Du bist on the global boerseeee ..::hopshops
BRD. Das ist Bankenzock. Hinter den Interessenten/Käufer-IDs stecken Bankenmitarbeiter, die ihr Interesse meist als Ausländer in gebrochenem Deutsch kund tun. Es wird gelockt mit bequemer Abholung des Artikels und Scheckangebot meist weit über Verkaufswert. Man bekommt einen Scheck gedeckt zB 5000 EUR. Bei guter solider Geldausgabe wird der Scheck ohne Begründung für ungültig erklärt und man erhält ein Konto-Loch von bis zu 5000 EUR. Es verdient die Deutsche Bundesbank an den Dispositionskredit-Zinsen im Banken-Schneeballsystem, weil der Verkäufer/Geschädigte meist lange zurückstottern muss.
..(mehr bei buran & MARIO)
Es handelt sich hierbei um ein Bundesbank-Börsen-Spiel. Aktien usw. gibt es nicht. Kurse funktionieren durch simplen Mausklick. Schmückendes Beiwerk sind Geschichten. Somit bedient sich die Deutsche Bundesbank an Ihr und allen Geldern, die sich für Anleger halten.
..(mehr bei buran & MARIO)
BRD. Das ist Bankenzock. Hinter den Interessenten/Käufer-IDs stecken Bankenmitarbeiter, die ihr Interesse meist als Ausländer in gebrochenem Deutsch kund tun. Es wird gelockt mit bequemer Abholung des Artikels und Scheckangebot meist weit über Verkaufswert. Man bekommt einen Scheck gedeckt zB 5000 EUR. Bei guter solider Geldausgabe wird der Scheck ohne Begründung für ungültig erklärt und man erhält ein Konto-Loch von bis zu 5000 EUR. Es verdient die Deutsche Bundesbank an den Dispositionskredit-Zinsen im Banken-Schneeballsystem, weil der Verkäufer/Geschädigte meist lange zurückstottern muss.
..(mehr bei buran & MARIO)
Es handelt sich hierbei um ein Bundesbank-Börsen-Spiel. Aktien usw. gibt es nicht. Kurse funktionieren durch simplen Mausklick. Schmückendes Beiwerk zu Kursänderungen sind Geschichten aus aktuell medialen Geschehen. Somit bedient sich die Deutsche Bundesbank an Ihr und allen Geldern die sich für Anleger halten und an börsennotierten Unternehmen.
..(mehr bei buran & MARIO)
..(mehr bei buran & MARIO)
§ 263 Betrug Strafgesetzbuch
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. dejure.org/gesetze/StGB/263.html