STEINHOFF Reinkarnation
Seite 1 von 408 Neuester Beitrag: 03.06.23 17:00 | ||||
Eröffnet am: | 28.03.23 14:14 | von: Sandra1990 | Anzahl Beiträge: | 11.195 |
Neuester Beitrag: | 03.06.23 17:00 | von: Ms100Proze. | Leser gesamt: | 1.853.936 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 20.487 | |
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der "nicht aktuell im Geld" ist, trotzdem sein Invest behalten wollen würde, falls ab Morgen auf
einmal alles toll ist in der Welt.
Die Möglichkeit, dass ein Steinianer den Eurojackpott knackt und für 12Mrd dann PEPCO kaufen
möchte um sich vor Inflation zu schützen, ist ja vorhanden.
Wir haben die Aktie bewusst gekauft wegen der Chancen die bestehen, gerade auch im Blick auf
2026 und weiter. Das wird auch die Sichtweise der 2Mrd. anonymen Shareholder sein.
Die Gläubiger und welche die meinen Gläubiger zu sein, bieten uns gar nichts an, um se am
möglicherweise zukünftig höherem EK teilhaben zu lassen, daher die Abstimmungsergebnisse.
Wir müssen da als Minderheit geschützt werden von ihm. -gegen (acting as a group)
Sowas in der Art vielleicht und dann durch SdK verbessert und aufbereitet, aber nicht in ihrem
Namen versendet, sondern halt von nem normalo User. SdK sollte nur 1nen Ansatz haben.
Sonderprüfer oder Insolvenzverwalter würden uns eine Chance bieten, die uns im WHOA in
der vorgeschlagenen Form verwehrt bleibt. (zu unrecht.!?)
PS: Bin bei SdK nicht Mitglied ... wünsche ihnen aber Erfolg
Einfach mal das Gesetz lesen:
https://cms.law/en/media/local/cms-dsb/files/...uring-plans-whoa-.pdf
Schon §375 (2) b 1. lässt keine den Plan nicht zu.
"1. the names of the creditors and shareholders with voting rights or, if
that is not possible, the creditors or shareholders by reference to one
or more categories;"
Die Aktionärsliste liegt Steinhoff vor und könnte veröffentlicht werden (gerne anonymisiert bei Kleinanlegern). Solange die Eigentümerstruktur ( 2Mrd fehlende Aktien) nicht geklärt ist -> keine Zustimmung. Diese Informationen werden bewusst verschwiegen.
Die Creditors könnten ja selbst die fehlenden 2 Mrd Aktien halten, um jahrelang den Kurs zu manipulieren.
Es ist eine automatisierte Anwort
Dank voor uw bericht.
Let op! Het indienen van stukken, zoals bijvoorbeeld een verzoekschrift of verzetschrift, kan uitsluitend per post. Via de mail worden deze niet in behandeling genomen.
Een uitzondering geldt voor de stukken die met toestemming van één van de medewerkers van het team Insolventies van de Rechtbank Amsterdam per mail zijn ingediend.
· Alleen pdf-bestanden worden als bijlage geaccepteerd.
· De e-mail mag geen links bevatten naar informatie die moet worden gedownload. Uitgezonderd berichten die worden verstuurd met Zivver.
· De e-mail en bijlage(n) mogen bij elkaar niet groter zijn dan 30 MB (40 pagina’s).
· Het is niet toegestaan om (proces)stukken die dit maximum overschrijden, in twee of meer e-mails in te dienen.
· Processtukken moeten bestemd zijn voor een procedure die binnen 5 werkdagen op zitting wordt behandeld. Ook hiervoor geldt dat de processtukken inclusief producties uit maximaal 40 pagina’s mogen bestaan.
Met vriendelijke groet,
Team Insolventies
088-3611409
Gericht entsprechende Informationen liefern werden, denken absolut nicht so negativ, wie
du. Danke speziell an all jene, die nicht "lahmarschig" alles über sich ergehen lassen wollen.
Danke an CPUbug, dare81, Mr.Sinister, Proty1, Höllie, Investor2507, Kalle v.Kiez, BW-20-AS.
und sicher viele weitere ......
L.G. Earner
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bitte beachten Sie! Die Einreichung von Dokumenten, wie z. B. einer Petition oder eines Widerspruchs, kann nur auf dem Postweg erfolgen. Per Post werden diese nicht bearbeitet.
Eine Ausnahme gilt für Dokumente, die per E-Mail mit Genehmigung eines Mitarbeiters des Insolvenzteams des Bezirksgerichts Amsterdam eingereicht werden.
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- Die E-Mail und der/die Anhang/Anhänge dürfen zusammen nicht mehr als 30 MB (40 Seiten) umfassen.
- Es ist nicht zulässig, (Verfahrens-)Dokumente, die diesen Höchstwert überschreiten, in zwei oder mehr E-Mails zu übermitteln.
- Die Verfahrensunterlagen müssen für ein Verfahren bestimmt sein, das innerhalb von 5 Arbeitstagen verhandelt werden soll. Auch hier dürfen die Verfahrensunterlagen einschließlich der Beweisstücke 40 Seiten nicht überschreiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Insolvenzen
088-3611409
Dem laufen wir doch schon seit 5 Jahren hinterher.
Du glaubst also ohne Aktionärsstruktur kann das WHOA nicht gestartet werden? Und wieso reicht dann Steinhoff die Sache ein, wenn es so aussichtslos ist?
Man könnte auch von den Youtube Video's von Deol mit Untertiteln Screenshot's machen und dann ausdrucken, dann könnten sich die Richter auch von Experten aus erster Hand informieren.
Wenn man Glück hat würden hier pdf-Dateien ausreichen und man müsste es nicht auf Papier drucken.
Was ich jetzt nicht verstehe: Hier steht
"...Mitarbeiters des Insolvenzteams des Bezirksgerichts Amsterdam eingereicht werden...." Ist Steinhoff jetzt insolvent? Der Restrukturierungsbeauftragte von der SDK wurde ja vom Gericht abgelehnt....
die sdk kann natuerlich einen brief schicken. aber warum einen brief schicken, wenn man selbst mit seinen hollaendischen anwaelten bei der anhoerung anwesend ist und gehoer bei gericht findet?!
die sdk braucht doch nur zu sagen, dass sie ca. 1.800 aktionaere vertritt, die vertrauenvoll ihre altersversorgung in steinhoff investiert hat, vom vorstand ueber einen langen zeitraum belogen wurden, nun enteignet werden sollen und viele vor einer privatinsolvenz stehen - sofern das gericht das whoa, wie von steinhoff beantragt, vorbehaltlos durchwinkt. das mandat von den aktionaeren fuer die sdk hat ja weiterhin bestand.
oder eine explizite Unterschriftenliste mit Namen und Adresse von Personen, welche Einspruch
erheben ?
Außerdem haben alle, welche digitale Unterschrift geleistet haben, später mehr
Rechte, wenn es darauf ankommt.
MfG. Earner
formaljuristisch koennte wulf bley dies ausformulieren, imho"
Vor ein Paar Stunden warst du noch dafür... und hast Wulf Bley mit ins Spiel gebracht, der könnte es ja formaljuristisch ausformulieren. :-))
Schreiben oder besser doch nicht?
Ich denke die Mitleids-Tour zieht bei Gericht nicht... eher harte Fakten. Ich denke aber es ist sehr wichtig, neben der inhaltlichen Schiene gleichzeitig die Formalien zu prüfen. Im günstigsten Fall ist das WHOA-Verfahren schon aus formalen Gründen nicht zulässig! Aber ich mache mir wenig Sorgen, dass SDK und AMS das nicht im Blick haben. ;-)
Ich persönlich habe gute Erfahrungen damit gemacht an die SDK zu glauben, zu handeln, wenn es von der SDK "gefordert" wurde und ansonsten die Füße still zu halten.
Nur meine Meinung keine Handelsempfehlung!
ps ich werde mich nicht an einer unterschriftensammlung beteiligen, da ich diese fuer sinnlos halte. punkt!
pps die sdk darf mich aber gerne eines besseren belehren. sonst aber bitte niemand! thx.
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