Ich bezweifele, dass ein solcher Usus zulässig ist.
1) Dies hieße, dass ein User z.B. 500 verschiedene Ansprachen fordern darf. Zur Wahrung der Ordnung müssten wir dann den Modaratoren-Apparat MASSIV vergrößern. Auch erhöht sich die Fehlerquote bzw. man muss Ansprech-Tabellen anlegen und verwalten.
2) Der Sinn eines Namens ist auch, dass ALLE WISSEN WER GEMEINT IST.
3) Zumindest der Strafbestand der VERUMGLIMPFUNG würde wegfallen, weil wenn der User anderweitig entsprechend genannt wird, er ja dann mit dieser Bezeichnung nicht mehr namensverumglimft werden kann. Wenn aber keine Verumglimfung vorliegt, dann ist eine Moderation und Maßregelung nicht mehr nötig. |