Aufpassen bei 00800-Service-Rufnummern!
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 11.10.01 09:19 | ||||
Eröffnet am: | 04.10.01 13:13 | von: everhope | Anzahl Beiträge: | 24 |
Neuester Beitrag: | 11.10.01 09:19 | von: mosi | Leser gesamt: | 2.320 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 4 | |
Bewertet mit: | ||||
Habe letzte Woche bei LIDL ein Telefon gekauft. Das Telefon hatte zwar Freispreichen, aber der Gesprächspartner hat mich dann fast nicht verstanden. Und wenn ich laut geredet habe, gab es Resonanzen in der Hörkapsel. Habe die Unterlagen gelesen und gedacht super, endlich keine 0190-Service-Nr., sondern gebührenfrei 0800.
Pfeifendeckel!!!
Es war eine 00800-Ruf-Nr. und das ist die Vorwahl von Taiwan. Also eine Hotline direkt zum Hersteller. Habe das Telefon gleich wieder in den Laden zurückgebracht, obwohl 1 Woche schon rum war. Telefon wurde bei Lidl allerdings zurückgenommen.
Wie lange habe ich eigentlich ein Recht auf Rückgabe beim Händler, wenn das Gerät defekt ist?
Pfeifendeckel!!!
Es war eine 00800-Ruf-Nr. und das ist die Vorwahl von Taiwan. Also eine Hotline direkt zum Hersteller. Habe das Telefon gleich wieder in den Laden zurückgebracht, obwohl 1 Woche schon rum war. Telefon wurde bei Lidl allerdings zurückgenommen.
Wie lange habe ich eigentlich ein Recht auf Rückgabe beim Händler, wenn das Gerät defekt ist?
Bei einseitigem Handelskauf ! d.h. eine Seite ist Kaufmann der andere ist keiner - also du !
Innerhalb dieser 6 Monate hast du Anspruch auf Wandelung, Minderung, Umtausch (Gattungwaren) und eventuell Schadensersatz als Grundrechte.
Gruß
Nobody II
Innerhalb dieser 6 Monate hast du Anspruch auf Wandelung, Minderung, Umtausch (Gattungwaren) und eventuell Schadensersatz als Grundrechte.
Gruß
Nobody II
Currywurst bei der Telekom !
Hauptsache billig, -das das nichts taugt wundert mich nicht, -obwohl, der Service bei tkom ist bestimmt auch nicht besser als in Taiwan !!!
Hauptsache billig, -das das nichts taugt wundert mich nicht, -obwohl, der Service bei tkom ist bestimmt auch nicht besser als in Taiwan !!!
von zwei Wochen,natürlich streiten Verkäufer das ab aber wenn keine gebrauchsspuren am Gerät sind und die verpackung nicht gerade zerfetzt ist ,
betseht das rückgaberecht zwei Wochen.
betseht das rückgaberecht zwei Wochen.
Motivirrtum
a) Definition: Irrtum über die Beweggründe eines Geschäfts. Ein Motivirrtum ist i. a. unbeachtlich.
Aktienkauf: Jemand kauft Aktien in der Erwartung, daß die Kurse steigen und er die Aktien bald mit Gewinn wieder verkaufen kann.
b) Ausnahmen: § 2078 Abs. 2 BGB (Testament); § 1949 BGB (Annahme einer Erbschaft); §§ 2281 Abs. 1, 2079, 2303 Abs. 2 BGB (Erbvertrag, Ehegatten)
Fernabsatzgesetz (online-Handel u. Versandhandel): Der Kunde kann die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt - ohne Angaben von Gründen - zurückschicken.
a) Definition: Irrtum über die Beweggründe eines Geschäfts. Ein Motivirrtum ist i. a. unbeachtlich.
Aktienkauf: Jemand kauft Aktien in der Erwartung, daß die Kurse steigen und er die Aktien bald mit Gewinn wieder verkaufen kann.
b) Ausnahmen: § 2078 Abs. 2 BGB (Testament); § 1949 BGB (Annahme einer Erbschaft); §§ 2281 Abs. 1, 2079, 2303 Abs. 2 BGB (Erbvertrag, Ehegatten)
Fernabsatzgesetz (online-Handel u. Versandhandel): Der Kunde kann die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt - ohne Angaben von Gründen - zurückschicken.
Also Nichtgefallen da kann man nur auf Kulanz hoffen.
Ansonsten gelten die Fristen über Garantie mit dem Vertragspartner, also im obigen Falle Lidl.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass die Garantieansprüche an den Hersteller abgetreten werden, allerdings muß das beim Vertragsschluß nach den Regeln der AGB ersichtlich werden.
Aber man hat diesen Anspruch 6 Monate als Nichtkaufmann und 30 Jahre bei Täuschung und ä.
Gruß
Nobody II
Ansonsten gelten die Fristen über Garantie mit dem Vertragspartner, also im obigen Falle Lidl.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass die Garantieansprüche an den Hersteller abgetreten werden, allerdings muß das beim Vertragsschluß nach den Regeln der AGB ersichtlich werden.
Aber man hat diesen Anspruch 6 Monate als Nichtkaufmann und 30 Jahre bei Täuschung und ä.
Gruß
Nobody II
..sondern eine internationale Freecall-Nummer. Diese
kann jedoch nach Taiwan, Deutschland oder irgendwo
anders hin geschaltet sein. Lt. einem Gerichtsbeschluss
dürfen dafür keine Gebühren abgerechnet werden. Inlands-
telefonate sind auf jeden Fall kostenlos, für int. 00800-
Nummern würde ich dafür meine Hand nicht ins Feuer legen.
Aber normalerweise sollten diese auch kostenlos sein...
Ist es wenigstens ein DECT-Telefon oder noch ein CT1+/2-
Uraltphone? (die kann man übrigens mit jedem Billigscanner
abhören)...?
Grüsse,
nl
kann jedoch nach Taiwan, Deutschland oder irgendwo
anders hin geschaltet sein. Lt. einem Gerichtsbeschluss
dürfen dafür keine Gebühren abgerechnet werden. Inlands-
telefonate sind auf jeden Fall kostenlos, für int. 00800-
Nummern würde ich dafür meine Hand nicht ins Feuer legen.
Aber normalerweise sollten diese auch kostenlos sein...
Ist es wenigstens ein DECT-Telefon oder noch ein CT1+/2-
Uraltphone? (die kann man übrigens mit jedem Billigscanner
abhören)...?
Grüsse,
nl
aus:
www.tk-anbieter.de/faq/service+tarife.txt
0800 (Freecall) und 00800 (International Freecall):
Kostenlos für den Anrufer, eine Berechnung darf lt.
Gerichtsbeschluß *nicht* erfolgen!
weiterer Link:
www.t-d1.de/handys-tarife-leistungen/tarife/1,2003,3298-1_,00.html
Grüsse,
nl
www.tk-anbieter.de/faq/service+tarife.txt
0800 (Freecall) und 00800 (International Freecall):
Kostenlos für den Anrufer, eine Berechnung darf lt.
Gerichtsbeschluß *nicht* erfolgen!
weiterer Link:
www.t-d1.de/handys-tarife-leistungen/tarife/1,2003,3298-1_,00.html
Grüsse,
nl
Ab 1.01.02 wird aufgrund der Umsetzung einer EG-Verbraucherrichtlinie die Verjährung höchstwahrscheinlich auf 2 Jahre verlängert.
Die ersten 6 Monate davon wird bei einer Funktionsstörung vermutet das das Gerät mangelhaft war, soll heißen es muss dazu kein Beweis geführt werden. nach diesen 6 Monaten muss allerding vorgetragen werden das der Mangel vorhanden war und das "Gerät" deshalb nicht mehr funktioniert.
Im übrigen wir ab diesem Zeitpunkt auch das in der Werbung oder durch einen Gehilfendes Anpreisende verbindlicher Vertragsinhalt soweit der Verbraucher dies Eigenschaft dann auch erwarten durfte. Tollnee!
Die ersten 6 Monate davon wird bei einer Funktionsstörung vermutet das das Gerät mangelhaft war, soll heißen es muss dazu kein Beweis geführt werden. nach diesen 6 Monaten muss allerding vorgetragen werden das der Mangel vorhanden war und das "Gerät" deshalb nicht mehr funktioniert.
Im übrigen wir ab diesem Zeitpunkt auch das in der Werbung oder durch einen Gehilfendes Anpreisende verbindlicher Vertragsinhalt soweit der Verbraucher dies Eigenschaft dann auch erwarten durfte. Tollnee!