BGH bestätigt: Cum ex-Geschäfte strafbar!
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 29.07.21 09:33 | ||||
Eröffnet am: | 28.07.21 12:03 | von: Radelfan | Anzahl Beiträge: | 15 |
Neuester Beitrag: | 29.07.21 09:33 | von: qiwwi | Leser gesamt: | 4.847 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Und trotz milder Strafen für die beiden britischen Trader haben sie den Rechtsweg voll ausgeschöpft und dürfen jetzt ordentlich an die Anwälte löhnen!
der gesunde Menschenverstand?
Da hat man doch ne App für oder
Fratzenbuch und "soziale" Medien mit Schwurbeler aller Art :-)
Gibt doch die Volksdenker für Rechtsangelegenheiten aller Art
Glückauf
Da hat man doch ne App für oder
Fratzenbuch und "soziale" Medien mit Schwurbeler aller Art :-)
Gibt doch die Volksdenker für Rechtsangelegenheiten aller Art
Glückauf
Nach meiner Auffassung haben die Schäden die Finanzämter vergeigt. Üblicherweise bekomme ich vom Finanzamt nicht mehr Kohle zurück als ich auch bezahlt habe.
und nun sagt mir einer was das BGH Urteil fuer eine Bedeutung hat !?
Ich habe bisher mindesten 2x das Wort ...koennen....gelesen
damit ist es eine unendliche Geschichte und bestimmt auch Einzelfallentscheidung.
Ich habe bisher mindesten 2x das Wort ...koennen....gelesen
damit ist es eine unendliche Geschichte und bestimmt auch Einzelfallentscheidung.
Jetzt wird sogar geprüft, ob sie nicht in irgendwelchen Grundrechten oder so beeinträchtigt wurden....