Differenzen mit der Bank wegen Aktienverkaufs
Muß die Bank den vorherigen Stand wieder herstellen bzw. mir die Aktien wieder gutschreiben? Zur Zeit prüfen sie noch......
Danke und Gruß, HG
Die zuständige Stelle rief mich an und teilte mir das mit, den rest soll ich mit der Geschäftsstelle klären. Das habe ich versucht, mal sehen, wie es weitergeht.
Ich dachte nur, jemand hat bereits Erfahrung in derartigen Fällen.
Ich bin auch schon 25 Jahre an der Börse, aber das ist mir noch nie passiert......
Somit werden Sie die Differenz definitiv nicht mit der Bank haben, sondern auf Ihrem Konto wieder finden. Insofern Sie noch immer der Meinung sind das meine Antworten auf Ihre Frage dumm und arrogant sind bitte Ich Sie mir eine Begründung zu hinterlassen.
Wenn ein 4-stelliger Verlust nicht schmerzt, hat man wohl eine andere Beziehung zu Geld, alleine diese Aussage finde ich unnötig.
Und ich überlege mir schon genau, wann ich kaufe und verkaufe......das müssen Sie mir nicht vorhalten. Soviel zu Dummheit oder Arroganz....
Habe ich mal mit der deutschen bank gemacht, wollte eine kauforder abgeben und am telefon sagte man mir "sie haben kein geld auf dem konto" ich gesagt da müssen zig tausend drauf sein und eine fiktive order im direkthandel aufgegeben. 2 tage später wieder fiktiv verkauft und mich an die rechtsabteilung gewandt da mein geld aufm konto auch wieder aufgetaucht war. Ohne einen rechtlichen anspruch zu haben wurde mir die differenzsumme auf mein konto überwiesen.
Ich verstehe Ihre Sorge um Ihr Geld, dennoch mich und meine Antworten als dumm und arrogant zu bezeichnen ist schlicht weg einfach nur Ideenlos.
Ich habe im übrigen einen sehr guten Bezug zum Geld und bei einem ''4-stelligen Schaden'' würde Ich die Lage nochmal überdenken bevor Ich es explizit in ein Forum publiziere und mit Beschimpfungen um mich werfe. Falls Sie mit meinen Antworten nichts anfangen oder Sie nicht verarbeiten können tut es mir Leid.
Ich wünsche Ihnen in jedem Fall noch viel Glück.
Ich erkläre, weil manch Einer hier eine Erklärung benötigt, weshalb - das ist mir schleierhaft, eigentlich war es gar nicht so schwierig. Vielleicht liegt es an der Auffassungsgabe.....
Ich beschimpfe nicht, ich stelle fest......und was Sie tun würden, ist mir eigentlich wurschd (wie der Pfälzer sagt)...
Es ging hier um ein vermögensschaden den die db verursacht hat dadurch das mein geld laut ihrem computer nicht auf meinem konto war und ich dadurch nicht handeln konnte. Dementsprechend kam mir die idee mit der virtuellen order. *g*
Habe mich ja erst nach dem verkauf und gewinn in der rechtsabteilung gemeldet.
Es wurden natürlich erst die gesprächsaufzeichnungen geprüft ehe ein rückruf kam.
War natürlich laut aussage der db reine kulanz. Ich wollte damit auch aufzeigen, dass man sich nicht alles bieten lassen muß. Gleichzeitig möchte ich auch darauf hinweisen das man sich gleich zu mitarbeiter wendet die auch entscheidungen treffen können und nicht der normale angestellte am schalter oder sachbearbeiter in einer abteilung.
Und wenn die Aktien wieder in deinem Depot sind, dann schau dich mal um, ob es nicht tatsächlich bessere und preiswertere Online-Banken gibt. Wer bereits 25 Jahre im Börsengeschäft steht, sollte sich mal langsam nach einer "anständigen" Bank umsehen.
Und falls du durchaus diesem Verein treu bleiben willst, weil dort der Genossenschaftsanteil so tolle Zinsen abwirft, dann würde ich aufgrund dieses Vorfalls die Geschäftsleitung um Entschädigung bitten, weil du wegen dieses ganzen Hick-hack deine Aktien nicht zu einem höheren Preis heute verkaufen konntest. Druck hilft bei einem alten Kunden immer!!
Um dich zu zitieren:
"Zeitpunkt Verkaufsorder? Limit? Zeitpunkt Stornierung? Ausführungszeitpunkt? Limit erreicht worden? ...."
Hier fehlt noch, ob ein Orderzusatz wie "Stop-Loss" gesetzt wurde.?
Ist es ein Online Broker oder wurde die Order via Telefon oder direkt bei der Bank aufgegeben? Fragen über Fragen
Die nächste Frage ist wird hier über einen Online-Broker gehandelt oder nicht?
Betrifft in diesem Fall der Handelplatz... Xetra, Parkett, OTC (Sprich Direkthandel / außerbörslich)
Handelzeiten beachten!!!
Hatte einen ähnlichen Fall.
Konnte anhand des Verfaufprotokolls nachweisen, daß der Fehrler nicht direkt bei mir lag.
Wir haben uns geeinigt auf übernahme der Verluste zu 50% direkt auf das Verrechnungkonto und 25 % inn Form eines Orderguthabens.