IRAK LENKT EIN......!!!!????
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 17.09.02 11:19 | ||||
Eröffnet am: | 17.09.02 07:15 | von: Kannibale | Anzahl Beiträge: | 61 |
Neuester Beitrag: | 17.09.02 11:19 | von: Apfelbaumpf. | Leser gesamt: | 3.956 |
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Die US-Regierung reagierte auf das Einlenken Bagdads skeptisch: Es handle sich um eine zum Scheitern verurteilte "Taktik", hieß es in einer Erklärung. Annan machte die Rede von US-Präsident George W. Bush vor der UN-Vollversammlung am Donnerstag für das Einlenken Bagdads verantwortlich. Bush habe mit seiner Ansprache "die internationale Gemeinschaft elektrisiert." Fast jeder Sprecher während der Vollversammlung habe Irak daraufhin gedrängt, die Waffenkontrolleure wieder einreisen zu lassen. Bush hatte in seiner Rede eine ultimative UN-Resolution verlangt, mit der Bagdad zur Abrüstung verpflichtet werden solle. Andernfalls würden die USA im Alleingang handeln.
Die Erklärung Bagdads werde an den UN-Sicherheitsrat weitergeleitet, der über die nächsten Schritte entscheiden werde, sagte Annan weiter. Er betonte die "Schlüsselrolle" der Arabischen Liga im Streit um die UN-Waffeninspektionen. Annan dankte ausdrücklich dem Generalsekretär der Arabischen Liga, Amr Mussa, für dessen Bemühungen, den Irak von einer Rückkehr der UN-Inspekteure zu überzeugen. Annan bekräftigte, dass die UN-Inspekteure "zur Fortsetzung ihrer Arbeit bereit sind".
Der russische Außenminister Igor Iwanow begrüßte die irakische Entscheidung, wie die russische Nachrichtenagentur Interfax meldete. Der australische Außenminister Alexander Downer sprach von einer "vielversprechenden Entwicklung". Dem Einlenken Bagdads war ein jahrelanger Streit zwischen der UNO und Irak voraus gegangen. Nach der Niederlage im Golf-Krieg 1991 hatte Irak in die Vernichtung seiner Massenvernichtungswaffen unter Aufsicht der UN-Kommission für die Abrüstung Iraks (UNSCOM) eingewilligt.
Im Dezember 1998 mussten die UN-Inspektoren das Land jedoch wieder verlassen. Die UN-Überwachungs- Verifikations- und Inspektionskommission (UNMOVIC) als UNSCOM-Nachfolgerin konnte seitdem keine Kontrolleure mehr ins Land schicken und war für ihre Mission bislang auf Informanten und die Auswertung von Satellitenbildern angewiesen.
vwd/17.9.2002/cv
17. September 2002, 06:13
Erst heute gefunden:
Aus http://www.ariva.de/board/125620/...&tempallpostings=1&no_deny_list=0
:
"Das ihr euch überhaupt traut, nachdem euer faschistischer Führer Scharon schon wieder bestialisch zugeschlagen hat, eure proisraelische Meinung öffentlich zur Schau zu stellen, ist traurig. Ihr seit die größten Mörder und Lügner des Jahrhunderts. Wir befinden uns im antifaschistischen Widerstandskampf, gegen euch rechte!!! Juden. Ihr seit schlimmer als die deutschen Nazis, weil ihr aus den Fehlern gelernt habt."
Das ist natürliche eine intellektuelle Glanzleistung. Besonders wenn man dann liest, was ich dazu geschrieben hatte.
Sowas ist doch eigentlich strafbar, oder nicht?
Weiss das jemand?
Grüße
Apfelbaumpflanzer
Zumindest weisen Äußerungen der irakischen Regierung darauf hin.
Man gehe nämlich davon aus, dass durch die Erfüllung der UN-Resolution nur ein erster Schritt zur Lösung der Problematik erfolgt sei. Der nächste sei dann die Aufhebung der Restriktionen - nur logisch.
Des weiteren wird vom Irak der Spieß umgedreht und die UN in die Verantwortung genommen, dass diese auch dafür sorgen müssen, dass es bei Erfüllung der Resolutionen nicht zu weiteren kriegerischen Aktionen anderer Staaten(sprich der USA) gegen den Irak kommt.

1999-02-26
3 StR 613/98
Rechtsbereich/Normen: StGB
Einstellung in die Datenbank: 1999-10-01
Bearbeitet von: Anna Seelentag
Quelle: Pressemitteilung BGH
Volksverhetzung durch rechtsradikalen Sänger
Wer auf einer Veranstaltung vor rechtsradikalem Publikum auftritt, dort ausländerfeindliche und gewaltverherrlichende Lieder singt und dazu "Hitlergrüße" entgegennimmt, muß sich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten.
Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Landgerichts Wuppertal, das einen 30-jährigen Skinhead zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt hatte. Der Mann war auf einer von rechten Skinheads besuchten "Livemusik-Veranstaltung als "Star des Abends" aufgetreten. In seinen Liedern billigte er die Brandanschläge von Solingen, Mölln, Rostock und Hoyerswerda. Er rief zum Haß gegen Juden, Ausländer und Farbige auf. Den Holocaust leugnete er teils, teils hieß er ihn gut. Das Publikum gab auf seine Aufforderung den "Hitlergruß", "Sieg-Heil"- und andere Nazi-Parolen von sich. Die Polizei, von Anwohnern alarmiert, löste schließlich die Veranstaltung auf.
Gesetzeslage:
In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Vorschriften zu nennen:
§ 130 StGB (Strafgesetzbuch) Volksverhetzung
§ 166 StGB (Strafgesetzbuch) Beschimpfung von Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
Nähere Erläuterung:
Verboten sind Inhalte, die zum Hass gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe aufstacheln, oder zu Gewalttaten gegen diese auffordern.
Einzelne Bevölkerungsgruppen dürfen nicht beschimpft und verächtlich gemacht werden.
Zu diesen Inhalten zählen auch rechtsradikale Materialien und Äußerungen. Gleiches gilt für die Beschimpfungen von Religionsgemeinschaften, wie z.B. Katholiken, Moslems oder Juden. Auch dies ist unter Strafe gestellt.
Rechtliche Konsequenzen:
Je nach Art der Tat wird eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren, in einigen Fällen bis zu 5 Jahren verhängt.
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Persönlichkeitsverletzende Inhalte:
Gesetzeslage:
Es ist strafrechtlich untersagt, andere Personen zu beleidigen, unwahre Tatsachen über sie zu verbreiten oder sie sonstig in ihrer Ehre zu verletzen.
Insbesondere sind folgende Vorschriften zu beachten:
§ 185 StGB (Strafgesetzbuch) Beleidigung
§ 186 StGB (Strafgesetzbuch) Üble Nachrede
§ 187 StGB (Strafgesetzbuch) Verleumdung
Nähere Erläuterung:
Wer die Ehre eines anderen dadurch angreift, in dem er dessen Missachtung zum Ausdruck bringt (z.B. „blöde Kuh“, „Arschloch“, etc.) beleidigt den anderen und kann daher von diesem angezeigt werden.
Gleiches gilt, wer Tatsachen über jemanden behauptet, die nicht nachweislich wahr sind, z.B., dass jemand ein Betrüger oder ein Dieb sei (sog. Üble Nachrede).
Ist eine Tatsache erwiesenermaßen unwahr, und macht den anderen verächtlich oder gefährdet seinen Kredit – z.B. die unrichtige Behauptung, jemand sei zahlungsunfähig – stellt dies eine Verleumdung dar.
Rechtliche Konsequenzen:
Die Beleidigung und die üble Nachrede kann zu einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren führen oder zu einer Geldstrafe.
Bei der Verleumdung kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe bis zu
5 Jahren oder einer Geldstrafe kommen.
Die Beleidigung wird nur auf Antrag des Verletzten verfolgt.
http://groups.msn.com/editorial/de-de/content/standalone/infoabuse.htm
(1) Wer in der Absicht, die Gesundheit eines anderen Menschen zu schädigen, es unternimmt, ihn einer ionisierenden Strahlung auszusetzen, die dessen Gesundheit zu schädigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Unternimmt es der Täter, eine unübersehbare Zahl von Menschen einer solchen Strahlung auszusetzen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(3) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 1 durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(6) Wer in der Absicht, die Brauchbarkeit einer fremden Sache von bedeutendem Wert zu beeinträchtigen, sie einer ionisierenden Strahlung aussetzt, welche die Brauchbarkeit der Sache zu beeinträchtigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Toll, oder ?
Grüsse,
Tyler Durdan
Wir haben nun mal die Lage, dass es einen Staat gibt, der auf Grund seiner
konkurrenzlosen militärischen Stärke bestimmen kann, gegen wen er mit Gewalt vorgehen will. Heute ist es der Irak und morgen findet sich ein anderer Staat, dessen Politik einem nicht passt oder der etwas hat, was man gerne haben möchte.
Notfalls natürlich auch ohne UNO-Mandat.
Der Präsident dieses mächtigen Landes ist kein Diktator, sondern eher eine Marionette wirtschaftlicher Interessen, aber "verrückt" oder "kriminell" passen auf seine Politik mindestens genausogut.
Gruß
Rheumax
Ach,übrigens:
Ist es angenehm, ständig so beschleimt zu werden?
- geht es beim Irak auch um Öl,
dem Lebensnerv der Industrienationen,
- ist der Cowboy nur eine Marionette.
(Ist es bei uns anders? Hinweis: Gewerkschaften)
- ist Israel ein Staat mit einer sehr fragwürdigen Politik.
Aber die Geschichte hat gezeigt, dass es einen
weltpolitischen Ordnungsfaktor geben muss:
- Die UNO ist zu zerrissen und handlungsunfähig,
- die Europäer nicht einig und
kriegen nichts auf die Reihe.
Siehe Schröder, der wieder aus wahltaktischem
Mannöver allen in den Rücken fällt, um nach
der Wahl wieder umzufallen.
Also bleibt nur die Supermacht.
Bei allen Emotionen, Bush hat bisher wenig verkehrt gemacht
- ausser in der globalen Umweltpolitik;
er handelt - auch wirtschaftspolitisch.
Das ist eben der Unterschied zwischen der deutschen und
der US-Mentalität.
Hier wird nur lamentiert, diskutiert, Kommissionen
eingesetzt, Gutachten erstellt usw.
Viele Grüsse
m.