Unter www.edb-banken.de/index.asp und www.bankenverband.de/service/einlagensicherung sind sehr interessante Regelungen für den Entschädigungsfall zu finden, die vielen Anlegern bestimmt unbekannt sind, und zwar 1. Gemäß § 6 Absatz 5 des Statuts des Einlagensicherungsfonds umfassen die Zahlungen im Rahmen der Sicherungsgrenze auch Zinsansprüche. Diese laufen grundsätzlich bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten, längstens bis zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Einlagensicherungsfonds entschädigt Zinsen nur dann, wenn und soweit vertragliche Ansprüche bestehen. Geregelt ist ferner, dass der Einlagensicherungsfonds Zahlungen nur für Zinsen in marktüblicher Höhe leistet. 2. Warum besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung? Dies hat praktische Gründe. Gäbe es einen Rechtsanspruch, wäre der Fonds eine Versicherung. Es fiele unter anderem Versicherungssteuer an und das Verfahren würde nicht nur komplizierter, sondern auch teurer. Deshalb hat der Bankenverband bei Gründung des Fonds – in enger Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium und der zuständigen Aufsicht – darauf verzichtet, einen Rechtsanspruch festzuschreiben. 3. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) umfasst die Entschädigung im Rahmen der Obergrenze von 100.000 € auch Ansprüche auf Zinsen. Diese Ansprüche entstehen ab dem Eintritt des Entschädigungsfalles bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten, längstens bis Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Voraussetzung dafür ist, das ein vertraglicher Anspruch des Kunden auf Verzinsung seiner Einlagen besteht.Zu 2. ist interessant, dass kein Rechtsanspruch besteht und zu 3. verstehe ich so, dass Zinsen erst ab dem Tag des Eintritt des Entschädigungsfalls gewährt werden. Zinsen die von der Bank beim Eintritt des Entschädigungsfalls noch nicht gutgeschrieben sind, d.h. noch nicht fällig waren, sind offenbar durch das Anlegerentschädigungsgesetz nicht abgesichert. Wenn z.B. Festgeldzinsen erst nach Ablauf der Festlegungsfrist fällig werden, kann dies u.U. ein sehr hoher Betrag sein. |