"Ehrenmord"-PROZESS
Für die Ermordung seiner Schwester hat das Berliner Landgericht einen Türken zu einer Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Seine beiden älteren Brüder wurden vom Vorwurf des gemeinsamen, heimtückischen Mordes freigesprochen.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,411223,00.html
Ein ganz tolles Gericht.
Freibrief für ehrenwerte Moslems?
Ich spare mir meinen Kommentar.
...weil mein Vater eine schwere Kindheit hatte, weil mein Großvater eine schwere Kindheit hatte, weil mein Urgroßvater eine schwere Kindheit hatte. Weil Ritter Kunibert eine schwere Kindheit hatte.
Unsere Deutschen Richter nehmen Dir alles ab. Funktioniert.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,412394,00.html
Sorgerechts-Gezerre
Sürücüs Ex-Mann will Sohn in die Türkei holen
Seit sein Onkel seine Mutter umbrachte, lebt der kleine Can Sürücü in einer Pflegefamilie. Wo er in Zukunft wohnen wird, darum streiten sich zurzeit mehrere Parteien: die Familie Sürücü und Cans leiblicher Vater, der in der Türkei lebt.
Istanbul - Der Ex-Ehemann der in Berlin ermordeten Deutschtürkin Hatun Sürücü will alles daran setzen, seinen Sohn in die Türkei zu holen. Das bestätigte Ismail Aslan einem Team von SPIEGEL TV. Ein Angehöriger Aslans fügte hinzu: "Es ist doch besser, wenn der Sohn beim leiblichen Vater aufwächst als bei Fremden." Der Nachrichtenagentur AFP sagte Aslan, er wollte möglichst schnell bei den Behörden die erforderlichen Anträge stellen.
Can Sürücü lebt seit dem Tod seiner Mutter im Februar 2005 bei einer Pflegefamilie in Berlin. Nach dem Urteil im sogenannten Berliner Ehrenmord-Prozess hatte die Familie Anspruch auf das Sorgerecht des Kindes erhoben. Angesichts der Tatsache, dass Hatun Sürücü von ihrem eigenen Bruder getötet wurde, werden dieser Forderung aber kaum Erfolgsaussichten eingeräumt. Nach Meinung von Experten hätte Ismail Aslan als leiblicher Vater des Kindes dagegen bessere Chancen.
Aslan sagte, er wolle mit seinem Sohn nicht in Deutschland leben, sondern in der Türkei, weil sein Lebensmittelpunkt in Istanbul sei. Noch habe er keine Anträge in Deutschland stellen lassen, um Can in die Türkei bringen zu lassen. "Ich werde aber bald anfangen", sagte er. Aslan ist inzwischen wieder verheiratet.
Mit Blick auf sein Verhältnis zu Hatun Sürücü nannte Aslan nur wenige Einzelheiten. Er bestätigte, dass Hatun und er offiziell geschieden wurden. Ismail Aslan und Hatun Sürücü sind Presseberichten zufolge Cousins. Die in Berlin aufgewachsene Hatun war Ende der neunziger Jahre mit Ismail verheiratet worden und war aus Deutschland in die Türkei gegangen. 1999 kehrte sie jedoch nach Berlin zurück, wo sie Can zur Welt brachte, während Ismail Aslan in der Türkei blieb. Türkische Zeitungen berichteten, Hatun sei von Aslan geschlagen worden und deshalb nach Berlin zurückgekehrt. Aslan sagte lediglich, es habe damals "Probleme" mit der Sürücü-Familie gegeben. Welcher Art diese Probleme waren, wollte er nicht sagen.
Hintergründe und Details zur Thematik der sogenannten Ehrenmorde sehen Sie im SPIEGEL TV-Magazin am Sonntag, 23. April, um 22.30 Uhr, RTL.
ffr/AFP
AN
Da scheint ja kein einziger dieser Familie, inkl. des Vaters, sich dem Recht und Gesetz in Deutschland verpflichtet zu fühlen. Sorry, aber ich meine solche Leute gehören eben nicht nach Deutschland.
Klar, kann eben das wohl "Meinen", oder "Glauben" auch die älteren Brüder hätten da mitgemacht, nicht dazu herhalten, diese zu verurteilen, doch wird sicherlich nochmals genau geprüft ob der Freispruch, so korrekt ist, aufgrund der Beweis- und Faktenlage.
Diese Familie setzt sich bewusst gegen unser Deutsche Recht hinweg, und agiert so, wie es ihnen richtig, oder "ehrvoll" erscheint.
Auch die Türken selber, meine ich, müssten sich innerhalb ihrer Landsleute, dafür einsetzen, dass ein solches Denken bei hier in Deutschland lebenden Türken nicht mehr stattfindet und ausgedünnt wird.
Aus dieser Sicht heraus, wäre sicherlich, auch ein Kopftuchverbot wieder sinnvoll.
Man sollte selbstverständlich die freie Persönlichkeitsentscheidung respektieren, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass wir mit einem Kopftuchverbot, etwas FÜR die Gleichstellung der türkischen Frauen, tun können.
http://www.bild.t-online.de/BTO/index.html
Der Älteste
Hatuns Bruder Emrah (31) war schon dreimal verheiratet und ließ sich dreimal scheiden. Er ist türkischer Staatsbürger, sitzt seit vier Jahren wegen Drogenhandels im Gefängnis. Im Prozeß verweigerte er die Aussage. Zwei Kinder aus einer früheren Ehe wachsen bei seiner Familie auf.
6 von 8PANORAMA Nr. 667 vom 20.04.2006
Sippenhaft? – die Familie Sürücü unter Generalverdacht
Anmoderation Anja Reschke:
„Sie haben es vermutlich mitbekommen, das Urteil des Berliner Landgerichtes im Mordfall Hatun Sürücü hat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Dass jetzt ausgerechnet die Familie der Ermordeten das Sorgerecht für deren Sohn beantragt hat – darüber kann man sicher empört sein. Das ist die eine Geschichte. Aber die andere ist das Urteil selbst. Die älteren Brüder wurden freigesprochen, nur der jüngste verurteilt. Das wird nicht jedem gefallen, hat der Richter weise vorausgesagt. Zu sehr will die Öffentlichkeit glauben, dass die ganze Familie hinter dem Mord steckt. Aber dafür gibt es eben keine Beweise. Und trotzdem scheuen sich gerade Politiker und sogar ein Bischof nicht, weiter öffentlich zu verurteilen. Wie können sie auf der einen Seite verlangen, dass sich Ausländer integrieren und den Rechtsstaat achten sollen, wenn sie ihnen im konkreten Fall eben diesen Rechtsstaat nicht wirklich zugestehen. Auch der Bericht von Thomas Berndt und Robert Bongen wird nicht jedem gefallen.“
Der islamische Friedhof, Berlin Gatow. In diesem schmucklosen Grab mit der Nummer 95 ist Hatun Sürücü beerdigt. Die 23-jährige Deutsch-Türkin wurde ermordet vor über einem Jahr.
7. Februar 2005, gegen 21 Uhr: Hatun ist mit ihrem jüngsten Bruder Ayhan unterwegs. Plötzlich zieht Ayhan den Revolver. Drei Schüsse in den Kopf: Hatun Sürücü stirbt noch am Tatort. Das Motiv: Der westliche Lebensstil der Schwester, den Ayhan nicht akzeptiert. Er will – wie er später aussagt – die Familienehre retten. Vor dem Berliner Landgericht wird die Tat verhandelt. Viele Zeitungen schreiben von einem sogenannten Ehrenmord, den nach traditionellem Muster, die ganze Familie beschlossen habe. Eine Art Hinrichtung, weil Hatun sich gegen Zwangsheirat und Kopftuch wehrte? Angeklagt, neben Ayhan, zwei weitere Brüder.
O-Ton Jörg Schindler, Prozessbeobachter Frankfurter Rundschau: „Mein Eindruck war schon der, dass im Grunde genommen viele erwartet haben, dass das Gericht nur das bestätigt, was ohnehin alle wussten vorher, nämlich dass der Familienrat diesen Mord beschlossen hat, dass alle drei Brüder beteiligt waren und dass eben die Strafe nur der Jüngste absitzen soll, weil er im Zweifelsfall die geringste Strafe zu erwarten hat. Das Problem ist nur, dass das Gericht eben nicht der Erwartungshaltung der Öffentlichkeit entsprechen muss, sondern eben rechtsstaatlichen Prinzipien zu folgen hat, und das heißt eben, Schuld zweifelsfrei nachweisen zu können.“
Das Gericht konnte einen gemeinschaftlich geplanten Mord hier allerdings nicht zweifelsfrei erkennen. Das Urteil: 9 Jahre und 3 Monate Jugendhaft für den 20-jährigen Ayhan – hier ein älteres Bild. Er hatte die Tat gestanden. Freisprüche hingegen für seine beiden Brüder – für viele unerwartet.
O-Ton Jörg Schindler, Prozessbeobachter Frankfurter Rundschau: „Das war schon zum Teil bizarr zu sehen, wie da von außen versucht wurde, Einfluss zu nehmen. Also insbesondere eben auch von Teilen der Medien, aber eben auch von Politikern, die zum Teil ungetrübt von jedem Sachverstand eben meinten, sich äußern zu müssen.“Das Gericht hat entschieden. Öffentlich aber wird ungerührt weiter verhandelt.
Gestern verurteilte in der Bildzeitung sogar ein Bischof die sogenannte Ehrenmord-Familie – nachträglich.
O-Ton Bischof Wolfgang Huber, Evangelische Kirche: „Niemand soll sich täuschen, auch wenn die Beweislage zu einer Verurteilung der älteren Brüder nicht ausgereicht hat, dass sie moralisch mitschuldig sind, dass wir es hier mit einer Art von kollektivem Verbrechen zu tun haben, bei dem unser Individualstrafrecht sowieso an Grenzen stößt, das ist überdeutlich.“
Eine Art kollektives Verbrechen?
Ernst Gottfried Mahrenholz war über 10 Jahre Richter am Bundesverfassungsgericht. Für ihn gibt es kein öffentliches Nachverhandeln.
O-Ton Ernst Gottfried Mahrenholz, Ehem. Bundesverfassungsrichter: „Die Äußerung von Bischof Huber im Fernsehen und in der Zeitung finde ich bestürzend populistisch. Es sind zwei Freisprüche erfolgt, und zwar auch vom Vorwurf der Anstiftung zu dieser Mordtat. Das muss man in erster Linie respektieren und nicht durch kollektive Etikette eine Art von Nachverurteilung durch die öffentliche Meinung erzielen. Das sollte der Respekt vor dem Rechtsstaat verbieten.“
O-Ton Bischof Wolfgang Huber, Evangelische Kirche: „Man kann doch sehen, dass das ein gemeinsames Vorhaben der ganzen Familie gewesen ist.“
PANORAMA: „Wo ziehen Sie da Ihre Informationen her?“
O-Ton Bischof Wolfgang Huber, Evangelische Kirche: „Also ich beteilige mich jetzt nicht an der Aufgabe, die dieses Gericht hatte. Würdige jetzt nicht die einzelnen Beweise. Aber wenn Sie so wollen, ist auch noch die Reaktion darauf ein Hinweis, die Interpretation, die die Familie selber gegeben hat. All das spricht eine deutliche Sprache.“
Diese Bilder sind gemeint, die lachende und freudige Familie Sürücü nach dem Freispruch von zwei Brüdern. Bilder, die die öffentliche Debatte um die Mitschuld der Familie zusätzlich anheizten. Lachen ein Geständnis?
O-Ton Ernst Gottfried Mahrenholz, Ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht: „Also dass man sich als Familienangehöriger über einen Freispruch freut, das halte ich für selbstverständlich. Dass da nun sehr gejubelt wird, das ist nun vielleicht eine Frage des Temperaments. Das kann auch mit dem Volk zu tun haben, aus dem diese Familie kommt. Aber das verdient nicht von vornherein eine Verurteilung.“
Und trotzdem: Boulevardzeitungen, zahlreiche Politiker und öffentliche Würdenträger kommen da zu einer anderen Beurteilung: Die Freude der Familie, eine Art nachträgliches Schuldeingeständnis.
O-Ton Friedbert Pflüger, CDU Bundestagsabgeordneter: „Ich glaube, dass die Familie sich unerträglich verhalten hat. Sie hat den Eindruck vermittelt, als würde sie unser Land und die Rechtsprechung in unserem Land verhöhnen.“
O-Ton Sebastian Edathy, SPD Bundestagsabgeordneter: „Natürlich könnten sie unschuldig sein, aber durch ihr Verhalten, durch ihre Äußerungen legen sie anderes nahe.“
O-Ton Jörg Schindler, Prozessbeobachter Frankfurter Rundschau: „Man sieht eben nur, dass eine Familie sich darüber freut, dass zwei von drei Brüdern freigesprochen worden sind. Und das kann ja sein, dass sie unschuldig sind. Das wird ja immer ein bisschen außer Acht gelassen. Und insofern finde ich nicht, dass es verwerflich ist, darüber zu jubeln, dass sie freigesprochen worden sind.“
Trotzdem wird jetzt gefordert, die ganze Familie aus Deutschland abzuschieben oder zur Ausreise zu drängen - trotz aller Freisprüche vor Gericht.
O-Ton Sebastian Edathy, SPD Bundestagsabgeordneter: „Meine Position ist, dass ich den Wunsch des Innensenators von Berlin für vertretbar halte und für nachvollziehbar, dass die Familie das Land verlässt.“
O-Ton Friedbert Pflüger, CDU Bundestagsabgeordneter: „Und ich finde, es muss ganz eindeutig sein: Wer Ehrenmorde befürwortet oder sogar begeht, der hat in Deutschland nichts zu suchen!“
Niemand aus der Familie hat bislang den sogenannten Ehrenmord an der Schwester Hatun öffentlich befürwortet. Trotzdem ist eine Abschiebung der Sürücüs in aller Munde.
O-Ton Ernst Gottfried Mahrenholz, Ehem. Bundesverfassungsrichter: „Abschieben ist ein ganz erheblicher Tatbestand, der einen großen Eingriff in das Leben einer Familie leistet. Und zweitens ist natürlich die Frage dieser sogenannten Kollektivhaftung der Familie für das, was man als Ehrenmord bezeichnet, eine sehr zweifelhafte Angelegenheit. Das Gericht hat geurteilt und in einem Rechtsstaat, meine ich, hat man das in erster Linie zu akzeptieren und nicht dann gewissermaßen eine Art kollektiver Verurteilung der ganzen Familie nachzuholen, weil es eben nicht gleich gelangt hat vor Gericht.“
Die Familie Sürücü vor wenigen Tagen beim Spaziergang durch Berlin: von Fotografen verfolgt. Schuld hin oder her: Das Stigma der Ehrenmordfamilie in der Boulevardpresse werden sie wohl sowieso nie wieder los.
Abmoderation Anja Reschke: „Nur um das noch einmal ganz kurz deutlich zu machen: Panorama behauptet nicht, die Familie Sürücü sei unschuldig. Das ist weder unsere Aufgabe noch haben wir dafür irgendwelche Beweise. Aber es ist nicht angemessen für Politiker und andere, sich über Gerichtsurteile hinwegzusetzen und Menschen, die freigesprochen wurden, weiter öffentlich für schuldig zu erklären oder gar aus dem Land jagen zu wollen. Urteile sind Sache der Justiz. Und noch ist der Fall Sürücü ja nicht beendet. Die Staatsanwaltschaft hat schließlich Berufung eingelegt.“
Bericht: Thomas Berndt, Robert Bongen
Schnitt: Markus Ortmann, Dietrich Müller
Quelle: http://www.ndrtv.de/panorama/archiv/2006/0420/ehrenmord_berlin.html
Angesichts der merkwürdigen Lebenswandels, einiger Familienmitglieder, wohl mit unseren Anichten schwer vereinbar.
Die scheinen sich doch auch so, gut in der Türkei aufgehoben zu sein.
Die Ehefrau eines Mannes lebt in der Türkei und er hier.........merkwürdig!
Ein Sohn dreimal geschieden, und im Gefängnis wegen Drogenhandel...
mmmh, das ist eine tolle Sippschaft!
Ehem. Bundesrichte etc. keine Beweise ... bla.
Angebliche Tatsache ist, dass ein älterer Bruder die Kanone besorgt hat, wofür? Illegaler Waffenbesitz? Alles kein Thema.
Lass Du dich mal mit ner Pistole erwischen ohne was angestellt zu haben ...
Leider fehlt zu obigen Bericht ne Stellungnahme von dir.
Willi
Das schöne an einem harten Revisionsurteil wäre ja, daß man keine Ausländerfeindlichkeit hineininterpretieren kann.
Die, wirklich aufrecht und ehrlich sind, und versuchen ihren Weg hier zu machen. Meine sogar teilweise hätte sie mehr Gerechtigkeitssinn, als die der Durchschnittsdeutsche.
Gerade letztens, wurde ich bei einer neuen Bank, von einem Mitarbeiter, derart gut beraten und so freundlichst und verbindilch gehandelt, es wirkte schon fast freundschaftlich, dass ich sofort so beeindruckt war.
Erst als er mir die Visitenkarte zum Abschluss des Gespräch gab, stellte ich fest, dass er wohl türkischer Herkunft sein musste.
Da spielt es auch überhaupt keine Rolle, wie er zuhause einen Glauben lebt, oder welche Gewohnheiten er sonst hat.
Der wird bestimmt ein gutes Mitglied unserer Deutschen Gesellschaft sein. Solche Mitbürger brauchen wir, und keine, die ein sehr merkwürdiges "Ehre-Denken" an den Tag legen!
Ayhan Sürücü hat seine Schwester erschossen. Vorsätzlich und aus niederen Beweggründen. Dafür ist er am Donnerstag vergangener Woche zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Seinen beiden Brüdern, die ebenfalls wegen gemeinschaftlichen Mordes an ihrer Schwester Hatun angeklagt waren, konnte das Gericht keine Beteiligung nachweisen, deshalb wurden sie frei gesprochen. Was durchaus bedeuten kann, dass sie tatsächlich unschuldig sind.
An diesen simplen Sachverhalt muss deshalb erinnert werden, weil die öffentliche Debatte im Fall Sürücü eine sehr eigene Dynamik entwickelt hat. Ausgerechnet der Teil der Anklage, der im Prozess nicht ausreichend bewiesen werden konnte, gilt seit vergangener Woche vielen als gesichert: die aktive Beteiligung weiterer Familienangehöriger an der Mordtat. Cem Özdemir etwa wurde in fast allen überregionalen Zeitungen, die am Wochenende über den Richterspruch berichteten, mit der Bemerkung zitiert: "Wenn man weiß, dass solche Mordurteile im Familienrat gefällt werden und der Jüngste ausgesucht wird, weil man bei ihm das geringste Strafmaß erwartet, dann sendet dieses Urteil das falsche Signal in die Gesellschaft." Richtig. Nur: Dafür, dass in diesem konkreten Fall ein derartiges Mordurteil ergangen ist, gibt es keinen Beweis. Sonst hätte das Gericht anders geurteilt.
Der Mord an Hatun Sürücü ist ein furchtbares Verbrechen, und zwar unabhängig davon, ob es nun ein "Ehrenmord" war oder nicht. Ersteres setzt jedoch, wenn der Begriff mehr sein soll als bloße Stimmungsmache, voraus, dass eine solche Tat entweder unter Beteiligung oder im Auftrag anderer Familienangehöriger verübt wurde. Dafür fand das Gericht, wie selbst die Bild-Zeitung einräumen musste, in sieben Monaten Verhandlungsdauer keinen eindeutigen Beweis. Was nicht verhinderte, dass die Familie Sürücü moralisch immer mehr auf der Anklagebank rückte. Belege? Fehlanzeige. In der Osterausgabe der FAZ liest sich das so: "Die Familie Sürücü zeigt sich uneinsichtig: Ihrer Meinung nach hat der jüngste Sohn Ayhan ... recht gehandelt, als er seine Schwester Hatun ›aus verlorener Ehre‹ ermordete." Woher der Kommentator sein Wissen über die Meinung der - immerhin mehr als zehn Mitglieder umfassenden - Familie Sürücü bezieht, bleibt offen. Deren Beifallsbekundungen, Victory-Zeichen und das viel gerügte Lachen nach der Urteilsbegründung mag man unverständlich, provozierend oder geschmacklos finden. Ein Schuldeingeständnis ist es nicht.
Hermeneutischen Zirkel nennen Literaturwissenschaftler einen Teufelskreis, in den gerät, wer Texte oder die Wirklichkeit nur nach denjenigen Hinweisen absucht, die seine These stützen. Das Problem ist dabei, dass hinterher oft nicht mehr auszumachen ist, ob das Muster schon den Ablauf der Geschichte oder erst ihre nachträgliche Deutung prägte. Das Konzept der kulturellen Differenz könnte ein solcher hermeneutischer Zirkel sein. Im Fall Sürücü scheint viel dafür zu sprechen: Die Heirat mit einem Cousin, zu der die Deutsch-Kurdin als 15-Jährige gezwungen wurde, Misshandlungen und Drohungen durch Familienmitglieder, von denen Sozialarbeiterinnen und Freundinnen berichten, und nicht zuletzt die Aussage der Kronzeugin, der Ayhan von der Tatbeteiligung der beiden Brüder erzählt haben soll, lassen sich leicht zum Bild einer tief in den archaischen Traditionen ihrer Herkunft verharrenden Familie verweben.
Doch auch andere Lesarten sind möglich. Dem psychiatrischen Gutachter hat Ayhan Sürücü erzählt, dass er um alles in der Welt verhindern wollte, dass seine Schwester in die Familie zurückkehrte. "Je öfter sie kam, desto mehr gingen meine kleinen Schwestern zu ihr. Sie hat die Ordnung gestört", zitiert ihn der Tagesspiegel. Das klingt nun weniger nach verletzter Ehre als nach dem krampfhaften Versuch, eine Familie zusammenzuhalten und eine männliche Vormachtsstellung zu behaupten, die längst in Auflösung begriffen war: ein Geschlechterkonflikt innerhalb der Familie also, unter den verschärften Bedingungen der Migration. Der Vater lebte aus gesundheitlichen Gründen große Teile des Jahrs in der Türkei, ein Bruder saß im Knast, ein weiterer hatte seit Jahren keinen Kontakt mehr zur Familie. Ayhan Sürücü habe das Gefühl gehabt, er müsse durchgreifen, hat sein Gutachter während des Prozesses gesagt. Durchaus möglich, dass er dabei alleine gehandelt hat. Bis das Gegenteil bewiesen ist, sollte man die anderen Mitglieder der Familie Sürücü aus dem Spiel lassen. Und von Mord reden, nicht von "Ehrenmord".
Karin Nungeßer
Der Deutsche
Mutlu (26) ist verheiratet, seine Ehefrau lebt in der Türkei.
Er war wegen Mordes an Hatun angeklagt, wurde freigesprochen.
Er beantragte die deutsche Staatsangehörigkeit, um zur Bundeswehr zu gehen. Und bekam sie auch!
Ein BWL-Studium brach er ab, wurde Bürokaufmann.
Die Polizei fand bei ihm Flugblätter mit radikaler islamistischer Propaganda.
Quelle:
Und echt ich meine auch verständlich, aber kann sein, dass man es als Dritter, dann doch nicht auf Anhieb nachvollziehen kann, wie ich ja auch Deinen ersten Satz nicht verstehen konnte.
Na ja, so ist es dann - verstehen tue ich allerdings nicht, warum deshalb der andere immer blöde angemacht werden muss.