Der nächste Zock Ceyoniq 542000
Seite 18 von 21 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:58 | ||||
Eröffnet am: | 17.09.04 15:17 | von: cogito,ergo s. | Anzahl Beiträge: | 505 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:58 | von: Stephaniehjjj. | Leser gesamt: | 71.049 |
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Heute, 11 Jahre später ist das Insolvenzverfahren so gut wie beendet !
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Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 652/02
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 35 991 eingetragenen CEYONIQ Aktiengesellschaft...hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 94.325.568,46 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 6.172.898,54 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstr. 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 8003 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 652/02; Amtsgericht Bielefeld, 27.09.2012
Über 80 Milliionen Euro konnten nicht mehr befriedigt werden....LOL. Und ein Insolcvenzplan ist NICHT MEHR MÖGLICH nach §218 InsO.
Der IV hat lt. Vergütungsbeschluss vom 26.1.2015 seine Abrechnung vorgelegt.
Das Delisting dürfte daher bald folgen wg. §394 FAMFG.
Hier noch zum Einstieg zu raten oder den Kurs anzutreiben, ist höchst unseriös.
Nur meine Meinung.
Komisch, dass die "Profis" hier nicht Bescheid wissen? Oder gibt es hier nur unerfahrene Börsianer?
Die Realität kann man nicht verdrängen. Gelle.
Moderation
Zeitpunkt: 30.07.15 11:49
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - Zudem beleidigend. Bitte sachlich diskutieren.
Zeitpunkt: 30.07.15 11:49
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Kommentar: Unterstellung - Zudem beleidigend. Bitte sachlich diskutieren.
Moderation
Zeitpunkt: 30.07.15 11:50
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - Unbelegte Anschuldigung.
Zeitpunkt: 30.07.15 11:50
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Kommentar: Unterstellung - Unbelegte Anschuldigung.
Du scheinst das nicht zu können. Oder nicht zu wollen. Du magst die Wahrheit nicht, nkb?
Falls dich etwas stört, melde mich doch.
Auf meiner Seite sind nur die Gesetze. Und die sind auch im Falle von Beleidigungen, Verleumdungen und Unterstellungen in der Öffentlichkeit ungemein konkret.
Nur meine Meinung.
ICH pöble und unterstelle nicht...das seid ihr. Schon mal drüber nachgedacht?