Ist dieses gewalttätige Vorgehen legal?
https://www.facebook.com/natalija.mi.75/videos/703465639838867/
„Kontrolleur“ ,das war vor ewigen Zeiten ein älterer Herr zwischen Pension/Rente und Herzinsuffizienz. Heute müssen die in Großstädten teilweise in Vierergruppen antreten.
Bei Schwerpunktkontrollen in dementsprechenden Bezirken besteht die Crew aus schätzungsweise zwanzig Bediensteten der Verkehrsbetriebe sowie
der gleichen Anzahl von Polizisten!
Weil die Kontrolleure schon oft vermöbelt wurden, nur das interessiert keine Sau.
Heute an der Tagesordnung: Versuchte Gefangenenbefreiung, Tätlichkeiten gegen Beamte, Beleidigungen etc., etc....Wenn dann mal gegen solche Mißstände vorgegangen wird, dann heulen die Multikultibefürworter rum, als ob eine Welt zusammengebrochen wäre.
Mein Tip: Kommt mit der Bereicherung endlich mal klar!
Schwarzfahren ist Betrug an der Allgemeinheit !
Und dies "nur".....ist ja wohl nicht so ganz richtig...denn die Person weigert sich auch massiv den Zug zu verlassen..... will seinen Betrug also ebenso gewaltmäßig weiter durchsetzen.
Es scheint wohl so zu sein, das da eine gewisse
"Ich-krieg-hier-doch-sonst-auch-alles-geschenkt-Mentalität" mit dem entsprechenden immerwährenden Anspruchsdenken herangezüchtet worden ist und die beiden Herren von der Bahn dürfen dann für die Fehler anderer geradestehen.Die machen auch nur ihren Job.
Wenn die sich anders verhalten hätten.....wären sie eine Fehlbesetzung!
Da hat der Integrationsbeauftragte versagt.
Außerhalb der Züge übernimmt die Polizei den Fall.
Schwarzfahren ist Betrug, Punkt.
Aber mit dem Thread soll wieder polarisiert werden.
Fällt nicht auf die linke Masche herein......
Ansonsten kann ich mich den Schreibern anschließen, die es auf den Punkt gebracht haben, dass das Zugpersonal das Hausrecht hat.
Nein, aber wieder mal gute Gelegenheit die unaufhörliche Hetzte gegen eigene Landsleute munter weiter auszukosten. Typisch links, nur noch widerlich!
Und: Der Service hier ist unterirdisch. Einserseits bezahlt der Kunden 100% Fahrpreis - Erwartung: 100% Service. Andererseits ist die einzige Konstante Zugausfälle, Verspätungen, Personal, das kaum den eigenen Namen tanzen kann...
Conclusio: Solange die Bahn geizt, zahlt die doppelt.
Ganz klare Sachlage für mich.
Kein Fahrschein. Aufname Personalien nicht möglich, da sich der Schwarzfahrer weigert diese rauszugeben. Auch normal, man muss aussteigen. Da weigert er sich auch und krallt sich noch fest. Wie willste so jemanden aus dem Zug bekommen??? Kaffekränzchen und ausdiskutieren die nächsten 5 Haltestellen??? Supernanny holen??? 20000x Bitte Bitte sagen??? Sorry, aber alle, die sich über das Vorgehen der Kollegen aufregen haben für mich alle einen an der Klatsche!
Hätte der Kerl einfach, wie es sich gehört, den Anweisungen des Sicherheitspersonals gefolgt wäre nix dergleichen passiert. Nein, es muss ne Welle gemacht werden und sich dann wundern... Bekomme ich echt nen Hals, dieses ganze Gesabbel von den Gutmenschen die sich nun auf die Seite des Schwarzfahrers stellen.
Wie oft fliegen am Wochenende, auch rabiat, Jugendliche aus der Disco weil sie sich benehmen wie ne Axt im Walde? Interessiert keine Sau. Und auch da wird nur das Hausrecht durchgesetzt, zur Not eben mit Gewalt.
In diesem Sinne!
1. Die Bahn investiert nicht --> Genetik des Menschen schlägt zu (stell dir einen Augenblick fest, das BGB würde ausser Kraft gesetzt. Was passiert dann wohl?)
2. Die Bahn erfüllt, trotzt Abkassieren von 100% Fahrpreis, den Vertrag sehr oft nicht.
Also komm hier nicht mit den oft völlig vertrottelten Lakeien der Bahn...
Machst du das auch, wenn zu dir jemand einfach so ungefragt ins Auto steigt und mitfahren will? Oder fragst du ihn dann erst noch, wo's hin gehen darf?
Sorry - und das hat nichts mit dem Aussehen oder der Herkunft desjenigen zu tun, insofern hast du Recht - wer seinen Teil der Leistung nicht erbringt, kann nicht erwarten, dass er den anderen Teil in Anspruch nehmen kann. Es zu versuchen ist eine Sache, sich beim Erwischen zu weigern, auszusteigen ist in meinen Augen asozial und illegal und muss sich nicht wundern, wenn irgendwann härtere Maßnahmen ergriffen werden. Er selbst hat's in der Hand, dies zu verhindern.
Und in Deinem Post haste schon Deine Antwort. Du legitimierst ganz klar BETRUG!!! Bahn erfüllt Ihren Vertrag nicht, also brauch man auch nicht zahlen. TOLLE EINSTELLUNG!!! Heulst dann aber rum, dass die Bahnmitarbeiter Gewalt anwenden, weil der nette Herr nicht hören will.
Toll, Leute wie Dich braucht das Land!
Wahnsinn...
Rechtssprechung basiert auf Interessenausgleich.
Wenn ich mit der Bahn einen Vertrag durch Ticketkauf abschliesse, dann erwarte ich den VORHER zugesagten Service. Interessenausgleich würde bedeuten, dass bei (Teil-) Nichterfüllung ein Ausgleich stattfindet. Nun hat die Bahn aber die effektiveren Lobbyisten und Juristen....
Beispiel:
Streik gilt als höhere Gewalt. SUPER Arbeit der Lobbyisten, die das ins Gesetz gebracht haben. Denn der Streik hat seine ursächliche Quelle in der Interaktion zwischen Management und Belegschaft, mithin eine Unternehmensinterne Quelle.
Als Kunde mit gültigem Vertrag muss ich nun z.B. 3000€ Hotelkosten für die Cancellation selbst tragen, weil die Streikankündigung leider erst nach den Cancellationfrist erfolgte.
Bei der Bahn findest du ähnliches.
Also so einfach ist die Sachen nicht.
Der junge Mann hat aber kein Ticket. Also auch kein Anspruch auf Beförderung. Normal gesteuert im Oberstübchen wäre man halt einfach ausgestiegen und gut ist. Wurde aber nicht gemacht. Also selber Schuld!
Im übrigen ist das Video sehr einseitig, denn es zeigt ja nur das gewaltsame Entfernen des Schwarzfahrers. Was vorher war, ob und wie provoziert wurde usw sieht man gar nicht. Die Trulla ist ja Journalistin. Tolle Arbeit und Berichtserstattung. Einseitige Sichtweise zur Stimmungsmache. Mehr nicht!
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 10.01.1995
- 13 S 8728/94 -
Auch das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Der Hausrechtsinhaber darf deshalb einen Besucher, der trotz Aufforderung einen Raum nicht verläßt, notfalls mit Gewalt entfernen. Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Zivilurteil.
Quelle: Juraforum
Im Strafrecht findet sich der Schutz des Hausrechts insbesondere in § 123 Absatz 1 StGB [Strafgesetzbuch] wieder. Danach macht sich derjenige wegen Hausfriedensbruch strafbar, der in eine Wohnung, ein Geschäftsraum oder ein sonstiges befriedetes Besitztum eines anderen eindringt, dort ohne Befugnis verweilt oder sich nicht nach Aufforderung des Berechtigten entfernt. In einem solchen Fall kann der Hausherr sein Recht auch notfalls mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB) durchsetzen.
Also alles legtim was der DB-Sicherheitsdienst getan hat. Mehr gibts dazu nicht zu sagen. Und wenn den Gutmenschen hier das nicht reicht, begebt Euch zu einem Helferkreis Asyl und dort könnt Ihr wichtige Aufklärungsarbeit leisten, wie man sich hier so zu verhalten hat, damit so eine schlimme Tat nicht nochmal passiert. Falls die Gruppen schon voll sind... Schwimmkurse anbieten, da ist auch noch Nachholbedarf. ;o)
In diesem Sinne!
Artikel in #2 finde ich als Beschreibung eines Ablaufs von Ereignissen als recht undeutlich und eher unklar und 'von Betroffenheit getragen'.
Dass die beschreibende Person in dem Konflikt mit dem Schwachen mitleidet kann ich mir gut vorstellen. Der Konflikt ist klar und einfach zu lösen! Die Regeln dazu bestehen! Sie sind zu befolgen! Natürlich kann !jeder! dabei ab und zu geben. So nämlich werden die Rechte, die Würde, und das Ansehen eines jeden Konflikt-Beteiligten am Besten gewahrt.
Heißt für mich im Umkerschluss mit deinen (!) Worten:
Wenn die Bahn schon nicht investiert und ihren Teil des Vertrages oft nicht zu 100% einhält, kann ich ohne Konsequenzen bedenkenlos schwarzfahren bzw. ist diese Einstellung nachvollziehbar..
Andernfalls passen deine Aussagen hier nicht in den Thread. Ob und wieviel die Bahn investiert und welchen Service sie einzuhalten hat, war nicht Ausgangsthema bzw. Intention des Fragestellers in #1. Es wurde die Frage nach der Gewalt gestellt, und da haben die "vertrottelten Lakeien der Bahn" (sic!) sehr wohl eine Rolle zu spielen.
Ich hatte lediglich eine juristische Frage gestellt, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass so ein Vorgehen in dieser Art legal ist. Offenbar ist das rein juristisch anders als ich dachte. Und damit hat sich das Thema eigentlich auch erledigt.
Wieso hier einige Leute gleich mal wieder auf "Gutmenschen" rumhacken müssen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich fand halt lediglich das Eingreifen des Sicherheistdienstes für übertrieben hart. Dachte sowas löst man normalerweise, in dem man ruhig bleibt, die Polizei 2-3 Stationen später hinzuzieht. Das meinte ja offenbar ein Zuständiger Beamter der Bahn im Artikel in #2 ebenso. Insofern fand ich die Bilder einfach nur ziemlich heftig, auch wenn ich ja zugeben muss, dass Sicherheitsdienste es mit nicht einsichtigen Fahrgästen manchmal schwerhaben. In diesem Fall scheint es laut Zeugen aber nicht gerade so gewesen zu sein, dass der Fahrgast irgendwie besonders provokativ aufgetreten wäre und nicht durch die dazu gezogene Polizei zum Umdenken hätte bewegt werden können. Kann ija durchaus sein, dass ihm die Lage (auch die Rechtsgewalt des Sicherheitsdienstes) garnicht bewusst war.