Youbisheng Green Paper (A2BPG1) - Manteldeal?
Seite 4 von 5 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:15 | ||||
Eröffnet am: | 01.11.17 15:43 | von: Strandläufer | Anzahl Beiträge: | 109 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:15 | von: Lauraghsqa | Leser gesamt: | 29.515 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 4 | |
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Jeglicher Mehrbetrag steht den Aktionären mit der WKN A2BPG1 (Inhaberaktien) zu. Da es nur 295.971 Aktien gibt, könnte hier noch eine ordentliche Zahlung anstehen.
Scheinbar wird genau darauf spekuliert, da der Aktienkurs mittlerweile wieder die 2 EUR-Marke erreicht hat. In ca. 3 Wochen wissen wir dann mehr...
"Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt EUR 1.577.552,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 295.791 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien, die unter ISIN DE000A2BPG14
gehandelt werden, sowie 1.281.761 Stück Namensaktien mit der ISIN DE000A2LQUJ6, welche nicht an der Börse handelbar sind.
Die auf den Inhaber lautenden Aktien mit der ISIN DE000A2BPG14 erhalten nach vollständiger
Befriedigung der Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren den weitergehenden Verwertungserlös
der Veräußerung oder Liquidation der Tochtergesellschaft Gui Xiang Industry Ltd., Hongkong,
oder aus Organhaftungsansprüchen, ausgeschüttet. Nur die im Zeitpunkt der etwaigen Auszah-
lung bestehenden Inhaber der Inhaberaktien der Gesellschaft sind an der Ausschüttung des Ver-
wertungserlöses teilnahmeberechtigt.
Das Grundkapital ist in Höhe von EUR 1.577.552,00 vollständig eingezahlt. Jede Aktie an der
Youbisheng AG gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und den gleichen Anteil am Ge-
winn."
http://youbisheng.de/wp/wp-content/uploads/2017/...nsolvenzplan-1.pdf
Da gem. Insolvenzplan eine garantierte Quote von 36,63% zur Verfügung gestellt wurde, müsste bei der Versteigerung der Hongkonger Tochtergesellschaft am 15.05.2019 schon ein Nahe-Null- Ergebnis erzielt werden, damit für die Aktionäre nichts übrig bleibt. In diesem Fall hätte man sich den ganzen Aufwand sparen können.
Warum aber hätten dann die Deutsche Balaton AG und Vorstand/AR der YGP auf ihre im Rang vorgehenden Gläubigerforderungen verzichten sollen? Ich vermute, dass doch noch ein Versteigerungserlös erzielt wird, der dann an die Aktionäre fliesst. Die genaue Höhe werden wir in wenigen Wochen erfahren. Man darf gespannt sein.
So ganz aussichtslos kann das Unterfangen nicht sein, sonst würde man sicher nicht versuchen, reihenweise bei Unternehmen mit China-Hintergrund über den Versuch der Kontrollerlangung verlorenes Vermögen zumindest zu Teilen zurück zu holen.
Schauen wir, was die Versteigerung der Hongkonger Tochter der YGP am 15.05.2019 einbringt. Dies könnte ein Fingerzeig werden, was künftig bei ähnlich gelagerten Fällen möglich sein könnte...
"Das Rumpfgeschäftsjahr 2018 war von der Kontrollerlangung durch die Deutsche Balaton Akti-
engesellschaft geprägt, an der sich organisatorische und personelle Umstrukturierungen an-
schlossen sowie den andauernden Bemühungen, sich belastbare Informationen über die tatsäch-
liche Finanz- und Liquiditätslage der Konzerngesellschaften in China zu verschaffen auch im Hin-
blick auf die anstehende Verwertung der Gui Xiang Industry Co Limited, Hong Kong."
http://youbisheng.de/wp/wp-content/uploads/2019/...enden-HV_Traut.pdf
In meinen Augen ziemlich lächerlich und zum Scheitern verurteilt, da die Deutsche Balaton AG nach letzter Meldung über 88,45% der Stimmrechte verfügt:
http://youbisheng.de/wp/2018/05/30/...1-wphg-stimmrechtsmitteilung-2/
Für die am kommenden Mittwoch, 15.05.2019, um 11.00 Uhr anstehende Versteigerung der Tochtergesellschaft in Hongkong habe ich noch einmal die mehrfach vorgenommene Änderung der Verwendung eines evtl. Verwertungserlöses herausgesucht. Mal schauen, ob es für die wenigen Aktionäre, welche die 295.791 Inhaberaktien mit der WKN A2BPG1 (hiervon düften ca. 85% im Besitz der Deutschen Balaton AG sein) halten, doch noch einen Verwertungserlös gibt. Der Verzicht von bevorrechtigen Forderungen der Deutschen Balaton AG im Zuge des Insolvenzverfahrens und die im Laufe der Zeit stärkere Betonung der Auszahlung von evtl. Verwertungserlösen an die Altaktionäre mit der WKN A2BPG1 könnten zumindest ein Indiz dafür sein. In einigen Tagen wissen wir mehr...
Gem. der Ad-hoc-Meldung vom 19.08.2015 "Finanzielle Sanierung geplant" sollten zunächst die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger einen etwaigen Erlös bekommen, von Auszahlungen an Aktionäre war zu diesem Zeitpunkt noch keine Rede:
Ferner sieht der gegenwärtige Entwurf des Insolvenzplans die Liquidation der unmittelbaren Tochtergesellschaft in Hong Kong, der Gui Xiang Industry Co. Ltd, vor. Diese soll unabhängig von der durch die Gesellschaft neu aufzunehmenden Geschäftstätigkeit als Beteiligungsgesellschaft durch einen für die Liquidation beauftragten Dritten durchgeführt werden. Ein etwaiger Erlös aus der Liquidation der Gui Xiang Industry Co. Ltd. mit Sitz in Hong Kong würde an die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger der Gesellschaft bis zur Höhe ihrer vollständigen Befriedigung verteilt werden. Im Übrigen erhalten die Insolvenzgläubiger nach dem gegenwärtigen Entwurf des Insolvenzplans eine Quote von voraussichtlich rund 5% nach dem gegenwärtigen Stand der bekannten Forderungen gegen die Gesellschaft. Die vorbezeichneten Maßnahmen sollen der Youbisheng Green Paper AG die Möglichkeit einer neuen gewinnbringenden Geschäftstätigkeit unabhängig von ihren immer noch ungeklärten Vermögens- und Beteiligungsverhältnissen in China ermöglichen.
Gem. der Ad-hoc-Meldung vom 06.07.2016 "Deutsche Balaton erhält Befreiungsbescheid für etwaige Kontrolle über Youbisheng Green Paper AG" war es dann geplant, die Tochtergesellschaft zu versteigern (statt zu liquidieren) und einen etwaigen Versteigerungserlös nach Befriedigung der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger an die Altaktionäre zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Bestätigung des Inolvenzplans auszukehren:
Darüber hinaus sieht der gegenwärtige Entwurf des Insolvenzplans vor, die Beteiligung an der unmittelbaren Tochtergesellschaft in Hong Kong, die Gui Xiang Industry Co. Ltd., zu verwerten, möglichst im Wege einer Versteigerung, anstatt die Gui Xiang Industry Co. Ltd. entsprechend den vorherigen Planungen zu liquidieren. Ein etwaiger Verwertungserlös soll nach dem gegenwärtigen Entwurf des Insolvenzplans nach Abzug von Kosten zunächst an die Insolvenzgläubiger und soweit diese vollständig befriedigt werden konnten, danach an die Altaktionäre ausgekehrt werden. Als Altaktionäre gelten entsprechend dem gegenwärtigen Entwurf des Insolvenzplans die Aktionäre der Youbisheng Green Paper AG zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans. Sollte eine Versteigerung rechtlich oder tatsächlich unmöglich sein oder sollte sich kein Bieter beteiligen, soll die Gui Xiang Industry Co Limited liquidiert werden.
Gem. der Ad-hoc-Meldung vom 04.01.2017 "Insolvenzeröffnung und voraussichtliches Insolvenzplanverfahren" wurde dann mitgeteilt, dass ein etwaiger Verwertungserlös nach Befriedigung der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger an die Altaktionäre mit der WKN A2BPG1 zum Zeitpunkt der tatsächlichen (etwaigen) Zahlung ausgekehrt werden soll:
Ferner teilen wir mit, dass nach dem gegenwärtigen Entwurf des Insolvenzplans, die Beteiligung an der unmittelbaren Tochtergesellschaft in Hong Kong, die Gui Xiang Industry Co. Ltd., zu verwerten sein wird. Ein etwaiger Verwertungserlös soll nach dem gegenwärtigen Entwurf des Insolvenzplans nach Abzug von Kosten zunächst an die Insolvenzgläubiger, und soweit diese vollständig befriedigt werden konnten, danach an die Inhaber der Stückaktien mit der gegenwärtigen ISIN DE000A2BPG14 ausgekehrt werden. Im Fall der Veräußerung dieser Aktien wird der Anspruch auf Ausschüttung des Verwertungserlöses je Aktie mitübertragen. Dies bedeutet, dass nur derjenige am Verwertungserlös partizipiert, der zum Zeitpunkt der tatsächlichen (etwaigen) Auszahlung des Verwertungserlöses Inhaber von Aktien der Youbisheng Green Paper AG sein wird, die sich auf das gegenwärtige Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 295.971,00 Euro beziehen. Diese Inhaberaktien werden gegenwärtig unter der ISIN DE000A2BPG14 gehandelt. Der Zeitpunkt der Auszahlung eines etwaigen Verwertungserlöses und dessen Höhe sind ungewiss.
So wie im Insolvenzplan beschlossen ist auch die Formulierung im Jahresabschluss 2018 der Gesellschaft (Punkt K: Übernahmerelevante Angaben):
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt EUR 1.577.552,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 295.791 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien, die unter ISIN DE000A2BPG14 gehandelt werden, sowie 1.281.761 Stück Namensaktien mit der ISIN DE000A2LQUJ6, welche nicht an der Börse handelbar sind. Die auf den Inhaber lautenden Aktien mit der ISIN DE000A2BPG14 erhalten nach vollständiger Befriedigung der Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren den weitergehenden Verwertungserlös der Veräußerung oder Liquidation der Tochtergesellschaft Gui Xiang Industry Ltd., Hongkong, oder aus Organhaftungsansprüchen, ausgeschüttet. Nur die im Zeitpunkt der etwaigen Auszah-lung bestehenden Inhaber der Inhaberaktien der Gesellschaft sind an der Ausschüttung des Ver-wertungserlöses teilnahmeberechtigt. Das Grundkapital ist in Höhe von EUR 1.577.552,00 vollständig eingezahlt. Jede Aktie an der Youbisheng AG gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn.
Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 731927
Bekannt gemacht am: 10.05.2019 11:20 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
10.05.2019
HRB 731927: Youbisheng Green Paper AG, Heidelberg, Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg. Der Aufsichtsrat hat am 26.03.2019 die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Genehmigtes Kapital) und 5a (Bedingtes Kapital) beschlossen. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 5.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011) ist durch Fristablauf weggefallen. Die in der Satzung enthaltene bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft (Bedíngtes Kapital 2014) ist nach Fristablauf aufgehoben.
In China war nun doch nichts mehr zu holen, aber zumindest spart man sich die Kosten für die Abwicklung.
Nach der Abtrennung der China-Vergangenheit ist die YGP AG nun endlich ein sauberer Mantel, in den neues Geschäft eingebracht werden kann.
https://www.pressetext.com/news/20180530036
So, nach ca. 4 1/2 Jahren hat die Youbisheng Green Paper AG nach der gestrigen Meldung die Vergangenheitsbewältigung endgültig vollzogen. Das Insolvenzverfahren wurde durchlaufen, der Insolvenzplan abgearbeitet und die wenigen Gläubiger haben eine Quote von mehr als 35% bekommen. Forderungen von möglichen Insolvenzgläubigern können nach Fristablauf nun nicht mehr angemeldet werden, so dass es keinerlei Altrisiken mehr in der Gesellschaft gibt.
https://www.pressetext.com/news/20190517032
Nach zwei Kapitalerhöhungen haben wir nun einen blitzsauberen Mantel, an dem die Deutsche Balaton AG nach letzter Meldung 88,45% der Stimmrechte hält. Die Gesellschaft soll als Beteiligungsgesellschaft fortgeführt werden.
Am Montag, 20.05.2019, findet in Heidelberg die Hauptversammlung statt. Wichtige Entscheidungen stehen nicht auf der Agenda. Ich gehe davon aus, dass es in absehbarer Zeit eine weitere Hauptversammlung gibt, bei der u.a. der Namen sowie der Zweck der Gesellschaft geändert und auch Beschlüsse zu Kapitalerhöhungen getroffen werden. Ich kann mir vorstellen, dass Sachkapital in den Mantel eingebracht werden soll, da die Deutsche Balaton AG unzählige Beteiligungen hält, die derzeit nicht in einer börsennotierten Gesellschaft liegen.
Vor dem Hintergrund, dass die Deutsche Balaton AG nahezu 90% der Stimmrechte hält, ist die Ausgangssituation für die Einbringung von operativem Geschäft in die Youbisheng Green Paper AG alles andere als schlecht...
http://youbisheng.de/wp/wp-content/uploads/2019/..._Youbi-HV_2019.pdf
Mal schauen, wann man zur nächsten HV einlädt, um dann die grundlegenden Kapitalbeschlüsse für die künftige Tätigkeit als Beteiligungsgesellschaft einzuholen...
https://www.pressetext.com/news/20190607027
Hierzu soll es auch eine Barkapitalerhoehung mit einem Bezugsverhältnis von 1:40 geben, bei der bis zu 63.102.080 neue Aktien zu einem Preis von EUR 1,10 ausgegebenen werden. Nicht gezeichnete Aktien sollen Dritten, möglichst zu einem Preis von EUR 1,20 oder höher, angeboten werden.
Durch das gewählte Bezugsverhältnis von 1:40 beträgt der rechnerische Preis des Bezugsrechts bei einem Aktienkurs der Youbisheng Green Paper AG von bspw. EUR 2,00 gerade einmal EUR 0,05, so dass ein Bezugspreis von EUR 1,15 realisiert werden kann. Dieser liegt somit noch unterhalb des Preises, den Dritte für die nicht im Rahmen der KE gezeichneten Aktien zahlen müssten. Aus meiner Sicht eine nicht uninteressante Ausgangssituation, zumal man mit bspw. lediglich 1.000 Aktien der YGP AG dann immerhin 40.000 Aktien der YBS Beteiligungen AG beziehen könnte...
Nach Abschluss des Optionsvertrages soll die Youbisheng Green Paper AG in "Altech Advanced Materials AG" umbenannt werden.
https://www.pressetext.com/news/20190717022
"Der Optionsvertrag sieht im Wesentlichen vor:
1. YAG erhält das Recht mindestens 10% (für einen anteiligen Betrag von 20,408 Mio. USD) bis zu einem direkten HPA-Projektanteil von höchstens 49% für 100 Mio. USD durch Übernahme von Anteilen an Altech Australia zu erwerben;
2. YAG verpflichtet sich, die erworbenen Anteile 6 Jahre nach Projektstart ("Project Financial Close") an Altech zurück zu verkaufen auf Basis einer festgelegten Werterhöhung von 15% p.a.;
3. Altech erhält das Recht, den Rückkauf der erworbenen Anteile an Altech Australia auf gleicher Basis innerhalb von 6 Jahren vorzeitig von YAG zu verlangen,
4. YAG kann ihre Rückverkaufsverpflichtung jederzeit kündigen und damit ihre HPA-Projektbeteiligung behalten."
Quelle: https://www.pressetext.com/news/20190717022
http://youbisheng.de/wp/wp-content/uploads/2019/...ting-Jul-19-LR.pdf
Hier geht es nun aber zur Sache - zwei neue Vorstände für die künftige Aufstellung:
https://www.pressetext.com/news/20190718025
https://onvista.de/news/...ktienstrategie-fuer-sein-projekt-256039637
https://www.asx.com.au/asxpdf/20190718/pdf/446ptnbs5brp56.pdf
Das Unternehmen (Anmerkung: hier ist die Youbisheng Green Paper gemeint) besitzt 1.577.552 in Umlauf befindliche Aktien, die zuletzt zu einem Kurs zwischen 1,60 und 1,90 Euro gehandelt wurden. YAG verfügt über einen Nettobarbestand und liquide Wertpapiere im Wert von rund 0,7 Millionen Euro und betreibt neben dem Besitz von liquiden Wertpapieren keine sonstigen Geschäftsaktivitäten.
Die Gesamtkosten der Übernahme von 29 % der Geschäftsanteile von YAG (458.000 Aktien) belaufen sich auf 2.729.000 Euro und umfassen folgende Teilbeträge:
- 1.729.000 Euro sind in bar zu entrichten, 500.000 Euro davon innerhalb von 30 Tagen nach Erfüllung aller Voraussetzungen/Auflagen (siehe unten), der Restbetrag (1.229.000 Euro) bis zum 31. März 2020; - 1.000.000 Euro sind in Form von Altech-Aktien nach Erfüllung aller Voraussetzungen/Auflagen zu entrichten; die Aktien werden mit einem Abschlag von 15 % auf den 10-Tages-VWAP zum Zeitpunkt der Ausübung der Vereinbarung ausgegeben.
Quelle: https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/...in-projekt/1867132/
Ggf. hat die Deutsche Balaton mit der Investition in das HPA-Projekt wieder einen guten Riecher...
https://www.aktiencheck.de/kolumnen/...olution_Batterien_LEDs-8270315