Dringende Frage zur Steuererklärung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 19.02.05 04:42 | ||||
Eröffnet am: | 01.12.04 18:01 | von: BarCode | Anzahl Beiträge: | 21 |
Neuester Beitrag: | 19.02.05 04:42 | von: kickerle | Leser gesamt: | 3.153 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 4 | |
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Wenn ich von Wert x in 2002 wie folgt kaufte:
1000 März
1000 Mai
1000 September
Und in 2003 so verkaufte:
1000 Januar
1000 Februar
1000 April
Kann ich die 1000 im April03 verkauften den 1000 im März02 gekauften zuordnen, und sie damit außerhalb der Spekufrist halten?
Oder mußß ich alle 3000 innerhalb der Spekufrist versteuern?
Eilt etwas, FA sitzt mir im Nacken...
Gruß BarCode
Also wirst sie alle versteuern müssen.
Aber wärst nicht der Erste der es anderst versucht. (Überlege ob es die Sache Wert wäre)
Das ist dann die alte fifo vs. lifo Frage. Sie wird dauernd diskutiert und drei Leute haben vier Meinungen. Soweit ich weiß, geht das FA jetzt von Durchschnittswerten aus. Gib mal bei goggle ein
fifo lifo spekulationsfrist
Da findest Du z.B.
http://www.wer-weiss-was.de/theme65/article476757.html
und (ich glaube, ergiebiger):
http://www.wallstreet-online.de/ws/community/...&tid=837809&offset=0&
und eine Menge mehr.
Kante geht in #2 von fifo aus. Das war früher auf jeden Fall richtig und auch einfach durchführbar und in sich schlüssig. So generell gilt das aber wohl nicht mehr, trotz eines entsprechenden Urteils von 93.
Die übliche Empfehlung von Steuerberatern ist immer: Getrennte Depots und grundsätzlich keine zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauften gleichen Wertpapiere im selben Depot. Das ist eine pottdichte Lösung. Das wird auch vom FA anerkannt (zumindest wurde es anerkannt, man weiß ja nie ).
Ich fürchte, in Deinem Fall wirst Du einen StBer. fragen müssen.
Oder: Mach Einspruch, dann müssen die ihre Rechtsposition begründen. Dann versuche, etwas zu finden, das Du dem entgegensetzen kannst und geh eine Runde weiter.
Tut mir leid. Mehr kann ich so aus dem Hut nicht bieten.
1.(Nataly):
Die Finanzverwaltung zieht sich zur Regelung dieser Fragen auf das BFH-Urteil vom 24.11.1993 (X R 49/90, BStBl 1994 II S. 591) zurück,. Dessen Aussagen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Eine Veräußerung von Wertpapieren innerhalb der Spekulationsfrist ist nur anzunehmen, wenn der Art und der Stückzahl nach ausgeschlossen werden kann, dass die veräußerten Wertpapiere außerhalb der Frist angeschafft wurden.
Die Anschaffungskosten der danach innerhalb der Spekulationsfrist angeschafften Wertpapiere sind nach Durchschnittswerten zu ermitteln. Lifo- und Fifo-Verfahren sind definitiv nicht anwendbar.
http://www.rischar.de/Aktuelles/StABC/stabc.html
und 2. (sich darauf beziehend):
Hallo kaptain,
genau so wird auch gerechnet... (siehe Nataly`s Link #9)
in unserem Beispiel würde folgendes gelten:
K: 24.05.02 200 zu 50 Euro
K: 30.06.02 300 zu 75 Euro
V: 10.10.02 300 zu 70 Euro
(da alle Käufe innerhalb der Spekufrist liegen wird der
Durchschnittswert genommen also 500 zu 65)
somit Speku-Gewinn von 300 zu 5 Euro also 1500 Euro
V: 20.06.02 200 zu 100 Euro
( jetzt wird es komplizierter, da jetzt eine Position aus der spekupflichtigen Position und ein Teil aus der nicht
spekupflichtigen Position kommen kann....
und die Antwort lautet:
die 300 Stück des ersten Verkaufes werden in den Größen-
verhaltnissen der Kaufpositionen zugeordnet, also 2/5 der 300 Stück zu Kauf1 und 3/5 zu Kauf2)
Somit hat man als Restposition für Kauf1: 200-120=80 zu 50 Euro und für Kauf2 300 - 180 = 120 zu 75 Euro)
Somit sind 120 Stück steuerpflichtig und zwar mit jeweils 25 Euro, da nur die Stücke berücksichtigt werden für die Durchschnittskursberechnung, die innerhalb der Spekufrist liegen.
gruß
pit
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Demnach scheint die reine fifo-Berechnung nicht mehr zu gelten. In Deinem Fall könnte das beschriebene komplizierte Verfahren allerdings etwas günstiger für Dich sein.
Wenn verschiedene Mengen, und verschiedene Depot´s, dann andere Rechnung. (Wäre ja auch nachvollziebar)
Also einfache Frage, einfache Antwort.
Wenn es komplizierter wird, Steuersystem aus quetschen. ;-)
Auch wäre die Frage dann gewesen, warum nicht länger behalten und der Fiskus hätte das Nachsehen gehabt. Fragen über Fragen.
Aber wie gesagt wenn Ablauf wie Frage gestellt wurde, dann Pech.
Handelt sich um insgesamt 23 Deals innerhalb von 1,5 Jahren mit einem Wert. Leider der größte Teil des Gewinns von ca. 15.000 Euro innerhalb der Fristen. Ist nicht der Einzige. Wird teuer. Eichel wird sich freuen. So ist das halt mit der kurzfristigen Traderei. Habe mich für fifo entschieden, da am einfachsten. Mit den Durchschnittswerten komme ich übern Daumen auch nicht wesentlich besser weg.
Danke euch jedenfalls für die Mühe.
Gruß BarCode
K1 1000 zu 100
K2 1000 zu 110
K3 1000 zu 120 Durchschnitt also 110
V1 1000 zu 150
V2 1000 zu 170
V3 1000 zu 190
V1 und V2 liegen klar in der Spekulationsfrist, es geht um die Bewertung von V3.
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FIFO-Verfahren führt zu der von Dir genannten Vollversteuerung: Gewinn 180000
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Durchschnittsverfahren:
V1: G = 150 - 110 = 40 pro Stück, also 40000.
V2: G = 170 - 110 = 60 pro Stück, also 60000.
Schwieriger ist V3. Hierbei ist zu ermitteln, welcher Teil von V3 welchem der Käufe zuzuordnen ist. In Analogie zu dem in #7 an zweiter Stelle zitierten Posting ergibt sich:
Jeweils ein Drittel ist K1, K2 und K3 zuzuordnen. Somit ergibt sich
V3a: G = 190 - 100 = 90 pro Stück. es sind 333,33 Stücke, somit G3a = 29970,00 steuerfrei
V3b: G = 190 - 110 = 80 pro Stück. Es sind 333,33 Stücke, somit G3a = 26666,40 steuerpflichtig
V3c: G = 190 - 120 = 70 pro Stück. Es sind 333,34 Stücke, somit G4a = 23333,80 steuerpflichtig
Somit steuerpflichtiger Spekulationsgewinn beim Durchschnittsverfahren nur 150000,20.
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Und nach dem, was die beiden in #7 zitierten Poster geschrieben haben, gilt jetzt das Durchschnittsverfahren. Und mein Steuerberater sagt auch, daß fifo out und das Durchschnittsverfahren in ist.
Dabei kommt BarCode etwas besser weg - wenn mein Steuerberater wirklich recht hat.
Und wenn jetzt noch jemand sagt, daß unser Steuersystem einfach und überschaubar ist, dann fresse ich ihn auf.
Und Bar Code sagt es ist noch komplizierter, und da halte ich mich nun raus.
Ich hatte es aber so ähnlich, und fragte darauf hin meinen Steuerberater, und er gab mir diese Antwort. Das ist auch erst in 2002 gewesen.
(Hatte aber mit der Aktie sowieso keinen Gewinn gemacht, also hätte ich mir den Anruf eh sparen können) ;-))
Aber daraus sollte man ihnen keinen Vorwurf machen. Schuld hat unser vertracktes Steuersystem.
Einfache Steuererklärung kommt für 2004
Keine vier Seiten plus der Anlage N werden in Zukunft bei der Steuererklärung auszufüllen sein, sondern nur noch ein zweiseitiges Formular.
HB BERLIN. Die Einkommensteuererklärung wird für viele Steuerpflichtige vermutlich schon ab Beginn des nächsten Jahres einfacher. Schon ab Januar solle ein von Nordrhein-Westfalen entwickeltes und in fünf Städten getestetes zweiseitiges Formular für die Einkommensteuererklärung 2004 bundesweit verwendet werden können, teilte der nordrhein-westfälische Finanzminister Jochen Dieckmann (SPD) als scheidender Vorsitzender der Länder-Finanzministerkonferenz am Donnerstag vor Journalisten in Berlin mit. Einen überraschenden Grundsatzbeschluss dafür hätten die Finanzminister der 16 Länder auf ihrer letzten gemeinsamen Sitzung gefasst. Damit könne jedes Bundesland die Vereinfachung anwenden, ohne dass es dies aber tun müsse.
Die neue „Steuererklärung light“, die die bislang üblichen vierseitigen Formulare ersetzen soll, kann allerdings nur von Arbeitnehmern verwendet werden, die lediglich Arbeitslohn, Versorgungsbezüge oder gegebenenfalls Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Mutterschaftsgeld, im Inland bezogen haben. Außerdem dürfen nur die klassischen Werbungskosten, wie die Entfernungspauschale, Beiträge zu Berufsverbänden, bestimmte Versicherungsbeiträge, geltend gemacht werden. Andernfalls muss das übliche Formular zur Einkommensteuererklärung verwendet werden. Für die Berücksichtigung von minderjährigen Kindern bedarf es einer vereinfachten, ebenfalls zweiseitigen Anlage.
-- Meinung: Ich wusste, es gibt irgendwo 'nen Haken ;-(( --
Nicht für die vereinfachte Steuererklärung in Betracht kommen Steuerpflichtige, die andere Einkünfte, wie Renten, Kapital- oder Mieterträge, Auslandseinkünfte oder Kapitalerträge sowie Unterhaltszahlungen beziehen.
Auf dem Vormarsch ist nach Dieckmanns Worten auch die elektronische Steuererklärung über das Internet mit der Elster-Software. Deren Anteil an den Steuererklärungen habe sich in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2004 gegenüber rund vier Prozent im Vorjahr in etwa verdoppelt.
Quelle: handelsblatt.com
...be invested
Der Einsame Samariter
Kapitaleinkünfte sollten schlicht und einfach direkt durch die Bank und damit dann endgültig durch einen festen Steuersatz abgegolten werden und basta.
Gruß BarCode
Habe soeben die letzten Zahlen in die Anlagen "Kinder" eingetragen. Das macht jetzt insgesamt 4 Tage Arbeit und 60 Seiten, die ich einzureichen habe!!
3 Kreuze und ein Halleluja und weg in die Post mit dem Scheiß!
Gruß BarCode
PS: Zu oben bezüglich Verrechnung der Verluste: Ist doch dann auf Jahresbasis ganz einfach: Die Bank stellt einen Wisch aus: Gewinne, abgeführte Steuern, Verluste - Steuerrückforderung und Vortrag. Das sind 3 Zahlen.
Gruß slash
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,332687,00.html
Danach ist zur Zeit die Durchschnittsmethode anzuwenden, in Zukunft will Eichel aber auf FIFO umsteigen, weil das höhere Einnahmen bringt.
SPIEGEL-Online beruft sich dabei auf einen Bericht des Handelsblattes.
Die Schlußfolgerung des SPIEGEL, dadurch wäre in Zukunft mehr Spekulationssteuer fällig, ist allerdings _nicht immer_ zutreffend. Im Mittel mag das zwar so sein, es gibt aber Fälle, wo FIFO zu einer geringeren Besteuerung führt.
Beispiel: Kauf (jeweils gleicher Stückzahlen) in Aug, Sep, Okt eines Jahres, Verkauf (ebenfalls gleicher Stückzahlen) in Sep, Okt, Nov des Folgejahres. Bei FIFO fällt dann keine Spekulationssteuer an, weil in allen drei Fällen die Jahresfrist eingehalten wurde. Bei Anwendung der Durchschnittsmethode fällt an, wenn auch nicht auf den ganzen Gewinn.
Auf jeden Fall führt das FIFO-Verfahren zu einer einfacheren und durchsichtigen Handhabung. Das ist erfreulich.
Während dieses Jahres kaufe ich ein paar weitere Stücke derselben Aktie und verkaufe diese Tradingposition am nächsten Tag oder nach einer Stunde und realisiere einen Gewinn?
Wird dann dem Verkauf der Tradingposition der Kauf meiner langfristigen Position gegenübergestellt, sodass die ganze Sache dann nicht mehr funktioniert? Müsste ja theoretisch so sein, wenn man sich an FiFo halten muss, oder?
z.B.: Kauf 1000 zu 1 euro am 1.1.04
Kauf 1000 zu 2 euro am 1.6.04
Verkauf 1000 zu 3 euro am 2.6.04
Verkauf 1000 zu 4 euro am 2.1.05
In diesem Beispiel müsste ich ja bei FiFo für beide Geschäfte Steuern zahlen, wenn man die Tradingposition nicht separieren kann. Das heisst die am 1.1. gekauften würden, obwohl sie eigentlich ein Jahr gehalten wird der Verkaufsposition am 2.6. gegenübergestellt und der Kauf am 1.6. wird dem Verkauf am 2.1. zugerechnet, sodass damit beide Positionen steurpflichtig wären.
Das würde bedeuten, dass wenn man eine Aktie langfristig halten will, man mit dieser Aktie gar kein Trading machen darf (vorrausgesetzt man macht Gewinne) wenn ich das richtig verstanden habe.
Das wäre wohl absoluter Schwachsinn!
MFG,
Kickerle
Gruss,
Kickerle