Eigenheimzulage


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Neuester Beitrag: 02.12.02 20:12
Eröffnet am:02.12.02 08:05von: RGPRAnzahl Beiträge:12
Neuester Beitrag:02.12.02 20:12von: RGPRLeser gesamt:3.720
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272 Postings, 9222 Tage RGPREigenheimzulage

 
  
    #1
02.12.02 08:05
Hallo zusammen,
kennt sich hier jemand mit dem Thema Eigenheimzulage aus? Ich finde ständig andere Aussagen über die Gewährung von Eigenheimzulage.

Hier die wichtigsten Daten:

Kaufvertrag: 16.10.2002
Teilzahlung: 20.12.2002 verbunden mit dem Recht zur Einlagerung von Möbeln/Umzugskartons.
Einzug: 28.3.2003 (Übergang von Nutzen und Lasten)

Für die Jahre 2001 und 2002 kommen meine Frau und ich nicht über die Einkommensgrenze, für 2003 jedoch schon.

So wie ich es verstehe, werden wir auf alle Fälle nach dem jetzigen Gesetz behandelt, da Kaufvertrag vom 16.11.2002. Wir stellen den Eigenheimzulageantrag für 2002. Der Förderzeitraum beginnt im Jahr der Anschaffung (2002). Jedoch wird für 2002 keine Eigenheimzulage gewährt werden, da wir das Haus noch nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Ab 2003 gibt es dann aber die Eigenheimzulage. Wir verlieren also ein Jahr der Förderung?


 

846 Postings, 8403 Tage josseHallo rgpr!

 
  
    #2
02.12.02 08:30
Ich war der Meinung man kann den Antrag erst nach Einzug beantragen, nicht
bereits bei Kauf!? Wenn du ab 2003 über die Einkommensgrenze kommst, dann
gibt es doch auch keine Zulage für dieses Jahr.


Servus
josse  

14308 Postings, 8058 Tage WALDYDas ist so :

 
  
    #3
02.12.02 08:41
1.
Was dieses Jahr gekauft wird,
und bei dem NOTAR unterschrieben wird
ist der zeitpunkt des KAUFES.  ( muss noch dieses
Jahr sein wegen der alten Föderung)
2.Mit dem eintrag in das MELDEREGISTER
( ummeldung....(rückseite Perso.))
ist der zeitpunk für das JAHR der förderung.

Das heist:
meldest du dich DIESES JAHR noch um
kriegst Du für 2002 die gesamte Föderung
noch ausgezahlt.
( ist immer fällig in FEBRUAR eines Jahres)

Gruss Waldi

ich hoffe alle meine angaben sind so richtig.

sonst: Googel z.b.  - Eigenheimförderung -  

1102 Postings, 8572 Tage Fuzzziverbindliche Auskunft

 
  
    #4
02.12.02 08:42
1. Beginn des Förderzeitraumes in 2003 da Übergang Nutzen/Lasten = Anschaffungsdatum
2. EigZul nach bisheriger Regelung, da Kaufvertrag 2002 (wird so angenommen, weil bei bisherigen Veränderungen bei der Förderung Wohneigentum immer der Bauantrag/Kaufvertrag zählt)
3. Förderung ab 2003 8 Jahre
4. 2003 Einkommen über der Einkommensgrenze - Pech gehabt da so keine EigZul
Förderung dann erst, wenn Einkommen Förderjahr + Eink. Vorjahr unter der Grenze liegen, dann aber bis Ablauf des Förderzeitraumes, unabhängig von der Einkommenshöhe

Ich hoffe, Die geholfen zu haben.

Ciao

 

846 Postings, 8403 Tage josseIch hab da auch ne Frage:

 
  
    #5
02.12.02 09:01
Verliert man 1 Jahr Förderung, wenn 2002 notarielle Überschreibung
aber erst 2003 Einzug? Kann der Antrag schon weit vor dem Einzug ge-
stellt werden?


Servus
josse  

1102 Postings, 8572 Tage FuzzziNotarvertrag ist eher uninteressant,

 
  
    #6
02.12.02 09:14
außer wenn es, wie jetzt, um Stichtage bei gesetzesänderunge geht.

Maßgebend: Übergang Nutzen/Lasten lt. Notarvertrag

Ansonsten gilt wieder das Wort WOHNEIGENTUMSFÖRDERUNG

1. Voraussetzung: Es muß Eigentum sein

2. Voraussetzung: Man muß drin wohnen

Also: Beantragung der Förderung erst nach Einzug möglich und dann für die restlichen Jahre, gezählt ab Jahr der Fertigstellung bzw. Übergang N/L plus 7 Jahre


Ciao

 

14308 Postings, 8058 Tage WALDYJa!...meld dich dieses Jahr noch um.

 
  
    #7
02.12.02 09:15
Pappier ist geduldig.

meldest du dich noch
dieses Jahr um
krigst du die Zulage für 2002.
und  im Februar die für 2003.

Gruss Waldy  

14308 Postings, 8058 Tage WALDY@Fuzzzi

 
  
    #8
02.12.02 09:18
klar hast Du recht zu Punkt 2.

Aber wer will das kontrolliren?

  ;)

Gruss Waldy

 

1102 Postings, 8572 Tage FuzzziEr schrieb oben

 
  
    #9
02.12.02 09:32
Einzug 28.3.2003 (Übergang N/L)

Der Übergang Nutzen Lasten ist regelmäßig im Notarvertrag abgegeben und dieser muß im Finanzamt vorgelegt werden. Sollte dieser Termin also verankert sein hat er keine Chance auf EigZul in 2002 .

Sollte der Übergang N/L mit Notarvertragsunterzeichnung erfolgen und nur der Einzug nächtes Jahr stattfinden, hat WALDY natürlich Recht.

Übrigens führt das Finanzamt bei der Erstbeantragung EigZul verstärkt Außenprüfungen zur Bewohnbarkeit und tatsächlichen Nutzung durch, wenn der Verdacht auf pro forma Ummeldung besteht.


Ciao

 

3726 Postings, 8251 Tage diplom-oekonomEinzug ist entscheidend !

 
  
    #10
02.12.02 11:11
Zulage wird für Eigennutzung gewährt. Eigennutzung beginnt
bei Einzug. Ummelden kannst du dich erst bei Einzug.
Das gleiche gilt bei Auszug.  

272 Postings, 8647 Tage chrisonlineUnd ausserdem.....

 
  
    #11
02.12.02 11:15
gibts die EHZ demnächst nur noch gegen Vorlage der Handwerkerrechnungen. Um die Schwarzarbeiter zu ärgern :-(

Chrisonline  

272 Postings, 9222 Tage RGPREigenheimzulage

 
  
    #12
02.12.02 20:12
Erstmal vielen Dank an alle Poster!!!! Bin ja richtig geplättet.


Nun, ich schätze da haben wir nur noch die Chance der Getrenntveranlagung in 2003. Jedoch sind mein Frau und ich zu je 50% Eigentümer und dann ists ja wieder Essig, da der Geförderte 100% Eigentümer sein muss.
Um die Eigenheimzulage zu kassieren bräuchte ich daher kurzfristige Verluste Ende 2003 (um die 12000 €), damit unser Gesamteinkommen wieder unter der Grenze liegt.
Einen Teilverlust kann ich über mein angemeldetes Gewerbe erreichen.

Was sind denn weitere Alternativen, die unser Kaiptal nicht zu lange binden und auch kein Risiko darstellen?    


 

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