Entgeldabrechnungszeitraum


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Neuester Beitrag: 25.04.21 03:47
Eröffnet am:08.01.20 14:47von: gogolAnzahl Beiträge:3
Neuester Beitrag:25.04.21 03:47von: NicolectreaLeser gesamt:751
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14542 Postings, 6465 Tage gogolEntgeldabrechnungszeitraum

 
  
    #1
08.01.20 14:47
vielleicht kennt sich einer mit diesem Ding aus
in der Rehazeit gibt es ein Uebergangsgeld ( verstanden )
wenn ich vor der Reha im Hamburger Modell war, zahlt ja der Arbeitgeber nur Śtundenabhängig, wie das Modell aufgebaut ist 4 -6 - 8 Stunden, die Differenz kommt von der Krankenkasse.
nun ist die Rentenversicherung der Meinung zum berechnen wird nur das ,,gekuerzte " Entgelg vom Arbeitgeber genommen, nicht auch das Krankengeld ( Hamburger Modell )
letztes volles Gehalt war im August

kann mir einer helfen ?
auch per Boardmail
Danke

42940 Postings, 8380 Tage Dr.UdoBroemmeVerstehe ich nicht

 
  
    #2
08.01.20 17:13
Während des Hamburger Modells gilt man doch weiterhin als krankgeschrieben und erhält nur Geld von der Krankenkasse oder Rentenversicherung.
Wieso bekamst du ein Entgeld vom Arbeitgeber?

14542 Postings, 6465 Tage gogolNein

 
  
    #3
08.01.20 18:58
die Krankenkasse zahlt den ,,Restbetrag " wenn die 6 Wochen vorbei sein, also
4 Stunden AG + 4 Stunden Krankenkasse
6 Stunden AG + 2 Stunden Krankenkasse

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