Arcandor AG nach der Insolvenz
Seite 198 von 333 Neuester Beitrag: 15.04.24 09:25 | ||||
Eröffnet am: | 27.07.10 15:31 | von: Horusfalke | Anzahl Beiträge: | 9.323 |
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Planinsolvenz mit dem Namen ARCANDOR AG INHABER-AKTIEN O.N. / WKN 627500
http://www.boersen-zeitung.de/...DE0006275001&portrait=KURZPROFIL
Karstadt AG stimmten am 12. April 2010 die Gläubiger einem Insolvenzplan zu, der den Verkauf der Karstadt-Warenhäuser als Ganzes und einen weitreichenden Forderungsverzicht der Gläubiger vorsieht.
Siehe auch
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Arcandor
Abwicklung der Arcandor AG laut Bayerische Landesbank siehe Hier und Meldung vom 30.03.10
http://www.ariva.de/DE000A0N0N07
Der Insolvenzplan wird dem Insolvenzgericht vorgelegt und nach Annahme durch die Gläubiger vom Gericht bestätigt, nach Rechtskraft wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. In der Praxis sind Insolvenzpläne leider bisher recht selten. Für weniger als 1% aller insolventen Unternehmen wurde bisher ein Insolvenzplan vorgelegt, dabei handelte es sich überwiegend um Sanierungspläne.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Insolvenzplan-Verfahren durchgeführt werden kann?
In der Praxis sind folgende Punte zu überprüfen:
Hat das Unternehmen eine Chance am Markt?
Ist das Unternehmen sanierungswürdig?
Kann durch Veränderung der Kosten/ Verbindlichkeiten eine dauerhafte Rentabilität geschaffen werden?
Besteht ein Interesse der Gläubiger (z.B. Banken, Lieferanten) an der Sanierung?
Können die Gläubiger (auch die Arbeitnehmer) überzeugt werden sich an der Sanierung zu beteiligen?
Besteht noch Vertrauen in die Unternehmensleitung?
Gläubiger
Den deutlichsten Unterschied zur Abwicklung eines Unternehmerns durch Liquidation bildet das wesentlich größere Mitbestimmungsrecht der Gläubiger einhergehend mit erhöhtem Risiko.
Das Insolvenzplanverfahren bringt in der Regel höhere Auszahlungsquoten für die Gläubiger. Erfahrungsgemäß werden die Quoten im Insolvenzplanverfahren meist nach drei bis sechs Monaten nach Verfahrenseröffnung ausgezahlt; in der Regelinsolvenz oft erst nach Jahren.
Schuldner
Für Sie bringt das Insolvenzplanverfahren als Sanierungsplan die Möglichkeit Eigentümer des Unternehmens zu bleiben. Ihre berufliche und wirtschaftliche Zukunft kann so erhalten werden.
http://www.insolvenz-ratgeber.de/...g/insolvenzplanverfahren-seite-1/
Eine Insolvenz oder Planinsolvenz hat schon was gutes, unbeliebte Aktionäre werden rausgekegelt und Altverträge nichtig oder bzw. in geraumer Zukunft aus vorgegeben Laufzeiten der Gewerkschaften neuausgerichtet, auf Kosten des Kleinen - Mann wie immer !
... Warenhaus AG lässt grüßen ... !
Kommt es bald zum Zusammenschluss zwischen Karstadt und Kaufhof, laut dem Bericht gibt es für Karstadt wohl keine Alternative. Na so was !
Unser Saubermann im Hause Goldman Sachs scheinen die Mitarbeiter ein Dreck zu interessieren. Mehr als 1,- Euro brauchte er Ja auch nicht für den "Saftladen" zu bezahlen. Und nun bei gerade Mal Euro 3129 Millionen Umsatz im Jahr, finanziert sich die investierte Kugel Eis Mal gerade so in seiner Holding und wenn Gelder in die Warenhäuser fliessen, dann über die der Einnahmen...
Armer Herr Berggruen, komm doch auf den Schoß !
http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/...-scherbenhaufen/8232052.html
... nur Verbrecher ... !
http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/...mplette-idiotie/8387242.html
Man sollte notfalls Klage einreichen, wenn nicht langsam Herr Bergruen aus der Tasche kommt und seinen Verpflichtungen nachkommt !
Herr Berggruen ist vertragsbrüchig und hat somit sein Recht als Käufer mißbraucht !
Ich Weise die Kanzlei Görg an den Vertag als nichtig zu erklären und Rückabwicklung in Betracht zu ziehen
Es besteht Pflichtverletzung und somit sollte eine Fristsetzung als Abmahnung so langsam erfolgen
Herr Berggruen ist seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen und kann sogar in Regress genommen werden
Auszahlung aller Namensrechte der Jahre sind wieder zurückzuweisen
Anwaltskanzlei Görg als ausführendes Organ ist dem ganzen im Regress Leistung zu tragen
Jeglicher Schaden an dem Konzern der Karstadt/Arcandor AG ist mit sofortiger Aufhebung des Kaufvertrag bis auf weiteres der Klärung als Mißbrauch und eventuellen Regressansprüchen einzuleiten
Eine Rückabwicklung sollte kein Tabu sein und somit Honorar Klärung ebenfalls
Herr Berggruen hat mit dem Kauf von Karstadt über 1,- Euro nur den Genuss der Medien als Retter und 12 Mio. jährlicher Zahlung genossen
Nun Klarstellung als Kapitalvernichter gegenüber seiner Arbeitnehmer und dessen Auflösung
Herr Berggruen hat in meine Augen vollkommen versagt !
Auszahlungen an Herr Berggruen sind nicht mehr Stand der Dinge und auf Eis zu legen, bis auf weiteres und Klärung !
Pflichtbewusstsein sollte nun der Gewerkschaft Rechtschaffenheit Sorge Tragen und dementsprechend Rechtsmittel einzulegen ... !
http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
Schönes WE
http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/...gen-middelhoff-/8402580.html
ich habe mal ein paar gekauft......