Ariva, Subventionen und die Meinungsfreiheit
Seite 3 von 3 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:28 | ||||
Eröffnet am: | 02.09.16 14:21 | von: Canis Aureu. | Anzahl Beiträge: | 60 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:28 | von: Kathrinepyra | Leser gesamt: | 32.071 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 20 | |
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Ariva und seine Zensoren berufen sich ja gerne auf ein imaginäres "Hausrecht" wenn sie Nutzer zensieren oder gar sperren.
Das ist aber oft nicht rechtmäßig:
...Ordentliche Kündigungsfrist: 6 Monate
Für eine ordentliche Kündigung ist zwar kein Kündigungsgrund und auch keine Abmahnung erforderlich, dafür müsste der Forenbetreiber aber die Kündigungsfrist einhalten. Diese betrug hier sechs Monate gem. § 624 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), weil nichts anderes vereinbart war.
Das AG Kerpen verurteilte daher den Forumsbetreiber – zumindest für die nächsten sechs Monate nach Ausspruch der Kündigung –, dem Kläger noch vollen Zugriff auf dessen Forumsaccount zu gewähren.
(AG Kerpen, Urteil v. 10.04.2017, Az.: 102 C 297/16)
https://www.anwalt.de/rechtstipps/...unts-einfach-sperren_106341.html
du darfst mit deinem Eigentum nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung darauf ausschließen.
und dann in den §1004 gehopst
erteilen eines Hausverbot´s für die Zukunft
nur meine Meinung
Kolja Bonke gehört zu den bekannteren Gesichtern auf Twitter. Der Autor macht Fälle von Ausländerkriminalität bekannt oder stichelt gegen Heiko Maas und die Amadeu Antonio Stiftung. Bis Dienstag abend. Da wurde sein Account plötzlich gesperrt. Die JUNGE FREIHEIT sprach mit Bonke über seinen Fall.
Herr Bonke, seit gestern Abend ist Ihr Account auf Twitter gesperrt, was ist los?
Bonke: Ich kann es Ihnen nicht sagen. Die Sperre kam aus heiterem Himmel, ohne Vorankündigung. Ich hatte nichts getwittert, was irgendwie zu beanstanden wäre. ...
Stimme für mehr Demokratie!
Hier gibt es aber auch gänzlich andere Auffassungen zu dieser Frage. Nämlich die, dass die Grundrechte unteilbare Rechte sind, die jedem Bürger grundsätzlich überall zur Verfügung stehen und es keine "grundrechtsfreien Privaträume" in Deutschland gäbe. Diese Grundrechte dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Bei diesen Ausnahmen sind Güterabwägungen vorzunehmen. Wenn Privaträume von Art. 5 GG nicht abgedeckt wären, würde auch die private Presse und der private Rundfunk seinen Journalisten keine Meinungsfreiheit gewähren müssen. Die Gerichte übertragen aber das Presserecht in allen bisherigen Urteilen sehr weitgehend auf die Foren im Internet (siehe auch hier: http://www.presserecht-aktuell.de/urteil-ag-frankfurt-entscheidet-fur-meinungsfreiheit-in-blogs/ und hier: http://www.linksandlaw.de/Haftungsguide-Forenbetreiber.pdf). In die Presserechte ist auch die Pflicht zur Meinungsfreiheit eingeschlossen.
Siehe ebenfalls diesen Thread: http://www.e-recht24.de/forum/6973-forum-zensur-unerwuenschte-kritik.html
Eyeo's Adblock Plus wirkt auch bei Ariva wunderbar!
Im Streit über die Zulässigkeit von Werbeblockern im Internet gibt es nach jahrelange Verfahren ein höchstrichterliches Urteil. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht in dem Angebot des Werbeblockers Adblock Plus des Kölner Anbieters Eyeo keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. "Der Einsatz des Programms liegt in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer", begründeten die Richter laut Pressemitteilung ihre Entscheidung vom Donnerstag (Az. I ZR 154/16). Die mittelbare Beeinträchtigung des Angebots des Axel-Springer-Verlages, der gegen Eyeo geklagt hatte, sei nicht unlauter. Der Verlag werde jetzt Verfassungsbeschwerde wegen Eingriffs in das Grundrecht auf Pressefreiheit einreichen, kündigte der Anwalt des Verlags umgehend an. ...
Berlin, 24. Juni 2019 - Die wallstreet:online AG (ISIN DE000A2GS609), Betreiberin führender Finanzportale und der Finanz-Community Nr. 1 im deutschsprachigen Raum, hat heute eine Vereinbarung zum Erwerb der ARIVA.DE AG einschließlich deren Tochtergesellschaft ZV Zertifikate Verlag GmbH unterzeichnet. Damit setzt wallstreet:online die Akquisitionsstrategie weiter konsequent um und schließt mit einer Reichweite von rund 165 Mio. Page Impressions (PIs) pro Monat zum Marktführer im Bereich der Finanzportale im deutschsprachigen Raum auf. Inklusive ARIVA.de erreicht wallstreet:online nun monatlich ca. 3,5 Mio. Leser.
Der Kaufpreis für sämtliche Aktien beträgt zunächst 7,5 Mio. Euro, wovon 2 Mio. Euro als Verkäuferdarlehen bis zum 31. Dezember 2022 an die wallstreet:online AG gewährt werden. Der Kaufpreis unterliegt üblichen Anpassungsmechanismen und ist in seiner endgültigen Höhe abhängig von weiteren Umsatz- und Earn-Out-Komponenten. Mit der Übernahme gehören inzwischen die Finanzportale wallstreet-online.de, boersennews.de, Finanznachrichten.de und ARIVA.de zur w:o Gruppe. ...
Was wird aus den eifrigen Moderatoren/Zensoren ?
Was wird aus dem steuergeldfinanzierten "Innovationsassistenten" (siehe#1) ?
Fragen über Fragen...