Auch das gibt es
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 10.04.10 09:51 | ||||
Eröffnet am: | 10.04.10 09:48 | von: hasenhaarsch. | Anzahl Beiträge: | 2 |
Neuester Beitrag: | 10.04.10 09:51 | von: Woodstore | Leser gesamt: | 2.366 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Die Polizei darf das
Geising. Über manche Polizisten kann man sich nur wundern: Erst schnelle Autofahrer blitzen und dann selbst zu schnell unterwegs sein. Das hat ein SZ-Leser aus Geising beobachtet. Er wurde Zeuge, wie der nicht ganz unbekannte blaue VW Passat zwischen Bärenstein und Geising gleich viermal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt. „Wer bittet unsere Ordnungshüter eigentlich zur Kasse?“ fragt er sich. Als Polizeisprecher Lutz Teistler damit konfrontiert wurde, war er kurz sprachlos.
Doch wenig später hatte er schnell die Antwort parat: Polizeifahrzeuge – auch zivile – müssen laut Straßenverkehrsordnung diese nach Paragraf 35 nicht beachten. Sollte das der SZ-Leser nicht glauben, könne er sich bei der Polizei melden. Das könnte aber teuer werden. Denn das vermeintliche Fehlverhalten konnte er nur durch Hinterherfahren aufklären. Und für ihn gilt die Ausnahme nicht. (SZ/mb)
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php