Der Billig-Bahnfahrn-Thread
(Berlin, 28. April 2009) Die Deutsche Bahn gibt ab dem 1. Mai 2009 für kurze Strecken auf das Dauer-Spezial-Angebot 10 Euro Rabatt. Fahrten bis 250 Kilometer – beispielsweise von Berlin nach Dresden oder von Frankfurt (Main) nach Würzburg – kosten dank der Dauer-Spezial-Aktion nur noch 19 Euro.
Reisende können das Ticket über alle DB-Verkaufskanäle erwerben. Der besonders günstige Aktionspreis von 19 Euro gilt allerdings nur beim Kauf im Internet über www.bahn.de und an den DB Automaten. Mit persönlicher Beratung in DB Reisezentren, DB Agenturen oder telefonisch beim DB Reise-Service über die Rufnummer 01805 99 66 33* kostet das Ticket wie auch generell beim Dauer-Spezial fünf Euro mehr. Das Angebot ist für die 2. Klasse gültig und schließt weitere Ermäßigungen aus.
Der Verkauf beginnt am 1. Mai und endet am 13. Juni. Die Tickets sind für den Reisezeitraum vom 4. Mai bis 12. September gültig. Die Fahrkarten sind an einen festen Zug gebunden und müssen spätestens drei Tage vor dem Reisetag gebucht werden. Tickets für die einzelnen Verbindungen sind verfügbar, solange der Vorrat reicht. In geringer ausgelasteten Zügen ist das Kontingent größer als in Zügen zu den Hauptreisezeiten zum Beispiel am Freitag oder am Sonntag.
Beworben wird diese aktuelle Aktion von Dieter Bohlen, der ab Mai im TV-Spot auf unterhaltsame Weise darlegt, warum auch er auf die Bahn umgestiegen ist.
Das Dauer-Spezial erfreut sich großer Beliebtheit und wurde seit der Einführung des Angebotes im Sommer 2007 über 14 Millionen Mal verkauft, davon zur Hälfte in der günstigsten Preisstufe 29 Euro.
Aber wenn man vom 15.6. bis 31.08 viel fährt ist das ein echtes Schnäppchen!!
Lärm so viel sie wollen
Die Kinder könnten in den Sonderzügen "so viel Lärm machen, wie sie wollen", sagte SNCF-Chef Guillaume Pepy im Radiosender Europe 1. Wenn der Test positiv verlaufe, "werden wir das für den Start der Schulferien generell einführen". Auch andere Projekte für bestimmte Reisegruppen seien möglich. Nicht ausgeschlossen sei, dass es auch bald eigene Seniorenzüge geben werde. Die SNCF hatte im Rahmen eines Internet-Angebots namens iDTGV bereits Großraumabteile im Programm, in die sie vor allem Jugendliche und junge Erwachsene locken will. Die können bei der Reservierung wählen, ob sie lieber in ruhigen "Zen"-Abteilen sitzen oder in lauter "Zap-"Umgebung. Darüber hinaus gibt es nachts spezielle Party-Züge mit DJs und "Tanzen die ganze Nacht".
Die Konkurrenz schläft nicht
Die SNCF bereitet sich mit den Spezialangeboten nach eigenen Angaben auch auf die Marktöffnung des Personenverkehrs auf den TGV-Strecken ab dem 1. Januar 2010 vor. Mit TGV Family wolle die SNCF ihre Marktstellung sichern und Konkurrenten bei neuen Angeboten nicht das Feld überlassen, sagte die SNCF-Managerin Mireille Faugère der Zeitung "Le Parisien". Die italienische Bahngesellschaft Trenitalia hat bereits angekündigt, der SNCF dann auf der Strecke Paris-Lyon-Mailand Konkurrenz zu machen. Auch die Deutsche Bahn wird von der SNCF als möglicher Wettbewerber auf ihrem Heimatmarkt gesehen.
http://reisen.t-online.de/c/18/65/32/58/18653258.html
Hoffentlich verspricht der neue nicht nur heiße Luft!!
Vorstände Bensel, Hansen, Suckale und Wiesheu scheiden aus / Personalressorts werden zusammengelegt / Neuer Vorstand für Compliance, Datenschutz und Recht / Weitere personelle und strukturelle Maßnahmen beschlossen
(Berlin, 13. Mai 2009) Die Deutsche Bahn zieht weitreichende Konsequenzen aus der Datenaffäre. Nach einer Sondersitzung des DB-Aufsichtsrates teilten der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Werner Müller und der DB-Vorstandsvorsitzende Dr. Rüdiger Grube am Mittwoch in Berlin mit, dass neben Margret Suckale auch die Vorstände Dr. Norbert Bensel und Dr. Otto Wiesheu zum 31. Mai 2009 aus dem Unternehmen ausscheiden werden.
Der Bericht der Sonderermittler hat bestätigt, dass der Vorstand mit den untersuchten Maßnahmen im Rahmen der Korruptionsbekämpfung nicht befasst war und von ihnen keine Kenntnis hatte. Gleichwohl haben die für die handelnden Bereiche verantwortlichen Vorstände ihren Rücktritt angeboten. Der Aufsichtsrat hat dies angenommen, um einen glaubwürdigen und überzeugenden Neuanfang zu ermöglichen. Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Müller stellt fest, dass keinerlei persönliches Fehlverhalten vorliegt. Er dankt den ausscheidenden Vorständen für ihren hervorragenden Beitrag zum Unternehmenserfolg.
Zusätzlich werden in den Führungsebenen unterhalb des Vorstandes umfangreiche personelle Veränderungen vorgenommen: Der Leiter der Konzernrevision wird das Unternehmen unverzüglich verlassen, ebenso der Leiter der Konzernsicherheit und der Leiter Compliance. Darüber hinaus wird der Datenschutzbereich grundlegend überprüft, neu organisiert und die Verantwortlichkeiten werden überarbeitet.
Der Bereich Informationstechnologie sowie die IT-Revision und IT-Sicherheit werden ebenfalls überprüft und neu organisiert. Der Bereich politische Beziehungen wird neu aufgestellt bzw. reorganisiert. Der heutige Leiter des Bereiches wird eine neue Aufgabe im Konzern wahrnehmen. Außerdem wird ein Ombudsmann abgelöst.
Zudem sind eine Anzahl weiterer Mitarbeiter identifiziert worden, bei denen arbeitsrechtliche Konsequenzen geprüft werden.
Grundlage für diese Entscheidungen, denen der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden zugestimmt hat, sind die Erkenntnisse der Sonderermittler. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, Berlin, hatte dem Aufsichtsrat den Abschlussbericht zur Sachverhaltsaufklärung vorgelegt. Gleichzeitig hatten die Rechtsanwälte Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin und Bundesminister a. D. Gerhart Baum ihre Bewertung zu den Ermittlungen abgegeben. Die Sonderermittler analysierten drei Themenblöcke: den Missbrauch von Mitarbeiterdaten, die illegale Beschaffung von Daten über externe Dienstleister sowie den Umgang mit E-Mails, Festplatten und Netzlaufwerken.
Dr. Werner Müller: „Ziel dieser Untersuchung war es, alle Fälle des Datenmissbrauchs lückenlos aufzuklären und rechtlich zu bewerten.“ Dr. Rüdiger Grube fügte hinzu: „Fehlverhalten kann und werde ich nicht tolerieren, deshalb brauchen wir einen Neuanfang.“
Im Zuge der Neuaufstellung des Vorstandes werden die beiden Personalressorts vereint. Norbert Hansen wird das Unternehmen gesundheitsbedingt verlassen. Die neu zu besetzenden Vorstandsfunktionen werden zeitnah bekannt gegeben.
Neben den personellen Maßnahmen stellte Grube auch strukturelle Neuerungen vor. Erstens: Für den Bereich Compliance, Datenschutz, und Recht wird ein neues Vorstandsressort geschaffen, damit diese Themen künftig auf oberster Managementebene verankert sind. Die Leitung wird in Kürze bekannt gegeben. Zweitens: Unter Einbindung externer Experten wird ein dauerhafter Compliance-Ausschuss zu den Themen Datenschutz und Korruptionsbekämpfung eingerichtet. Drittens: Konzernweit sollen beim operativen Datenschutz höchste Standards gelten. Viertens: Die DB wird außerdem alle Regelwerke überprüfen und anpassen sowie neue Konzernbetriebsvereinbarungen mit Vorbildcharakter aushandeln. Fünftens: Es wird ein neuer jährlicher Datenschutzbericht veröffentlicht. Insgesamt stellt die DB sicher, dass der Bereich Compliance und Datenschutz mit ausreichenden Mitteln und Personal ausgestattet sein wird, um auch internationalen Ansprüchen gerecht zu werden.
Dr. Grube: „Die Sonderuntersuchung hat gezeigt, dass notwendige Kontrollen nach klaren, transparenten Regeln unter Wahrung der Mitarbeiterinteressen und unter strengster Befolgung geltender Gesetze erfolgen müssen.“
DB-Personenverkehrsvorstand Rausch: Erstes nationales Fahrgastrechte-Gesetz schafft gleiche Bedingungen für alle Bahnbetreiber und mehr Kundenservice / Neue Regelungen treten noch im Sommer 2009 in Kraft
(Berlin, 15. Mai 2009) Die Deutsche Bahn begrüßt das am Freitag im Bundesrat verabschiedete erste nationale Gesetz über einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Mit den neuen Regelungen haben Bahnfahrer künftig bei allen Eisenbahnverkehrsunternehmen die gleichen Rechte auf Entschädigung, falls ihr Zug sich verspätet oder ausfällt. Die neuen Fahrgastrechte und das bundesweit einheitliche Fahrgastrechte-Formular werden noch im Sommer 2009 eingeführt.
„Mit der Einführung unserer Kundencharta und den damit verbundenen freiwilligen Entschädigungsregelungen im Jahr 2004 war die Deutsche Bahn Vorreiter bei den Fahrgastrechten“, betont Dr. Karl-Friedrich Rausch, Vorstand Personenverkehr der Deutschen Bahn. „Die jetzt erfolgte Ausweitung der Kundenrechte auf alle Bahnbetreiber in Deutschland schafft nicht nur gleiche Bedingungen im Schienenverkehr insgesamt, sondern ist vor allem auch ein großer Zugewinn an Qualität und Service für die Fahrgäste.“
Karl-Peter Naumann, Vorsitzender des Fahrgastverbands PRO BAHN, begrüßt ebenfalls die neue Regelung: „Damit wurde ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung vollzogen und die Rechte der Kunden im Schienenverkehr gestärkt. Jetzt müssen aber weitere Schritte folgen und vergleichbare Entschädigungs-Regelungen auch für andere Verkehrsträger - vor allem den Flug- und Busverkehr – eingeführt werden.“
Nach dem neuen Fahrgastrechte-Gesetz haben Bahnreisende in Zukunft ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielort Anspruch auf 25 Prozent des Fahrpreises. Verspätet sich der Zug um mindestens 120 Minuten, erhält der Fahrgast eine Entschädigung über 50 Prozent des Fahrpreises. Ist eine Verzögerung des gewählten Zuges um mehr als 60 Minuten absehbar, kann der Fahrgast darüber hinaus von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis komplett erstatten lassen.
Im Nahverkehr gelten darüber hinaus zusätzliche Bestimmungen. Bei einer absehbaren Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten kann der Fahrgast seine Reise mit einem anderen Zug antreten beziehungsweise fortsetzen – auch mit Fernverkehrszügen. Ausgenommen sind Züge mit besonderer Reservierungspflicht, wie zum Beispiel die ICE Sprinter oder City Night Line-Verbindungen. Für den Fernverkehrszug muss der Reisende zunächst eine gültige Fahrkarte erwerben. Die entstehenden Kosten bekommt er anschließend von dem Eisenbahnunternehmen erstattet, das für die Verspätung verantwortlich ist.
Ist davon auszugehen, dass sich ein Zug im Nahverkehr, dessen planmäßige Ankunftszeit zwischen 24 und 5 Uhr liegt, um mindestens 60 Minuten verspätet, kann der Fahrgast darüber hinaus andere Verkehrsmittel zu seinem Zielort benutzen – wenn notwendig auch Taxis. Die Kosten hierfür bekommt der Reisende bis 80 Euro ersetzt. Gleiches gilt, wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages ausfällt und der Fahrgast den Zielort bis 24 Uhr ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr erreichen kann.
Der Fernverkehr der Deutschen Bahn bietet seinen Kunden eine weitere – über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehende – Kulanzregelung an: Bei einer absehbaren Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten ist die Nutzung eines höherwertigen oder von der Zugbindung abweichenden Zuges möglich. Auch die Taxiregelung für Nahverkehrsreisende wird im DB-Fernverkehr übernommen.
Den Weg zur Entschädigung soll künftig ein zentrales Fahrgastrechte-Formular erleichtern. Gemeinsam mit dem TBNE (Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland) hat die Deutsche Bahn das neue Fahrgastrechte-Formular und die dahinter liegenden Kundenprozesse entworfen. Damit gibt es erstmals deutschlandweit eine Plattform, um Entschädigungsansprüche im Eisenbahnverkehr unternehmensübergreifend zu regeln – unabhängig davon, ob der Fahrgast mit der Deutschen Bahn oder einer anderen Bahngesellschaft gefahren ist.
Bernd Rössner, Geschäftsführer des TBNE, betont die gute Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines einheitlichen Entschädigungsprozesses: „Bereits seit Mitte letzten Jahres haben die Eisenbahnen in Deutschland intensiv und erfolgreich an der gemeinsamen Organisation der Fahrgastrechte zusammen-gearbeitet, um eine kundenorientierte Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen.“
Die Gesetzesinitiative des Bundes geht auf die EG-Verordnung 1371/2007 zurück, in der die neuen Regelungen der Fahrgastrechte erstmals für die gesamte Europäische Union verbindlich definiert sind. Die Verordnung wurde im Dezember 2007 verabschiedet und tritt EU-weit am 3. Dezember 2009 in Kraft. Die Deutsche Bahn und die privaten Bahnen werden deutschlandweit die Regelungen gemeinsam bereits im Sommer einführen. Über die Handhabung des neuen einheitlichen Fahrgastrechte-Formulars und das genaue Einführungsdatum werden DB und TBNE rechtzeitig vor Inkrafttreten detailliert informieren.
Wesentliche Verbesserungen für den Fahrgast im Überblick:
* Bundesweit einheitliche Regelungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr
* Entschädigung über die komplette ReiseketteEntschädigungsstufen im Nah- und Fernverkehr:
ab 60 Minuten Verspätung: 25 Prozent des Fahrpreises
ab 120 Minuten Verspätung: 50 Prozent des Fahrpreises
* Entschädigung wahlweise als Gutschein oder in bar
Über die Verordnung 1371/2007/EG hinausgehende gesetzliche Regelungen für den Nahverkehr und Kulanzregelungen im Fernverkehr
* Nutzung eines höherwertigen Zuges bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten.
* Nutzung eines anderen Verkehrsmittels, wenn abzusehen ist, dass der Zug, dessen planmäßige Ankunftszeit zwischen 24 und 5 Uhr liegt, eine Verspätung von mindestens 60 Minuten hat oder, wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages ausfällt und der Fahrgast den Zielort bis 24 Uhr mit dem Zug nicht mehr erreichen kann.
Der Erfurter ist sogar Wiederholungstäter. "In seiner Tasche fanden die Polizisten einen Bußgeldbescheid, weil er im November 2008 schon einmal an derselben Stelle zwischen den Schienen eingeschlafen war", sagte Michael Oettel von der Bundespolizei Erfurt.
Strafanzeige gestellt
Der Lokführer der ersten Bahn hatte den Schlafenden nicht als Menschen identifiziert, aber vor einem Gegenstand auf den Gleisen gewarnt. Erst der Fahrer des zweiten Zuges nahm den Betrunkenen wahr, fuhr aber trotz Bremsung über ihn hinweg. Als die Rettungskräfte den Mann fanden, reagierte er aggressiv, obwohl er die Böschung nicht mehr allein hinuntergehen konnte. Gegen ihn wurde Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gestellt.
http://nachrichten.t-online.de/c/18/74/88/50/18751030.html
Die Deutsche Bahn könnte britischen Presseberichten zufolge schon bald eine direkte Verbindung von Deutschland nach London anbieten. Der deutsche Konzern stehe kurz vor einer Betriebserlaubnis für die Hochgeschwindigkeitsstrecke durch den Kanaltunnel in die britische Metropole, berichtete die Zeitung "The Times".
Eine Vereinbarung mit dem Betreiber Eurotunnel stünde bevor. Demnach dürfe die Bahn ihre ICE-Züge auf der Strecke durch den Kanaltunnel und in Großbritannien einsetzen. "Ich wäre nicht überrascht, wenn man von 2012 auf den Anzeigetafeln in London St. Pancras auch Köln oder Frankfurt sehen würde", zitierte die Zeitung eine nicht näher benannte Quelle aus Industriekreisen.
Die Deutschen bemühen sich seit längerem darum, Fracht- und Passagierzüge auf der Hochgeschwindigkeitstrasse einzusetzen, die bisher vom Eurostar vom Londoner Bahnhof St. Pancras nach Paris und Brüssel genutzt wird. Nach Angaben der "Times" stünden dem jedoch bisher die Sicherheitsvorgaben im Tunnel unter dem Ärmelkanal im Weg: Derzeit dürften nur Eurostarzüge fahren, die aus zwei aneinandergekoppelten Zügen mit einer Lok an beiden Enden bestehen.
Einstieg in den Tunnel?
Damit die Deutsche Bahn ihre Waggons auf die Strecke schicken kann, müsste sie die Erlaubnis für Züge bekommen, die nicht die spezielle Eurostar-Konfiguration haben. Dies stünde nun bevor, schrieb die "Times". Die Bahn äußerte sich zunächst nicht zu dem Bericht.
Im Januar hatte die Bahn mitgeteilt, einen Einstieg beim Schienenunternehmen Eurostar auszuloten. Die britische Seite will ihren Anteil an der Gemeinschaftsfirma mit den Bahnen Frankreichs und Belgiens abgeben.
Überspringen: „Je Mitfahrer, desto günstiger“: Quer durchs Land mit dem neuen DB-Nahverkehrsticket
Ticket gilt montags bis freitags in allen Nahverkehrszügen und S-Bahnen / Bis zu fünf Personen reisen einen Tag lang quer durch Deutschland / Fahrscheine von 34 Euro bis 54 Euro in unbegrenzter Zahl verfügbar
(Berlin, 26. Juni 2009) Zum 1. August führt die Deutsche Bahn mit dem Quer-durchs-Land-Ticket ein bundesweites Nahverkehrsticket ein. Das neue Angebot gilt für Einzelreisende oder bis zu fünf gemeinsam reisende Personen. Es kostet 34 Euro für Einzelpersonen, jeder Mitfahrer zahlt nur fünf Euro – maximal kostet das Ticket somit 54 Euro. Durch jeden zusätzlichen Mitfahrer sinkt also der Fahrpreis pro Person.
Die Tickets gelten von Montag bis Freitag einen Tag lang für beliebig viele Fahrten von 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetags in der 2. Klasse in allen Nahverkehrszügen und S-Bahnen der Deutschen Bahn. Das Angebot ist in unbegrenzter Zahl verfügbar und zunächst bis zum 31. Januar 2010 befristet.
Mit dem neuen Quer-durchs-Land-Ticket führt die Bahn erstmals ein bundesweit montags bis freitags gültiges Nahverkehrsticket ein. „Fünf Reisende können nun für weniger als elf Euro pro Person in Nahverkehrszügen flexibel quer durch ganz Deutschland reisen und interessante Freizeitziele günstig erreichen“, sagt Thomas Schaffer, Leiter Marketing der DB Regio AG.
Reisende können das Ticket über alle DB-Verkaufskanäle erwerben. Der besonders günstige Preis von 34 Euro bis 54 Euro gilt beim Kauf an den DB Automaten und im Internet über www.bahn.de*. Mit persönlicher Beratung in DB Reisezentren, DB Agenturen oder telefonisch beim DB Reise-Service über die Rufnummer 0180 5 99 66 33*/** kostet das Ticket – wie die bereits eingeführten Länder-Tickets oder das Schönes-Wochenende-Ticket – zwei Euro mehr. Weitere Informationen zum Angebot finden Sie ab 28. Juni auf www.bahn.de/quer-durchs-land.
Denn was wäre morgens los wenn die Schnäppchenjäger den Pendlern die Pätze wegnehmen würden??