Ebay-Aktie vor Abspaltung kaufen - Finanzamt!?
Seite 3 von 4 Neuester Beitrag: 22.02.17 18:23 | ||||
Eröffnet am: | 02.07.15 13:59 | von: Olaf. | Anzahl Beiträge: | 97 |
Neuester Beitrag: | 22.02.17 18:23 | von: Antares2016 | Leser gesamt: | 85.112 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 19 | |
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Ich mach mir etwas sorgen nachdem mein Trader gesagt hat das es sein kann das die Stücke erst ein paar Tage später gebucht werden!?
Danke für die Info!
Hatte vor dem Spin-Off die Mitteilung der Bank, dass die Kapitalmaßnahme nicht steuerrelevant ist und erst nach Verkauf Steuer fällig wird. Aktie wird mit Null eingebucht. Nach dem Spin-Off heute haben Sie mir mitgeteilt das es nun doch als Sachdividende gewertet wird und auf den Kurs der Einbuchung (der noch ermittelt werden muss) Steuer und Soli fällig wird. Dafür wird dann bei Verkauf nur noch der Gewinn versteuert.
Da aber im gleichen Zug die eBay Aktie an Wert verloren hat. Empfinde ich die Steuer als zusätzliche Belastung auf mein Ausgangsvermögen, da zum Zeitpunkt der Abspaltung kein Gewinn umgesetzt wurde.
Zumal ich durch die Falsch-Information noch anders entschieden und bereit war die Ebay Aktie zu behalten und nicht vor dem Spin-off zu verkaufen.
Bin auch bei ING....und warte mal die nächsten Tage ab....bei mir war von "Dividende" keine Rede....ist ja auch keine Dividende...
Wenn es als Dividende abgezogen würde, könnte ich das mit Aktiengewinnen nicht aufrechnen....doppelte Bestrafung....
Moderation
Zeitpunkt: 20.07.15 23:06
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 20.07.15 23:06
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Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
Wenn ich später verkaufe, brauche ich nur die Differenz x=Verkauf-Buchung versteuern. Soweit ich verstanden habe, wird der Buchungskurs noch nicht versteuert, oder?
Tolle Sache...Der gesamte Anteil wird dann versteuert. Als Dividende kann man dann die Steuern auf den Buchungskurs nicht mit Gewinnen berechnen.
Das wäre somit nicht gut.
Für die, die gehalten haben, ist das ein Verlusstgeschäft.
Dann hoffen wir mal, dass die Abgeltungsteuer durch die Gewinne in den nächsten Tagen wieder eingefahren werden. 10% haben wir schon mal drinn..
Das wird bescheinigt und in der Einkommensteuererklärung wird zuviel gezahlte Einkommensteuer erstattet werden.
Also das ist kein 100% Wissen, sondern eine Vermutung meinerseits.
Fraglich ist, was bedeuted: "unbarer Kapitalertrag"?
Auch da gab es Unverständnis und Klagen.
Wird es nur bei der ersten Einbuchung fiktiv für das Finanzamt notiert und der Aktienkurs daher ohne Abschläge gestellt, oder wird es gleich abgezogen?
Das werde ich wohl in den nächsten Tagen bei Verkauf erfahren...
Wäre auch der perfekte Moment, um die strategische Weichenstellung selber zu bestimmen, und sich nicht durch die aktuellen Geschäftsleitungen mit eventuell unerwünschtem Aktionismus z.B. Übernahmen und Investitionen usw., ins Handwerk pfuschen zu lassen.
Würde mich also überhaupt nicht wundern, wenn hier relativ schnell, also noch im Sommer, der vermeintlich ruhigeren Börsenjahreszeit, besonders starkes Interesse an PayPal, aber natürlich auch an Ebay, aufkommt.
Am besten wäre es natürlich, wenn beide Aktien sich erst mal verdoppeln, PayPal trauen dies die Analysten ja durchaus zu, und dann der Bieterwettstreit um die jeweilige Braut beginnt. :-)
Aber Börse ist nun mal kein Wunschkonzert, sondern leider nur ein Ponyhof. ;-)
P.S. Die Steuerfrage:
Nach Vorgaben der Finanzverwaltung erfolgt die
Versteuerung mit dem Kurs der PayPal-Aktie zum
Zeitpunkt der Einbuchung. Betroffene eBay-
Anteilseigner können innerhalb von VIER WOCHEN
nach Einbehalt Einspruch gegen die
Kapitalertragsteuer-Anmeldung der Depotbank
einlegen.
Also im Zweifel einfach mal Einspruch bei der Depotbank einlegen, und somit sowohl den Depotbanken als auch dem Finanzamt gehörig auf die Nerven gehen. Je mehr Anleger sich querstellen, desto besser die Erfolgsaussichten. Und sollte nichts dabei rauskommen, hatte das Finanzamt wenigstens einen Arsch voll Arbeit, wenn es sich schon solch willkürliches Steuergebaren, natürlich mal wieder zum Nachteil des dt. Anlegers, beim Beamtenmikado ausgedacht hat. Ist halt wieder mal typisch dass wir Anleger in Deutschland die Rolle der globalen Dorfdeppen innehaben sollen. Und wenns nach der Politik geht, darf das auch für immer und ewig so bleiben. Ist aber leider auch kein Wunder, siehe z.B.unsere Rentenkasse, die seit Jahrzehnten zu doof, überheblich und ignorant ist die Beiträge diversifiziert und gewinnbringend anzulegen. Wenn wir nur ein Drittel der Beiträge nach Vorbild der amerikanischen/angelsächsischen Pensionskassen angelegt hätten, bräuchte niemand zukünftig Angst um seine Rente haben, und Kürzungen hätte es auch nie gegeben.
P.S. Bei mir wurde eingebucht mit 36,00 Euro ... und das mit dem Einspruch ist schon in Vorbereitung.
aUF gRATIS Aktien MUSS ICH sTeUern ZAHLEN??
Macht echt keinen SpASS MEHR:
http://www.ariva.de/forum/...-2018Demokratie-od-UeberwachStaat-525683
http://finance.yahoo.com/news/...ow-worth-more-netflix-192538206.html
Wäre das vorher angekündigt worden, hätte ich meine ebay-Aktien am 17.7. verkauft!
Mir entzieht sich dabei jegliche Logik, da ebay ja aufgeteilt wurde, sprich die Aktienkurse beider Unternehmen nur knapp über dem Kurs der eBay-Aktie vor dem Splitt lagen. Hier von einer Sach-Dividende zu sprechen, ist hahnebüchen!
Gibt es jetzt überhaupt noch eine Möglichkeit das Geld irgendwie wieder reinzuholen?
Kann man bei Verkauf der ebay-Aktie den Verlust gegen diese Sachdividende verrechnen?
Du kannst Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen, alle anderen Verluste - also auch Aktienfonds - sind im Verrechnungstopf "sonstige Veräußerungsverluste" und können mit Zins- und Dividendengewinnen sowie sonstgen Kursgewinnen verrechnet werden.
Ich würde, und das werde ich tun, da einen Widerspruch schreiben. Zumindest ist da eine Gesetzeslücke hinsichtlich der Besteuerung von Spin-Offs. Die Säcke von den Finanzämter haben da zu ihren Gunsten absichtlich so gelassen, da sie so auch Jene Ausländer abzocken können, die in Deutschland ein Depot haben.
Falls genügend Leute da widersprechen, werden die wohl auf diese Angelegenheit eingehen müssen. So war das glaube ich bei Google Split. Die Widerspruchsfrist ist 1 Monat. Das sollte man auf jeden Fall tun. Bei ING einfach eine Mail. Falls da etwas passiert, würde man eventuell sein Geld von der Bank zurückbekommen.
Ansonsten gab es so eine Richtlinie BMF, wann eine Abspaltung als Sachdividende zu sehen ist. Man hätte Paypal mit EK=0 bewertet und damit mit Verlussten der Ebay aufrechnen können, wenn vor dem Stichtag die Aktie nicht handelbar gewesen wäre. Aber Paypal war ja zuvor handelbar und insofern ist das als "Sachdividende" zu interpretieren.
Die Banken gehen da eine Nummer sicher und behalten schon mal die Steuer.
Das ist Mist mit Spin-Offs und Splits in Deutschlad. Ich fürchte, wir haben da schlechte Karten. Bleibt nur der Weg über Lohnsteuererklärung...
Gegen die Besteuerung könnt ihr nix machen, da es sich - im Gegensatz zum Google-Aktiensplitt - um einen "echten" Spin-Off, d. h. eine Abspaltung eines neuen Unternehmens handelt. Eine Verrechnung (des besteuerten/eingebuchten Abspaltungswertes) mit etwaigen Verlusten aus Aktienverkäufen ist leider auch nicht möglich, da diese Verluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden können, hier handelt es sich ja aber um eine (Sach-)Dividende.
Nachzulesen auch nochmal im entsprechenden BMF-Schreiben unter Randziffer 133 ff.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/...ationFile&v=3