Auch das gibt es


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Neuester Beitrag: 10.04.10 09:51
Eröffnet am:10.04.10 09:48von: hasenhaarsch.Anzahl Beiträge:2
Neuester Beitrag:10.04.10 09:51von: WoodstoreLeser gesamt:2.366
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870 Postings, 8589 Tage hasenhaarschneiderAuch das gibt es

 
  
    #1
10.04.10 09:48

Die Polizei darf das

Geising. Über manche Polizisten kann man sich nur wundern: Erst schnelle  Autofahrer blitzen und dann selbst zu schnell unterwegs sein. Das hat  ein SZ-Leser aus Geising beobachtet. Er wurde Zeuge, wie der nicht ganz  unbekannte blaue VW Passat zwischen Bärenstein und Geising gleich  viermal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt. „Wer bittet  unsere Ordnungshüter eigentlich zur Kasse?“ fragt er sich. Als  Polizeisprecher Lutz Teistler damit konfrontiert wurde, war er kurz  sprachlos.

Doch wenig später hatte er schnell die Antwort parat: Polizeifahrzeuge –  auch zivile – müssen laut Straßenverkehrsordnung diese nach Paragraf 35  nicht beachten. Sollte das der SZ-Leser nicht glauben, könne er sich  bei der Polizei melden. Das könnte aber teuer werden. Denn das  vermeintliche Fehlverhalten konnte er nur durch Hinterherfahren  aufklären. Und für ihn gilt die Ausnahme nicht. (SZ/mb)

13011 Postings, 7207 Tage Woodstore...

 
  
    #2
10.04.10 09:51
soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php

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