DE000A1DCTL3 - ETC auf Physical Swiss Gold
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 26.03.23 00:55 | ||||
Eröffnet am: | 09.08.21 12:32 | von: MrTrillion3 | Anzahl Beiträge: | 16 |
Neuester Beitrag: | 26.03.23 00:55 | von: MrTrillion3 | Leser gesamt: | 3.220 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 11 | |
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Da ich meinen Onvista-Nutzernamen "MrTrillion" auf die Ariva-ID "MrTrillion3" gewechselt habe, werde ich den alten Thread aus 2020 nicht länger fortführen, sondern hier weiterschreiben.
Inzwischen bespare ich den WisdomTree Physical Swiss Gold wieder und bin insofern froh darüber, daß der Goldkurs in den letzten Wochen ordentlich gesunken ist. IMO wird sich das auch mal wieder ändern, daher sehe ich diese Entwicklung als gute Nachkaufgelegenheit.
Onvista faßt es heute so zusammen:
Gold & Silber: Kuriose Kursbewegungen – erst bricht der Kurs ein und dann kommt die Erholung
Im alten Thread sind übrigens Querverweise darauf enthalten, daß der Verkauf des ETC WisdomTree Physical Swiss Gold nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sei - vorausgesetzt, die Anteile wurden nach dem 28.12.2017 erst erworben. Auch was den Sicherheitsaspekt betrifft (Aufbewahrung in der Schweiz, Depotbank: JP Morgan) - schaut bitte in den Eröffnungsbeitrag des alten Threads.
Seit Juni 2021 bespare ich diesen ETC wieder, voraussichtlich noch bis Frühjahr 2022. Danach wird der neue Zielbestand erreicht sein.
Es bleibt bei den niedrigen Zinsen und es bleibt bei den Sorgen, dass es wegen der Delta-Variante Börsen-Turbulenzen geben wird. Also müssten Anleger in den sicheren Hafen der Edelmetalle flüchten. Doch ganz so einfach ist es nicht. Warum kommt der Goldpreis selbst mit der steigenden Inflation nicht vom Fleck? Wie verhält sich Silber im Vergleich zu Gold? Über nötige Impulse für die Edelmetalle und wie Anleger mit Hebelstrategien auch von kleinen Kursbewegungen profitieren können, spricht Bianca Thomas mit Matthias Hüppe von der HSBC.
Wann #Gold und #Silber wieder glänzen könnten - n-tv Zertifikate vom 06.08.2021
Goldpreis stürzt ab - Prognose enttäuscht
Überraschend hohes Job- und damit Wirtschaftswachstum in den USA lässt Anleger aus Gold flüchten. Wo der Goldpreis in einem Jahr stehen könnte.
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Ich werde meine Besparung des o.g. ETC noch wie geplant bis März 2021 fortsetzen. Er ist in erster Linie zur Depotstabilisierung gedacht. Sollte sein Kurs explodieren, würde ich die Stücke verkaufen, die schon über ein Jahr im Depot liegen und den Rest als eisernen Bestand darin zurückbehalten. Und sollte er stagnieren oder sinken, bleiben sie alle komplett liegen.
Mein Horizont ist langfristig, deshalb kann ich solche Schwankungen aussitzen. Irgendwann wird Gold seine Stunde wieder schlagen und dann werde ich dabei sein. So einfach (gedacht) ist das.
Zeitpunkt: 10.08.21 12:33
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Ich muß gestehen, jetzt bin ich doch ein wenig verwirrt. Und zwar sowohl was die ISIN, als auch die Steuerfreiheit meiner Stücke betrifft.
Das ganze Durcheinander begann soeben damit, daß mir beim Blick auf die Stammdaten Details auffiel, daß Ariva in der Rubrik "Physische Auslieferung" ein nein angibt. Dann allerdings dürfte der ETC nicht steuerfrei bleiben, egal wann man ihn wieder verkauft. Denn die Steuerfreiheit ist ja eben an diese Möglichkeit einer physischen Auslieferung gekoppelt.
Ich bin dann noch zu Onvista auf diese Seite rüber, doch auch dort steht unter Kennzahlen -> Rückzahlungsart: Barausgleich.
Ich bin dann vorsichtshalber mal auf diese DKB-Seite gegoogled. Das Ergebnis ist erneut Barausgleich als Rückzahlungsart. Basisprospekt und endgültige Bedingungen sind auf dieser Seite nicht verfügbar und das herunterladbare Basisinformationsblatt enthält keine weitere Info dazu. Die ISIN ist hier eindeutig DE000A1DCTL3 bzw. WKN A1DCTL, also wie im Titel dieses Threads auch angegeben.
Daraufhin bin begab ich mich direkt auf diese Seite von WisdomTree , klickte auf "Privatanleger" und akzeptierte die AGB. Über die Suche gab ich dann die ISIN DE000A1DCTL3 ein und entdeckte dann auf dieser sich daraufhin öffnenden Seite unter "Produktunterlagen" das factsheet--wisdomtree-physical-swiss-gold .
Doch dort ist als ISIN die JE00B588CD74 unter "Produktinformation" auf Seite 1 angegeben. Der ETC wurde am 14.6.2017 aufgelegt - was zu dem hier auf extra-ETF entdeckten Hinweis passt, daß die Steuerfreiheit nur für ab da gekaufte Stücke geltend gemacht werden könne. Allerdings gibt extra-ETF die WKN A1DCTL an. Laut Ariva ist die aber der ISIN DE000A1DCTL3 zugeordnet und nicht der JE00B588CD74. Was war da los?
Jenu - wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Scrollt man das factsheet--wisdomtree-physical-swiss-gold weiter runter, so erhält man auf Seite 2 die Angaben zur Börsennotierung. Und da stellt sich dann rasch heraus, daß beide ISINS für diesen ETC ihre Richtigkeit haben: Die 00B588CD74 ist der Börse LSE, die DE000A1DCTL3 für Xetra zugewiesen. O.k., das war schon mal beruhigend. Ich hatte schon befürchtet, mich ins falsche Wertpapier eingekauft zu haben. Dem ist offenbar nicht so <>.
Wo ich schon mal dabei war, stocherte ich dann aber weiter in Sachen Steuerfreiheit nach 12 Monaten Haltedauer. Dabei stieß ich u.a. auf diesen Artikel der Börse Online :
"Damit ein ETC derart behandelt wird, muss der Anspruch problemlos umsetzbar sein. Dazu muss eine Stückelung zulässig sein, die jedem Anleger die Auslieferung ermöglicht. Für Xetra-Gold, den ETC der Deutschen Börse, hat der Bundesfinanzhof 2015 so entschieden, ebenso 2020 für Gold Bullion Securities von Wisdomtree. Beide bieten eine grammgenaue Lieferung an.
Unter diesen Bedingungen dürften auch Euwax Gold II, Wisdomtree Physical Swiss Gold und The Royal Mint Physical Gold von der Abgeltungsteuer befreit sein. Solange keine Urteile zu diesen Produkten vorliegen, ist das aber unsicher. Euwax Gold ist dagegen abgeltungsteuerpflichtig, weil die kleinste Einheit 100 Gramm beträgt. Eine uneingeschränkte Lieferung ist damit nicht möglich."
Hm... bei WisdomTree liest sich das hingegen so - also auf dieser Seite hier :
"WisdomTree Physical Swiss Gold ist so strukturiert, dass deutsche Anleger mit uneingeschränkter Steuerschuld, die das Produkt am oder nach dem 28. Dezember 2017 gekauft haben, von der Abgeltungssteuerbefreiung profitieren, sofern die Anlage für mindestens 12 Monate ab Kaufdatum gehalten wurde."
Ich bin dann auch noch dem Hinweis auf die FAQ gefolgt. Dort stößt man gleich auf Seite 1auf diese Aussage hier:
"Gold genießt bereits seit Langem den Ruf, bei geopolitischen Umbrüchen oder finanziellen Abschwüngen besser abzuschneiden als die meisten anderen Anlageklasse und Investoren vor langfristiger Inflation zu schützen. Eine steuerlich vorteilhafte Anlage in Gold ist für Investoren in Deutschland allerdings seit jeher eine Herausforderung, da die Verfügbarkeit von Produkten, bei denen Gewinne und Verluste als privater Veräußerungsgewinn (private Veräußerungsgeschäfte) und nicht als Kapitalertrag (Abgeltungsteuer) betrachtet werden, sehr eingeschränkt ist. Bei den Wertpapieren Gold Bullion Securities (ISIN: GB00B00FHZ82/ DE000A0LP781) WisdomTree Physical Swiss Gold (ISIN JE00B588CD74/ DE000A1DCTL3) und WisdomTree Core Physical Gold (ISIN: JE00BN2CJ301/ DE000A3GNQ18) handelt es sich um Produkte, deren Gewinne und Verluste als privater Veräußerungsgewinn (private Veräußerungsgeschäfte) veranlagt werden sollten."
Auf Seite 2 dann unter Punkt 02 erneut ein Hinweis wie im ersten Zitat weiter oben, sowie unter Punkt 03, Absatz 2:
"WisdomTree Physical Swiss Gold (DE000A1DCTL3/JE00B588CD74) Die Emittentin teilt mit: „Für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger, die die Wertpapiere nach Änderung der Emissionsbedingungen ab 28.12.2017 erworben haben, sollten die Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung keine Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG darstellen, da bereits das notwendige Tatbestandsmerkmal einer „sonstigen Kapitalforderung“ i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fehlt. Um Veranlagungsfälle für den Steuerpflichtigen zu vermeiden, hat der Entrichtungspflichtige nach Auffassung der Emittentin keinen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung können nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig sein, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung oder Einlösung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Die depotführende Stelle hat auch in diesem Zusammenhang keinen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. Der Anleger hat im Rahmen der Veranlagung gemäß §§ 25ff. EStG die Einkünfte anzugeben.“"
(Womit sich auch nochmal eindeutig geklärt hat, daß die beiden ISINS denselben ETC meinen.)
Auch unter Punkt 04 nochmal der nachstehend abgebildete Hinweis: "Keine Quellensteuer" (...)
Werde da die Tage nochmal etwas weiter da nachbuddeln. Vielleicht gibt es ja inzwischen doch bereits ein Urteil dazu? Der Artikel von Börse Online stammt noch aus März 2021...
Die Sache ist, daß der Goldpreis momentan eh soweit nachgibt, daß ich jetzt meinen Bestand zu Plusminusnull verkaufen und stattdessen auf Xetra Gold umswitchen könnte, wenn es an dieser Stelle haken sollte. Allerdings wäre mir die Schweiz als Lagerort und JP Morgan als Depotverwahrbank 1000x lieber gewesen.... deshalb würde ich so einen Schnitt wirklich ungern vornehmen.
Hat jemand hier evt. bereits Erfahrungen mit dem Verkauf von Physical Swiss Gold gemacht und kann berichten, ob das steuerfrei blieb oder nicht?
Normalerweise antworten die binnen 1-2 Tagen - Update folgt...
Die Antwort der DKB ging heute bereits ein:
"(...) vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich habe zur Klärung Ihres Anliegens mit unserem Fachbereich
Rücksprache gehalten. Gemäß den WM-Gattungsdaten (die
Daten, die der Emittent über den WM-Datenservice veröffentlicht
hat) unterliegen die Erträge in der WKN A1DCTL uneingeschränkt
der Kapitalertragsteuer.
Ich hoffe, Ihnen hilft diese Information, und wünsche Ihnen einen
angenehmen Nachmittag.
(...)
Mit freundlichen Grüßen"
- Sparplan auf den ETC Physical Swiss Gold ist jetzt gekündigt.
- Der komplette Bestand ist verkauft.
- Einen kleinen Teil des Erlöses werde ich ins Maxblue-Depot überweisen, um dort den Bestand an Kirkland Lake Gold aufzustocken.
- Einen größeren Teil schiebe ich erst mal aufs Tagesgeldkonto und bringe so das Cash auf Vordermann.
Mit Xetra Gold oder Euwax fange ich gar nicht erst an und physische Goldbarren kommen mir weiterhin nicht ins Haus.
Der Gold-ETC war in erster Linie als Inflationsschutz gedacht; zudem hatte ich auf steuerfreie Kursgewinne spekuliert damit. Beides hat nicht hingehauen. Ist nicht das Ende der Welt, aber ich hake diese Anlageform für mich jetzt erst mal ab.
Seit Jahresanfang ist das Depot dividendenorientiert. Also werde ich mir die AIF-Sparpläne anschauen und überlegen, ob, wo und wie ich deren Sparraten ab 2022 erhöhe. So würden nicht nur die laufenden Erträge weiter steigen, sondern auch die Gewichtung von Immobilien, Forst- und / oder Agribusiness im Depot sich bis 2026 spürbar zunehmen. Auch auf diese Weise läßt sich hoffentlich ein Gegengewicht zu den Aktien im Depot schaffen.
Lars Erichsen veröffentlichte heute früh einen Podcast mit dem Titel Kein Gold mehr kaufen?
Hörenswert (ab Min 1:48 kommt er zur Sache)
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zum Video hatten wir den folgenden Kommentar ergänzt:
Mitte 2020 gab es ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs, das alle physisch hinterlegten Gold-ETCs dem Besitz von physischen Gold gleichgestellt – unabhängig, ob ausgeliefert wird oder nicht. Also generell keine Besteuerung, wenn Gold-ETCs länger als ein Jahr gehalten werden. Die Umsetzung durch das Finanzministerium hat lange gedauert und erfolgt jetzt bei den Online Brokern (Schreiben Gz. IV C 1 - S 2252/19/10003 :007). Die Regelung kann rückwirkend zum 1. Januar 2021 angewandt werden.
Noch mehr dazu finden Sie im folgenden Artikel (weiter unten, nicht Xetra-Gold speziisch):
justetf.com/de/news/etf/xetra-gold-liquides-gold-als-langfristanlage-und-fuer-unsichere-zeiten.html
Da über viele Fragen der Anwendung der Urteile und Anweisungen die Broker entscheiden, würde sich sich sicher auch eine Anfrage bei Ihrem Broker lohnen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Grüße,
Ihr justETF-Team
Danke für diese Information.
Die in Beitrag #13 gepostete Antwort des DKB-Kundendienstes stammt vom 10.8.2021.
Gerade habe ich nochmal den DKB-Kontoauszug für August geprüft und gesehen, daß am gleichen Tag die nachstehend abgebildete Steuergutschrift erfolgt ist.
Die DKB scheint das also so zu handhaben, daß sie erst mal die KeSt samt Soli abzieht und dann erst im Nachhinein eine Korrekturbuchung vornimmt. Dazwischen gibt es dann noch solche Aussagen vom Kundendienst.... das war natürlich etwas irritierend, aber unterm Strich paßt es jetzt wieder.
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