Ausländer in Verdachtsfall sofort ausweisen!
Etliche von denen sind sogar bewaffnet und tragen Tarnkleidung. Typische Anzeichen für Terroristen.
Unter Stoiber brauchen wir zum ausweisen nur noch einen Verdacht. Dieses vorgehen hat sich ja auch schon bei Hexenverbrennungen bewährt. Deutschland ist jetzt Hexenfrei.
Taos
Ernsthaft war alles bis Dein "Vorwurf" kam - und von da an ja auch nichts anderes mehr...
Glaube mir, ich bevorzuge auch von Angesicht zu Angesicht, aber selbst dann würde ich in der Regel nie jemanden auf den ersten Eindruck hin verdammen!
Gruß,
T.
Jemanden zu verstehen heißt doch auch seine Launen zu akzeptieren, oder?
Wenn ich mich aufrege (oft bei Politik) passierts mir, daß ich meine Meinung unsachlich kommuniziere und mich durch extreme Äußerungen schnell selbst in´s Abseits katapultiere´, daß ist dann dumm gelaufen.
Andererseits an guten Tagen, beahlte ich meine Meinung lieber für mich. Ist doch im Berufsleben genauso wie in einer Beziehung, da merke ich auch wenn dicke Luft ist, und verziehe mich, oder frage nach wieso, und versuche eine Lösung zu finden (Mein Gott, wie philosophisch).
Habe jedoch oft das Gefühl, wenn Frauen fragen stellen, reden sie oft mit sich selbst, ohne eine Antwort zu erwarten. Der Mann als "Problemlöser" (was ihm auch nicht immer gelingt) fühlt angesprochen, versucht eine Lösung zu finden und ist genervt, weil ständig Problemlösungen erwartet werden. Aber das kommt vielleicht mir nur vor.
Frag ruhig weiter!
RAZZIA Abdul Matin T. (60) soll gewaltbereite Islamisten nach Deutschland geschleust haben.
Von Kristina Johrde, Barbara Hardinghaus
"30 000 Sakkos, auch Übergrößen. Qualitätsporzellan aus deutscher Produktion in riesengroßer Auswahl. Frühstücksteller ab 75 Cent." Die Werbung der Tatex Trading GmbH in Moordiek (Kreis Steinburg) - alles nur Tarnung? Der Verdacht der Bundesanwaltschaft: Der deutsch-syrische Geschäftsführer der Firma, seine Frau und Söhne sollen statt Kleidung und Geschirr gewaltbereite Islamisten nach Deutschland importiert haben. Sie sollen mit Geldwäsche zum "Heiligen Krieg" beigetragen haben. Und: Familienvater Abdul Matin T. (60) hatte offenbar Kontakte zur Hamburger Terrorgruppe rund um Todespilot Mohammed Atta.
Die Fahnder vom Bundeskriminalamt kamen im Morgengrauen. Unterstützt vom BGS und den Landeskriminalämtern durchsuchten sie vier Filialen der Firma in Moordiek, Fitzbeck, Rethwisch und Neumünster (Schleswig-Holstein), das Haus der Familie in Moordiek sowie die Räume des Hamburger Steuerberaters der Firma. Abdul Matin T., seine deutsche Frau Karen und die Söhne Hady und Mohammed wurden den ganzen Tag verhört. Haftbefehle gab es jedoch noch nicht.
Der Verdacht der Einschleusung von radikalen Islamisten nach Deutschland ergebe sich aus dem "kaufmännisch untypischen Geschäftsgebahren der Firmenverantwortlichen", erklärte die Bundesanwaltschaft. Im Klartext: Die Firma diente nur zum Verschleiern der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Zu den Details schweigt die Bundesanwaltschaft.
Funktionierte die Geldwäsche wie bei den arabischen Autohändlern? Nach Ermittlungen des BKA sammeln arabische Islamisten in Deutschland Spenden für den "Kampf gegen Juden und Christen", kaufen mit Hilfe der Autohändler billig Autos und exportieren sie in arabische Länder. Der Erlös fließt in Koranschulen - ohne Spuren im deutschen Finanzsystem zu hinterlassen. Der Bundesanwalt schweigt auch dazu, ob Erlöse aus dem Handel der Familie T. in den Kampf der Islamisten flossen.
Die Tatex Trading GmbH wurde vor 25 Jahren in Hamburg gegründet. Abdul Matin T. hatte mit einem Restpostenladen unter dem Namen "Weißbach" an den Großen Bleichen mit dem Handel begonnen - dort, wo jetzt die Dresdner Bank ihre Zentrale hat. Seit Mitte der 80er-Jahre handelte die Firma auch mit Porzellan, angeblich für den Hotel- und Gastronomiebedarf. 1994 zog die Firma nach Schleswig-Holstein. "Die Familie war nicht auffällig, aber anders, wegen des Glaubens", erzählen Nachbarn in Moordiek. Alkohol und Schweinefleisch waren tabu, auch auf Grillfesten der Nachbarschaft. Die Kinder durften nicht mit auf Schulausflüge. Die Firma Tatex habe aber tatsächlich mit Ware gehandelt. "Die Lager waren voll, ich habe für meinen Mann dort Kleidung gekauft", sagt eine Dorfbewohnerin. "Für die Nachbarn gab es Prozente". Den Familienvater habe sie selten gesehen: "Der war meist unterwegs."
Abdul Matin T. sei regelmäßig nach Hamburg zum Beten in die Al-Kuds-Moschee am Steindamm gefahren, sagte ein Verwandter dem Abendblatt. "Sicher hat er dort auch Atta und die anderen getroffen, da kannte jeder jeden."
Bei den Durchsuchungen wurden Geschäftsunterlagen, arabische Schriftstücke, ein Computer und CD-ROMs sichergestellt.
Abdul Matin T. (60) hatte mit einem Restpostenladen unter dem Namen "Weißbach" an den Großen Bleichen mit dem Handel begonnen.
Hinweise die zur Ausweisung, äh Überführung führen, bitte an das BKA
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, wird auf der Bundestags-Anhörung am Freitag das Anti-Terror-Paket von Bundesinnenminister Otto Schily als zu restriktiv kritisieren. Auch von anderer Seite wird Schilys Paket angeriffen.
Innenminister Otto Schily
Gleichzeitig debattiert auch der Bundesrat den Gesetzentwurf. Eine Mehrheit der Länder fordert das Gegenteil dessen, was die Sachverständigen wollen: eine Verschärfung der Bestimmungen.
In ihren Stellungnahmen kritisieren die Verbände, das geplante Gesetz sei mit heißer Nadel gestrickt, es schränke die Bürgerrechte unverhältnismäßig ein und tauge nur bedingt zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Die Länder Bayern und Sachsen schlagen dagegen vor, das Grundgesetz zu ändern, um die Bundeswehr auch im Inneren einsetzen zu können. Nach den Empfehlungen des Bundesrats-Innenausschusses sollen die Befugnisse der Geheimdienste weiter ausgedehnt werden, als Schily dies vorhat. Außerdem sollen die Dienste weniger kontrolliert werden. Harald Wollweber, Referatsleiter des hamburgischen Datenschutzbeauftragten kritisiert: "Der geplante Einsatz von technischen Mitteln zum Abhören von Wohnungen ist kein wirksames Instrument, um so genannte Schläfer zu enttarnen". Bedenklich sei auch, dass der Verfassungsschutz nicht nur Daten einholen soll, sondern diese auch weitergeben könne - zum Beispiel an die Kredit- und Finanzwirtschaft. Auch dürfe die geplante Befristung der Maßnahmen nicht, wie von den Ländern gefordert, aufgehoben werden.
Weitere Kritik von Datenschützern
Heftige Schelte wird sich Schily auch vom Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung anhören müssen. Joachim Jacob hat "Zweifel an der Erforderlichkeit" der von Schily geplanten Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes. Er hält auch den geplanten Einsatz des so genannten IMSI-Catchers, der Bewegungsdaten von Besitzern von Mobiltelefonen erhebt, durch den Verfassungsschutz für "datenschutzrechtlich bedenklich."
Auf jeden Fall sollten die Geheimdienste verpflichtet werden, ausführliche Berichte über Umfang und Ergebnis ihrer Nachforschungen an das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages zu geben. Das geplante Gesetz zur Aufnahme von biometrischen Merkmalen wie Fingerabdrücken in Ausweisen werde dazu führen, dass "die Basis zu einer Zentraldatei gelegt wird." Eine solche Datei müsse im Gesetz ausdrücklich als unzulässig bezeichnet werden. Auch die geplanten Änderungen der Asyl- und Ausländergesetze seien unverhältnismäßig.
In sein Heimatland zurückgeschickt werden soll nach Schilys Plan, wer sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt, dazu aufruft oder damit droht. Die unionsregierten Länder verlangen außerdem, dass Ausländer beim bloßen Verdacht, dass sie Terroristen unterstützen, ausgewiesen werden. Zunächst hatte Schily das auch vorgesehen, gab dann aber der Kritik der Grünen nach.
Auch Bürgerrechtler üben Kritik
Ein Verbund von 22 Bürgerrechtsorganisationen kritisiert in seiner Stellungnahme die von Schily geplante Erleichterung der Abschiebung: "Auch jeder Demonstrationsteilnehmer, der sich mit Befreiungsorganisationen nur im Ansatz solidarisiert, fällt unter die Erweiterung." Insgesamt bilanzieren die Bürgerrechtler: "Im Ergebnis werden nicht nur überflüssige Ermächtigungen geschaffen, sondern rechtsstaatlichen Errungenschaften wird nachhaltig Schaden zugefügt".
Harsche Kritik will am Freitag auch der Vorsitzende der Humanistischen Union, Till Müller-Heidelberg, üben. In seiner Stellungnahme heißt es: "Ausländer und Asylbewerber unter Generalverdacht zu stellen und eine Datenbeschaffung auf Vorrat zuzulassen, halte ich für schlicht verfassungswidrig." Müller-Heidelberg ist von Otto Schily besonders enttäuscht. Schließlich saß der bis vor kurzem im Beirat des Verbandes.
Anti-Terror-Paket Zwei räumt Behörden weite Befugnisse ein
Der Entwurf zum zweiten Sicherheitspaket aus dem Hause von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) enthält neben den bereits am Dienstag in der Frankfurter Rundschau aufgeführten Bestimmungen noch zahlreiche weitere Vorschläge, die die Befugnisse der hiesigen Behörden stark ausweiten und Bestimmungen des Ausländerrechts klar einschränken würden.
Neben Regeln zur Sicherheitsüberprüfung und zu Fingerabdrücken, zur Hand- und Gesichtsgeometrie in Pässen und Personalausweisen sieht der 110-Seiten-Entwurf zum "Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vor, acht weitere Gesetze und drei Verordnungen zum Ausländerrecht zu ändern. Grundsatz: Der Staat müsse Gefahren für die innere Sicherheit nicht nur frühzeitig erkennen, sondern auch alles tun, damit das Risiko solcher Gefahren so gering wie möglich ist und möglichst nicht eintritt. Der Schutz vor Terrorismus beginne nicht erst im Inland.
So soll das Bundeskriminalamt ein eigenes Recht auf Ermittlungen im Vorfeld etwa des Terrorismus erhalten, im Entwurf "Initiativ-Ermittlungskompetenz" genannt. Damit könnte das BKA auch ohne konkreten Anfangsverdacht aktiv werden. Zudem soll es für schwere Datennetz-Kriminalität zuständig sein. Allerdings soll das Recht auf Tatbestände beschränkt sein, die die innere oder äußere Sicherheit gefährden oder zu erheblichen Vermögensschäden führen könnten.
Der Bundesgrenzschutz soll künftig in einem "grenznahen Raum" von 50 Kilometern verdachtsunabhängige Personenkontrollen machen dürfen, bislang ist dieser Raum auf 30 Kilometer von der Grenze aus beschränkt. Die Anwesenheit von Luftpolizisten ("sky marshals") an Bord deutscher ziviler Flugzeuge, die bereits möglich ist, soll gesetzlich geregelt werden.
Auch der Verfassungsschutz soll gestärkt werden und neue Aufgaben erhalten: Alle Geldinstitute sollen verpflichtet sein, ihm Auskunft über Konten, Kontoinhaber und weitere Berechtigte zu geben, um Geldströme zu erforschen. "Es ist sicherzustellen, dass jede Transaktion zurückverfolgt werden kann."
Ebenso soll der Verfassungsschutz Zugriff auf Dateien über Verbindungen der Telekommunikation, der Post und der Luftverkehrsgesellschaften erhalten. Außerdem soll er so genannte "Catcher" ("Fänger") einsetzen können, die aktiv geschaltete Mobiltelefone lokalisieren und jeweilige Geräte- und Kartennummern feststellen können. Zur Begründung heißt es: Logistische Vorbereitungen terroristischer Aktionen erfolgten auch im Inland. Der Verfassungsschutz brauche Informationen über ihre Kommunikationswege.
Über die Mobilfunk-Daten sollen "Bewegungsbilder Verdächtiger" erstellt werden und damit Ruhe- und Vorbereitungsräume internationaler terroristischer Gruppen rechtzeitig analysiert werden können. Die Begründung verweist darauf, dass über das bisherige Maß hinaus (so genanntes G-10-Gesetz) keine Inhalte von Telefongesprächen erhoben werden sollen. "Das Grundrecht des Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnisses … wird insoweit eingeschränkt", heißt es im Gesetzentwurf.
Ebenso sollen das Bundesamt für Flüchtlinge und die Ausländerbehörden dem Verfassungsschutz zur Auskunft und Weiterleitung ihrer Daten verpflichtet werden. Der Verfassungsschutz soll zudem entsprechende Daten länger als bisher (fünf oder zehn Jahre) speichern dürfen, um sich bewusst konspirativ verhaltenden Schläfern auf die Spur zu kommen. Die neue Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz lautet allgemein: "Bestrebungen beobachten, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind."
Was genau in Zukunft in Pässen und Personalausweisen festgehalten werden soll, bleibt - wie berichtet - dem Innenminister überlassen. "Die Einzelheiten über die Aufnahme biometrischer Daten bestimmt das Bundesministerium des Innern… durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf." "Biome-trische Daten" sind "Fingerabdrücke, Hand- und Gesichtsgeometrie" und laufen unter dem Begriff "künstliches Sehen". Diese Systeme beruhen auf mathematischen Verfahren; sie sollen herkömmliche Porträts erkennen und interpretieren können. Zur Begründung heißt es, gerade international tätige Terroristen benutzten häufig falsche Identitäten, um ihre vielen Reisen zu verschleiern.
Die besonderen Regelungen für Ausländer sollen laut Begründung sicherstellen, "dass Personen, die unter dem Verdacht stehen, terroristische oder extremistische Aktivitäten zu unterstützen, einem allgemeinen Einreise- und Aufenthaltsverbot in Deutschland unterliegen".
Ausländervereine sollen leichter verboten werden können, wenn sie unter Extremismusverdacht geraten. Künftig sollen sie verboten werden können, wenn sich ihre Ziele oder Mittel gegen Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung richten oder wenn sie Gewaltanwendung - auch im Ausland - unterstützen. Zudem soll gegen Ausländervereine vorgegangen werden, die hier zu Lande Spenden für terroristische "Mutterorganisationen" sammeln, für sie "Kämpfer" rekrutieren oder sie sonst unterstützen.
Visa und Aufenthaltserlaubnisse sollen bei Terrorismusverdacht versagt werden können. Damit könnte künftig auch ausländischen Ehegatten von Deutschen unter Umständen die Einreise verweigert werden. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten sollen die Ausländerbehörden eingeschaltet werden. Bei Visa-Antragstellern sollen "identitätssichernde" Schritte wie Fingerabdrücke und biometrische Daten aufgenommen und gespeichert werden. Eine Liste so genannter Problemstaaten soll erstellt werden. Der Abschiebeschutz für des Terrorismus verdächtige Personen wird eingeschränkt; es reiche der Verdacht aus rechtskräftige Verurteilung solle nicht mehr Voraussetzung sein. Damit solle verhindert werden, dass die Bundesrepublik ein Ruheraum für Terroristen sein könne. Für Asylbewerber sollen fälschungssichere Ausweise eingeführt werden. Außerdem sollen sie sich einer "Sprachaufzeichnung" stellen, damit eine Analyse die Herkunftsregion klären kann. Vier Fünftel aller Asylbewerber kämen (zum Teil absichtlich) ohne Papiere. Fingerabdruck, biometrische Daten und Sprachaufzeichnung sollen zehn Jahre aufbewahrt und auch von der Polizei benutzt werden dürfen.
Das Ausländerzentralregister soll künftig auch Lichtbilder und Fingerabdrücke Betroffener speichern. Auch die Polizei soll "über die Grunddaten hinaus" Zugriff auf die Aufenthaltsdaten, Angaben zum Asylverfahren und Visaentscheidungen haben. Ebenso sollen Daten gespeichert werden über Personen, die gefälschte oder verfälschte Papiere im Visaverfahren vorgelegt haben. Auch die Religionszugehörigkeit von Ausländern soll gespeichert werden. Schon deutsche Botschaften und Konsulate sollen die Daten über Visaerteilungen oder -versagungen speichern. In Deutschland soll eine "Visa-Entscheidungsdatei" angelegt werden. Auch soll festgehalten werden, wer Ausländer eingeladen hat, um so leichter an Hintermänner zu kommen.
Das Bundeskriminalamt soll Fingerabdrücke und andere Daten von Asylbewerbern mit dem Bestand von Tatortspuren abgleichen können. Auch sollen die Dienste den "gesamten Bestand des Ausländerzentralregisters im automatischen Abrufverfahren abrufen" können. Ermittlungen nach den Anschlägen in den USA hätten gezeigt, dass terroristische Gefahren auch Ausländer begehen könnten, die sich hier längere Zeit aufhielten.
Die Kosten der geplanten Änderungen beziffert das Schily-Ministerium bisher nicht. Es heißt nur, "ein finanzieller Mehraufwand" stehe an, der "nicht hinreichend genau abschätzbar" sei, weder für den Bund noch für die Länder. Vor allem das BKA werde "beträchtliche materielle und personelle Mittel" benötigen.
Einreiseversagung bei "Verdacht", Sprachaufzeichnung bei Einreise)
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Die vom BMI in seinem Maßnahmekatalog aufgeführten Vorschläge sollen dem erklärten Ziel dienen, dass Personen , die unter dem Verdacht stehen, terroristische oder extremistische Aktivitäten zu unterstützen, keine Visa oder Aufenthaltserlaubnisse erhalten. Schon bei der Formulierung der Zielstellung stößt auf, daß eingangs nicht definiert wird, worauf sich der Verdacht zu gründen hat. Der Maßnahmekatalog selbst legt nahe, daß es die Ausländereigenschaft ist, die Ansatz und auslösendes Moment für die weitreichenden Maßnahmen ist. Geplant ist nicht weniger als eine lückenlose und unbeschränkte Überwachung durch sämtliche deutschen Behörden - vom normalen Streifenpolizisten über die Sozialbehörden bis hin zum Bundesamt für Verfassungsschutz.
Das Sammeln und Austauschen von Daten soll sich nicht nur auf Einreisewillige beschränken, sondern auch auf die in der Bundesrepublik lebenden Kontaktpersonen, egal ob Familienangehörige, Freunde oder Bekannte, deutsch oder nicht deutsch.
Nur durch einen verbesserten Informationsfluß zwischen Ausländer-und Asylbehörden sowie Sicherheitsbehörden könne es gelingen, den Aufenthalt ausländischer Bürger mit möglichem extremistischen Hintergrund deutlicher zu erkennen und auch zu kontrollieren.
Was offensichtlich fehlt, ist eine Analyse der Versäumnisse und damit die Entbehrlichkeit einer rigorosen Überwachung sämtlicher ausländischer Bürger und deren (auch deutschen) Kontaktpersonen. Auch fehlt eine Überprüfung inwieweit die bereits bestehenden Regelwerke ausreichend sind, um eine Wiederholung der Ereignisse vom 11.9.01 zu verhindern, wenn man weiß, daß sie möglich sind.
Die Schilypläne im Einzelnen:
I. Abklärung vor der Einreise
Erweiterung des § 8 Abs.2 AuslG
Die Vorschrift sieht derzeit ein zwingendes Einreise- und Aufenthaltsverbot vor, wenn der Ausländer ausgewiesen oder/ und abgeschoben wurde.
Beabsichtigt ist die Erweiterung um den Versagungsgrund "Terrorismus- und Extremismusverdacht" mit der Folge, daß auch sog. "Positivstaater" einem allgemeinen Einreise- und Aufenthaltsverbot unterliegen. Bei diesen Positivstaatern handelt es sich u.a. sowohl um EU-Staatsangehörige als auch um Amerikaner.
Derzeit kann sehr wohl eine Aufenthaltsgenehmigung versagt werden, wenn der Aufenthalt des Ausländers die Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet (§ 7 Abs.2 Nr.3 AuslG).
2.
Schaffung einer gesetzlichen Regelung über die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden im Visumsverfahren.
Schon jetzt werden ausführliche Daten im Ausländerzentralregister (AZRG) und in der Ausländerdatenübermittlungsverordnung (AuslDÜV) gesammelt und sowohl von der Auslandsvertretung, Ausländer/Asylbehörde, BKA und BfV oder BND und anderen verwertet. Auch gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Konsultationsverfahren nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) die Erkenntnisse mit weiteren Daten der Mitgliedstaaten abzugleichen. Diese Erkenntnisse werden dann den deutschen Auslandsvertretungen übermittelt.
Beabsichtigt ist - neben der generellen Zustimmung der Ausländerbehörden auch bei Erteilung kurzfristiger Visa - durch Verordnungsermächtigung eine grundsätzliche Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden zu installieren. Es soll ein regelmäßiger Datenabgleich mit Erkenntnissen des BKA/BfA und BND sowie die Weiterleitung dieser Informationen erfolgen. Die im AZR zu speichernden Daten sollen erweitert werden, unter anderem um Angaben zur Religionszugehörigkeit, Lichtbildern sämtlicher Antragsteller mit der Möglichkeit des digitalen Abgleichs, Fingerabdrücke und vieles mehr. Gleichzeitig soll der Kreis derjenigen erweitert werden, die auf diese Datei Zugriff haben und zwar wenn möglich online.
Die Einladenden und der angegebene Aufenthaltszweck sowie die in der Bundesrepublik lebenden Bezugspersonen sollen von der Ausländerbehörde überprüft werden. Bei Fällen ohne Bezugsperson ( z.B. Reisen über Reisebüro) sind die Erkundigungen bei den Veranstaltern möglich, soweit das Visum nicht schon mangels Prüfungsmöglichkeit versagt werden "muß" oder besser "kann".
3.
Schaffung einer Liste von Problemstaaten im Visumsverfahren auch bei beantragtem längerfristigem Visum.
Bei Erteilung von längerfristigen nationalen Visa war eine solche Liste bisher nicht erforderlich, da eine ausführliche Überprüfung der Erteilungsvoraussetzungen durch die deutsche Ausländerbehörde vor Einreise erfolgt. Die nunmehr für erforderlich gehaltene Liste soll aus Praktikabilitätsgründen auf bestimmte Staaten und Personengruppen mit Terrorismus/ Extremismushintergrund oder bestehenden Rückführungsschwierigkeiten beschränkt bleiben. Im Visumsverfahren ist zwingend die Beteiligung auch der Sicherheitsbehörden vorgesehen.
4.
Erweitert werden soll auch die Befugnis des BGS, nicht nur hinsichtlich der räumlichen Erweiterung bei grenzbezogenen Kontrollen, sondern auch hinsichtlich der Identitätsfeststellung. Diese soll nunmehr generell möglich sein und nicht mehr Anlaßbezogen (d.h. nicht mehr insbesondere zur Verhinderung von Straftaten, Grenzkontrollen, unerlaubte Einreise etc.)
5.
Durfte ein Paß bisher keine Fingerabdrücke noch sonst verschlüsselte Angaben über die Person haben, so soll sich auch dies ändern., U.U. gespeichert in den Visa-Klebeetiketten.
II. Maßnahmen im Inland
Einführung von fälschungssicheren Ausweisen für Asylbewerber und Duldungsinhabern sowie Einführung von Klebeetiketten mit Zone für das automatische Lesen mit Seriennummern, die weitere Informationen enthält.
2.
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Sprachaufzeichnungen zwecks Erhebung einer Sprachanalyse zur Klärung der Herkunftsregion und Nutzung der Sicherheitsbehörden
Bisher ist eine solche Erhebung nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich, selbstverständlich auch ein genereller Zugriff den Sicherheitsbehörden versagt.
3.
Speicherung zur Aufbewahrung von Fingerabdrücken und identitätssichernden Unterlagen für mindestens 10 Jahre.
Bisher wurden die Identitätssichernden Unterlagen eines Flüchtlings nach jeder Anerkennungsentscheidung des BAFL unverzüglich vernichtet ( § 16 Abs.6 Nr.1 AsylVfG). Jetzt soll die Speicherung dieser Unterlagen den Sicherheitsbehörden den langfristigen Zugriff ermöglichen.
Gespeichert werden soll im AZR ebenfalls grundsätzlich die Religionszugehörigkeit, da besondere Konstellationen wie z.B. christliche Türken, Kopten aus Ägypten sich nicht durch Angabe des letzten Wohnortes im Herkunftsland erschließen ließen.
4.
Einschränkung des Abschiebeschutzes für GFK-Flüchtlinge.
Abschiebeschutz soll Flüchtlingen bereits dann versagt werden, wenn die Annahme begründet ist, dass bestimmte Straftaten begangen wurden. Nach geltendem Recht wird ihnen der Schutz nur versagt, wenn sie eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Allgemeinheit darstellen oder unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren verurteilt wurden.
5.
Ausweitung der Befugnisse für die Informationsübermittlung zwischen BKA/ BND und BfV
Waren wohlweislich gemeinsame Dateien der aufgeführten Behörden nicht zulässig, sollen nunmehr gemeinsame "Informationsboards" aufgebaut werden, und durch weitere Gesetzesänderungen auch anderen Sicherheitsbehörden wie BGS die Teilnahme an dem strukturierten Informationsaustausch ermöglicht werden.
Es sollen nunmehr alle durch das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz gewonnenen Daten auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden.
d.h. ausdrücklich
Aufnahme der Fingerabdrücke in die AFIS (automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem) und die Ermöglichung eines generellen automatisierten Abgleichs der Fingerabdrücke von Asylbewerbern gegen den polizeiliche Tatortspurenbestand.
Polizeibehördensollen auch zur Abwehr abstrakter Gefahren online auf alle im AZR gespeicherte Angaben zum Aufenthaltsstatus und zum Asylverfahren zugreifen dürfen.
Erweiterung der Gruppenauskünfte auch auf Personen mit verfestigtem Status an Polizei und Dienste.
Die aufgeführten Maßnahmen zeigen, daß Flüchtlinge, ausländische BesucherInnen, ob Geschäftsleute oder PrivatbesucherInnen, die bei uns lebenden ausländischen MitbürgInnen sowie deren Kontaktpersonen ohne das Bestehen eines konkreten Verdachtes uneingeschränkt der Beobachtung und dem möglichen Zugriff der Sicherheitsbehörden preisgegeben werden sollen. Betroffen von diesen Folgen sind alle, auch deutsche Staatsangehörige, die Kontakte zu ausländischen Mitbürgern pflegen, sei es freundschaftlicher oder auch familiärer Art gleichermaßen wie diejenigen die Kontakte ins Ausland unterhalten. Sollten alle geplante Maßnahmen Wirklichkeit werden, wird dieses Land für alle Nichtdeutschen unwirtlicher werden - die politischen, sozialen, ökonomischen, kulturellen und privaten Folgen einer solch weitreichenden Abschottung gegen alles Fremde werden alle hier lebenden Menschen - ob deutsch oder nichtdeutsch - treffen.
Übrigens: Der Begriff "Schläfer" kam mit soviel Tamtam und nur nebenbei stellte sich heraus, dass das auf alle Attentäter des 11. Septembers nicht zutraf. Fast alle konnte man einorden in:
1. Erst zum Zwecke von Anschlägen kürzlich erst eingereist
und
2. Schon lange im Land, aber erst in den letzten 1-2 Jahren politisch aktiv geworden.
Aber in der ganzen Hysterie geht sowas ja unter.
Schade
Länder wollen Anti-Terror-Paket verschärfen
Den Innenministern geht Otto Schilys Entwurf in fast allen Punkten nicht weit genug
Von Hans-Jürgen Leersch
Berlin - Die Innenminister der Länder wollen das Sicherheitspaket von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) in fast allen Teilen umgestalten. Nach dem der WELT vorliegenden Entwurf sollen nicht nur die Befugnisse der Geheimdienste ausgeweitet werden, sondern vor einer Abschiebung stehende Ausländer auch in Sammellagern untergebracht werden können. Darüber hinaus sollen bereits Anhaltspunkte für terroristische Aktivitäten ausreichen, um einem Ausländer das Visum für Deutschland zu verweigern.
Die Ausschüsse des Bundesrates hatten die Änderungen in der letzten Woche beschlossen. Das Plenum der Länderkammer dürfte sich den Änderungswünschen der Ausschüsse in seiner nächsten Sitzung am kommenden Freitag vermutlich anschließen. Allerdings haben noch nicht alle Länder ihre Position abschließend festgelegt. Nach dieser ersten Stellungnahme des Bundesrates geht das Paket wieder zurück an den Bundestag, wo die Änderungswünsche an Schilys Entwurf berücksichtigt oder abgeschmettert werden können. Anschließend - vermutlich im Januar oder Februar - hat der Bundesrat das letzte Wort. Erreicht Schily dort keine Mehrheit, ist das Paket gescheitert, und der Innenminister müsste den Vermittlungsausschuss anrufen. Im Bundesrat verfügen die SPD-Länder nur über 31 der notwendigen 35 Stimmen und sind auf die Hilfe der Union angewiesen.
Bayerns Bundesratsminister Reinhold Bocklet (CSU) sagte, die Union halte auf jeden Fall an den beschlossenen Änderungen fest: "Schily hat am Anfang mit seinen verbalen Ankündigungen versucht, Innenminister Beckstein rechts zu überholen. In der zweiten Phase hat er sich mit den Grünen verständigt und eine Menge zurückgenommen." Jetzt wolle Schily, kritisierte Bocklet, dass die Union diesem Kompromisspaket zustimme, das aber weit hinter dem zurückbleibe, was der Bundesinnenminister selbst gefordert hat. "Unter diesen Umständen kann man nicht zustimmen", sagte Bocklet. So habe Schily die Regelanfrage beim Verfassungsschutz gestrichen, obwohl alle Fachleute sagen, dass sie unverzichtbar ist. "Für uns ist absolute Bedingung für eine Zustimmung, dass diese Dinge erfüllt werden", sagte der bayerische Politiker.
Die Länderinnenminister fordern, dass die Befugnisse der Geheimdienste ausgeweitet werden sollen. So sollen neben dem Bundesamt künftig auch die Landesämter für Verfassungsschutz das Recht haben, auf Kundendaten von Luftfahrtgesellschaften und Kommunikationsunternehmen zugreifen zu dürfen. Außerdem verlangen die Innenminister, dass die von den Grünen durchgesetzte Befristung der neuen Regelungen auf höchstens fünf Jahre wieder gestrichen wird.
Die Länder fordern, dass für "vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" Sammellager eingerichtet werden können. In diesen Gemeinschaftsunterkünften soll ein Ausländer dann untergebracht werden können, wenn "Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass er seiner Ausreispflicht nicht nachkommen wird". Dies soll auch für Ausländer gelten, die ihrer Verpflichtung zur Klärung ihrer Identität oder zur Beschaffung ihrer Heimreisedokumente nicht nachkommen. Begründung: "Die Schaffung von Ausreiseinrichtungen stellt einen neuen erfolgversprechenden Ansatz dar, um bei Ausländern aus bestimmten Herkunftsstaaten den Ausreisedruck zu erhöhen und die Ausreiseverpflichtung durchzusetzen."
Ausländer, die in Versammlungen oder in Schriften Terrorakte billigen, sondern leichter ausgewiesen und abgeschoben werden können. "Wer sich so verhält, missbraucht sein Gastrecht in der Bundesrepublik auf eklatante Art und Weise und wendet sich gegen unsere Werteordnung und die freiheitliche demokratische Grundordnung", heißt es. Bereits der Verdacht der Unterstützung des Terrorismus müsse regelmäßig zur Ausweisung führen, wird verlangt. Es könne nicht so lange gewartet werden, bis durch Ermittlungen zweifelsfrei das Fehlverhalten nachgewiesen werden könne.
Die Länder verlangen auch einschneidende Verschärfungen im Visa-Recht. So soll es eine Einreiseerlaubnis auf Staaten, "bei denen Rückführungsschwierigkeiten bestehen", nur dann geben, wenn Identitätsfeststellungsmaßnahmen (zum Beispiel Fingerabdrücke) durchgeführt werden. Außerdem wollen die Länder, dass diese Maßnahmen bei allen Visaanträgen und nicht nur bei Anträgen für Aufenthalte über drei Monate gelten, um unberechtigte Asylanträge oder Terror-Aktivitäten zu verhindern. Grund: "Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die betroffenen Personen zur Erreichung ihrer Ziele regelmäßig auf kurzfristige Visumanträge ausweichen." Um ein Ausweichen auf den Schengen-Raum, dessen Staaten auf Grenzkontrollen verzichtet haben, zu verhindern, müsse die Regelung europaweit durchgesetzt werden.
finde es eigentlich schade das wir streiten weil deine aktien postings mich weitaus mehr interessieren.
sind oft nen prima kontra indikator wie die von den meißten.
einzige nennens werte pro indis sind die von börsenfüxlein , gruenspann und machmal noch deepgren.
mfg altmeister