CGift AG
Seite 45 von 155 Neuester Beitrag: 16.07.24 20:04 | ||||
Eröffnet am: | 27.02.19 10:00 | von: Strandläufer | Anzahl Beiträge: | 4.852 |
Neuester Beitrag: | 16.07.24 20:04 | von: Strandläufer | Leser gesamt: | 1.110.834 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 56 | |
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Wenn man etwas mehr trommeln würde könnte man den Kurs treiben
So kennt Cgift halt niemand
Weder Anleger noch Card User
Entweder die Hamburger Truppe bekommt das hin, dass die selbst über eine Lizenz verfügen, um Fiat in Krypto zu tauschen und Krypto in den eingenen Apps verwahren zu können, oder aber man muss sich irgendwann von dem, was man aufgebaut hat, notgedrungen verabschieden. Die Regulatorik lässt da keinen Spielraum, ohne Lizenz müsste man sich einen Partner suchen und die Margen teilen - dann rechnet sich das Geschäftsmodell sicher nicht wie angedacht.
Und wenn man sich verabschieden muss, wird der Fortgang sicher von der Fragestellung abhängen, was Philip Moffat und die weiteren Investoren dann mit der CGift machen wollen. Eine Insolvenz würde m.E. wenig sinnvoll sein, da sie selbst m.E. mind. 85% der Aktien haben und ein Insolvenzverfahren mit anschließender Kapitalherabsetzung auf Nahe Null teurer wäre als noch einmal eine Kapitalerhöhung durchzuführen, die Gesellschaft umzubenennen und ein anderes Geschäftsmodell in den Mantel einzubringen.
Ich bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass es gelingt, das geplante Geschäftsmodell an den Markt zu bringen. Bis das der Fall ist, ist es völlig egal, ob jemand die CGift AG kennt und wo der Aktienkurs aktuell steht. Falsch, nicht ganz - eine Handvoll ungeduldiger Kleinaktionaere sieht das natürlich ganz anders, aber eben nur diese Handvoll...
Eine Insolvenz wird sich P. Moffat wohl nicht direkt antuen wollen. Wenn die Sache scheitert, fällt die Aktie auf ca. 0,30€. P. Moffat würde dann vermutlich den amerikanischen Investoren die Stücke für kleines Geld abkaufen und somit seine Position stärken.
Die Tatsache, dass man keine HV einberuft, stützt die These, dass es nicht gut aussieht.
https://mobile.twitter.com/rreindoff?lang=de
www.setgo.ee
Wie zufällig haben die SetGo Estonia OÜ und die CGift Trading OÜ gem. estnischen Handelsregister auch nahezu die gleiche Anschrift (Tina 7 bzw. Tina 9), so dass die ganze Sache wohl mit Bedacht geplant wurde...
https://www.teatmik.ee/en/personlegal/14648590-SetGo-Estonia-O%C3%9C
https://www.teatmik.ee/en/personlegal/14978369-CGift-Trading-O%C3%9C
Auch wenn mir selbst langsam die Geduld ausgeht
Hier im Forum wurde ja von bis zu 120 Tage Wartezeit für die Lizenz geschrieben
Vom Mai aus wäre das irgendwann im September
Daher sollte sich bald was tun
Ich denke nicht, dass man in Estland soviel in Bewegung setzt ohne mit einem Erfolg zu rechnen
Ich kann halt immer nicht warten
Ich will vier Euro, weil mir die Geduld fehlt
Dann Verkauf ich entnervt zu 2,50
Und im Oktober stehen wir bei 15 Euro.......
Warumm denn nicht, weil man dann sehen würde, dass in 2019 überhaupt gar keine Umsätze stattfefunden haben? Das kann man sich doch auch ohne Geschäftsbericht leicht zusammen reimen...
deine entscheidung und will dir da auch nichts einreden....zum thema geduld möchte ich noch sagen dass ich auch seit 2014 dabei bin...klar bin ich auch genervt weil es so lange dauert, aber wenn ich jetzt verkaufe dann wären halt die letzten jahre des wartens auch umsonst gewesen....natürlich kann auch garnichts passieren bei CGIFT oder das geschäftsmodell wird aufgegeben, oder was auch immer....aber es ist halt mal eine mantelspekulation und da ist geduld nunmal sehr wichtig....vielleicht werden wir schon bald reichlich belohnt, wir werden sehen....
lg CCCP
Man hätte dann doch Übergangszeiten nutzen können, oder?
Dann doch lieber eine ausländische Lizenz - leider hat Estland just am Jahresanfang die Regularien für die Kryptolizenzen verschärft, die neuen Regelungen sind dann im März 2020 in Kraft getreten. Und das man diese erst einmal analysiert, bevor man blind eine Firma in Estland gründet und eine Kryptowaehrungslizenz beantragt, ist wohl auch nachvollziehbar.
Ach ja - Haftungsdach... Das ist doch hier kein Thema, es geht zunächst nicht um eine Haftung, sondern um eine Erlaubnis. Und wenn ich diese nicht habe, brauche ich einen Partner, der die Fiat-Währung in die Kryptoweaehrung umtauscht. Dieser hält dann auch noch die Hand auf. Ach ja, und die Verwahrung würde der Partner dann vielleicht auch gegen Entgelt übernehmen - getreu dem Motto: "Kaufen Sie ihre Geschenkkarten bei uns, zur Verwahrung können Sie sich eine App von einer Firma aussuchen, die eine Lizenz hat. Eine Auswahl haben wir Ihnen auf unserer Webseite zusammen gestellt." So geht zumindest Kundenbindung nicht. Und zu guter Letzt könnte man bei dieser Strategie die eigens entwickelten Apps dann direkt wegwerfen, weil man ja selbst nicht verwahren darf.
Ich für meinen Teil warte lieber noch ein wenig ab und hoffe, dass am Ende nicht nur die Idee bei der CGift AG bleibt und das Geld nach Umstzung der Idee von anderen Kooperationspartnern verdient wird...
Bis zum Jahresende 2019 lief etwas (wenn auch noch mit deutlich angezogener Handbremse), danach vermutlich aufgrund der noch nicht vorhandenen Lizenz gar nichts mehr...
Wenn es demnächst prozessual ordentlich weiter gehen sollte (d.h. mit allen Bezahlmethoden, physischen und digitalen Geschenkkarten, einem reibungslosen Kaufprozess über die Webseite etc.), wird die Kommunikation (und dann sicher deutlich intensiver als bislang) wieder aufgenommen.
Bis dahin sollte man weiterhin Funkstille einkalkulieren...
https://www.bafin.de/SharedDocs/...overwahrgeschaeft.html?nn=13300612
https://www.bafin.de/SharedDocs/...725C44139AB4E.2_cid370?nn=13300612
"Im Erlaubnisantrag für die Erbringung des Kryptoverwahrgeschäftes i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG ist u.a. nachzuweisen, dass ausreichendes Anfangskapital in Höhe von mindestens 125.000 Euro vorhanden ist und das Unternehmen sowohl über zuverlässige Inhaber als auch über zuverlässige und fachlich geeignete Geschäftsleiter verfügt. Dem Antrag ist darüber hinaus ein Geschäftsplan beizufügen, der neben Planungen für die Bilanzen und die GuV der ersten drei vollen Geschäftsjahre, insbesondere den organisatorischen Aufbau und eine Darstellung der geplanten internen Kontrollverfahren zu beinhalten hat."
Und einen alten Banker sollte man auch noch auftreiben
Dieser könnte die BaFin Auflagen erfüllen
@Baumann: Sorry, solcher Blödsinn wie gerade eben ist für eine sinnvolle Analyse der aktuellen Situation wenig hilfreich. Aber vielleicht rufst Du ja mal in Hamburg an und informierst Herr Binder über Deine tollen Ideen und insbesondere darüber, dass der nun eingeschlagene Weg umständlicher, prozessual aufwändiger und teurer als die Gründung einer Tochter in Deutschland inkl. der Beantragung einer BaFin-Lizenz ist. Ich denke, er würde sich sehr freuen und gleichzeitig würde Dein Verkaufslimit damit sicher deutlich schneller erreicht werden...
Wenn bei einem dax wert ein Prüfer kommt pro Jahr kommt bei einem freiverkehrswert in zehn Jahren mal ein Praktikant