Chartcheck - MLP
greetz nuessa
a) Es sind ca. 107 Mio Aktien im Markt.
b) Der Streubesitz bei MLP beträgt ca. 10%.
c) D.h. beim gestrigen Volumen wurden fast 10% des gesamten Streubesitzes allein im XETRA umgeschlagen (ca. 900.000 gehandelte Stücke).
Was darf ich daraus ablesen? Gibt es hier Umschichtungen bei den großen Anteilseignern? Die Volumina sind in den letzten Woche - für MLP-Verhältnisse - durchweg extrem hoch.
MLP AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Kapitalerhöhung
16.06.2015 17:39
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Ad hoc-Mitteilung
MLP erwirbt DOMCURA Gruppe - gezielter Aufbau eines weiteren Geschäftsfelds
Die MLP AG hat heute einen Vertrag zum Erwerb der DOMCURA Gruppe
abgeschlossen. Der Kaufpreis für 100 Prozent der Anteile beträgt 18 Mio.
Euro. Davon werden 12 Mio. Euro in bar gezahlt. Die restlichen 6 Mio. Euro
werden durch die Ausgabe neuer MLP Aktien als Kapitalerhöhung gegen
Sacheinlage geleistet. Damit wird das Grundkapital der MLP AG leicht um
1,35 Prozent auf 109.334.686 Euro steigen.
Mit diesem Schritt erschließt sich die MLP Gruppe ein weiteres, strategisch
relevantes Geschäftsfeld. Die DOMCURA Gruppe konzipiert, entwickelt und
realisiert als so genannter Assekuradeur aus dem gesamten Marktangebot
umfassende Deckungskonzepte in der Sachversicherung, die derzeit von rund
5.000 Marktteilnehmern genutzt werden. Dieses erfolgreiche Geschäftsmodell
wird DOMCURA fortführen und deutlich ausbauen. Zugleich bestehen erhebliche
Potenziale im Zusammenwirken mit dem bestehenden MLP Geschäft, insbesondere
in der Prozessabwicklung.
Im Geschäftsjahr 2014 erzielte die DOMCURA Gruppe einen Umsatz von rund 60
Mio. Euro und ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 1,7 Mio. Euro.
Für das Jahr 2015 wird ebenfalls ein positiver Ergebnisbeitrag erwartet.
MLP ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 für 100 Prozent der Anteile
gewinnberechtigt.
Die Kapitalerhöhung erfolgt im Rahmen des genehmigten Kapitals unter
Ausschluss des Bezugsrechts. Die Transaktion steht unter dem
Genehmigungsvorbehalt durch die Kartellbehörde.
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