Ceramic Fuel Cells Die Rakekte kommt! Der Anfang
Seite 254 von 264 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:38 | ||||
Eröffnet am: | 30.04.09 10:14 | von: Opakarles | Anzahl Beiträge: | 7.599 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:38 | von: Nadinegajga | Leser gesamt: | 1.574.139 |
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Sind leider nur nichts mehr wert.
Ich hatte mich bereits mit einem Totalverlust abgefunden.
Gut, der aktuelle Gegenwert ist wie oben erwähnt ein Scherz, aber kommt da eventuell noch mehr?? Ich gebe zu, ich bin hier etwas ratlos.
Sorry wenn ich jetzt mal etwas naiv frage, aber ich habe mich da von einem Totalverlust ausgehend
nicht mehr mit dem Unternehmen befasst.
Der Geschäftsbetrieb läuft normal weiter?
Woher hat das Unternehmen die Kohle (Rekapitalisierung) erhalten?
Besteht Aussicht, dass auch wieder in Deutschland gehandelt wird?
Grüße aus dem Taunus
Gruß
jessi
Frohe Weihnachten! Lasst uns mal unter dem Weihnachtsbaum schauen, was das australische Christkind so bringt :)
Ihr könnt die Dinger jetzt schon veräußern und den Verlust in eurer Steuererklärung angeben.
Mein momentaner Kurswert liegt bei 7,8€ wobei ich über 800€ reingesteckt habe:-) ich kann also mit meiner Stückzahl das Haus tapezieren.
Normalbetrieb übergeht und unser Investment wieder an Wert gewinnt?
Ich weiß nicht mal mehr wie viel ich investiert hatte, ich habe momentan einen
Bestand von 240000 Aktien, Gegenwert unter 5.-€
Wenn ich verkaufe sind ja die Gebühren höher als der Erlös.
schon reichlich Miese. Wobei ich hier nicht einem dritten wie z.B. A. Maydorn die Schuld gebe, wie manch andere in den Foren. Ich habe mich halt verspekuliert, mich hat keiner zum Kauf dieser Aktien gezwungen, so auch bei Ceramic nicht.
Finanzamt nicht anerkannt. Musste dies sehr schwerzhaft 2015 lernen, als ich einen fast wertlosen Titel verkauft habe und dann nach Abzug der Transaktionskosten noch Geld nachschießen musste. Wurde komplett auf 0 gebucht und die Verluste wurden nicht in die Verlusrechnung mit aufgenommen.
Auszug:
"Wertlose Aktien und Optionen
In einem Punkt ist der Ministererlass vom Januar 2016 schon wieder überholt. Darin hatten die Beamten noch die Auffassung vertreten, dass Verluste aus dem wertlosen Verfall von Aktien- und Indexoptionen steuerlich nicht berücksichtigt werden können. Dem hat der BFH gleich mit drei aktuellen Urteilen (Az. IX R 48/14, 49/14 und 50/14) Paroli geboten. Nach Meinung der Richter sind die Anschaffung der Option und der Ausgang des Optionsgeschäfts untrennbar als Einheit miteinander verbunden. Steuerzahler dürften daher erlittene Wertverluste auch steuerlich uneingeschränkt mit anderen Kapitalerträgen, etwa mit Anleihezinsen oder Aktiendividenden, verrechnen.
Vorsicht: Die Banken sind erst ab 1. Januar 2017 verpflichtet, die geänderte Rechtslage beim Einbehalt der Abgeltungsteuer zu berücksichtigen. Betroffene Anleger sollten genau aufpassen, dass 2016 erlittene Verluste aus dem Verfall von Optionen steuerlich nicht unter den Tisch fallen. Sind die Steuerbescheide alter Jahre noch nicht bestandskräftig, können Anleger bisher nicht berücksichtigte Verluste in der Steuererklärung nachschieben.
Rückwirkende Erstattung
Wer seiner Bank erst nach einem Steuerabzug einen neuen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt, die rückwirkend zum Jahresanfang gültig ist, ist die Bank verpflichtet, bereits abgezogene Steuern wieder zu erstatten. Diese Neuregelung hat der Gesetzgeber im Sommer 2015 eingeführt."
http://www.boerse-online.de/nachrichten/...eben-und-Nehmen-1001438382
Ich weiß allerdings nicht, ob diese Urteile nur Optionen betreffen oder auch Aktien.
Das müsste Dein Bankberater wissen.
Mir wurden meine 590.708 Aktien im Depot auch wieder eingebucht, nachdem sie im Oktober 2015 als wertlos ausgebucht worden waren. Allerdings beträgt der Gegenwert 0,00 Euro gegenüber meinen Anschaffungskosten in Höhe von mehr als 15.117,07 Euro
Ich bin gespannt wie das weiter geht.