Deutsche Bahn schnorrt ihre Lieferanten an
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Eröffnet am: | 14.11.02 12:06 | von: Badener | Anzahl Beiträge: | 2 |
Neuester Beitrag: | 14.11.02 13:55 | von: vega2000 | Leser gesamt: | 954 |
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Die Deutsche Bahn hat ihre Lieferanten aufgefordert, sich an der Sanierung des finanziell angeschlagenen Konzerns zu beteiligen. Die Geschäftspartner sollen zehn Prozent ihrer diesjährigen Umsätze aus Bahn-Aufträgen als Solidaritätsbeitrag an das ehemalige Staatsunternehmen zurückzahlen.
AP
Hofft bei seinen Lieferanten auf die freiwillige Einsicht in die zwingende Notwendigkeit: Bahnchef Hartmut Mehdorn
Berlin - Das "Handelsblatt" berichtet in seiner Donnerstagausgabe, die Bahn habe 330 kleinere Lieferanten per Brief aufgefordert, zehn Prozent ihrer diesjährigen Umsätze aus Bahn-Aufträgen zurückzuzahlen. Begründet worden sei die Forderung nach einem "außerordentlichen einmaligen Sanierungsbeitrag" mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Bahn.
Das Schreiben an die Lieferanten sei Teil eines Sparprogramms, mit dem das Unternehmen im Einkauf massiv Geld einsparen wolle. Die Bahn ist mit einem Bestellvolumen von etwa zehn Milliarden Euro einer der größten Auftraggeber Deutschlands.
Keine Erpressung, nur ein freundlicher Hinweis
Eine Stellungnahme der Bahn lag zunächst nicht vor. Bahn-Einkaufschef Stefan Garber sagte dem "Handelsblatt", das Unternehmen habe mit der Aktion keinesfalls Druck auf seine Lieferanten ausüben wollen. Die Bahn sei auf den "good will" ihrer Auftragnehmer angewiesen.
Garber deutete in der Zeitung an, die Lieferanten müssten seinem Unternehmen dankbar sein, wenn die Bahn bei Ausbleiben einer Antwort keine weitergehenden Schritte einleite. Andere Firmen hätten ihre Lieferanten ebenfalls angeschrieben und bei der Bezahlung der nächsten Rechnung gekürzt, wenn sie nichts gehört hätten, so Garber. Das sei aber nicht der Stil der Bahn und rechtlich unzulässig.
Die Bahn ist ein Lämmchen, kein Tiger
Garber wies den Vorwurf zurück, die Bahn übe mit ihrer Marktmacht Druck auf Lieferanten aus. Da sei das Staatsunternehmen ein "relativ zahnloser Tiger", da ein großer Teil der Aufträge ohnehin nach den Regeln öffentlicher Vergabeverfahren verteilt werde.
Die Aktion der Bahn ist juristisch heikel. Wer seinen Lieferanten ohne sachlich gerechtfertigten Grund rückwirkend einen Rabatt abverlangt, riskiert nach Paragraf 20 des Kartellgesetzes (GWB) ein Bußgeld. Allerdings mucken nur wenige Mittelständler gegen die nicht unübliche Praxis des "Abzapfens" auf, da sie Repressalien des Auftraggebers fürchten.