Brennstoffzellen sind in kommen!!
Unter Umständen ist das Delisting dann nicht wirksam, wenn man womöglich gegen Gesetze verstößt...?
tbhomy hätte es sicherlich gewuß, naja vielleicht hilft marry aus ? ( hahahaha )
n.m.M und weiter nix
Regulierter Markt - General Standard
Heliocentris Energy Solutions AG,
Berlin
Ein ordnungsgemäßer Börsenhandel ist auf Dauer nicht mehr gewährleistet.
Die Preisermittlung der
auf der auf den Namen lautenden Stammaktien ohne
Nennwert ISIN: DE000A1MMHE3
wird daher eingestellt.
Einstellung der Preisermittlung mit Ablauf des 12. März 2020
Frankfurt am Main, den 20. Januar 2020
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 20. Januar 2020 beschlossen, die
Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 12. März 2020 einzustellen, daher wird
gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Namen lautenden
Stammaktien der
Heliocentris Energy Solutions AG, Berlin
- ISIN DE000A1MMHE3 -
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 13. März 2020 widerrufen.
Frankfurt am Main, 20. Januar 2020 Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Bei dem Delisting (engl. to list ‚notieren, verzeichnen'), seltener auch Börsenabgang oder ... Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 BörsG) schreibt vor, dass der Widerruf der Zulassung (Delisting) nicht dem Anlegerschutz widersprechen darf.
36h IN 5442/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heliocentris Energy Solutions AG,
Rudower Chaussee 29, 12489 Berlin,
vertreten durch die Vorstände Ayad Abul-Ella, Henrik Colell und Sabine Kauper,
Register-Nr.: HRB 99290
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Holdinggesellschaft
1. Die Prüfung der bis 21.12.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 84 - 88 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.01.2021 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.12.2020
36h IN 5442/16 Amtsgericht Charlottenburg, 22.12.2020
Heliocentris Industry GmbH, Berlin, 36h IN 5446/16, Registergericht AG Charlottenburg, HRB 133227
Beschluss des Amtsgerichts Char-
lottenburg vom 07.12.2023 (AZ:
36h IN 5442/16) nach Anzeige der
Masseunzulänglichkeit gemäß §
211 InsO eingestellt worden