Castor-Zug trennt Demonstrant Beine ab


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Neuester Beitrag: 08.11.04 14:25
Eröffnet am:07.11.04 16:51von: lancerevo7Anzahl Beiträge:60
Neuester Beitrag:08.11.04 14:25von: SchwarzerLo.Leser gesamt:3.481
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61594 Postings, 7705 Tage lassmichreinStreiche ein "auch" o. T.

 
  
    #51
08.11.04 11:16

9123 Postings, 8820 Tage Reilalassmichraus,

 
  
    #52
08.11.04 11:19
Du stellst einen völlig unsinnigen Zusammenhang her. Was haben denn private Verschuldung und Unterstützung innerhalb der Familie miteinander zu tun? Natürlich muß niemand haften, wenn ein Familienmitglied ein unsinniges Geschäft abschließt, sich privat überschuldet, etc. Aber, wenn Du der Meinung bist, dass, wenn Deine Eltern (oder Kinder) pflegebedürftig sind oder werden, das nicht in erster Linie Dein Problem ist, sondern das der anderen, meinen wir eine unterschiedliche Gesellschaft. Deine gefällt mir nicht.  

61594 Postings, 7705 Tage lassmichrein52 Ja warum denn NICHT ??? Wozu hat man denn

 
  
    #53
08.11.04 11:30
jahr(ZEHNT)elang seine Beiträge bezahlt ????????
Ich bin halt der Meinung, dass es die Angehörigen in solchen Zeiten schon schwer genug haben, dann muss man ihnen nicht auch noch finanziell an die Karre fahren.
Und bei Selbstmördern und Straftätern habe ich eben KEIN Mitleid. Punktum !  

4561 Postings, 8116 Tage lutzhutzlefutzSo sieht das aus lmr

 
  
    #54
08.11.04 11:34
Frage mich auch, warum Zahnärzte überlegen mit welchem Porsche sie fahren, warum es Arbeitsämter und die sich selbst verwaltende BfA gibt.

Was geschieht mit meinen und den Beiträgen meines AG´s zur Sozialversicherung? Ist es schon vergessen, daß wir dafür zahlen, daß wir irgendwannmal unsere Eltern in einem Heim abliefern können?  

7336 Postings, 7992 Tage 54reabnatürlich ist im regelfall eine

 
  
    #55
08.11.04 11:35
familie unschuldig, wenn ein angehöriger ein pflegefall wird. wir sind uns doch sicherlich einig, dass kosten, die über die leistungen der pflegerversicherung hinausgehen, vom vermögen des zu pflegenden menschen bezahlt werden sollen. wie ist jetzt die situation, wenn der pflegefall vorher seine familiebangehörigen kräftig unterstützt hat und eventuell noch große schenkungen vorgenommen hat. wie ist dann die situation zu bewerten.

die familie (hierunter verstehe ich primär verwandte ersten grades) steht unter dem besondren schutz des grundgesetztes und erhält von der gesellschaft massive privilegien. es stellt sich jetzt die frage, ob die familien die privilegien kassieren dürfen und trotzdem keine verpflichtungen gegenüber der gesellschaft haben. wenn sie keine verpflichtungen haben, sollten auch die privilegien abgeschafft werden.

salute 54reab  

17 Postings, 7368 Tage wussiBlödsinn wird bestraft

 
  
    #56
08.11.04 11:38
Wenn sich jemand mit vollem Bewustsein an eine Gleisverbindung kettet dann muß er auch damit rechnen das seinem Körper ein Schaden zugefügt wird. Wer so blöd ist kann sich im Nachhinein nicht beschweren!!!  

61594 Postings, 7705 Tage lassmichrein#54

 
  
    #57
08.11.04 11:46
Wir bezahlen nicht dafür, dass wir die Angehörigen abschieben können, sondern um für den Fall der Fälle eine ANGEMESSENE Leistung erhalten zu können.
Wir haben meine Großmutter 5 Jahre lang zuhause gepflegt, und ich WEIß, wovon ich spreche !!! Leistungen aus der Pflegeversicherung ???? Pustekuchen. Omachen´s Metastasen hatten sich in den Kopf gesetzt und die wurde von so einem Fuzzi befragt, wie es ihr geht. Die war halt so verwirrt, dass sie sagte, sie wohne noch bei uns, und (ver)pflege sich selber, und wisse garnicht, warum sie nicht alleine in ihrem alten Häuschen wohnen dürfe. Darstellungen vom Heimpflegedienst und unsere Aussagen interessierten da nicht !!!
Ende vom Lied: Wir bekamen gerade mal Pflegestufe 1, obwohl sie zu 100% bettlägerig war und rund um die Uhr betreut werden musste !!!  

7336 Postings, 7992 Tage 54reablmr, es gibt viele derartige fälle.

 
  
    #58
08.11.04 11:58
auch den "pflegefall" in katalogisierte leistungen einzustufen, die minutengenau runtergerissen werden, ist eine perversion. diese pflegeversicherung erfüllt nur 2 anforderungen:

- bei pflegefällen, wo entsprechendes vermögen vorhanden ist, bleibt im todesfall ein größeres vermögen übrig. es ist also eine erbschaftsschutzversicherung, bei der diejenigen nicht profitieren können, deren angehörige kein vermögen haben aber trotzdem fleißig beiträge berappen müssen.

- bei pflegefällen wo weder der pglegefall und die angehörigen ein entsprechendes einkommen respektive vermögen haben, wird die sozialhilfe entlastet. die versicherung stellt für diese fälle eine versteckte steuer dar.

resumee: die pflegeversicherung gehört abgeschafft.


salute 54reab  

61594 Postings, 7705 Tage lassmichrein#58 Na DA simmer uns ja mal einig :) o. T.

 
  
    #59
08.11.04 12:01

13475 Postings, 9272 Tage SchwarzerLordGanz deiner Meinung, reab.

 
  
    #60
08.11.04 14:25
Was sich ein Polizist von diesen Aktivisten gefallen lassen muß geht weit über ein akzeptables Maß hinaus. Der Lokführer muß sich überhaupt keiner Schuld bewußt sein. Schließlich wurde der Verunglückte nicht angekettet sondern hat dies selbst und freiwillig getan. Jedes kleine Kind weiß, daß man sich nicht auf die Gleise legt!  

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