STEINHOFF Reinkarnation
Warten wir ab.
Soll heißen, wenn die das so geplant haben, inkl. Shortposies, was ja nicht belegt ist, dann auweia.
Lass den Betrag ruhig ein weniger kleiner sein, aber auf alle Fälle haben wir verdammt viel Kohle am Spieltisch liegen.
Aber nochmals Geld nachwerfen? Nur wenn es gute Erfolgsaussichten gibt, sonst lasse ich die Sache bleiben. Steinhoff hat schon mein Geld und meine Vergangenheit gekostet, ich will nicht auch noch ein wenig Zukunft opfern.
Mein WC Szenario wär eine Verschiebung - Urteil wird wegen einen unvorhergesehen Grund erst in zwei Wochen verkündet und wir warten uns wieder nen Wolf....
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Wir sollen und dürfen das Fell des Warzenschweins nicht vorzeitig aufteilen, zuerst müssen wir das Warzenschwein erlegen.
Aber jedem das Seine.
Mein Post wegen der möglichen Klagen, war einfach nur als Ausblick gedacht und als Gegengewicht zu den ganzen Schwarzmalern hier.
Abgeschrieben auch wenn’s arg ins Kontor haut ist dieses Invest wir werfen aber die Flinte nicht ins Korn!
Und 1-2k finde ich immer noch für Klagen, wenn eine Chance besteht, schon aus Prinzip. Gegen Betrug hab ich was, ehrlich sein Geld zu verlieren ist was anderes.
Die können ihren Plan durchziehen dann wird es Klagen geben. Die können sich bewegen und eine gewisse Masse abfinden, dann entgehen die den Klagen mit allem was da dran hängt.
Und wenn man jetzt noch der Verschwörungstheorie abhängig ist, das hier Leerverkauf in Größenordnungen stattgefunden hat, dann erst recht. :-)
Gemeinsam sind wir stark!
Jetzt sind wir Aktionäre mit der Realität konfrontiert. Nämlich dem Krieg zwischen den Hedegefonds und den Kleinaktionären. Und Morgen entscheidet sich die besondere Schlacht vor einem niederländischen Gericht.
Meine Hoffnung auf ein gutes Ende dieser gerichtlichen Auseinandersetzung begründet sich vor darauf, dass sich das Gericht der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens bewusst ist.
Man muss sich nichts vormachen: wenn es nach den rein formalen Kriterien entschieden wird, dann haben die Aktionäre schlechte Karten, weil sich die beantragende Gesellschaft und die Gläubiger einig sind. Das ist doch der klassische Fall: wenn sich die Gesellschaft und die Gläubiger einig sind, gibt es normalerweise für das Gericht keine Überlegung: Fall erledigt, alle glücklich. Nur dieses Mal liegen die Dinge etwas komplizierter.
Denn einerseits geht es um den Betrug an Tausenden von Kleinaktionären, andererseits um den Mißbrauch eines niederländischen Gesetzes (das WHOA). Hochinteressant wie das niederländische Gericht mit diesem offenkundigen Interessenskonflikt umgeht.
Nach menschlichem Ermessen sollte es hier nur zu einer Ablehnung des Antrags kommen. Die gesamten Einlassungen der Gegenseite wirken nicht gerade originell, sondern eher, als seien alle Argumente von den Heeren der SH-Anwälte bereits seit Monaten vorformuliert worden. Auf die Schnelle fällt denen nichts Neues mehr ein. Deshalb glaube ich, dass die Argumente von SDK, den niederländischen Anwälten und nicht zuletzt den Einlassungen des WHOA-Experten Van Moorsel
Ich war auch überzeugt, dass die nach so einem Skandal von damals sauber sind, bin eines besseren belehrt worden. Im Übrigen haben die Basherlies alle Unrecht, das nur nebenbei.
Daher geh ich erstmal davon aus, das morgen nichts positives rumkommt, sonnst aber das ist ja nicht der Schlussakt, so wie es gerne dargestellt wird. Im übrigen bist bin ich optimistisch vor allem da die Schreiberlinge von 05:45:00 bis Abends immer noch aktiv sind. :-)
Danke schon mal für die Rückinfo