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung».
Auf harsche Kritik stößt beispielsweise, dass Empfänger des Arbeitslosengeldes I zusätzlich den Sockelbetrag beim Elterngeld von 300 Euro ausgezahlt bekämen, ohne dass diese Leistungen miteinander verrechnet würden. «Die vorgesehene Anrechnungsfreiheit geht über den Zweck des Elterngeldes hinaus und führt zu sozialstaatlich unnötigen Mehrausgaben», heißt es laut «RP» in der Stellungnahme. Die FDP schließt sich der Kritik an. «Der Gesetzgeber muss die Bürger grundsätzlich gleich behandeln», sagte der liberale Bundestagsabgeordnete Otto Fricke dem Blatt. Das Elterngeld sei keine Sozialleistung, sondern eine familienpolitische Maßnahme. Deshalb müsse das Eltern- mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden. Wenn es «einfach oben drauf käme, müsste man auch bei der Steuerprogression eine andere Regelung finden», sagte Fricke. (nz)
Wer keine Kinder hat, weis auch nicht, was ein Kind kostet und sollte lieber die Klappe halten...
Allerdings weis ich auch nicht, warum eine Akademikerfrau Geld bekommen soll, wenn ihr Mann 100.000 Euro im Jahr verdient...es würde viel mehr Sinn machen, die Steuern für Leute zu senken, die Kinder haben...ähnlich wie in Frankreich, die haben auch kein Problem mit der Geburtenrate...
Akademikerinnen sind meisstens mit Akademikern verheiratet und so ist die Kohle sicher nicht notwendig - man sollte sich lieber Gedanken darüber machen wie eine Akademikerin ein Kind in die Welt setzen kann und dennoch ihrem Job nachgehen kann.
Die Schweden machen es uns vor wie es geht - und zumindest da geht es NICHT um Geld ...
Gruesschen
Der WOLF
bestätigen kann.Darum sollte Mann/Frau vorher ge-
nau überlegen ob er/sie Kind/Kinder bekommen möchte.
Kinder bekommt man nicht wegen Eltern,-Erziehungs,-
Kindergeld...,weil es alle so machen,oder weil es halt
von einem erwartet wird.Kinder sollte man aus Überzeu-
gung in die Welt setzen,also weil man sich ein Kind
wünscht und bereit ist Verantwortung dafür zu übernehmen,
auch die finanziellen Pflichten.Die Zuschüsse sind nur
eine geringe Unterstützung des Staates,individuell zu-
geschnitten,nicht immer gerecht,meistens Tropfen auf dem
heißen Stein.
Kinder kosten zwar reichlich Geld,aber sie sind dieses Geld
wert.Wenn man sich liebevoll und interessiert um sein Kind
kümmert,bekommt man eine unbeschreibliche Entwicklung mit,
das wunderschönste zahnlose Lächeln geschenkt,die lustigsten
Geschichten erzählt,man streichelt die zarteste Haut der Welt
(die unvergleichlich wunderbar riecht),man wird bedingungslos
geliebt,bekommt die erste Frühlingsblume geschenkt,tolle selbst-
gemalte Bilder,Gedichte.............Ist denn sowas nichts wert???
Also für weitere europäische Ministerien, Beamte für die Abwicklung des Ministeriums zur Errichtung europäischer Ministerien, gegr. 1955, für Georgien- und Ukraine-Kriege, für diplomierte Kompostschaufler im Schwarzwald und für: POLITIKER.
Freitag, 29. September 2006 Elterngeld kommt Selbständige profitieren Dass das Elterngeld zum 1. Januar 2007 kommt, ist sicher. Der Bundestag wird heute das entsprechende Gesetz verabschieden. Für Kinder, die ab dem Stichtag geboren werden, erhalten zuvor berufstätige Mütter oder Väter eine Art Ersatzleistung vom Staat, die den Einkommensverlust während der Kinderbetreuung kompensieren soll. Das Elterngeld wird längstens für 14 Monate gezahlt, wenn die Eltern sich die Elternzeit untereinander aufteilen, wobei die kürzere "Auszeit" mindestens zwei Monate betragen muss. Auch Alleinerziehende sollen das Elterngeld 14 Monate lang erhalten. Als Einkommensverlust werden 67 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt, maximal 1800 Euro. Dazu muss das Elternteil, welches Elterngeld in Anspruch nehmen will, nicht völlig aus dem Beruf aussteigen. Die regelmäßige Arbeitszeit darf lediglich 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Natürlich haben auch Freiberufler und Selbständige Anspruch auf Elterngeld. Die Berechnung gestaltet sich hier etwas schwieriger. Doch prinzipiell werde das Elterngeld bei Selbständigen genau wie bei Angestellten berechnet, hieß es auf Anfrage von n-tv.de aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Wenn das Einkommen vor der Geburt bei Antragstellung nicht abschließend ermittelt werden kann, wird zunächst das Einkommen auf der Grundlage früherer Betriebsergebnisse und der zu erwartenden Einnahmen geschätzt. Das Elterngeld wird dann mit Hilfe der vorhandenen Angaben vorläufig festgesetzt und gezahlt, so die Ministeriumssprecherin. Die endgültige Festsetzung erfolgt, wenn die notwendigen Unterlagen vorhanden sind. Grundsätzlich gilt der Bescheid des Finanzamts, der den Gewinn für das Berechnungsjahr enthält, als Nachweis. Da das Elterngeld bei Freiberuflern und Selbständigen auf Grundlage des Betriebsergebnisses festgesetzt wird, bieten sich hier einige gestalterischen Möglichkeiten, um das Elterngeld etwas zu erhöhen. Berechnungsgrundlage für die Ausgangssituation ist das Jahr vor der Geburt des Kindes. Wird das Kind also im kommenden Jahr geboren, gilt es, den Betriebsgewinn 2006 höchstmöglich zu gestalten. Im Folgejahr 2007, wo dann die Reduzierung der Arbeitszeit zur Kinderbetreuung stattfindet, ist der Betriebsgewinn möglichst niedrig zu halten, um den Anspruch auf Elterngeld zu optimieren – höchstens jedoch rund 2700 Euro des monatlichen Nettoerlöses. Dies ist zum Beispiel durch verlagern von Rechnungen, die Bildung von Ansparabschreibungen und gezielte Investitionen möglich. Die Steuerberater werden darüber hinaus sicherlich noch weitere kreative Ideen einbringen. Adresse: http://www.n-tv.de/716418.html |
Manche Leute haben nichts weiter von ihrem
Vermögen, als die Furcht es zu verlieren.
Rivarol