Die SPD, die packt Probleme an


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Neuester Beitrag: 08.01.03 20:11
Eröffnet am:08.01.03 20:03von: Spitfire33Anzahl Beiträge:3
Neuester Beitrag:08.01.03 20:11von: first-henriLeser gesamt:701
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4420 Postings, 8620 Tage Spitfire33Die SPD, die packt Probleme an

 
  
    #1
08.01.03 20:03
Steuer und Sozialversicherung
Ab April wieder günstige Aushilfsjobs

1999 strich die rot-grüne Regierung den steuer- und abgabengünstigen Minijob. Anfang April ist er wieder da. Wie Unternehmer und Arbeitnehmer davon profitieren können, erfahren Sie hier.
Folgende Änderungen gelten ab 1. April:
Arbeitnehmer, die durch eine oder mehrere Aushilfstätigkeiten monatlich maximal 400 Euro verdienen, bleiben mit diesem Verdienst wie in den Jahren vor 1999 grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Also auch dann, wenn der Arbeitnehmer andere positive Einkünfte erzielt, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen usw.

Finanztest - Nebenjobs: Für eine Hand voll Euro mehr




Arbeitnehmer, die in einem Hauptarbeitsverhältnis stehen, bleiben mit einem monatlichen Nebenverdienst von maximal 400 Euro aus einem einzigen Aushilfsjob bei einem zweiten Arbeitgeber ebenfalls lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Dafür muss der Arbeitgeber eine pauschale Abgabe von 25 Prozent an eine neue Clearingstelle bei der Bundesknappschaft zahlen. Die leitet zwölf Prozent an die Rentenversicherung, elf Prozent an die Krankenversicherer und zwei Prozent an das Finanzamt weiter.

Günstige Konditionen für Haushaltshilfen
Noch günstigere Konditionen bewilligt der Fiskus all jenen Arbeitgebern, die Aushilfen in ihrem privaten Haushalt beschäftigen: In diesen Fällen sinkt die an die Clearingstelle abzuführende pauschale Abgabe nämlich von 25 auf zwölf Prozent. Zusätzlich reduziert der Fiskus die Einkommensteuerschuld des Arbeitgebers auch noch um zehn Prozent der für entsprechende Aushilfskräfte gezahlten Löhne und Abgaben. Maximal aber nur um 510 Euro pro Jahr.

Chancen zum Steuersparen kehren zurück
Der Gesetzgeber hofft: All das nimmt der Schwarzarbeit den Wind aus den Segeln, schafft also neue, offizielle Arbeitsplätze. Dabei ist klar: Mit dieser Neuauflage der steuer- und abgabengünstigen Minijobs kommen natürlich auch die alten Steuersparchancen zurück. Also vor allem die früher sehr beliebten Aushilfsarbeitsverträge mit nahen Familienangehörigen. Fest steht schließlich: Zahlt der Unternehmer zum Beispiel an seine Ehefrau für eine betriebliche Aushilfstätigkeit ein Jahresgehalt von 4800 Euro, kostet das 1200 Euro pauschale Abgabe an die neue Clearingstelle. Dafür bringt der zusätzliche Betriebsausgabenabzug von insgesamt 6000 Euro eine Steuerersparnis bis zu rund 3000 Euro. Unterm Strich verspricht jeder Aushilfsarbeitsvertrag damit bis zu 1800 Euro Steuerersparnis. Und das Jahr für Jahr.



 

21799 Postings, 8974 Tage Karlchen_IIst ja schon fast revolutionär. o. T.

 
  
    #2
08.01.03 20:05

36803 Postings, 8273 Tage first-henriWie soll das denn gehen, mit den Händen

 
  
    #3
08.01.03 20:11
in der Tasche ?

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Greetz f-h  

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