Der Staat: Monopolistisch, erfolglos, gefährlich
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 26.03.09 00:34 | ||||
Eröffnet am: | 25.03.09 21:12 | von: sacrifice | Anzahl Beiträge: | 46 |
Neuester Beitrag: | 26.03.09 00:34 | von: DarkKnight | Leser gesamt: | 7.888 |
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Staat. Staat heißt: Herrschaft einer professionellen Bürokratie mit einem legitimen staatlichen Zwangsmonopol auf einem bestimmten Territorium. Der Staat ist die heute dominierende Herrschaftsform. Er wird vor allem durch internationalen Wettbewerb, durch freiheitliche Garantien des Rechtsstaates, den Markt, der ihm die Ökonomie weitgehend entzieht, gesellschaftliche Gegengewichte wie Familie, Kirchen, freie Vereine usw., aber auch durch Sitten und Traditionen in Schach gehalten. Staat bedeutet immer Zwang von Menschen gegen Menschen und, er bedeutet immer eine Versuchung für die gerade herrschende politische Klasse, ihre Macht zu mißbrauchen. Darum ist es wünschenswert, den Bereich dessen, was durch den Staat beherrscht wird, klein zu halten und die Staatsmacht selber zu dezentralisieren (Föderalismus, Kommunalismus). Das Zentralproblem einer freien Gesellschaft lautet: Wer schützt uns vor unseren Beschützern? Nicht der "Neoliberalismus", sondern der Wohlfahrtsdespotismus des Staates ist in Westeuropa gegenwärtig die Hauptgefahr.
Staatsversagen. Eine überall zu beobachtende Erscheinung, wenn sich der Staat in Märkte einmischt, die ohne seinen Eingriff gut funktionieren würden. Grundsätzlich kann man sagen: überall dort, wo der Staat interveniert, kommt es zu Problemen. Unsere alltägliche Versorgung mit den Gütern des täglichen Gebrauchs, rein marktwirtschaftlich geordnet, ist kein Problem. Das Problem beginnt immer dann erst, wenn der Staat mit "Marktordnungen", Subventionen, Lenkungs- oder Stützungsmaßnahmen die spontane Ordnung lähmt. So haben wir heute Probleme in genau den Bereichen, in die sich der Staat besonders intensiv einmischt: von der Bildungspolitik bis hin zur sozialen Sicherung und ohne seine Einmischung in das "Recht der Arbeit" hätte wir wahrscheinlich heute Vollbeschäftigung wie arbeitsrechtlich liberalere Länder (Schweiz, Großbritannien, USA).
Staatswirtschaft. Der Staat als Unternehmer hat im 20. Jahrhundert in fürchterlicher Weise versagt und er versagt bis heute, auch wenn er in "scheinprivatisierter" Form auftritt. Die Deutsche Bahn AG etwa hätte längst nachfragegerechte Strukturen, wenn sie nicht mit Subventionen, die höher als ihr Umsatz sind, und Konkurrenzschutz daran gehindert würde. Die Eisenbahn machte im 19. Jahrhundert Überschüsse, dann wurde sie verstaatlicht. Anschließend machte sie bald Defizite und dies ist bis heute so - in allen europäischen Ländern. Es gibt nichts, was ein Staat nicht gelegentlich an sich gezogen hätte, sei es auch auf der Ebene der Kommunen. Der Staat verkauft gelegentlich Brot, Speiseeis, er unterhält Cafés, Saunas, Nagelstudios, in Berlin sogar die größte Kuhherde Europas. Durch den unsichtbaren Hoheitsadler im Briefkopf der Staatsbetriebe und durch den Rückhalt, den Staatsbetriebe regelmäßig im steuerfinanzierten "Mutterbetrieb" finden, kommt es unvermeidlich zu Wettbewerbsverzerrungen mit der Privatwirtschaft.
Steuerdumping. Diffamierender Begriff, besonders gern gebraucht von den Finanzministern der Hochsteuerländer. Es ist ihnen ein Dorn im Auge, daß es andere Länder gibt, die für ein geringeres Angebot an öffentlichen Gütern eben auch nur geringere Steuersätze benötigen. Ihr Bestreben ist es, möglichst hoch angesetzte "Mindestnormen" für die Versteuerung international zu vereinbaren, um damit dem mobilen Kapital Wahlmöglichkeiten und dem einfachen Bürger Rettungsmöglichkeiten für "Erb und Eigen" zu nehmen. Nichts ist so zu fürchten wie ein europäisches, gar internationales Steuerkartell, nichts ist freilich gegenwärtig auch so unwahrscheinlich.
Brüssel (28.02.09) - Ökonomen warnen vor drohenden Staatspleiten in der EU. Derzeit sind verschiedene Modelle im Gespräch, wie die Katastrophe verhindert werden kann. Ein Überblick.
Was passiert, wenn ein Staat in Europa pleite geht? Vor einigen Monaten schien das undenkbar, noch immer gilt es als unwahrscheinlich. Doch Politiker und Ökonomen machen sich zunehmend Sorgen, dass ein Staatsbankrott nicht mehr auszuschließen ist, wenn Spekulanten die Märkte weiter so in die Zange nehmen.
Zuerst war es Griechenland, das den Analysten Sorgenfalten auf die Stirn trieb, dann stuften Experten auch Spanien, Portugal und Irland in ihrer Kreditwürdigkeit herab, Italien ist ebenfalls Wackelkandidat, weil es mit mehr als 100 Prozent seiner Wirtschaftskraft verschuldet ist – schon ohne Konjunkturpakete. Die Staaten drohen, in einen Teufelskreis zu geraten: Wenn die Ratingagenturen ihre Bonität heruntersetzen, gelten sie als weniger kreditwürdig. Die Länder müssen also noch höhere Zinsen für ihre Schulden bezahlen, was das Loch im Haushalt weiter vergrößert. Ein Staatsbankrott könnte wiederum einen Dominoeffekt auslösen und andere Euro-Länder mit in den Abgrund reißen. Deswegen überlegt man in der Eurozone nun fieberhaft, wie man eine Katastrophe verhindern kann.
Ein Drehbuch gibt es bislang nicht
Ein Drehbuch für den Notfall gibt es in der EU nicht. Die Europäische Zentralbank (EZB) kann den Problem-Kandidaten nicht direkt Kredite gewähren oder ihre Schulden über zusätzlich gedrucktes Geld bezahlen. Außerdem ist im EU-Vertrag grundsätzlich festgelegt worden, dass kein Land für die Schulden eines anderen aufkommen muss. Allerdings lassen besondere Situationen auch Ausnahmen vom Vertrag zu.
Außerdem gibt es andere Mittel, um Ländern in der Krise beizustehen. So sind zum Beispiel abgestimmte bilaterale Hilfen einiger Staaten vorstellbar, die mit dem Einsatz des Internationalen Währungsfonds (IWF) verbunden sind. Dieser würde den Problem-Kandidaten Strukturreformen diktieren, um eine neuerliche Notlage zu verhindern.
Gemeinsame Staatsanleihe
Eine andere Möglichkeit wäre eine gemeinsame Staatsanleihe der 16 Euro-Mitglieder, sie würde die gestiegene Zinslast auf alle verteilen. Luxemburgs Ministerpräsident Jean-Claude Juncker sieht den „Eurobond“ als „Gebot der Solidarität“. Auch EU-Kommissar Joaquin Almunia hält ihn für eine gute Idee. „Vorschläge dazu liegen aber noch nicht auf dem Tisch“, sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde. Vor allem Deutschland ist skeptisch. Da die Bundesrepublik noch immer als eines der sichersten Länder der Euro-Zone gilt, führt eine gemeinsam mit Staaten niedriger Kreditwürdigkeit begebene Anleihe zunächst zu höheren Zinslasten des Bundes, heißt es. Zudem gebe für die unsolideren Staaten keinerlei Anreiz, ihre Haushaltspolitik in Ordnung zu bringen.
In der Diskussion ist ebenfalls ein eigener europäischer Währungsfonds. Der Chefvolkswirt der Deutschen Bank, Thomas Mayer, hat das Modell angeregt. Der Fonds soll im Fall einer drohenden Zahlungsunfähigkeit finanziellen Beistand gewähren. Allerdings müssten sich betroffenen Staaten zu Auflagen verpflichten, um ihre Haushaltsprobleme wieder in den Griff zu bekommen.
www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/...ews-112993211/detail.html
Tagesschau.de (18.02.09) - In der Finanzkrise scheint sogar die Zwangsverstaatlichung von Banken möglich. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett gebilligt hat, sieht als letztes Mittel eine Enteignung von Bank-Aktionären vor. Dabei hat die Regierung den Fall des angeschlagenen Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE) im Blick. Ist eine solche Enteignung überhaupt rechtens? tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.
Ist eine Enteignung nach dem Grundgesetz überhaupt möglich?
Ja. Das Grundgesetz gibt dafür Regeln vor. Nach Artikel 14 ist eine Enteignung zulässig, wenn sie dem Wohl der Allgemeinheit dient.
Grundgesetz Quiz Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Wenn der Staat sich einfach nehmen will, was er möchte - was sagt das Grundgesetz dazu? ]
Es gibt noch einen weiteren Artikel, der Verstaatlichungen zulässt. Nach Artikel 15 können Grund, Boden, Naturschätze und Produktionsmittel in Gemeineigentum überführt werden. Der Artikel kam noch nie zur Anwendung. Er wurde vor allem in den frühen Jahren der Bundesrepublik diskutiert, als es darum ging, in welche Richtung sich die Gesellschaftsordnung entwickeln sollte.
Ist in der Bundesrepulik schon enteignet worden?
Nach Artikel 14 wurde schon häufig enteignet - meist für den Bau von Straßen, Schutzdeichen und ähnlichen Projekten, wenn Grundstückseigentümer sich weigerten zu verkaufen. Voraussetzung ist ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Der Gesetzgeber muss dabei klar machen, in wie fern das Projekt dem Allgemeinwohl dient. Die Begründung wird manchmal weit gefasst. Im Fall des Messeneubaus in Stuttgart etwa sah die Landesregierung auch mögliche Enteignungen von Grundstücksbesitzern vor. Dabei verwies sie auf die Bedeutung der Messe für die Wirtschaft in der Region. Ähnlich argumentierte Hamburg, als Airbus in seinem Werk an der Elbe die Landebahn erweitern wollte.
Hat das Enteignungsgesetz für Banken vor dem Bundesverfassungsgericht bestand?
Dazu müssen die Details des Gesetzes geprüft werden. Die Bundesregierung muss klar darlegen, dass die Zwangsverstaatlichung für das Allgemeinwohl dringend nötig ist - etwa weil die Bank sonst zusammenzubrechen droht und weitere Institute kollabieren würden. Dieser Zusammenhang muss schlüssig sein. Im Fall der HRE wird das von vielen Experten so gesehen.
Außerdem werden die Richter auf die Höhe der Entschädigung achten. Bei der HRE sind Zahlungen ungefähr in Höhe des Marktwertes vorgesehen - der liegt derzeit weit unter dem Wert, zu dem viele Aktionäre eingestiegen sind. Die Verfassungsrichter müssen den Schaden der Aktionäre und das Interesse der Allgemeinheit gegeneinander abwägen.
Die Bundesregierung plant in ihrem Gesetzentwurf, verstaatlichte Unternehmen wieder zu privatisieren, wenn sie krisenfest geworden sind. Das könnte nach Einschätzung von Staatsrechtlern möglichen Einwänden der Verfassungsrichter vorgreifen: Das Unternehmen wird wieder privatisiert, wenn es nicht mehr die gesamte Wirtschaft durch einen Zusammenbruch gefährdet. Die früheren Besitzer könnten dann ein Vorkaufsrecht bekommen.
Wurde im Zuge der Finanzkrise bereits in anderen Ländern enteignet?
Ja - und zwar auch in Ländern, die dem Bankensektor sonst große Freiheiten einräumen. Großbritannien verstaatlichte die Bank Northern Rock, die USA übernahmen die Kontrolle der Hypothekenfinanzierer Fannie Mae und Freddie Mac. Auch Island, das besonders schwer von der Krise betroffen ist, hat Banken verstaatlicht. Diese hatten sich besonders stark an riskanten Geschäften beteiligt.
Wird die Bundesregierung die HRE-Aktionäre enteignen?
Nicht unbedingt. Die mögliche Enteignung kann auch nur Drohkulisse sein, um Aktionäre zum Verkauf zu drängen. Politiker aller Koalitionsparteien haben deutlich gemacht, dass für sie die Zwangsverstaatlichung das letzte Mittel ist.
Zuvor sollen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Die Verkaufsgespräche gehen weiter, vor allem mit dem amerikanischen Großaktionär J.C. Flowers, dem eine Schlüsselrolle eingeräumt wird.
Die Bundesregierung will auch in die Aktionärsrechte eingreifen. Eine Kapitalerhöhung des Unternehmens soll erleichtert werden. Bislang müssen 75 Prozent der Aktionärsversammlung zustimmen - künftig könnten 50 Prozent genügen. Dann würde das Unternehmen neue Anteile ausgeben, die der Bankenrettungsfonds aufkauft - so könnte der Bund ohne Enteignung an die Mehrheit kommen.
www.tagesschau.de/wirtschaft/verstaatlichung106.html
Wirtschaftswoche (18.02.09) - Die Hypo Real Estate kann verstaatlicht, die Aktionäre der von der Pleite bedrohten Bank enteignet werden. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Die Hürden dafür sind jedoch hoch.
Es soll als letztes Mittel dienen, wenn wirklich gar nichts mehr geht: „Rettungsübernahme- gesetz“ lautet der trockene Name für ein neues Gesetz, das die Koalition heute im Kabinett verabschiedet hat.
Nach langen Diskussionen verständigten sich Finanzminister Peer Steinbrück, Innenminister Wolfgang Schäuble, Justizministerin Brigitte Zypries und Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg auf die Details.
Das in der Koalition höchst umstrittene Gesetz soll nur bis zum 30. Juni 2009 gelten und ist ganz auf die Rettung der Bank Hypo Real Estate (HRE) zugeschnitten – und dehalb reden in Berlin auch alle schon „HRE-Gesetz“.
Mit dem neuen Gesetz hält sich die Bundesregierung alle Optionen zur Rettung der HRE offen, zerstreut aber zugleich die Sorge von Unions-Politikern und Liberalen, es könnte zu einer Enteignungswelle unter deutschen Banken kommen.
Denn zunächst strebt der Bund eine Kontrollmehrheit bei der HRE durch ein Übernahmeangebot an – und keine Enteignung. Um die Kontrolle bei der Immobilienbank zu erlangen, muss die Regierung mehr als 75 Prozent der Aktienanteile übernehmen.
Marktteilnehmern zufolge dient eine Enteignung der HRE vor allem der langfristigen Abwicklung der Bank, da diese viele langfristige Anleihen begeben hat, die weiterhin durch Staatsgarantien abgesichert werden müssen. Das Neugeschäft der HRE ist bereits zum Erliegen gekommen, eine Rückkehr auf den Erfolgskurs vergangener Jahre schließen Branchenkenner aus. Einzelne Geschäftsbereiche hat die HRE bereits verkauft.
Zankapfel Entschädigung geregelt
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sieht in der HRE nach eigener Aussage eine systemrelevante Bank, die es zu stabilisieren gelte.Nach der Kabinettsentscheidung sagte Steinbrück, der Zusammenbruch der HRE könne eine „Erschütterungsdynamik über Deutschland hinaus“ auslösen. Andere Banken als die HRE habe die Regierung nicht im Visier. Zugleich kritisierte er die Diskussionen in Deutschland um eine Verstaatlichung von Banken. In den USA, Großbritannien und Irland seien Banken ohne großes Getöse verstaatlicht worden.
Nach Angaben von Steinbrück soll nach den Abstimmungen im Bundestag der Bundesrat am dritten April zustimmen. Danach könnten auf einer Sonder-Hauptversammlung der HRE die notwendigen Maßnahmen - Herabsetzung des Grundkapitals mit drastischer Kapitalerhöhung – zur Rettung des Instituts beschlossen werden.Sollten die Aktionäre nicht zustimmen oder klagen, werde es notfalls eine Enteignung geben, kündigte Steinbrück an.
Umstritten war zuletzt auch die Entschädigung im Falle einer HRE-Enteignung. Großaktionär J.C. Flowers könnte dem Entwurf zufolge den Durchschnittskurs der HRE-Aktie der vergangenen zwei Wochen für seine Anteile erhalten. Danach wären die Aktien des amerikanischen Investors grob geschätzt immerhin 60 Millionen Euro wert, legt man den Kurs der vergangenen zwei Wochen zugrunde. Im Falle einer Pleite wäre Flowers wohl leer ausgegangen, gemessen an seinem Investment von mehr als einer Milliarde Euro ist das natürlich nur ein Trostpflaster.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat im Interesse der übrigen Aktionäre bereits angekündigt, bei einer Enteignung der Hypo Real Estate für eine angemessene Entschädigung zu streiten und gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen will. Sollten nicht zuvor alle aktienrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, sieht Rechtsanwalt Klaus Nieding von der DSW das Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes missachtet. „Der normale Weg ist der einer Kapitalerhöhung, über die der Bund die Kontrollmehrheit erlangen könnte“, sagte er.
Bankenrettungspaket von 480 Milliarden Euro beschlossen
Dagegen äußerte sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, als letztes Mittel würde das Grundgesetz eine Verstaatlichung gestatten.Wichtig sei, dass das enteignete Eigentum vom Staat zwingend zur Erfüllung einer bestimmten Gemeinwohlaufgabe benötigt würde. Dann müsste jedoch laut Grundgesetz auch eine Entschädigung der Eigentümer erfolgen. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel wettert gegen das Gesetz. Es sei unvereinbar mit der Marktwirtschaft.
Zugleich beschloss das Kabinett Änderungen an dem erst im Oktober beschlossenen Banken-Rettungspaket von 480 Milliarden Euro.
So wird die Garantiezeit für Anleihen deutscher Banken von drei auf fünf Jahre ausgeweitet. Dazu wird das Finanzmarkt-Stabilisierungsgesetz mit seinem Rettungsfonds Soffin ergänzt und die Garantiefrist von 36 auf 60 Monate verlängert. Bislang hat noch keine Bank vom Soffin-Angebot, riskante Wertpapierbestände für drei Jahre in staatliche Obhut zu geben, Gebrauch gemacht. Die betroffenen Banken fürchteten die kurze Frist und hohe Verlustabschreibungen bei Rücknahme der Papiere nach drei Jahren. Gestern hatte der Bankenverband ein Konzept für die Auslagerung fauler Wertpapiere vorgelegt.
http://www.wiwo.de/finanzen/...-beschliesst-enteignungsgesetz-387872/
Handelsblatt, Düsseldorf/Berlin (19.02.09) - Das Bundeskabinett hat nur eine kleine Reform der Einlagensicherung auf den Weg gebracht. Was das für die Sparer heißt.
Die Spareinlagen deutscher Bankkunden sind so sicher wie das Amen in der Kirche - zumindest dann, wenn das Institut Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) ist. Mit dieser "hundertprozentigen" Sicherheit jedenfalls werben die 182 Mitglieder des Fonds für Girokonten, Sparbücher und Termingelder. Die Mercedes-Benz-Bank etwa garantiert Spareinlagen bis zu 280 Mio. Euro, die ING Diba sogar bis zu 1,23 Mrd. Euro - pro Kunde wohlgemerkt. Die erstaunlich hohen Zusagen stehen in einem auffälligen Kontrast zum Zustand der Banken, die von der Finanzkrise gebeutelt sind.
Sie stehen aber auch im Kontrast zu den Spekulationen, wie viel Geld sich überhaupt im Sicherungsfonds der deutschen Privatbanken befindet. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erklärte bereits im Februar 2008, der Rettungstopf verfüge nur noch über 4,6 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Allein deutsche Opfer der Lehman-Pleite sollen jedoch mit 6,7 Mrd. Euro entschädigt werden. Wie passt das offenbar geringe Fondsvolumen zu den großzügigen Garantieversprechen der Banken?
Der BdB lehnt dazu eine Stellungnahme ab. Der Bankenverband äußert sich auch nicht zu der Frage, wie viel Geld zurzeit in dem Einlagensicherungsfonds liegt: "Kein Kommentar." Aus Sicht des Münchener Finanzwissenschaftlers Klaus Fleischer lassen "die Intransparenz und Geheimhaltungspolitik nichts Gutes ahnen". Er gehe davon aus, dass der BdB-Sicherungsfonds nur noch "zwei bis drei Milliarden Euro Liquidität besitzt".
Der Hamburger Rechtsprofessor Patrick Leyens betont, die deutsche Einlagensicherung eigne sich nur "für einen normalen Markt". In der derzeitigen Krise komme die Einlagensicherung jedoch "schnell an ihre Grenzen".
Dennoch hat das Bundeskabinett gestern einen "Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes" beschlossen, der bei der Einlagensicherung alles beim Alten belässt. Leyens? Vorschlag, in einem Gutachten für das Bundesfinanzministerium unterbreitet, fand schon wegen des Widerstands aus dem Bankenlager kein Gehör. Der Wissenschaftler hatte ein "Überlauf-Modell" empfohlen, bei dem die gesetzlichen Sicherungseinrichtungen sich im Krisenfall gegenseitig stützen sollten. Stattdessen beschloss das Kabinett lediglich Änderungen bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, die bereits im Zuge des Phoenix-Anlegerskandals kollabiert war. Ansonsten bleibt es bei dem zersplitterten deutschen Einlagensicherungssystem.Die Regierung blende konsequent aus, dass sich die Dreiteilung des Sicherungssystems nach Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken "nicht bewährt hat", kritisiert FDP-Finanzexperte Frank Schäffler den Kabinettsbeschluss. "Jede Einrichtung wurschtelt weiter vor sich hin."
Trotz der "Garantieerklärung" der Bundesregierung für alle Spareinlagen vom Oktober 2008 setzt die Bundesregierung aber darauf, "dass die Sicherungseinrichtungen der Kreditwirtschaft ihren Verpflichtungen nachkommen", sagt ein Spitzenbanker dem Handelsblatt. Das heißt im Klartext. Der Staat würde zwar keine "systemisch" wichtige Bank pleitegehen lassen, erwartet aber, dass der BdB-Fonds für den Schaden aufkommt, den eine nicht systemwichtige Bank im Fall einer Pleite anrichtet. Einen Rechtsanspruch auf Hilfe des Fonds haben die Mitgliedsbanken allerdings nicht.
Der BdB ließ die Frage unbeantwortet, ob die Banken inzwischen Geld in den Einlagensicherungsfonds nachgeschossen haben. Die Mitglieder müssen einmal im Jahr rund 0,3 Promille der Verbindlichkeiten, die sie gegenüber ihren Kunden haben, in den Fonds einzahlen. Nach früheren Schätzungen kommen dabei pro Jahr insgesamt knapp 250 Mio. Euro zusammen. Bankexperte Fleischer hält die 0,3-Promille-Grenze für "mit Sicherheit nicht ausreichend" - und zweifelt gleichzeitig an der Bereitschaft von Banken, Geld in den Fonds nachzuschießen. Er gehe vielmehr davon aus, dass es bei den Zahlungen bereits "Beitragsrückstände" gibt.
Die 6,7 Mrd. Euro für die Entschädigung von Kunden der deutschen Lehman-Tochter jedenfalls musste der Fonds sich mit Hilfe des staatlichen Sonderfonds Finanzmarktstabilität (Soffin) über eine komplizierte Finanzkonstruktion besorgen: Eine extra gegründete "Sicherungseinrichtungsgesellschaft deutscher Banken" (SdB) platzierte bei den BdB-Mitgliedern eine Anleihe im Volumen von 6,7 Mrd. Euro. Das Geld stellt die SdB dem Einlagensicherungsfonds per Kredit zur Verfügung. Gleichzeitig sichert der Soffin die Anleihe mit einer staatlichen Rückzahlungsgarantie. Deshalb können die Banken die Anleihe bei der Bundesbank gegen frisches Geld verpfänden - die Banken verlieren also kein Geld. Außerdem hoffen sie, die Insolvenzmasse lukrativ verwerten zu können.
Warum Politiker und Banker trotz der vermuteten Kluft zwischen geringem Volumen des Einlagensicherungsfonds und großzügigen Garantieerklärungen für Sparer Entwarnung geben, liegt auf der Hand: Banken und Politiker hängen stärker als je zuvor vom Vertrauen der Sparer ab.
Herstatt-Pleite gab den Anstoß
Zersplitterte Sicherung Die deutschen privaten Banken haben sich 1976 im Einlagensicherungsfonds zusammengeschlossen. Anlass war die Pleite der Kölner Herstatt-Bank, die sich im Devisenhandel verspekuliert hatte. Der Fonds garantiert die Einlagen pro Kunde bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals eines Geldhauses. Bei einem haftenden Eigenkapital von 100 Mio. Euro beispielsweise ist das Vermögen jedes einzelnen Kunden mit 30 Mio. Euro abgesichert. Finanziert wird der Fonds über Einzahlungen der 182 Mitgliedsbanken. Im Gegensatz zu den privaten Banken haben die öffentlich-rechtlichen Institute ein kaskadenartiges Sicherungssystem aus elf regionalen Sparkassen-Stützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Sind die Mittel eines Fonds erschöpft, müssen die angeschlossenen Institute nachschießen. Bei den Genossenschaften sind die Einlagen der Kunden und auch Inhaberschuldverschreibungen zu 100 Prozent abgesichert.Weil sich die Institute gegenseitig Garantien geben, ist noch keine Genossenschaftsbank pleitegegangen.
Gesetzliche Garantie Die freiwilligen Absicherungssysteme der Verbände ergänzen die gesetzliche Einlagensicherung. Gesetzlich geschützt sind Einlagen der Kunden bislang nur bis zu einer Höhe von 20 000 Euro. Die EU plant, diese Summe auf 50 000 Euro zu erhöhen.
Spektakuläre Fälle Seit 1976 musste der Rettungsfonds privater Banken in 32 Fällen aktiv werden. Der bislang größte Entschädigungsfall war die Fast-Pleite der fränkischen Schmidt-Bank im Jahr 2002. Der Fonds sprang mit 1,3 Mrd. Euro ein. Die Beteiligung am Rettungspaket für die angeschlagene Mittelstandsbank IKB kostete den Fonds 925 Mio. Euro. Zu den größeren Fällen zählt auch die Insolvenz der Gontard & Metallbank, zu den kleineren die Pleite der Bremerhavener Weserbank, die nur 26 Mio. Euro Kundeneinlagen hatte. Bisher wurden die Kunden in allen 32 Fällen entschädigt.
www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/...rosse-versprechen;2162821;0
Ich hatte im Jahre 1989 bei einer Filiale einer slowenischen Bank in Podgorica ein Dinar-Konto eröffnen lassen. Zinssätze von mehreren 1000 % liessen damals eine Anlage auch nach Abzug der schon hohen Inflation profitabel erscheinen.
Die Einlage waren nur 400 DM, von der Bank sofort in Dinare konvertiert, ziemlich genau 10 Millionen Dinare. Im nächsten Urlaub 1990 nach erfolgtem Währungsschnitt hat das Guthaben inklusive Zinsen nur noch 1800 neue Dinare betragen bzw. 126 Millionen alter Dinare - was 257 DM entsprochen hatte (trotz einer guten Verzwölffachung auf Dinar-Basis).
1991 und 1992 liess ich die Jugoslawien-Urlaube ausfallen und kam erst 1993 -im letzten Hyperinflationsjahr- wieder in die dann bestehende "Bundesrepublik Jugoslawien".
Wieder am Schalter der dann nicht mehr slowenischen Bank, sondern einem montenegrinischen Nachfolgeinstitut, legte ich mein Sparbuch vor und wollte nach dem Eintrag der Zinsen für 1990, 1991 und 1992, das Sparbuch auflösen und den Gesamtbetrag auszahlen lassen.
Schön und gut, die Mitarbeiterin rechnete, liess die Zinsen nachtragen und annullierte das Sparbuch. Wieder bei mir am Schalter kam dann die Überraschung.
Leider könne sie mir den Betrag nicht auszahlen, da die Bank nicht mehr über solch kleine Banknoten verfüge.
Aus 400 DM im Jahre 1989 wurden also inklusive Zinsen 0,- DM im Jahre 1993. Die Nominalbeträge waren aber jederzeit durch den Staat garantiert.
Ich hätte bei der Nationalbank in Belgrad sicherlich die entsprechende Note bekommen, die im übrigen in Mengen -so etwas habe ich noch nie gesehen- in Podgorica auf der Strasse lagen.
Ich will auch Inflation.
LASS DIR GESAGT SEIN: Wissen macht einsam und arm.
Nur ein beispiel:
"So haben wir heute Probleme in genau den Bereichen, in die sich der Staat besonders intensiv einmischt: von der Bildungspolitik bis hin zur sozialen Sicherung und ohne seine Einmischung in das "Recht der Arbeit" hätte wir wahrscheinlich heute Vollbeschäftigung wie arbeitsrechtlich liberalere Länder (Schweiz, Großbritannien, USA)."
Schonmal die aktuellen Arbeitslosenzahlen der USA und GBs studiert?
Oder das Beispiel Bahn: Schon mal was von den supidupi Erfolgen der brtischen privatisierten Bahn gehört?
Es kommt immer was Falsches dabei raus, wenn man sich zunächst eine (ziemlich hanebüchene) Staatstheorie bastelt, um sie dann an der Realität zerschellen zu lassen.
Ach so: Übrigens ist das alles das Gegenteil dessen, was den ursprünglichen so genannten Neo-Liberalismus angeht. Neo-Liberalismus, das war einmal eine Neubestimmung des Liberalismus aus der Erfahrung des Versagens einer freien Marktwirtschaft, das im Faschismus endete. geboren wurde daraus u.a. der Ordoliberalismus der Freiburger Schule (Walter Eucken, Franz Böhm, Wilhelm Röpke, Alfred Müller-Armack), aus der dann auch Ludwig Erhard kam. Außerdem Hayek und die österreichische Schule und schließlich in deren Nacvhfolge die Chicagoer Schule mit Milton Fiedman.
Heute wird vor allem letzterer zur Ikone des Neo-Liberalismus erklärt und der Titel auf diesen verengt. Dabei war es gerade die soziale Marktwirtschaft Erhards, die aus dieser Neuorientierung des Liberalismus hier in Europa und insbesondere in Deutschland hervorging. Es war eine Lehre, die sich ganz und gar gegen die frühere Laissez-faire-Ideologie gewandt hatte. Selbst Hayek hatte eine noch wesentlich stärkere Gemeinschafts- und Sozialorientierung, als sein Epigone Friedman dies dan letztlich vertrat, der sich wieder eher dem klassischen, staatsfeindlichwen liberalismus zuwandte und insbesondere für die Theorie der Schwächung des Staates verantwortlich zeichnete. Er hatte eben nicht die Faschismuserfahrung der Originale der Neoliberalen Idee.
All der modernistisch daherkommende Beliebigkeitsliberalismus, der völlig überhöhte Anspruch an die angeblich so magisch wirkenden möglichst ungeregelten Marktkräfte - das hat im Grunde mit dem sehr ernsten Versuch, Liberalismus neu zu denken - angesichts der Erfahrung seines Versagens gegenüber dem Faschismus - überhaupt nix mehr zu tun.
Ich denke, da hätten wir noch Kinderarbeit.