Anwaltszwang ??


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Neuester Beitrag: 25.04.21 10:12
Eröffnet am:18.09.20 18:18von: gogolAnzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:25.04.21 10:12von: KarolinaqdmaLeser gesamt:1.280
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14542 Postings, 6466 Tage gogolAnwaltszwang ??

 
  
    #1
18.09.20 18:18
wie ist es in Deutschland geregelt
Klage gegen Handwerker / oder Handwerker verklagt mich.
Streitwert 1000€

wie beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz, man kann einen Anwalt nehmen oder nicht aber jeder zahlt seinen Anwalt selber, egal ob man gewinnt oder verliert !

20846 Postings, 4037 Tage WeckmannIch vermute ein Verfahren in 1. Instanz.

 
  
    #2
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18.09.20 18:32
Gehört vor das Amtsgericht, da unter 5.000 € Streitwert (https://de.wikipedia.org/wiki/Streitwert).

Vor dem Amtsgericht besteht in so einem Fall kein Anwaltszwang.

https://de.wikipedia.org/wiki/...prozess#Vertretung_vor_Amtsgerichten  

20846 Postings, 4037 Tage WeckmannDie Kosten ((grds.) auch die Anwaltskosten des

 
  
    #3
4
18.09.20 18:39
Gegners) im normalen Zivilprozess trägt die Partei, die unterliegt.

Gibt es im Urteil eine Quote bezüglich der Klage, wird sie wohl auch für die Anwaltskosten gelten.

Ist also anders als beim Arbeitsprozess.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kostengrundentscheidung#Zivilprozess  

14542 Postings, 6466 Tage gogolDanke

 
  
    #4
18.09.20 19:02
da ich in diesem Fall von einem Vergleich ausgehe, traegt jeder seine Kosten.
da die Amtsgerichte bestimmt auch ueberlastet sind , geht es wohl in die Schlichtung bei der Handelskammer
Streitwert zu gering
also Danke

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