Blocher und die Populismuskeule !!
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Eröffnet am: | 25.09.04 01:09 | von: satyr | Anzahl Beiträge: | 25 |
Neuester Beitrag: | 27.09.04 17:42 | von: Rigomax | Leser gesamt: | 1.957 |
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Die Schwiez den Schweizern ,wir brauchen Schwarzgeld und nicht den schwarzen Mann.
Das Boot ist voll ,das hätte noch gefehlt ,doch in so manchem Tresor ist noch ein Plätzchen frei.
Keine Angst wenn auch noch etwas Blut am Geld klebt ,es wird ja gewaschen.
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Tages-Anzeiger vom 23.09.2004
Kommentar
Ohne Anstand und Respekt
Von Peter Hartmeier
Der wirtschaftliche Aufstieg der Schweiz in den vergangenen 200 Jahren wäre ohne eingebürgerte Ausländer nicht denkbar gewesen. Unsere Wirtschaftsgeschichte ist geprägt durch Firmengründungen von Ausländern erster, zweiter oder dritter Generation: Handwerksbetriebe, Pizzakuriere, Uhrenfabriken wie IWC oder Lebensmittelkonzerne wie Nestlé. Universitäten und ETH haben nicht zuletzt dank kreativer Menschen aus der ganzen Welt ihre Positionen erkämpft. Für die kleine Schweiz mit ihren begrenzten Ressourcen ist Offenheit existenziell. Unser Land braucht eine durchlässige Gesellschaft, die sich mit anderen Kulturen und Mentalitäten auseinander setzt und sich so erneuert.
Wer mit dummen Sprüchen, Lügen und Demagogie diese Erneuerung behindert, schadet dem Land. Deshalb ist der Kampf gegen die erleichterte Einbürgerung fatal. Kein einziges stichhaltiges Argument spricht dagegen, aus Menschen, die hier integriert sind, unsere Werte respektieren und die Gesetze beachten, Mitbürger zu machen.
Wer sich in der Schweiz einbürgern lassen will, möchte Verantwortung übernehmen. Dabei ist das Bemühen um den roten Pass auch ein Bekenntnis zur politischen Kultur, die hier gepflegt wird. Es ist eine Kultur, die Wert auf Anstand und Respekt legt. Ausgerechnet die SVP - jene Partei also, die für sich das Etikett «Schweizer Qualität» beansprucht - hat sich jedoch von dieser bewährten Kultur verabschiedet.
Eine Kampagne, die gegen Muslime polemisiert und sogar die drohende Einbürgerung von Osama Bin Laden herbeifantasiert, ist ohne jeden Anstand. Sie ist respektlos gegenüber Ausländern, die sich nach jahrelangem Einsatz für unser Land einbürgern lassen möchten - und sich jetzt mit einem Terroristenführer verglichen sehen. Und sie ist respektlos gegenüber der Geschichte dieses Landes, die auch deshalb erfolgreich verlief, weil zahllose Ausländer Grosses geleistet haben.
Die Schweiz ist weiterhin auf das Engagement von Ausländerinnen und Ausländern angewiesen. Umso dringender sollten die SVP-Tiraden am Sonntag mit einem deutlichen Ja zurückgewiesen werden.
derStandard.at | Politik | International | Europa 26. September 2004
19:05 MESZReferendum in der Schweiz: Erleichterte Einbürgerung abgelehntEinführung von Mutterschaftsurlaub angenommen
Bern - In einer Volksabstimmung haben sich die Schweizer am Sonntag gegen eine erleichterte Einbürgerung von Ausländern ausgesprochen. Angenommen wurde laut Hochrechnungen hingegen die Initiative zur Mutterschaftsversicherung. Die Forderung, eine Bestandsgarantie für das Filialnetz der Post in die Verfassung aufzunehmen, stieß wiederum auf Ablehnung.
In mindestens 13 der 26 Kantone und Halbkantone kam keine Mehrheit für eine neue Einbürgerrungsregelung zusammen. Damit wurde die für die Annahme nötige Mehrheit der Kantone verfehlt. Auch die ebenfalls erforderliche Mehrheit der landesweit abgegebenen Stimmen kam icht zustande.
Zustimmung für Mutterschutz
Dem Mutterschutz wurde hingegen eine Zustimmung von 55 Prozent voraus gesagt. Als letzter Staat in Westeuropa dürfte die Schweiz demnach einen bezahlten Mutterschaftsurlaub einführen. Dieser würde berufstätigen Frauen in den 14 Wochen nach der Entbindung 80 Prozent ihres letzten Lohnes garantieren. Damit wäre ein Verfassungsauftrag von 1945 erfüllt.
Bei der Ausländer-Einbürgerung wurden gleich zwei Vorlagen verworfen. Eine sah vor, Kindern von Ausländern nach fünf Jahren Schulbesuch einen erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft zu gewähren. Eine andere wollte in der Schweiz geborenen Enkeln von Einwanderern automatisch die Staatsbürgerschaft zu verleihen.
Große Unterschiede in Landesteilen
Im Stimmverhalten gab es den Ergebnissen zufolge große Unterschiede zwischen den Landesteilen: In der Deutschweiz überwog die Zahl der Nein-Stimmen, während sich im französischen Landesteil (Romandie) eine Mehrheit für die erleichterte Einbürgerung aussprach. Bis auf die rechtsgerichtete Schweizer Volkspartei (SVP) - Slogan "Prägen bald Muslime unsere Frauenpolitik?" - hatten alle Großparteien für ein Ja geworben.
SVP-Chef Ueli Maurer sah im Ergebnis ein Signal gegen "das Schönreden von Problemen". Es zeige deutlich, dass man sich in der Schweiz nur noch getraue, hinter vorgehaltener Hand über Ausländerprobleme zu reden. Die anderen Parteien hätten die Sorge der Bürger einfach nicht wahrgenommen. Die Interessensgemeinschaft "Secondos" für jungen Ausländerinnen und Ausländer reagierte "angewidert" auf das "Nein". Das Verdikt bedeute "ihr dürft hier zahlen und arbeiten, Schweizer werden aber nicht".
Grüne: "Ergebnis Schande"
Für die Freisinnigen sagte FDP-Chef Rolf Schweiger, die Politik habe die Befindlichkeit weiter Kreise zu wenig beachtet. Die deutliche Ablehnung besonders in konservativen Gebieten zeige, mit welch emotionalem Gewicht behaftet das Schweizer Bürgerrecht sei. Die Grünen sprachen von einer "Schande". Andere politische Kräfte bedauerten, ein wichtiger Schritt zur Integration sein nicht gemacht worden.
Das Ja zum bezahlten Mutterschaftsurlaub wurde von allen Bundesratsparteien (Regierung) außer der SVP als Erfolg gewertet. Sehr zufrieden zeigte sich die SP (Sozialdemokraten). Es ein "historischer Sieg für die Frauen und die Familien", sagte SP-Präsident Hans-Jörg Fehr. Der Sieg gehe vor allem auf das Konto der Romandie.
Freude bei Christdemokraten
Auch die Christdemokraten (CVP) feierten. Vom bezahlten Mutterschaftsurlaub würden alle profitieren, sagte CVP-Vize Dominique de Buman. Nicht nur die Frauen, sondern auch die Wirtschaft. Für die FDP (Freisinnige) fiel das gesellschaftspolitisch Wünschbare mit dem wirtschaftspolitisch Sinnvollen zusammen, wie Parteipräsident Rolf Schweiger sagte.
Die SVP, welche die Vorlage als einzige Partei bekämpft hatte, zeigte sich vom Abstimmungsergebnis positiv überrascht. Er habe ein deutlicheres Ja erwartet, sagte SVP-Präsident Maurer. Die SVP sei völlig alleine dagestanden. Sie habe außerdem Prioritäten setzten müssen - und das Schwergewicht auf die Einbürgerungsvorlagen gelegt. (APA/AFP/sda/AP)
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Man muß als deutscher Staatsbürger nicht ins Ausland schaun um GRÖBERES zu finden.
Gestern erst wieder Massenschlägerei zwischen Russen und Türken.
Sei froh das Du nicht gerade da mit deiner 10 jährigen Tochter vorbeispaziert bist...
Kommentar: Kein Sieg für die Schweiz
Von Peter Hartmeier
Die Idee, junge Ausländer der zweiten und dritten Generation ganz nüchtern und pragmatisch einzubürgern, ist gescheitert. Ein vernünftiges Anliegen ist von der SVP im Alleingang gebodigt worden. Den Preis für diesen SVP-Sieg zahlen aber wir alle: Unser Land hätte nämlich profitiert, wenn es gelungen wäre, junge, längst integrierte Ausländer, die Steuern zahlen und AHV-Beiträge entrichten, stärker an unser Land zu binden.
Allerdings hätten die Befürworter eine Kampagne führen müssen: Das von der SVP bewusst herbeigeführte Durcheinander zwischen Secondos und Ausländern im Allgemeinen und die völlig unsinnigen Rechenexempel, nach denen Muslime bald einmal in der Mehrheit sein würden, hatte keine Partei kraftvoll relativiert.
Zudem profitierte die SVP vom «Jugo-Reflex»: Überall dort, wo der Anteil der Bevölkerung aus dem ehemaligen Jugoslawien besonders hoch ist, wurde die Vorlage deutlich verworfen. Die Akzeptanz gegenüber den hier wohnenden und arbeitenden Menschen aus dem Balkan befindet sich auf dem Tiefpunkt. Die jüngsten Schlagzeilen über Raser trugen dazu bei. Dabei hätte nicht die Minderheit von kriminellen Rasern, sondern jene Mehrheit, die unsere Werte teilt und unser Recht respektiert, von der erleichterten Einbürgerung profitiert: Menschen, die eine unserer Sprachen beherrschen und unsere Werte teilen, hätten Mitbürger werden sollen.
Die SVP vernebelte dieses Grundanliegen der Vorlage bewusst. Nichtsdestotrotz ist das gestrige Votum auch eine Aufforderung an die Ausländerinnen und Ausländer: Wer sich in einer Gesellschaft integrieren will, muss deren Werte und Sprache akzeptieren - sonst bleibt er ausgeschlossen. Noch vor zehn Jahren scheiterte eine ähnliche Vorlage lediglich am Ständemehr - heute hat sie selbst im Volk keine Chance. Das politische Klima ist gereizter und unversöhnlicher geworden. Lügenhafte Vereinfachungen und ein unkultivierter, unbürgerlicher Stil verhindern die Suche nach Lösungen. Das ist bedauerlich. Die Konkurrenzfähigkeit unseres Landes ist auf das Engagement von Ausländern angewiesen. Der Wunsch nach Abgrenzung weist den falschen Weg.
Der Schutz der erwerbstätigen Mütter, die Post als Nabelschnur zur Welt und die Integration der Ausländer zogen als emotionale Reizthemen mit 53 Prozent überdurchschnittlich viel Stimmbürger an die Urnen. Gemeinsam ist allen vier Abstimmungen, dass sie ungewöhnlich grosse Meinungsverschiedenheiten zwischen den Landesteilen, zwischen Stadt und Land sowie zwischen den Parteien spiegeln. So kommt es selten vor, dass einzelne Kantone einer Vorlage mit über 80 Prozent zustimmen, während andere diese mit über 70 Prozent ablehnen. Der Röstigraben ist so tief wie seit Jahren nicht mehr, doch die Tatsache, dass nicht immer der gleiche Landesteil in die Minderheit versetzt wurde, mildert den Effekt. Bemerkenswert das Verhalten der Tessiner, die bei der Einbürgerung (wie seinerzeit beim EWR) auf Seiten der ablehnenden Deutschschweizer sowie bei Post und Mutterschaft auf Seiten der befürwortenden Romands standen.
Alle vier Abstimmungen zeugen auch vom retardierenden Moment der halbdirekten Demokratie: Bei der Mutterschaft klappte es erst im vierten Anlauf, während die erleichterte Einbürgerung bereits zum dritten Mal scheiterte. Und die im internationalen Kontext unumgängliche Liberalisierung des Service public wird durch das knappe Volksnein zur Post-Initiative wohl etwas verlangsamt, aber nicht aufgehalten. Das mag wenig sein, ist aber wirtschaftspolitisch im Vergleich zum abgelehnten Elektrizitätsmarktgesetz ein wichtiger Schritt nach vorn.
Die Zustimmung zum Erwerbsersatz bei der Mutterschaft fiel angesichts der einsamen Opposition der SVP weit knapper aus, als rechnerisch zu erwarten gewesen wäre. Nimmt man das klare Nein im Kanton Zürich zu höheren Kinderzulagen hinzu, müsste auch FDP und CVP klar werden, dass sich dieses Votum keineswegs als Einstieg in einen weiteren staatlichen Leistungsausbau in der Familienpolitik deuten lässt. Eigenverantwortung und Sozialpartner müssen nun dafür sorgen, dass Frauen ihre Doppelrolle als Mutter und Berufstätige auch nach Ablauf des bezahlten Mutterschaftsurlaubs wahrnehmen können.
Das Nein zur erleichterten Einbürgerung lässt keine «Wenn und Aber» zu. Es fiel so deutlich aus, dass diese Vorlagen beim Volk nicht wegen, sondern eher trotz der fragwürdigen Propaganda eines anonymen Komitees hinter dem Zürcher Nationalrat Schlüer durchfielen. Erleichterte Formen der Einbürgerung werden vor dem Volk erst wieder eine Chance haben, wenn die Probleme in der Ausländerpolitik wieder kleiner werden. Gegenwärtig stimmt auf der Strasse, in den Schulen und im öffentlichen Bereich einfach zu viel nicht mehr. Das nehmen jüngere wie ältere Stimmbürger mit eigenen Augen wahr, auch wenn sich zu viele Medien darüber ausschweigen. Die SVP hat die erleichterte Integration mit Erfolg verhindert, wird ihrer Klientel aber konsequenterweise nicht einfach weitere billige und schlecht integrierte ausländische Arbeitskräfte ins Land holen können. Dieses Abstimmungsresultat ist keine fremdenfeindliche Willenskundgebung. In der Schweiz können und werden auch nach diesem Sonntag jährlich viele tausend Ausländer eingebürgert werden.
NZZ 27.09.04
Der Balkan und die Balkanisieungängste in der Schweiz haben den Ausschlag für das Nein
des Stimmvolkes gegeben.
Der zuweilen ruppige Umgang der Zürcher SVP mit ihren Exponenten in der Exekutive hat Folgen. Am Montag gab der Zürcher Finanzdirektor Christian Huber im Kantonsrat seinen Rücktritt per Ende April 2005 bekannt. «Ohne Rückhalt bei der Parteileitung kann ich meine Aufgabe als Finanzdirektor nicht erfüllen», schrieb Huber gemäss der Nachrichtenagentur SDA im Demissionsschreiben. Es wurde im Parlament von Kantonsratspräsidentin Emy Lally verlesen. Im Interesse des Kantons, seiner Unabhängigkeit, Integrität und Glaubwürdigkeit als Mensch und Politiker erkläre er seinen Rücktritt, begründete Huber seinen Schritt.
Scharfe Kritik an der SVP
Huber übte scharfe Kritik an seiner Partei: Im Zusammenhang mit einer Initiative zur Reduktion der Regierungsratslöhne seien die Mitglieder der Regierung von namhaften Vertretern der SVP-Fraktion implizit als dumm, faul und unfähig bezeichnet worden. Er wolle sich auf keinen Fall dem Verdacht aussetzen, er werde sein zukünftiges Handeln von «drohenden Disziplinierungs- und Bestrafungsaktionen» von Exponenten seiner Partei abhängig machen.
Als Regierungsrat habe er verschiedentlich Positionen vertreten müssen, die von der Haltung seiner Partei abwichen, wie etwa beim Steuerpaket oder beim neuen Finanzausgleich (NFA). Er sei bei der SVP auf kantonaler und auf Bundesebene auf Unverständnis gestossen und auch «persönlich diffamiert» worden. Huber betonte jedoch, dass er trotz des Rücktritts mit seiner Partei nicht brechen wolle.
Noch am Wochenende hat Huber mit seinem Sanierungsprogramm die Volksabstimmung gewonnen, allerdings überraschend knapp. Die SVP hatte die Vorlage unterstützt. In vielen von der SVP dominierten Gemeinden war sie allerdings abgelehnt worden. Das nächste Sparprogramm, das der 60-Jährige vor zehn Tagen angekündigt hatte, wurde jedoch von der SVP des Kantons Zürich jedoch scharf kritisiert. Die SVP werde den Budgetvoranschlag 2005 nicht akzeptieren, sollten die Ausgaben des Kantons nicht gekürzt werden, kündigte die Partei an.
Ersatzwahl am 27. Februar 2005
Die Zürcher Regierung nahm mit Bedauern vom Rücktritt Kenntnis. Der Regierungsrat respektiere die persönlichen Gründe, welche den Finanzdirektor zum Rücktritt von seinem anspruchsvollen Amt bewogen hätten, heisst es in einer Mitteilung. Der Tätigkeit als Exekutivmitglied sei der Boden entzogen, wenn der Respekt fehle und der Dialog nicht mehr möglich sei. Regierungsrat Huber werde eineempfindliche Lücke im Kollegium hinterlassen. Die Ersatzwahl wird auf den 27. Februar 2005 angesetzt.
Wenig Unterstützung
Der heute 60-jährige Politiker war im April 1999 in die Kantonsregierung gewählt worden. Zuvor war er Oberrichter und Präsident des Geschworenengerichts. Der damalige politische Neuling erhielt die Finanzdirektion, wo er seit seinem Amtsantritt Jahr für Jahr Rechnungen mit zum Teil rekordverdächtigen Ertragsüberschüssen vorlegen konnte. Dennoch geriet der promovierte Jurist bald ins Kreuzfeuer der Kritik. Von seiner eigenen Partei, der SVP, erhielt Huber bei der Umsetzung seiner Finanzpolitik kaum Unterstützung. Entgegen den eher plakativen, aber wenig realistischen Forderungen der SVP nach rigorosen Ausgabenkürzungen und Steuersenkungen setzt er auf einen konsequenten Sparkurs, der sich am Machbaren orientiert.
NZZ 27.09.2004
Anders als in Deutschland ist es in der Schweiz dank direkter Demokratie eben nicht möglich, Politik gegen die Mehrheit der Bürger zu betreiben. Würde man in Deutschland beispielsweise eine Volksabstimmung zur von Rot-Grün offenbar um jeden Preis gewollten Aufnahme der Türkei in die EU durchführen, das Ergebnis wäre ähnlich eindeutig wie das in der Schweiz vom gestrigen Sonntag in Sachen Einbürgerung.
J.R.
Es täte der Demokratie in Deutschland gut, wenn auch das Volk mehr zu sagen hätte.
Ich bin überzeugt, dass auch die Staatsfinanzen nicht so aus dem Lot wären, wenn das Volk mehr Mitsprache hätte.
Warum haben wir in der Schweiz nur einn Höchststeuersatz von 7,6% für die MwSt.?
Weil das Volk und nicht die Regierung über Erhöhungen bestimmt!
Gruss bilanz
steursatzes?Was wäre dann?
Würden alle die nicht betroffen sind zustimmen?
Rechne mal nach was wäre wenn das ausländische Geld von heute
auf morgen weg wäre,wieviel Mia.profitiert der schweizer Staat vom Schwarzgeld?
Du hast doch immer schöne Zahlen wie hoch sind die Einnahmen?
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt ,um Kiwis Leben einen Sinn zu geben.
Nur ob die rund 4 bis 5 Billionen Franken an ausländischem Kapital, dass den Schweizer Banken anvertraut ist alles Schwarzgeld ist, dies ist natürlich vermessen.
Ich schätze einig Milliarden Franken mögen es schon sein.
Wenn aber Geld von Deutschland in attraktivere Märkte geht, so ist das nicht die Schuld der Schweizer oder der Schweizer Banken.
Für die Gesetzte in Deutschland ist nämlich die Schweiz nicht verantwortlich. Da versagt die Politik. Hier haben nicht bloss die Schwarzen versagt, sondern in viel grösserem Masse die Roten.
Die Regierungen in Deutschland, sollen moderne Steuergesetzte auf den Weg bringen, dann rauscht auch das Kapital nicht mehr ab.
Die Schweiz, als attraktiver internationaler Finanzplatz, hat wohl eines der griffigsten Geldwäschereigesetzte der Welt und hat dadurch in den letzten Jahren viele verbotene Transaktionen aufgedeckt.
Dann zu den Vorteilen einer Anlage in der Schweiz: Die Schweiz hat sehr stabile politische Verhältnisse, eine stabile Währung, moderate Steuern und gilt als sehr verlässlicher Partner.
Dies trägt wesentlich dazu bei, dass ausländische gelder Schweizer banken anvertraut werden.
Volksabstimmungen hätten aus meiner Sicht den wichtigen Vorteil, daß man im Vorfeld ausführlich über die jeweilige Thematik diskutieren und Bedenken von Kritikern wirklich ernst nehmen müßte. Und das würde für die Demokratie und auch die politische Kultur in Deutschland eindeutig förderlich sein.
Was die Spitzensteuer betrifft, so ist das ein Thema, das unmittelbar die Staatseinnahmen berührt und deshalb ausgespart bleiben muß. Sonst müßte man auch Volksabstimmungen über die Frage zulassen, ob bestimmte Steuern abgeschafft werden sollen oder nicht. Auch der Kernbestand des Grungesetzes darf nicht angegriffen werden. Sicherlich wird es derartige Ausnahmen auch in der Schweiz geben. Aber vielleicht kann Bilanz dazu etwas sagen.
J.R.
FORUM
FINANZPLATZ
SCHWEIZ
Im Vertrauen
Forum Finanzplatz Schweiz, Postfach 63, 8024 Zürich, www.forumfinanzplatz.ch, Auflage 20 000 ExemplareEditorial
Der Finanzplatz Schweiz steht vor grossen
Herausforderungen. Die laufenden Konfrontationen
der Schweiz mit der EU und der
OECD um das Bankkundengeheimnis und
weitere Veränderungen der politischen
Rahmenbedingungen bergen sowohl Risiken
als auch Chancen. Sie verlangen nach
einer vertieften Auseinandersetzung. Das
«Forum Finanzplatz Schweiz» (FFS) will
sich an der laufenden Diskussion intensiv
beteiligen. Als Zusammenschluss von interessierten
Einzelpersönlichkeiten und Organisationen
ist das FFS überzeugt, dass die
Schweiz auch in Zukunft auf einen leistungsfähigen
Finanzplatz angewiesen ist.
Mit unserem ersten Newsletter «Im
Vertrauen» haben wir uns zum Ziel gesetzt,
wichtige Zielpublika über Probleme und
Themen rund um den Finanzplatz Schweiz
zu informieren. Spezialisten und Branchenexponenten
liefern in schnell lesbarer Form
wichtige Hintergrundinformationen zur
Diskussion um den Finanzplatz Schweiz.
Einen Hauptschwerpunkt setzt der vorliegende
Newsletter bei der Geldwäscherei.
Im Zuge der Terroranschläge vom 11.09.01
hat die Bekämpfung der Geldwäscherei auf
internationaler Ebene nochmals stark an
Bedeutung gewonnen. Zudem erhöhen EU
und OECD auch unter dem Vorwand der
strikten Bekämpfung der Geldwäscherei
ihren Druck auf das Schweizer Bankkundengeheimnis
weiter. Unabhängig von der
zum Teil kontrovers geführten Diskussion
über die Bedeutung der mit der Organisierten
Kriminalität in engem Zusammenhang
stehenden Geldwäscherei ist klar: Die vom
Finanzplatz mit grossem Engagement und
viel Aufwand umgesetzten Compliance-
Massnahmen sind schon nur mit Blick auf
die Reputationsrisiken des Finanzplatzes
richtig und sinnvoll. Die Schweiz hat ein
vitales Interesse, ihren Finanzplatz sauber
zu halten.
Es ist an uns aufzuzeigen, dass das Bankgeheimnis
weder Geldwäscherei noch
andere kriminelle Tätigkeiten schützt, sondern
einzig die Privatsphäre von Bürgerinnen
und Bürgern.
Peter Kofmel
Präsident Forum Finanzplatz Schweiz
Die Schweiz will und braucht einen sauberen
Finanzplatz. Nur so kann er langfristig
angesichts massiver Konkurrenz allgemein
akzeptiert seine Erfolgsgeschichte
weiter schreiben. Der Druck für einen
sauberen Finanzplatz ist gross und
kommt aus dem In- und Ausland. Jüngst
hat die Schweizer Kontrollstelle für die
Bekämpfung der Geldwäscherei über ihre
Aufsichtstätigkeit erstmals Rechenschaft
abgelegt. Seit die Kontrollstelle für die
Bekämpfung der Geldwäscherei unter
neuer Führung steht und das Personal
von 10 auf 25 Stellen deutlich aufgestockt
werden konnte, ist es ruhiger geworden
um die Aufsichtsbehörde, die vor
rund zwei Jahren mit Vollzugsproblemen
und personellen Differenzen für Schlagzeilen
gesorgt hatte. Der Neuanfang, den
der Bundesrat und das Finanzdepartement
nach den Schwierigkeiten in der
Startphase einleiteten, scheint nach verbreiteter
Auffassung geglückt, die Behörde
erfüllt die Erwartungen.
Zur Wirksamkeit der Schweizer Geldwäscherei-
Bekämpfungsmassnahmen
gibt es allerdings auch divergierende
Vorstellungen. Während der abtretende
US-Botschafter Mercer Reynolds, der
Ende März in die USA zurückgeflogen ist,
in seiner Abschiedsrede vor der Swiss-
American Chamber noch einmal Lob und
Dank an die Schweizer Banken für ihre
Hilfe bei der Fahndung nach Terroristengeldern
richtete, zogen andere Beobachter
fast gleichzeitig kritischere Schlüsse.
Liechtenstein gehe forscher gegen die
Geldwäscherei vor. Der veröffentlichte
Liechtensteiner Jahresbericht zeige höhere
Meldezahlen und vergleichsweise
mehr komplexe Fälle, die an die Staatsanwaltschaft
weitergeleitet werden. In
der Schweiz sei die Zahl der gemeldeten
Fälle tief. Professor Mark Pieth empfahl
gar in einem Zeitungsinterview, man
müsse unsere Gesetzesgrundlagen überdenken
und dann das Gesetz revidieren.
Bereits hätten alle grossen Konkurrenten
der Schweiz zum Beispiel England oder
Singapur ihre Systeme erneuert.
Diese Ausgabe des Newsletters «Im
Vertrauen» will ausleuchten, welches die
Grundlagen, Vorkehrungen und Massnahmen
der Schweizer Behörden und des
Finanzplatzes gegen das Problem
schmutziger und illegaler Gelder sind.
Geldwäschereiaufsicht:
Wie stark zeigt die Schweiz
ihre Zähne?
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FORUM
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SCHWEIZ
Die transnationale Organisierte Kriminalität
und als Begleiterscheinung
besonders die Geldwäscherei sind als
möglicherweise grösste Finanzquelle
des internationalen Terrorismus nach
dem 11. September 2001 ins Zentrum
des Interesses der Nachrichtendienste
und Ermittlungsbehörden gerückt.
Die Unterbindung der Finanzierung
terroristischer Aktivitäten stellt die
Finanzdienstleister vor neue Herausforderungen.
Die Schweiz hat bedeutende
Anstrengungen unternommen
(Sorgfaltspflichtvereinbarung, Strafnormen,
Geldwäschereigesetz, Geldwäschereiverordnung),
um einem
Missbrauch des Finanzplatzes wirkungsvoll
entgegentreten zu können.
Die Schweiz geniesst international
den Ruf, effiziente und weit reichende
Massnahmen zur Bekämpfung der
Geldwäscherei und Finanzierung des
Terrorismus ergriffen zu haben.
«Lob und Dank richtete der USBotschafter
Mercer Reynolds an die
Schweizer Banken für ihre Hilfe bei
der Fahndung nach Terrorismusgeldern
» (Cash 28. März 2003)
Gelder zur Finanzierung des Terrorismus
müssen aber nicht notwendigerweise
krimineller Herkunft sein
und lassen sich aus diesem Grund
auch bei grösster Sorgfalt nicht als
solche erkennen. Die Banken sind
deshalb insbesondere auf Meldungen
der Strafverfolgungsbehörden und
Nachrichtendienste angewiesen. Nur
eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen
Behörden und Banken führt
hier zum Erfolg.
Dem Terrorismus den
Geldhahn zudrehen
Das «Forum Finanzplatz Schweiz» (FFS)
wurde 2003 gegründet. Es ist ein Zusammenschluss
von Einzelpersönlichkeiten,
Organisationen und Verbänden, die sich
für Fragen zum Finanzplatz Schweiz interessieren.
Dem FFS ist es ein Hauptanliegen
zu bekräftigen, dass die Schweiz als
Wirtschaftsstandort und als Denk- und
Werkplatz auch in Zukunft auf einen leistungsfähigen
Finanzplatz angewiesen ist.
Andererseits will das FFS die Gefahren
aufzeigen, die ein geschwächter Finanzplatz
in sich birgt.
Das FFS setzt sich deshalb mit Publikationen,
Fachbeiträgen, Studien, Stellungnahmen,
Vorträgen, Interviews und Gesprächsbeiträgen
dafür ein, dass die politischen
Rahmenbedingungen für den
Finanzplatz diesen Postulaten entsprechen.
Der vorliegende Newsletter «Im
Vertrauen» kann dank Unterstützung
durch die Bankiervereinigung realisiert
werden.
Mittelfristig soll so ein breit abgestützter
Konsens entstehen, der zum Gelingen
der Interessenwahrung der Schweiz und
ihres Finanzplatzes beiträgt. Denn auch in
Zukunft soll die gesellschaftliche, wirtschaftliche
und politische Integration des
Finanzplatzes Schweiz intakt bleiben.
Weitere Exemplare können bestellt werden:
info@forumfinanzplatz.ch
Forum Finanzplatz Schweiz
Postfach 63, 8024 Zürich
Nationalrat Peter Kofmel (Präsident), Deitingen
Nationalrat Gerold Bührer, Thayngen
Nationalrat Jean-Michel Cina, Salgesch
Nationalrat Melchior Ehrler, Riniken
Nationalrat Hans Kaufmann, Wettswil am Albis
Nationalrätin Doris Leuthard, Merenschwand
Nationalrat Dr. Arthur Loepfe, Appenzell
Ständerat Filippo Lombardi, Lugano
Ständerat Dr. Rudolf Merz, Herisau
Nationalrat Dr. Hansueli Raggenbass, Kesswil
Ständerat Dr. Maximilian Reimann, Gipf-Oberfrick
Ständerat Dr. Fritz Schiesser, Glarus
Ständerat Rolf Schweiger, Baar
Nationalrat Peter Spuhler, Weiningen
Nationalrat Bruno Zuppiger, Hinwil
Geschäftsstelle:
Forum Finanzplatz Schweiz
Grossrat Dr. Daniel Heller, Geschäftsführer
Postfach 63, 8024 Zürich
Dem Forum Finanzplatz gehören an
(Stand Ende März 2003)Forum Finanzplatz Schweiz:
Ein starkes Engagement
2
FORUM
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SCHWEIZ
Dichtes Abwehrnetz gegen
Geldwäscherei zeigt Wirkung
Mit dem Geldwäschereigesetz, den Strafgesetznormen,
der Geldwäschereiverordnung
der EBK sowie der Sorgfaltspflichtvereinbarung
wird das schweizerische
Bankensystem weltweit wohl vom dichtesten
Abwehrnetz gegen die Geldwäscherei
geschützt.
Die Wirksamkeit der Schweizer Massnahmen
zeigt sich in der Tatsache, dass
die Meldestelle für Geldwäscherei von
den Finanzintermediären eine grössere
Anzahl qualitativ sehr guter Verdachtsmeldungen
erhält. Die Meldestelle für
Geldwäscherei kann diese fast ausnahmslos
an die Strafverfolgungsbehörden
weiterleiten.
Verstärkte Ressourcen
bei den Strafverfolgungsbehörden
notwendig
Die Schweiz hat gute Grundlagen um in
ihrem ureigenen Interesse eine intensive
Bekämpfung der Geldwäscherei zu betreiben.
Wenn sich die Erfolge in Form
von höheren Aufklärungsraten bei Geldwäschereifällen
einstellen sollen, sind
allerdings noch verstärkte Anstrengungen
seitens der involvierten Strafverfolgungsbehörden
notwendig. Ein erster Schwerpunkt
muss dabei die permanente Ausund
Weiterbildung der mit der Untersuchung
von Wirtschaftskriminalität betrauten
Personen sein, ein weiterer ausreichende
technische und personelle
Ressourcen.
Weitere Zentralisierung und bessere
Vernetzung der Strafverfolgungsbehörden
– nicht zuletzt auf internationaler Ebene –
helfen, den Schwierigkeiten bei transnationalen
Strafverfolgungen adäquat begegnen
zu können. Und nur eine zielstrebige
Ahndung der Straftaten sowie eine
reibungslose internationale Zusammenarbeit
führen als Tatbeweis zu einer
Entlastung des unter Druck stehenden
Schweizer Bankkundengeheimnisses.
Die Schweiz nimmt in der Bekämpfung
der Geldwäscherei eine Vorreiterrolle ein.
Sie verfügt heute über ein im internationalen
Vergleich dichtes Abwehrnetz.
Verschiedenste Elemente der Schweizer
Abwehrstrategie aus Zusammenspiel von
Gesetzesnormen und Selbstregulierung
dienten ausländischen Behörden und internationalen
Organisationen als Vorbild.
Trotzdem wird – etwa mit Hinweis auf
das Bankkundengeheimnis – die Schweiz
zu Unrecht immer wieder der Duldung
der Geldwäscherei bezichtigt. Eine wirkungsvolle
Aufklärung und Ahndung liegt
deshalb im ureigenen Interesse der
Schweiz.
Drogenhandel, Prostitution, Waffenschieberei,
Korruption, Schutzgelderpressungen,
Kunst- und Falschgeldhandel, Hehlerei,
Menschenhandel, Schleuserkriminalität:
Die Liste der Aktionsfelder der
Organisierten Kriminalität liesse sich
beliebig erweitern. Zentrale Bedeutung
kommt dabei der kaum entwirrbaren
Verwicklung von gewaschenem Geld mit
der zugrunde liegenden kriminellen Tätigkeit
zu, aus der es illegal gewonnen
wurde. Geldwäscherei ermöglicht die
«Legalisierung» der Profite aus krimineller
Tätigkeit und dient vielfach der Fortführung
derselben. Die Bekämpfung der
Geldwäscherei steht deshalb zu Recht im
Zentrum der Bemühungen um eine effiziente
Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung
der Organisierten Kriminalität und
ihrer politischen Untergattung, dem Terrorismus.
Selbstregulierung seit 1977
Die Identifizierung der Vertragsparteien
und die Feststellung der wirtschaftlich
Berechtigten durch die Banken ist unabdingbare
Grundlage für die Bekämpfung
der Geldwäscherei. Dazu bildet seit 1977
die seither alle fünf Jahre überarbeitete
«Vereinbarung über die Standesregeln
zur Sorgfaltspflicht der Banken» (VSB)
mit ihren umfassenden Identifikationsvorschriften
eine wichtige Basis.
Mit den Artikeln 305bis und 305ter wurde
am 1. Juli 1990 im Strafgesetzbuch die
gesetzliche Grundlage geschaffen, welche
die Banken gegenüber den Strafverfolgungsbehörden
zur Auskunft verpflichtet,
sobald ein Verdacht auf Geldwäscherei
vorliegt. Gleiches gilt bei internationalen
Rechtshilfegesuchen wegen Geldwäscherei.
Dabei muss aber das Erfordernis
der beidseitigen Strafbarkeit (Vergehen
muss in beiden Staaten strafrechtlich
relevant sein) erfüllt sein, um das
Bankkundengeheimnis in diesem Fall aufzuheben.
1998: Geldwäschereigesetz erfasst
auch Nichtbankensektor
Die 1992 in Kraft getretenen und 1998
überarbeiteten Richtlinien zur Bekämpfung
und Verhinderung der Geldwäscherei
der Eidgenössischen Bankenkommission
(EBK) präzisieren die Auslegung der Strafgesetznormen.
Zudem legen sie die Praxis
der Bankenkommission zur Gewähr
einer einwandfreien Geschäftstätigkeit
fest und präzisieren die Anforderungen
des Geldwäschereigesetzes an den Finanzsektor.
Das am 1. April 1998 in Kraft getretene
Geldwäschereigesetz (GwG) weitet die
Sorgfaltspflichten auf den gesamten Finanzsektor
aus und definiert verbindlich
die Standards, die zur Bekämpfung der
Geldwäscherei eingehalten werden müssen.
Es basiert auf dem Prinzip der überwachten
Selbstregulierung; Aufsicht führen
die EBK und die Geldwäscherei Kontrollstelle.
Das GwG hat damit den Anwendungsbereich
von Sorgfaltspflichten,
wie sie seit langem für Banken und Versicherungen
gelten, auf alle übrigen
Finanzintermediäre ausgedehnt. Mit dieser
Ausweitung hat die Schweiz im Finanzsektor
bewusst auch die immer
wichtiger werdenden Nichtbanken erfasst
und geht damit eindeutig weiter als
andere Länder.
Am 1. Juli 2003 tritt die neue Geldwäschereiverordnung
der EBK in Kraft. Sie berücksichtigt
den aktuellen Stand der Arbeiten
der Financial Action Task Force
(FATF). Im Einzelnen werden die systematische
Erfassung aller Geschäftsbeziehungen
mit erhöhtem Risiko, die vertiefte
Abklärungen dieser Geschäftsbeziehungen
sowie eine informatikgestützte Überwachung
sämtlicher Transaktionen verlangt.
Bekämpfung der Geldwäscherei in der Schweiz:
Sukzessive dichtes Abwehrnetz
gegen Geldwäscherei aufgebaut
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FORUM
FINANZPLATZ
SCHWEIZ
In Steuerbetrugsfällen, die als Vergehen
qualifiziert und im Strafverfahren verfolgt
werden, kann sich die Bank nicht auf ihre
Schweigepflicht berufen. Steuerbetrug
liegt zum Beispiel vor, wenn der Steuerpflichtige
vorsätzlich falsche oder gefälschte
Urkunden verwendet.
Steuerhinterziehung ist hingegen kein
strafrechtliches Delikt, sondern wird verwaltungsrechtlich
geahndet. Einmal wird
sie unattraktiv gemacht, indem mit der
Besteuerung an der Quelle – der Verrechnungssteuer
– der Fiskus zugreift. Das
administrative Steuerstrafrecht sieht zudem
Bussen und andere strenge Sanktionen
gegen Steuerhinterziehung vor:
Bei Verfehlungen kann der Steuerpflichtige
nach Ermessen des Fiskus besteuert
werden. Es drohen massive Nach- und
Kriminelle aus dem In- und Ausland geniessen keinen Schutz der
Privatsphäre – zur Verbrechensbekämpfung wird das Bankkundengeheimnis
aufgehoben. Die Schweiz nimmt schon lange eine führende
Rolle ein im Kampf gegen die Geldwäscherei und die Finanzierung
des Terrorismus. Dafür sorgen die klaren, griffigen Schweizer
Gesetze und die strenge Selbstregulierung unserer Banken.
Fall 1: Aufhebung im
Rechtshilfeverfahren für strafrechtliche
Delikte
Die Schweiz leistet einen nachhaltigen
Beitrag zur Bekämpfung der Finanzierung
von Terrorismus und Organisierter Kriminalität.
Mittels Rechtshilfeverfahren kann
das Bankkundengeheimnis im Einzelfall
zugunsten ausländischer Strafverfolgungsbehörden
aufgehoben werden.
Nach dem 11. September 2001 berichten
die Medien vermehrt über erfolgreiche
Rechtshilfeverfahren bei der Terrorismusbekämpfung.
Die Schweizer Behörden
arbeiten eng mit den Spezialisten der
Taskforce «Green Quest» der amerikanischen
Strafverfolgungsbehörden, die den
Kampf gegen die Geldgeber des Terrorismus
führt, zusammen. Mehr als 125 Millionen
Dollar auf 250 verschiedenen
Konten wurden blockiert. Ein Teil dieser
blockierten Gelder liegt in der Schweiz.
Dank der guten Zusammenarbeit zwischen
den amerikanischen und schweizerischen
Strafverfolgungsbehörden sowie
den Banken konnten diese Gelder schnell
eruiert und eingefroren werden.
Beispielsweise hat die Schweiz im Zusammenhang
mit einem verdächtigen
Geldtransfer an eine islamische Stiftung
in Chicago Rechtshilfe an die USA geleistet.
Die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden
verdächtigen die Stiftung,
mit Spendengeldern die Terrororganisation
Al Kaida unterstützt zu haben.
Spenden an die Stiftung sollen unter
anderem auch über ein Bankkonto in
Zürich geflossen sein. Das Bundesamt
für Justiz entsprach am 30. April 2002
dem amerikanischen Rechtshilfeersuchen
vom 19. April 2002 vollumfänglich und
beauftragte die Bundesanwaltschaft, die
fraglichen Kontounterlagen zu erheben.
Fall 2: Keine Aufhebung
bei Steuerhinterziehung, die
aber auch in der Schweiz
nicht straffrei ist
Die Schweiz unterscheidet – anders als
andere Länder – zwischen Steuerbetrug
und Steuerhinterziehung: Für Schweizer
Steuerpflichtige sind weder Steuerbetrug
noch Steuerhinterziehung straffrei.
Bankkundengeheimnis:
Kein Hindernis für Strafverfolgungen
Das Bankkundengeheimnis
schützt keine Kriminellen
Strafsteuern. Ein Verdacht auf Steuerhinterziehung
reicht jedoch – im Unterschied
zum Steuerbetrug – nicht aus, um
das Bankkundengeheimnis aufzuheben.
Schweiz kompromissbereit
Um sich nicht dem Vorwurf der Steuerfluchtbeihilfe
auszusetzen, hat die
Schweiz im Rahmen der Bilateralen
Verhandlungen II der EU ein faires Angebot
gemacht. Sie besteuert für die EU
quasi die Vermögen von in der Schweiz
liegenden Vermögen von EU-Bürgern.
Die so genannte Zahlstellensteuer auf
ausländischen Zinserträgen orientiert sich
an der Schweizer Verrechnungssteuer.
Die Anleger erhalten nur die um die
Steuer (vorgesehen ist eine sukzessive
Steigerung von 15 auf 35 Prozent) reduzierten
Zinserträge auf dem Konto gutgeschrieben.
Der Steuerrückbehalt fliesst
an die EU-Staaten. Voraussetzung zur
Einführung ist allerdings, dass auch Finanzzentren
ausserhalb der EU ein
gleichwertiges System einführen. Die
Einführung eines hohen Steuerrückbehalts
zugunsten der EU-Staaten ist ein
grosses Entgegenkommen unseres
Landes. Die Schweiz kann damit das für
ihr Verständnis von Datenschutz und
Privatsphäre zentrale Bankkundengeheimnis
schützen.
4
FORUM
FINANZPLATZ
SCHWEIZ
Vorschriften taugen nur so viel, als sie
praxistauglich sind und durch die betroffenen
Institute eingehalten respektive
umgesetzt werden. Was diese Umsetzung
der gesetzlichen und rechtlichen
Geldwäscherei-Vorschriften in der Praxis
bedeuten, hat Rechtsanwalt Dr. Othmar
Strasser, Lehrbeauftragter an der Universität
St. Gallen und Leiter Recht, Steuern
& Compliance der Zürcher Kantonalbank
jüngst an einer Fachtagung ausgeführt.
Umfassendes Konzept –
unentbehrliche EDV
Das Konzept beispielsweise der Zürcher
Kantonalbank ZKB im Kampf gegen die
Geldwäscherei umfasst zunächst die
Identifikation des Vertragspartners und
Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten.
Dies erfolgt zentral für ausländische
juristische Personen sowie für Personen
aus Risikoländern; dezentral für alle übrigen.
Besondere Bedeutung kommt den
Beziehungen zu politisch exponierten
Personen PEP zu (aktive oder ehemalige
Staatsoberhäupter, Parlamentarier, hohe
Funktionäre in Verwaltung, Politik, Justiz,
Militär etc.) respektive mit PEP familiär
verbundenen natürlichen oder juristischen
Personen. PEP-Beziehungen verlangen
die Involvierung eines Geschäftsleitungsmitgliedes
des betroffenen Instituts.
Die ZKB überwacht sodann mit IT-Support
täglich rund eine Million getätigter
Finanztransaktionen mit anschliessender
Plausibilisierung und allfälligen
Detailabklärungen. Zu beachten ist, dass
seit der Bekämpfung der Finanzierung des
Terrorismus nicht mehr nur die Herkunft,
sondern auch der Bestimmungsort der
Gelder massgeblich ist. Über Nacht werden
schliesslich täglich alle neu eröffneten
Kundschaftsbeziehungen überprüft.
Damit diese Massnahmen kompetent
und mit grösstmöglicher Effizienz erfolgen,
schult die Bank ihre Mitarbeiter und
unterhält eine auf mehrere Datenbanken
abgestützte IT-Dokumentation. Die Namen
risikobehafteter Personen werden
einerseits mit einer Datenbank von rund
100000 weltweit gesuchten Personen,
dann mit Daten eines eigens dazu geführten
Archivs basierend auf öffentlichen
Quellen und andererseits mit Daten
aus dem Meldearchiv (nach Art. 9
GwG und Art. 305ter StGB) abgeglichen.
Angelpunkt: Interne
Fachstelle Geldwäscherei
Organisatorisch erstreckt sich die
Compliance-Organisation einer grösseren
Bank wie der ZKB über verschiedene
Stufen vom Kundenbetreuer über die interne
Fachstelle Geldwäscherei bis zu
Umsetzung der Vorschriften durch die Banken:
Compliance in der Praxis
der direkt der Geschäftsleitung verantwortlichen
Stabsstelle Recht, Steuern &
Compliance. Jede Stufe verfügt über
Pflichtenhefte, die in die Weisung betreffend
Sorgfaltspflicht und Geldwäscherei-
Prävention integriert sind.
Nur im Gesamtkontext dieser stark auf
die Unterstützung durch spezielle Datenbanken
und Software angewiesenen und
umfassenden Organisation kann die
Meldepflicht nach Art. 9 GwG ausgeübt
und der Entscheid über die Aufhebung
von Geschäftsbeziehungen oder über
eine Weiterführung mit Überwachung
seriös gefällt werden.
Praktische Schwierigkeiten
und Spannungsfelder
Gemäss Othmar Strasser ergeben sich
bei der Umsetzung der Vorschriften natürlich
auch einige Probleme: Ohne Unterstützung
einer kompetenten Fachstelle
ist der Kundenbetreuer überfordert; die
Abklärungen können für alle Beteiligten –
kunden- wie bankenseitig – unangenehm
und stressbehaftet sein; der Kosten-,
Zeit- und Personalaufwand für die Institute
ist beträchtlich und steigt.
Strasser verwies auch auf das Spannungsfeld
zwischen Verletzung der mit
CHF 200 000 Busse strafbewehrten
Meldepflicht und der Erfüllung des Straftatbestandes
der Geldwäscherei gemäss
Art. 305bis StGB auf der einen Seite;
zwischen der Verletzung des Bankgeheimnisses
und allfälligen Schadenersatzklagen
des Kunden im Rahmen der Abklärung
auf der anderen Seite.
Strasser plädiert dafür, dass man in Europa
künftig gut daran tue, klar zu differenzieren,
was tatsächlich an Aufsichtsrecht
notwendig sei und was als verkapptes
Wettbewerbsrecht unter dem Deckmantel
des Aufsichtsrechtes daherkomme.
5
Pflichtenheft einer bankinternen
Fachstelle Geldwäscherei
•Befugnis zur Anordnung von gesamtbanklichen
und individuellen Massnahmen
zwecks Durchsetzung sämtlicher
Regelwerke betreffend:
Geldwäscherei, Korruption, Terrorismusfinanzierung,
Betrug und Embargo-
Massnahmen des seco (Verbote,
Sperren)
•Gesamtbankliche Aufsicht mit entsprechender
Kontroll- und Antragsbefugnis
•Abklärungs- und Feststellungspflichten
•Schulung und Instruktion des internen
Personals
•Beratung und Unterstützung der
Gesamtbank in Belangen der Geldwäscherei
•Führen aller notwendigen Datenbanken
und Dokumentationen
FORUM
FINANZPLATZ
SCHWEIZ
Ein international hochkarätig besetztes Gremium
von Aufsichtsexperten unter der Leitung
von Prof. Dr. Mark Pieth, Universität
Basel, hat sich vertieft mit der Geldwäschereibekämpfung
an führenden Finanzmärkten
(USA, Grossbritannien, Singapur und
Schweiz) auseinandergesetzt.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Schweiz
bezüglich Ahndung und Verfolgung von
Geldwäscherei international einen Spitzenplatz
einnimmt. Zwar melden die auf
dem Finanzplatz Schweiz tätigen Finanzintermediäre
weniger verdächtige Transaktionen
als die Finanzintermediäre auf den
anderen untersuchten Finanzmärkten.
Die gemeldeten Transaktionen ziehen jedoch
typischerweise eine Untersuchung
der Strafverfolgungsbehörden nach sich,
weil die Meldungen aufgrund substanzieller
Verdachtsmomente und nicht aufgrund
einer Meldepflicht ab bestimmten
Betragshöhen von Transaktionen erfolgen.
Diese Effizienz geht zurück auf die konsequente
Feststellung des wirtschaftlich
Berechtigten («beneficial owner») neben
der Identifikation des Vertragspartners.
Damit geht die Schweiz wesentlich weiter
als die anderen Finanzplätze.
USA
Das amerikanische System der Geldwäschereibekämpfung
stützt sich auf die
Abschreckungswirkung durch strenge
Strafgesetznormen und Richtlinien zur
Konfiszierung von verdächtigen Geldern
ab. Die Justiz wird mit umfangreichen
Meldungen verdächtiger Transaktionen
überschwemmt. Im Vergleich zu europäischen
Systemen bestehen erstaunlicherweise
kaum KYC-Vorschriften. Richtlinien
zur Überprüfung der Kunden stützen sich
auf Selbstregulierung. Besonders die
Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten
entspricht nicht dem internationalen
Standard.
Grossbritannien
Die sehr aktive Rolle Grossbritanniens in
internationalen Foren für die Definierung
von Standards gegen die Geldwäscherei
steht im Gegensatz zu den traditionell tiefen
regulatorischen Anforderungen des
eigenen Finanzmarkts. Darüber hinaus
besteht eine merkliche Diskrepanz zwischen
den eingehenden Meldungen über
verdächtige Transaktionen und der sehr
geringen Zahl von Untersuchungen durch
Strafverfolgungsbehörden. Die Richtlinien
zur Überprüfung der Kunden unterliegen
jedoch momentan tief greifenden Änderungen.
Singapur
Singapur war vor wenigen Jahren starker
internationaler Kritik durch die FATF ausgesetzt.
Der Gesetzgeber hat daraufhin
verschiedene Vorschriften gegen die
Geldwäscherei erlassen. Damit soll der
Ruf des Finanzplatzes gewahrt werden.
Ob die neuen Gesetze den gewünschten
Erfolg bringen, kann bis jetzt nicht überprüft
werden. Sowohl die Behörden als
auch die vor Ort tätigen Banken hüllen sich
in Schweigen, sogar darüber, wie die Gesetze
und Richtlinien umgesetzt werden.
Geldwäschereibekämpfung im Ausland:
Die wichtigsten Finanzmärkte
Die Kernpunkte:
Sorgfaltspflichtvereinbarung
und Geldwäschereiverordnung
Die Banken unterstehen seit 1977 der
«Sorgfaltspflichtvereinbarung der Banken
bei der Annahme von Vermögenswerten
sowie der Anwendung des Bankkundengeheimnisses
»(Sorgfaltspflichtvereinbarung).
Sie wird alle fünf Jahre überarbeitet.
Am 1. Juli 2003 wird die von der EBK
erlassene Geldwäschereiverordnung in
Kraft treten, welche die bisher geltenden
Richtlinien ersetzt. Die neue Verordnung
verschärft die Sorgfaltspflichten für Banken
und Effektenhändler.
Im Wesentlichen haben die Banken in
der Schweiz zur Verhinderung einer Annahme
von kriminellen Vermögenswerten
(Betrug, Veruntreuung, Korruption etc.)
die folgenden Sorgfaltspflichten und Vorschriften
zu beachten:
1 Verpflichtung zum Erlass von internen
Weisungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei,
Schulung des Personals sowie
Bezeichnung einer Geldwäscherei-
Fachstelle zum Vollzug der internen Weisungen;
diese umfassen folgende
Instrumente:
•Identifizierung der Vertragspartner
(«know-your-customer») aufgrund eines
beweiskräftigen Dokumentes
•Pflicht zur Feststellung der wirtschaftlich
berechtigten Person («beneficial owner»),
falls nicht identisch mit Vertragspartner
•Ungewöhnliche Geschäftsbeziehungen
oder Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem
Reputationsrisiko (beispielsweise
politisch exponierte Persönlichkeiten
PEP) müssen systematisch erfasst
sowie umfassend und vertieft abgeklärt
werden
•Pflicht zur elektronischen Überwachung
von Transaktionen
2 Die zur Bekämpfung der Geldwäscherei
eingesetzten Instrumente stehen auch
für den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung
zur Verfügung
Die zu ergreifenden Massnahmen umfassen:
•Meldung verdächtiger Geschäftsbeziehungen
an die zuständigen Behörden
•Sperre verdächtiger Vermögenswerte
•Kontrolliertes Weiterführen bzw. Abbruch
der Geschäftsbeziehung im Falle
eines Zweifels an der Geschäftsbeziehung
ohne begründeten Verdacht
und ohne Meldung an die zuständigen
Behörden
irgend jemand sein Geld aus Deutschland in die Schweiz bringen?
Der hätte nicht einen Grund dafür.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt ,um Kiwis Leben einen Sinn zu geben.
Obligatorisches Referendum
In jedem Fall der Volksabstimmung unterstellt sind
Verfassungsänderungen und Konkordate mit verfassungsänderndem Inhalt;
zustande gekommene Initiativen auf Änderung der Verfassung;
zustande gekommene Initiativen auf Erlass, Änderung oder Aufhebung von Gesetzen oder referendumsfähigen Kantonsratsbeschlüssen, sofern der Kantonsrat sie ablehnt oder ihnen einen Gegenvorschlag gegenüberstellt;
Stellungnahmen des Kantons im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes über die Wünschbarkeit der Errichtung von Atomanlagen auf dem Gebiet des Kantons Zürich oder seiner Nachbarkantone.
Fakultatives Referendum
Ergreifen innert 60 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung (Publikation im Kantonalen Amtsblatt) 5000 Stimmberechtigte oder 45 Mitglieder des Kantonsrats das Referendum, werden der Volksabstimmung unterstellt:
Gesetze und Vereinbarungen mit anderen Kantonen über Gegenstände, die in der Form eines Gesetzes ausgearbeitet sind;
referendumsfähige Kantonsratsbeschlüsse.
In der Form des referendumsfähigen Kantonsratsbeschlusses werden erlassen:
die Bewilligung neuer einmaliger Ausgaben für einen bestimmten Zweck von mehr als
Fr. 3 000 000 oder neuer jährlich wiederkehrender Ausgaben von mehr als Fr. 300 000;
die Festsetzung vom Gesetz bezeichneter Pläne der staatlichen Tätigkeit;
die Erteilung vom Gesetz bezeichneter wichtiger Konzessionen und Bewilligungen.
Der Kantonsrat kann Beschlüsse, die in seine abschliessende Kompetenz fallen, freiwillig der Volksabstimmung unterstellen.
Art. 140 Obligatorisches Referendum
1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
a.
die Änderungen der Bundesverfassung;
b.
der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;
c.
die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; diese Bundesgesetze müssen innerhalb eines Jahres nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.
2 Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet:
a.
die Volksinitiativen auf Totalrevision der Bundesverfassung;
b.
die Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung, die von der Bundesversammlung abgelehnt worden sind;
c.
die Frage, ob eine Totalrevision der Bundesverfassung durchzuführen ist, bei Uneinigkeit der beiden Räte.
Art. 141 Fakultatives Referendum
1 Verlangen es 50 000 Stimmberechtigte oder acht Kantone innerhalb von 100 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Erlasses, so werden dem Volk zur Abstimmung vorgelegt:1
a.
Bundesgesetze;
b.
dringlich erklärte Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt;
c.
Bundesbeschlüsse, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen;
d.
völkerrechtliche Verträge, die:
1.
unbefristet und unkündbar sind;
2.
den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen;
3.2
wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.
Art. 139 Volksinitiative
100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eine Volksabstimmung verlangen.
2 Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.
3 Die Initiative wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Die Bundesversammlung empfiehlt die Initiative zur Annahme oder zur Ablehnung. Sie kann der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen.
Stand Mai 2004/Bundesverfassung von 1999.
Wie gut, daß Du immer wieder ein Thema findest, von dem Du glaubst, es würde andere interessieren. Nur Trüffel findest leider nicht. Dazu muß man mehr als einen Rüssel haben.
20 - 30 postings über die Schweiz am Tag,von wem sind die?
Alle von mir?Und die Selbstbeweihräucherund von dir und Bilanz ,interresant?
Für den Psychologen vielleicht.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt ,um Kiwis Leben einen Sinn zu geben.
Wer polemisiert den laufend gegen die Schweiz und Ihre Magistraten, gegen die Banken und alles was an der Schweiz schön ist?
Wer spricht den von Blutgeld, Gangstern, Zahngoldverkäufern und alles üble in der Schweiz?
Nein man kann mit Dir nicht vernünftig diskutieren, Du flippst immer aus.
satyr zügle Dich sonst machst Du Dich lächerlich,
was Du sicherlich nicht willst.
Wir brauchen Dich nicht bei uns in der Schweiz, Trödler haben wir auch ohne Dich genug, wir haben aber gewichtige Vorteile.
bilanz
Damit Christoph Blocher nicht wieder gegen eigene Geschäfte Stimmung macht, soll er sich beim Schengen-Dossier zurückhalten, findet Bundespräsident Deiss. SP und CVP wollen ihm gar das Geschäft entziehen.
SVP-Bundesrat Christoph Blocher hat mit seinem Verhalten vor und nach der gescheiterten Abstimmung zu den Einbürgerungsvorlagen Stimmbürger und Kollegen provoziert. Damit der bekennende EU-Gegner bei der kommenden Abstimmung über das Schengen-Abkommen nicht wieder halbherzig eine Vorlage vertritt, die er offenkundig ablehnt, soll er das Dossier aus der Hand geben.
Dies hat Joseph Deiss heute im «Rendez-Vous am Mittag» auf Radio DRS 1 angetönt. «Diejenigen, die Mühe haben, sollen sich zurückhalten und nicht schädlich wirken», meinte der Bundespräsident. Er erwarte von seinen Kollegen ein geschlossenes Auftreten für die Abstimmungen zu den Bilateralen II.
SP und CVP sprechen ebenfalls Klartext: «Mann kann Schengen nicht Herrn Blocher überlassen», verlangt CVP-Präsidentin Doris Leuthard. Auch SP-Präsident Hans-Jürg Fehr regt sich auf. Das Scheitern der Einbürgerungsvorlagen sei unter anderem auf Blochers «Dienstverweigerung» zurückzuführen. Damit sich dies nicht wiederhole, müsse jetzt beschlossen werden, welcher Bundesrat Schengen im Abstimmungskampf vetrete. «Blocher kann dies nicht sein», betonte Fehr. Dem schliesst sich die Grüne Partei an.
Die FDP äusserte sich dagegen sehr vorsichtig. Der Justizminister habe sich zum Kollegialitätsprinzip bekannt und müsse deshalb hinter der Vorlage stehen, meint Guido Schommer, Generalsekretär der Freisinnigen.
Ganz anders sieht das naturgemäss SVP-Präsident Ueli Maurer: «Es wäre ein Fehler, Blocher das Schengen-Dossier zu entziehen.» Immerhin sei er ja als Justizminister gewählt worden. Der Bundesrat würde sich nun lächerlich machen, wenn man ihm das Dossier wegnehmen würde.
Im Zusammenhang mit den anstehenden Urnengängen sei es wichtig, dass Bundesräte die gewisse Geschäfte ablehnten, nicht «dagegen oder doppelbödig auftreten und so der Vorlage schaden», betonte dagegen Joseph Deiss im Interview.
Das Verhalten des Justizministers nach den gescheiterten Einbürgerungsvorlagen kommentierte Deiss zurückhaltend: «Ich stellte fest, dass heute starke Kritik gegen Christoph Blochers Auftritt an der Medienkonferenz laut wurde.»
Schengen-Abkommen
Im Rahmen der Bilateralen II kommen die verschiedenen Geschäfte als einzelne Pakete vors Volk. Mit dem Schengener-Abkommen tritt die Schweiz dem EU-weiten Informationsaustausch im Bereich der Personen- und Sachfahndung bei. Im Asylbereich führt es zu einer besseren Lastenverteilung und der Grenzverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten wird vereinfacht.
Und die sitzen nun mal in der Schweiz.
Und nun meinen manche Leute, man müsse den Schweizern zum Vorwurf machen, daß die Leute, die ihnen ihr Geld anvertrauen, sie für vertrauenswürdig halten.
Dümmer gehts nimmer.