Accentro Immobilienhandel, Privatisierung.
Seite 9 von 10 Neuester Beitrag: 30.03.20 11:54 | ||||
Eröffnet am: | 19.05.15 17:11 | von: langfrisstige. | Anzahl Beiträge: | 248 |
Neuester Beitrag: | 30.03.20 11:54 | von: Börsenhanne. | Leser gesamt: | 115.790 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 21 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | | ... > |
... und "Ergebnisprognose*** für das Geschäftsjahr 2017 nochmals bestätigt", http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/...bilienportfolio/?newsID=1029969
***EBIT-Prognose für das Gesamtjahr 2017 in Höhe von 34 Mio. EUR, http://www.dgap.de/dgap/News/dgap_media/accentro-real-estate-accentro-halbjahresbilanz-erwartungen-erfuellt-jahresprognose-bestaetigt/?newsID=1021769
◉ EBIT 2017e / EV***
34 Mio
/328 Mio
=10,3% (= deutlich über dem durchschnitt)
EBIT/EV = "Gewinnrendite" nach Joel Greenblatt's Zauberformel, http://diyinvestor.de/zauberformel/#Die_Gewinnrendite_EBITEV
***Enterprise Value (EV)
7,80 Aktienkurs
x24,906258 Zahl umlaufender Aktien (Mio)
Mio
=194,3 Marktwert des Eigenkapitals (market cap)
+135,4 Finanzverbindlichkeiten (30.06.2017)
+4,0 Gesellschafterdarlehen (30.06.2017)
-7,4 Liquide Mittel (30.06.2017)
+1,8 Anteil fremder Gesellschafter am Eigenkapital (30.06.2017)
328 EV
Die Wandelanleihe hat keine anti-dilution Klausel. Daher waere es m.E. bei der Berechnung des Boersenwerts angebracht, die voraussichtlich aus der Wandlung entstehenden Aktien mit einzubeziehen, und den Schuldenstand um den Nennwert (bei Ausgabe, face value) der Wandelanleihe zu reduzieren. Dies resultiert in einem (um etwa 30 Mio) erhoehten EV.
Die Wandelanleihe war rueckblickend ein wirklich hervorragendes investment fuer die damaligen Zeichner.
Also sinnlos hier zu verharren ? Höchstens als Long-investment..,
Die geprellte wäre doch die noch freien Aktionäre ...
Ein Aufschlag wäre schon gerechtfertigt und hoffe auf 9,5 -10 €, wo doch der Unternehmenswert wohl ehe bei 11-12 € liegt , die wir auch schon mal als Kurs gesehen haben.
- und ja, verweigerung des Pflichtangebots gab es schon. Da gibt es sogar ein BGH Urteil dazu, im Effekt kontra Kleinaktionaere, weil lasche Strafe. Findet sich irgendwo im Internet.
§ 4 Berücksichtigung von Vorerwerben
Die Gegenleistung für die Aktien der Zielgesellschaft muss mindestens dem Wert der höchsten vom Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 oder § 35 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes entsprechen. § 31 Abs. 6 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes gilt entsprechend.